RS Lvwg 2019/1/30 LVwG-1-81/2018-R9

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

30.01.2019

Norm

StVO 1960 §4 Abs5

Rechtssatz

Das Aufwirbeln eines Steines durch ein Fahrzeug, das zu einer Beschädigung der Windschutzscheibe eines nachfahrenden Fahrzeuges führt, ist ein Verkehrsunfall.

Schlagworte

Verkehrsunfall, Stein, Windschutzscheibe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2019:LVwG.1.81.2018.R9

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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