RS Vwgh 2018/12/19 Ra 2016/06/0063

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Veröffentlicht am 19.12.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
VwGVG 2014 §27;
VwGVG 2014 §28;

Rechtssatz

Hat die Behörde einen Antrag zurückgewiesen, dann ist "Sache" sowohl eines Berufungsverfahrens vor einer im administrativen Instanzenzug übergeordneten Berufungsbehörde als auch eines Beschwerdeverfahrens vor dem VwG ausschließlich die "Rechtmäßigkeit der Zurückweisung" (VwGH 18.12.2014, Ra 2014/07/0002, 0003; 22.1.2015, Ra 2014/06/0055, mwN).

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016060063.L01

Im RIS seit

08.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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