RS Lvwg 2019/1/10 LVwG-S-2716/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.2019
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

10.01.2019

Norm

ZustG §9 Abs3

Rechtssatz

Ist für eine Person ein Erwachsenenvertreter (früher: Sachwalter) ua für die Vertretung vor Gerichten und Behörden bestellt, so ist dieser hinsichtlich eines zuzustellenden Schriftstücks als Empfänger zu bezeichnen. Zustellungen an die betroffene Person selbst sind ab Bestellung der Erwachsenenvertretung unwirksam.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Verwaltungsstrafe; Verfahrensrecht; Zustellbevollmächtigter; Zustellmangel;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.2716.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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