Entscheidungsdatum
15.11.2018Norm
AsylG 2005 §3Spruch
I411 2115559-1/9E
Schriftliche Ausfertigung des am 15.11.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert POLLANZ als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, StA. Nigeria, vertreten durch den MigrantInnenverein St. Marx gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Burgenland, vom XXXX, Zl. XXXX, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Robert POLLANZ als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Nigeria, vertreten durch den MigrantInnenverein St. Marx gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Burgenland, vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , zu Recht erkannt:
A) Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen,