Entscheidungsdatum
04.12.2018Norm
AsylG 2005 §10Spruch
W184 2197778-1/6E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Dr. Werner PIPAL als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.04.2018, Zl. 1097379205/151909611, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Dr. Werner PIPAL als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.04.2018, Zl. 1097379205/151909611, zu Recht erkannt:
A)
Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8, 10, 57 AsylG 2005, §§ 52, 55 FPG und § 9 BFA-VG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, 8, 10, 57, AsylG 2005, Paragraphen 52, 55, FPG und Paragraph 9, BFA-VG als unbegründet abgewiesen.
B)
Die ordentliche Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die ordentliche Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
Die beschwerdeführende Partei, ein männlicher Staatsangehöriger Afghanistans, brachte nach der illegalen Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 01.12.2015 den vorliegenden Antrag auf internationalen Schutz ein.
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde folgende Entscheidung über diesen Antrag getroffen:
"I. Der Antrag auf internationalen Schutz wird hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen."I. Der Antrag auf internationalen Schutz wird hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 abgewiesen.
II. Der Antrag auf internationalen Schutz wird hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen.römisch zwei. Der Antrag auf internationalen Schutz wird hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 abgewiesen.
III. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wird gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt.römisch drei. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wird gemäß Paragraph 57, AsylG 2005 nicht erteilt.
IV. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 in Verbindung mit § 9 BFA-VG wird eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen.römisch vier. Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wird eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen.
V. Es wird gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Afghanistan zulässig ist.römisch fünf. Es wird gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG nach Afghanistan zulässig ist.
VI. Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung."römisch sechs. Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG beträgt die Frist für die freiwillige Ausreise zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung."
Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, die Sachverhaltsfeststellungen und die Beweiswürdigung wurden im angefochtenen Bescheid folgendermaßen zusammengefasst (gekürzt und teilweise anonymisiert durch das Bundesverwaltungsgericht):
"... A) Verfahrensgang
...
Bei der Erstbefragung ... am 01.12.2015 gaben Sie, zu Ihrem
Fluchtgrund befragt, Folgendes an:
Ich bin in Afghanistan Student gewesen, als ich eines Tages mit einem Freund zur Uni fuhr. Wir fuhren mit dem Motorrad und hatten einen Verkehrsunfall. Wir wurden von der Polizei vernommen und ich wurde auch zwei Tage verhaftet. Nachdem festgestellt wurde, dass ich nicht mit dem Motorrad gefahren bin, wurde ich entlassen. In der Zwischenzeit ist mein Freund ..., welcher nicht verhaftet wurde, abgehauen. Ich habe versucht, mein Studium weiter zu besuchen, wurde aber mehrmals von der Familie des Geschädigten aufgehalten und wurde auch mehrmals geschlagen. Ich habe Angst gehabt, dass sie mich vielleicht eines Tages umbringen, und habe daraufhin Afghanistan verlassen.
Bei einer niederschriftlichen Einvernahme ... am 08.02.2018 gaben
Sie vor einem Organwalter des Bundesamtes im Wesentlichen Folgendes an (F = Frage, A = Antwort):
...
F: Befinden Sie sich in ärztlicher Behandlung oder sonst in Therapie?
A: Nein.
F: Nehmen Sie Medikamente?
A: Nein.
...
F: Können Sie Deutsch?
A: Ja, auf A2-Niveau.
...
F: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?
A: Den Tadschiken.
F: Welcher Religionsgemeinschaft gehören Sie an?
A: Moslem - Schiit.
F: Sind Sie verheiratet bzw. leben Sie in einer Lebensgemeinschaft? Wenn ja, wo lebt die Gattin bzw. die Lebensgefährtin?
A: Nein.
F: Haben Sie Kinder?
A: Nein.
F: Wo waren Sie zuletzt wohnhaft? Geben Sie den Ort, den Distrikt und die Provinz an.
A: Ich habe in Kabul ... gelebt.
F: War dies ein Haus oder eine Wohnung? Wie viele und welche Personen lebten in dem Haus?
A: Ich habe in meinem Elternhaus gelebt. Mein Vater ist bereits verstorben. In dem Haus lebten meine Mutter, meine fünf Brüder und ich. Ich habe noch drei Schwestern, die verheiratet sind und bei ihren Männern leben.
F: Leben Ihre Mutter und die fünf Brüder noch immer in dem Elternhaus?
A: Nein, sie sind in den Iran gegangen.
F: Wann sind Ihre Familienmitglieder in den Iran gegangen?
A: Ein Bruder von mir ist mit mir mitausgereist. Er blieb im Iran. Der Rest der Familie ging zwei Monate nach meiner Ausreise in den Iran.
F: Welche Schul- bzw. Berufsausbildung haben Sie?
A: Ich habe die 12. Klasse abgeschlossen. Ich besuchte vier Semester eine Privatuni, Studienrichtung BBA, Businessmanagement.
F: Laut Erstbefragung haben Sie neben dem Studium auch gearbeitet?
A: Ja, ich habe in einer Schwimmhalle im Restaurant gearbeitet.
F: Wann haben Sie jeweils die Uni besucht bzw. wann haben Sie dann gekellnert?
A: Von 07:00 bis 12:00 war ich in der Uni. Manchmal ging ich direkt von der Uni in die Arbeit. Manchmal ging ich erst nach Hause und dann erst in die Arbeit. Die Arbeit im Restaurant begann um 13:00 oder 13:30 und dauerte an normalen Tagen bis 19:00 oder 20:00 ...
F: Wenn das Studium bis 12:00 dauerte und die Arbeit um 13:00 bzw. 13:30 begann, müssen die Uni, Ihr Elternhaus bzw. die Schwimmhalle relativ nahe beieinander gelegen sein?
A: Ja, ich fuhr mit einem Fahrrad in die Uni bzw. in die Arbeit. Die Uni war etwa 30 bis 35 Minuten von meinem Haus entfernt. Der Arbeitsplatz war ca. 10-15 Minuten vom Elternhaus mit dem Rad entfernt.
F: Haben Sie bis zu der Ausreise studiert bzw. als Kellner gearbeitet?
A: Ja, bis ich Afghanistan verlassen habe, habe ich studiert bzw. gearbeitet.
F: Wann, wo und woran ist Ihr Vater gestorben?
A: Ich war ungefähr sechs Monate alt, als mein Vater an einer Herzerkrankung starb.
F: Wie finanziert Ihre Mutter im Iran ihren Lebensunterhalt?
A: Meine Brüder arbeiten.
F: Haben Sie Geschwister? Wenn ja, nennen Sie deren Namen und Alter.
A: Ich habe fünf Brüder und drei Schwestern. Ich bin der Jüngste ...
F: Sie gaben an, dass alle Ihre Brüder im Iran leben. Sind Ihre Brüder verheiratet bzw. welchen Arbeiten gehen sie im Iran nach?
A: Sie sind alle verheiratet und haben Kinder. Sie machen die üblichen Arbeiten, welche die Afghanen dort machen, z. B. auf der Baustelle.
F: Ist Ihre Schwester (Name) verheiratet bzw. hat sie Kinder? Wo wohnt sie? Welche Berufe üben sie bzw. ihr Gatte aus?
A: Sie ist verheiratet und hat Kinder. Sie lebt in Kabul. Ihr Mann arbeitet als Krankenpfleger. Sie ist Hausfrau.
F: Ist Schwester (Name) verheiratet bzw. hat sie Kinder? Wo wohnt sie? Welche Berufe üben sie bzw. ihr Gatte aus?
A: Sie ist verheiratet und hat Kinder. Sie ist auch Hausfrau. Ihr Mann arbeitet als Selbstständiger. Sie leben in Kabul.
F: Ist Schwester (Name) verheiratet bzw. hat sie Kinder? Wo wohnt sie? Welche Berufe üben sie bzw. ihr Gatte aus?
A: Sie ist verheiratet und hat Kinder. Sie leben in Kabul. Sie ist ebenfalls Hausfrau. Er arbeitet als Fahrer in einem Hochzeitssalon. Er transportiert die Brautpaare.
F: Haben Sie mit Ihren Familienangehörigen im Iran bzw. in Afghanistan Kontakt? Wenn ja, wie und wie oft?
A: Ja, sehr selten. In Afghanistan gibt es kein Internet. Deshalb rufe ich dort selten an. Ich rufe unterschiedlich an, vielleicht alle zwei bis drei Monate einmal.
F: Hat Ihr Vater Geschwister, welche noch leben? Nennen Sie deren Namen.
A: Nein, sie sind alle verstorben.
F: Hat Ihre Mutter Geschwister, welche noch leben? Nennen Sie deren Namen.
A: Ja, ich habe drei Onkel und zwei Tanten, welche noch leben. Eine Tante ist verstorben.
F: Leben diese Onkel und Tanten in Afghanistan?
A: Ja, nur eine Tante lebt im Iran. Der Rest lebt in Afghanistan.
F: Wann haben Sie zum ersten Mal daran gedacht, dass Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen wollen?
A: Nach dem Unfall mit dem Motorrad, der war am 29.10.2015 ...
F: Wann haben Sie Ihr Heimatland tatsächlich verlassen?
A: Ungefähr einen Monat nach dem Unfall.
...
F: Geben Sie chronologisch und lückenlos die Aufenthaltsorte der letzten drei Jahre in Ihrer Heimat an.
A: In Kabul.
Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Fragen kurz mit ja oder nein. Sie können dann später die genauen Details nennen.
F: Sind Sie in Ihrer Heimat vorbestraft?
A: Außer diesem Unfall nicht, nein.
F: Standen Sie je vor Gericht?
A: Nein.
F: Waren Sie in Ihrem Heimatland inhaftiert?
A: Ja, ich war zwei Tage wegen dieses Unfalls inhaftiert.
F: Hatten Sie Probleme mit den Behörden in der Heimat?
A: Nein.
F: Bestehen gegen Sie aktuelle staatliche Fahndungsmaßnahmen, wie Aufenthaltsermittlung, Haftbefehl, Strafanzeige, Steckbrief, etc.?
A: Nein.
F: Sind oder waren Sie politisch tätig oder waren Sie Mitglied einer politischen Partei und hatten deswegen Probleme in Ihrer Heimat?
A: Nein.
F: Sind Sie Mitglied einer Organisation, z. B. der Gewerkschaft, einer NGO, und hatten deswegen Probleme in der Heimat?
A: Nein.
F: Hatten Sie in Ihrem Herkunftsstaat aufgrund Ihres Religionsbekenntnisses Probleme?
A: Nein.
F: Hatten Sie in Ihrem Heimatland Probleme aufgrund Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit?
A: Nein.
F: Hatten Sie größere Probleme mit Privatpersonen (Blutfehden, Racheakte, etc.)?
A: Ja.
F: Nahmen Sie in Ihrem Heimatland an bewaffneten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen teil?
A: Nein.
F: Schildern Sie die Gründe, warum Sie Ihr Heimatland verlassen und einen Asylantrag gestellt haben, von sich aus vollständig und wahrheitsgemäß ...
A: Ich hatte in Afghanistan ein normales Leben. Vormittags habe ich studiert und nachmittags gearbeitet. Eines Tages war ich auf dem Weg zu der Uni. Das war genau am 29.10.2015. Auf dem Weg traf ich einen Freund. Wir haben einander gegrüßt. Er wollte denselben Weg wie ich nehmen. Normalerweise bin ich immer mit meinem Fahrrad gefahren. An diesem Tag war mein Fahrrad kaputt. Deshalb war ich zu Fuß in die Uni unterwegs. Der Freund meinte, er könne mich mit dem Motorrad mitnehmen. Ich stieg auf das Motorrad auf und wir fuhren los. Es war
ungefähr 07:40 als wir an der Kreuzung ... ankamen. Wir waren mit
hoher Geschwindigkeit unterwegs. Auf den afghanischen Straßen gibt es keine Bodenmarkierungen. Plötzlich wollte ein Mann die Straße überqueren. Wir konnten nicht mehr bremsen bzw. ausweichen. Wir fuhren den Mann daher nieder. Mein Freund, welcher das Motorrad gelenkt hat, ist sofort weggelaufen. Er ließ das Motorrad liegen. Ich blieb dort. Nach einigen Minuten kam die örtliche Polizei. Der Verletzte wurde in das Krankenhaus gebracht. Sie haben mich in die zuständige Polizeistation gebracht. Am nächsten Tag war Freitag und deshalb wurde ich nicht entlassen. Weil mein Freund, welcher mit dem Motorrad gefahren ist, der Schuldige war, konnte meine Familie mit der Familie des Verletzten eine Vereinbarung treffen, dass ich aus der Polizeistation herauskomme. Ich wurde von der Polizei freigelassen. Aber die Familie des Verletzten hat mich nicht mehr in Ruhe gelassen. Sie waren hinter mir her. Vor diesem Unfall gab es einen Streit, bei dem einige Freunde von mir und der Verletzte involviert waren. Die Familie dachte, dass aufgrund dieser Streitigkeiten ich ihn mit dem Motorrad niedergefahren hätte. Ich konnte nicht nachhause gehen, weil sie mich verfolgt haben. Sie haben Leute in der Regierung gehabt. Sie könnten mich überall auffinden. Einige Tage nach dem Unfall erwischten sie mich auf der Straße und haben mich zusammengeschlagen. Deshalb bekam ich Angst. Als sie mich geschlagen haben, fuhr der Polizeiwagen plötzlich vorbei. Deshalb haben sie mich losgelassen und sind weggegangen. Nach diesem Niederschlagen steigerte sich meine Angst. Deshalb wurde ich gezwungen, einen Monat später das Land zu verlassen.
...
F: Kannten Sie den Verletzten bzw. dessen Familie bereits vor dem Unfall?
A: Nein, aber es gab einen Vorfall vor diesem Unfall. Der Vorfall geschah vor unserer Uni. Bei diesem Vorfall wurden einige Freunde von mir und von ihm verletzt. Einige Freunde von mir und einige Freunde von dem Verletzten, er und ich waren daran beteiligt. Aufgrund dieser Streitigkeiten dachte seine Familie, dass der Unfall mit Absicht war.
F: Worum ging es bei diesem Vorfall bzw. wie viele Personen waren beteiligt?
A: Drei bis vier Personen waren auf unserer und deren Seite beteiligt. Ein Freund von mir ist mit seiner Schwester in die Uni gegangen. Die Freunde von dem Verletzten waren hinter der Schwester meines Freundes her. Als sie in der Nähe der Uni waren, kam es zu einem Streit.
F: Wie heißt der Verletzte und wie alt ist er circa?
A: Er heißt ... und ist ca. 25 Jahre alt.
...
F: Wie schwer wurde die Person verletzt? Ist dieser Mann jetzt wieder gesund?
A: Sein linker Oberschenkel bis zu dem Beckenbereich war gebrochen. Sein Kopf war auch verletzt. Als ich noch dort war, ist der Zustand von ihm schlechter geworden. Deshalb waren sie hinter mir her.
F: Wie lange dauerte es, bis die Polizei nach dem Unfall an dem Unfallort eintraf?
A: An diesem Ort sind viele Polizisten stationiert. Es vergingen ca.
fünf Minuten, bis sie da waren ... Es haben sich einige Leute um ihn
versammelt. Einer war dabei, der Erste Hilfe geleistet hat.
F: Was wollte die Familie des Verletzten konkret von Ihnen?
A: Meine Familie hat das Schmerzensgeld, welches laut Gesetz vorgeschrieben ist, bezahlt. Aber sie wollten sich dennoch an mir rächen.
F: Um wie viele Personen handelte es sich bei den Familienangehörigen des Verletzten?
A: Sein Vater war ein älterer Mann. Er hat sich nicht darum gekümmert. Aber drei bis vier Brüder waren aggressiv.
F: Wurden Sie dieses eine Mal oder öfters von den Familienangehörigen des Verletzten niedergeschlagen?
A: Das erste Mal war, als die Polizei vorbeigefahren ist. Das zweite Mal haben sie mich vor meinem Haus, als ich einkaufen wollte, in der Nähe von unserem Haus niedergeschlagen.
F: Wie oft wurden Sie von den Familienangehörigen des Verletzten insgesamt bedroht?
A: Zweimal haben sie mich direkt niedergeschlagen und bedroht. Fünf bis sechs Mal haben sie mich indirekt bedroht, indem sie bei mir zuhause waren. Aber ich war nicht zuhause.
F: Wurden Sie bei den zwei Angriffen verletzt?
A: Beim ersten Mal, als die Polizei vorbeigefahren ist, wurde ich auch auf der Stirn oberhalb meiner rechten Augenbraue verletzt und auch mein linker Unterarm, weil er am Boden streifte. Beim zweiten Angriff wurde meine Oberlippe aufgerissen.
F: Wie viele Personen griffen Sie an und wie wurden Sie attackiert, mit Fäusten, mit Waffen?
A: Beim ersten Vorfall waren sie zu dritt. Sie haben mich mit Fäusten und Tritten geschlagen. Beim zweiten Mal waren es zwei Personen mit Fäusten und Tritten. Beim zweiten Mal versuchten sie mich mitzunehmen.
F: Wieso ist es ihnen nicht gelungen, Sie mitzunehmen?
A: Es sind drei Personen vorbeigegangen und deshalb bekamen sie Angst und ließen mich los.
F: Mussten Sie wegen dieser Verletzungen in ein Krankenhaus?
A: Nein, die drei Leute brachten mich in eine Apotheke, wo ich behandelt wurde, weil meine Lippe gerissen war.
F: Wieso konnte der Konflikt nicht friedlich gelöst werden, z. B. durch eine Aussprache zwischen den Familien oder durch die Polizei, etc.?
A: Meine Familie traf seinen Vater und sie haben sich geeinigt, damit ich herauskommen kann. Sein Vater hat das akzeptiert.
F: Wäre nicht eine zweite Aussprache mit dem Vater des Verletzten möglich gewesen?
A: Ein zweites Mal hat meine Familie mit der Familie des Verletzten gesprochen. Sie gaben nicht zu, dass sie das getan hätten, mich geschlagen hätten. Es waren unbekannte Personen, welche mich geschlagen haben. Sie wurden von der Familie des Verletzten beauftragt. Sie wurden bezahlt.
F: Sie gaben an, dass die Familie des Verletzten und Ihre Familie bei der Polizei veranlassen konnten, dass Sie aus der Polizeihaft entlassen werden konnten, weil Ihr Freund der Schuldige war. Wieso wurden Sie dann von dieser Familie bedroht, obwohl sie wussten, dass Sie unschuldig sind?
A: Sie dachten, dass ich an diesem Tag mit dem Motorrad gefahren bin und das mit Absicht gemacht habe.
F: Haben Sie bei der Polizei angezeigt, dass Sie von der Familie des Verletzten bedroht werden bzw. zweimal niedergeschlagen wurden?
A: Es hätte die Anzeige nichts gebracht, weil sie einflussreich sind und Beziehungen mit der Regierung haben. Sie arbeiten auch bei der Regierung.
F: Wie lange haben Sie in dem Versteck bei den Freunden gewohnt?
A: Weniger als einen Monat. Dreimal war ich zuhause in dem Zeitraum zwischen dem Unfall und meiner Ausreise.
...
F: Was war das letztendlich auslösende Moment, dass Sie beschlossen haben, Afghanistan zu verlassen?
A: Es war ungewiss. Ich wusste nicht, wie lange es noch dauern würde und wie lange ich noch am Leben bleibe. Deshalb habe ich mich entschlossen, das Land zu verlassen.
F: Wieso sind Sie nicht in einen anderen relativ sicheren Landesteil von Afghanistan, z. B. nach Mazar-e Sharif, gereist und haben die Angelegenheit abgewartet, anstatt gleich das Land zu verlassen?
A: Ich hatte Angst, dass ich auch in anderen Provinzen von ihnen gefunden werde.
F: War Ihr Freund, welcher mit dem Motorrad gefahren ist, auch ein Student?
A: Nein. Mein Freund ... hat gearbeitet. Er hat am Basar etwas
verkauft.
F: Hat Ihr Freund ... nach dem Unfall weiter gearbeitet bzw. hatten
Sie nochmals Kontakt zu ihm?
A: Ich habe ihn nach dem Unfall nicht mehr gesehen oder mit ihm telefoniert. Ich hatte ihn vorher in einem Schriftkurs kennengelernt.
F: Wieso ist Ihre Familie in den Iran ausgereist?
A: Nachdem ich ausgereist bin, steigerten sich die Drohungen von der Familie des Verletzten wegen meines Unfalles.
F: Welche Verbindungen hat die Familie des Verletzten in die Regierung?
A: Ich weiß es nicht genau. Aber ich weiß so viel, dass Familienmitglieder hochrangige Mitarbeiter in der Regierung sind.
...
F: Könnten Sie im Falle der Rückkehr nach Afghanistan wieder in Kabul wohnen? Wenn nicht, erklären Sie genau, wieso Sie nicht in Kabul leben könnten?
A: Ich weiß es nicht, ob ich zurückkehren kann oder nicht.
F: Könnten Sie im Falle der Rückkehr nach Afghanistan in anderen Landesteilen wohnen?
A: Ich habe kein Vertrauen in die Sicherheitslage der Provinzen in Afghanistan. Deshalb kann ich nicht zurück. Ich habe auch niemanden dort, welcher mich unterstützen würde.
F: Wohnen Familienangehörige oder Verwandte von Ihnen in Österreich? Wenn ja, wo wohnen diese?
A: Ein Enkel von einem Onkel väterlicherseits ...
F: Haben Sie in Österreich Deutschkurse besucht und Prüfungen dazu abgelegt? Können Sie dies nachweisen?
A: Ich habe den A2-Kurs gemacht. Am 09.03.2018 habe ich die Prüfung für A2.
Vorgelegt wird:
Prüfungszeugnis A1;
Mehrere Teilnahmebestätigungen an Deutschkursen;
Anmeldebestätigung zu Prüfung A2;
Teilnahmebestätigungen an Wertedialog und Werte- und Orientierungskurs;
Zeitbestätigung ...;
Dankschreiben für Unterstützung ...
F: Haben Sie darüber hinaus in Österreich eine Schule besucht bzw. eine Ausbildung genossen? Wenn ja, welche und wie lange?
A: Nein, aber ich habe einige Male ... gesagt, dass ich einen
Ausbildungsplatz haben möchte. Aber sie haben bis jetzt keinen für mich gefunden. Ich war auch einmal beim AMS. Man hat mir die Unterlagen gegeben ...
F: Sind oder waren Sie in Österreich beschäftigt und haben damit ein Einkommen lukriert? Wenn ja, seit wann oder wie lang? Wie hoch war oder ist das Einkommen? Können Sie die letzten drei Lohnabrechnungen vorlegen?
A: Bei der Gemeinde, wo ich wohne, habe ich freiwillig geholfen und habe Taschengeld dafür erhalten.
Vorgelegt wird:
Mehrere Auszahlungsquittungen der Gemeinde ...
F: Sind Sie in einem Verein aktiv tätig? Wenn ja, wo und seit wann? Ist die Vorlage einer Bestätigung möglich?
A: Nein, ich lebe in einem Dorf und dort gibt es keine Möglichkeiten.
F: Befinden Sie sich in Grundversorgung oder haben Sie eine eigene Wohnung, wenn ja, wie hoch ist der Mietzins?
A: Ich wohne in einem Heim und bin in der Grundversorgung ...
F: Sind Sie in Österreich mit dem Gesetz in Konflikt geraten?
A: Nein.
...
B) Beweismittel
...
C) Feststellungen
Der Entscheidung liegen folgende Feststellungen zugrunde:
Zu Ihrer Person:
...
Ihre Identität steht nicht fest ... Sie sind afghanischer
Staatsangehöriger. Sie sind Angehöriger der Volksgruppe der Tadschiken und schiitischer Moslem. Sie sprechen Dari, Farsi und etwas Deutsch. Sie sind strafrechtlich unbescholten. Sie leiden an keiner schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankung.
Zu den Gründen für das Verlassen Ihres Herkunftsstaats:
Sie waren in Ihrem Herkunftsstaat als Beifahrer in einen Motorradunfall verwickelt, bei dem ein Fußgänger verletzt wurde. Die Familienangehörigen des Unfallopfers verletzten Sie zweimal und bedrohten Sie mehrmals.
Es konnte aus den sonstigen Umständen keine Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozi