TE Bvwg Erkenntnis 2018/12/4 W222 2207643-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 04.12.2018
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Entscheidungsdatum

04.12.2018

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §46
FPG §52
FPG §55
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.03.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2025
  3. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 28.02.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch

W222 2207642-1/2E

W222 2207643-1/2E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.09.2018, Zl. XXXX , zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.09.2018, Zl. römisch 40 , zu Recht:

A)

Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005, § 9 BFA-VG und §§ 46, 52, 55 FPG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005, Paragraph 9, BFA-VG und Paragraphen 46, 52, 55, FPG als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde der XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.09.2018, Zl. XXXX , zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde der römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.09.2018, Zl. römisch 40 , zu Recht:

A)

Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005, § 9 BFA-VG und §§ 46, 52, 55 FPG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005, Paragraph 9, BFA-VG und Paragraphen 46, 52, 55, FPG als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgangrömisch eins. Verfahrensgang

Die Beschwerdeführer sind indische Staatsangehörige und miteinander verheiratet. Sie stellten am 17.03.2017 Anträge auf internationalen Schutz. Dazu wurden sie am gleichen Tag durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt.

Die Beschwerdeführerin gab an, XXXX zu heißen und am XXXX in XXXX /Indien geboren worden zu sein. Sie sei verheiratet und ihre Muttersprache sei Punjabi. Sie habe zehn Jahre eine Grundschule besucht und zuletzt als Schneiderin gearbeitet. Ihre Eltern seien verstorben und zwei Schwestern würden in Indien leben. In Österreich würde sich ein Sohn und eine Tochter aufhalten. Als Fluchtgrund gab die Beschwerdeführerin Folgendes an: ""Ich kann nicht viel über meine Probleme sagen. Mein Mann weiß da mehr. Es hatte bereits mein Sohn dort politischen Probleme wegen der Zugehörigkeit zur Partei: " XXXX " (Übersetzt: XXXX ). Der ist deshalb aus Indien nach Österreich geflüchtet. Er ist auch als Tourist gekommen und hat anschließend um Asyl angesucht. Als dann mein Mann auch die gleichen Drohungen erhalten hat, dass wir umgebracht werden sollten, habe ich auch Angst bekommen und ich bekam Depressionen. Ich habe auch deshalb meine Behandlung in Indien begonnen, was jedoch nicht viel geholfen hat. Unsere Tochter hat uns da geholfen uns aus Indien zu flüchten und unsere Schwierigkeiten einigermaßen in Griff zu bekommen und dass ich auch richtig behandelt werde."Die Beschwerdeführerin gab an, römisch 40 zu heißen und am römisch 40 in römisch 40 /Indien geboren worden zu sein. Sie sei verheiratet und ihre Muttersprache sei Punjabi. Sie habe zehn Jahre eine Grundschule besucht und zuletzt als Schneiderin gearbeitet. Ihre Eltern seien verstorben und zwei Schwestern würden in Indien leben. In Österreich würde sich ein Sohn und eine Tochter aufhalten. Als Fluchtgrund gab die Beschwerdeführerin Folgendes an: ""Ich kann nicht viel über meine Probleme sagen. Mein Mann weiß da mehr. Es hatte bereits mein Sohn dort politischen Probleme wegen der Zugehörigkeit zur Partei: " römisch 40 " (Übersetzt: römisch 40 ). Der ist deshalb aus Indien nach Österreich geflüchtet. Er ist auch als Tourist gekommen und hat anschließend um Asyl angesucht. Als dann mein Mann auch die gleichen Drohungen erhalten hat, dass wir umgebracht werden sollten, habe ich auch Angst bekommen und ich bekam Depressionen. Ich habe auch deshalb meine Behandlung in Indien begonnen, was jedoch nicht viel geholfen hat. Unsere Tochter hat uns da geholfen uns aus Indien zu flüchten und unsere Schwierigkeiten einigermaßen in Griff zu bekommen und dass ich auch richtig behandelt werde."

Der Beschwerdeführer gab an, XXXX zu heißen und am XXXX in XXXX /Indien geboren worden zu sein. Er sei verheiratet und seine Muttersprache sei Punjabi. Er habe acht Jahre lang eine Grundschule besucht und zuletzt als Verkäufer gearbeitet. Beide Elternteile seien bereits verstorben. Ein Bruder von ihm würde in Indien leben. Ein Sohn und eine Tochter würden in Österreich leben. Die Tochter seit sechs Jahren. Er sei mit einem indischen Reisepass und einem österreichischen Visum, seine Tochter hätte eine Verpflichtungserklärung abgegeben, eingereist. Als Fluchtgrund gab der Beschwerdeführer an: "Es sind politische Hintergründe. Wir sind eine arme Familie. Ich bin Mitglied der Partei: " XXXX " (Übersetzt: XXXX ). Die anderen politischen Parteien haben uns deshalb Probleme gemacht. Weil wir Wahlwerbung betrieben haben. Sie sind zu uns nach Hause gekommen und haben uns auch per Telefon bedroht, dass sie uns umbringen wollen.Der Beschwerdeführer gab an, römisch 40 zu heißen und am römisch 40 in römisch 40 /Indien geboren worden zu sein. Er sei verheiratet und seine Muttersprache sei Punjabi. Er habe acht Jahre lang eine Grundschule besucht und zuletzt als Verkäufer gearbeitet. Beide Elternteile seien bereits verstorben. Ein Bruder von ihm würde in Indien leben. Ein Sohn und eine Tochter würden in Österreich leben. Die Tochter seit sechs Jahren. Er sei mit einem indischen Reisepass und einem österreichischen Visum, seine Tochter hätte eine Verpflichtungserklärung abgegeben, eingereist. Als Fluchtgrund gab der Beschwerdeführer an: "Es sind politische Hintergründe. Wir sind eine arme Familie. Ich bin Mitglied der Partei: " römisch 40 " (Übersetzt: römisch 40 ). Die anderen politischen Parteien haben uns deshalb Probleme gemacht. Weil wir Wahlwerbung betrieben haben. Sie sind zu uns nach Hause gekommen und haben uns auch per Telefon bedroht, dass sie uns umbringen wollen.

Bei der niederschriftlichen Einvernahme am 24.08.2018 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gab der Beschwerdeführer Folgendes an:

"F: Sind Sie in derzeit in ärztlicher Behandlung?

A: Nein.

F: Können Sie Beweismittel, bzw. Dokumente wie z.B. den Reisepass, einen Führerschein oder sonstiges vorlegen?

A:. Nein.

F: Haben Sie jemals einen Reisepass oder Personalausweis besessen?

A: Ja, ich hatte einen Reisepass, aber den habe ich verloren.

Ich habe von Indien nach Österreich einen Personalausweis mitgenommen. Wenn ich ihn zu Hause finde, dann werde ich ihn Ihnen bringen.

Anm.: Frist bis Dienstag, 28.08.2018, wird ausgemacht.Anmerkung, Frist bis Dienstag, 28.08.2018, wird ausgemacht.

F: Haben Sie jemals daran gedacht, bei der indischen Botschaft in Österreich ein Ersatzdokument für den nicht mehr vorhandenen Reisepass ausstellen zu lassen?

A: Nein, ich habe nie daran gedacht.

F: Stimmen die Angaben, die Sie in der Erstbefragung des gegenständlichen Asylverfahrens gemacht haben?

A: Ja.

F: Wie heißen Sie, wann und wo sind Sie geboren?

A: Ich heiße XXXX und bin am XXXX in XXXX in Indien geboren.A: Ich heiße römisch 40 und bin am römisch 40 in römisch 40 in Indien geboren.

Anm.: Mein Name wurde falsch protokolliert, ich heiße nicht XXXX , sondern XXXX im Nachnamen und XXXX ist mein Vorname.Anmerkung, Mein Name wurde falsch protokolliert, ich heiße nicht römisch 40 , sondern römisch 40 im Nachnamen und römisch 40 ist mein Vorname.

F: Wo waren Sie zuletzt wohnhaft im Herkunftsstaat?

A: XXXX in Punjab / IndienA: römisch 40 in Punjab / Indien

F: Haben Sie auch an einem anderen Ort im Herkunftsstaat gelebt?

A: Nein.

F: Machen Sie Angaben zu Ihren Familienangehörigen:

-Vater: XXXX , bereits vor ca. zehn Jahren an einem Herzinfarkt verstorben-Vater: römisch 40 , bereits vor ca. zehn Jahren an einem Herzinfarkt verstorben

-Mutter: XXXX , bereits vor drei Jahren an natürlichem Tod verstorben-Mutter: römisch 40 , bereits vor drei Jahren an natürlichem Tod verstorben

-Bruder: XXXX , ca. 50 Jahre alt und ist im Ort XXXX in Indien wohnhaft.-Bruder: römisch 40 , ca. 50 Jahre alt und ist im Ort römisch 40 in Indien wohnhaft.

-Ehepartner: XXXX , geb. am XXXX , IFA XXXX , Asylwerber in Österreich-Ehepartner: römisch 40 , geb. am römisch 40 , IFA römisch 40 , Asylwerber in Österreich

-Sohn: XXXX , er ist Asylwerber in Österreich, ich weiß nicht wann er genau geboren ist-Sohn: römisch 40 , er ist Asylwerber in Österreich, ich weiß nicht wann er genau geboren ist

-Tochter: XXXX , sie lebt in Österreich und ist mit einem Österreicher verheiratet, ich bin mir nicht sicher ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft hat oder nicht.-Tochter: römisch 40 , sie lebt in Österreich und ist mit einem Österreicher verheiratet, ich bin mir nicht sicher ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft hat oder nicht.

-Schwiegersohn: XXXX , er ist österreichischer Staatsbürger-Schwiegersohn: römisch 40 , er ist österreichischer Staatsbürger

F: Haben Sie ein Familienbuch oder sonstige Unterlagen, die die Familienverhältnisse bestätigen?

A: Ich habe kein Familienbuch. Ich werde von meinen Kindern Unterlagen vorbeibringen.

Anm.: Frist bis Dienstag, 28.08.2018, wird ausgemacht.Anmerkung, Frist bis Dienstag, 28.08.2018, wird ausgemacht.

F: Gibt es noch Großeltern oder andere Familienangehörige (Onkel, Tante, Cousin,...) in Indien?

A: Ja, ich habe einen Onkel mütterlicherseits, eine Tante mütterlicherseits und zahlreiche Cousins und Cousinen in Indien. Ich habe noch drei Neffen in Indien.

F: Haben Sie Kontakt mit Ihrer Familie?

A: Mit meinem Bruder habe ich keinen Kontakt mehr. Ich und meine Frau leben hier in Österreich im Haus meiner Tochter und dessen Ehemannes.

F: Haben Sie bislang eine Ehe geschlossen?

A: Ja. Sie heißt XXXX , geb. am XXXX , IFA XXXX , Asylwerber in Österreich. Wir haben vor ca. 32 Jahren standesamtlich geheiratet. Ich habe keine Heiratsbestätigung, damals hat man keine Heiratsbestätigungen bekommen.A: Ja. Sie heißt römisch 40 , geb. am römisch 40 , IFA römisch 40 , Asylwerber in Österreich. Wir haben vor ca. 32 Jahren standesamtlich geheiratet. Ich habe keine Heiratsbestätigung, damals hat man keine Heiratsbestätigungen bekommen.

F: Haben Sie Kinder? Falls ja, wann und wo sind Ihre Kinder geboren, wie sind die vollständigen Namen und Geburtsdaten Ihrer Kinder?

A: Ja, ich habe einen Sohn und eine Tochter. Mein Sohn heißt XXXX , er ist Asylwerber in Österreich, ich weiß nicht wann er genau geboren ist.A: Ja, ich habe einen Sohn und eine Tochter. Mein Sohn heißt römisch 40 , er ist Asylwerber in Österreich, ich weiß nicht wann er genau geboren ist.

Meine Tochter heißt XXXX , sie lebt in Österreich und ist mit einem Österreicher verheiratet, ich bin mir nicht sicher ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft hat oder nicht. Ich werde Dokumente nachreichen.Meine Tochter heißt römisch 40 , sie lebt in Österreich und ist mit einem Österreicher verheiratet, ich bin mir nicht sicher ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft hat oder nicht. Ich werde Dokumente nachreichen.

F: Haben Sie Verwandte bzw. Familienangehörige in Österreich?

A: Ja, meine Frau, meine Tochter und meinen Sohn.

F: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

A: Ich bin Punjabi.

F: Welche Religion haben Sie?

A: Ich bin Hindu.

F: Welche Sprachen sprechen Sie?

A: Meine Muttersprache ist Punjabi. Ich spreche auch noch Hindi und etwas Englisch. Ich spreche kein Deutsch.

F: Machen Sie Angaben zu Ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung.

A: Ich habe acht Jahre die Schule besucht. Ich habe ca. vierzig Jahre als Textilverkäufer gearbeitet.

F: Wie haben Sie bislang Ihren Lebensunterhalt finanziert?

A: Durch meine Arbeit als Textilverkäufer.

F: Bis zu welchem Zeitpunkt haben Sie gearbeitet?

A: Bis zu meiner Ausreise.

F: Sie wurden bereits zu Ihrem Fluchtweg befragt, waren die gemachten Angaben wahrheitsgemäß?

A: Ja.

F: Wann haben Sie definitiv die Heimat verlassen und wann sind Sie in Österreich eingereist?

A: Ich habe Indien am 17.03.2017 legal verlassen. Mein Visum war vom XXXX bis zum XXXX gültig. Ich bin von Neu Delhi nach Wien geflogen. Am 17.03.2017 habe ich den Asylantrag gestellt.A: Ich habe Indien am 17.03.2017 legal verlassen. Mein Visum war vom römisch 40 bis zum römisch 40 gültig. Ich bin von Neu Delhi nach Wien geflogen. Am 17.03.2017 habe ich den Asylantrag gestellt.

F: Hatten Sie Probleme bei der Ausreise?

A: Nein.

F: Haben Sie in einem anderen Land schon einmal einen Asylantrag gestellt?

A: Nein.

F: Waren Sie seither nochmals in Ihrem Heimatland?

A: Nein.

F: Verstehen Sie den Dolmetscher einwandfrei?

A: Ja.

F: Sind Sie in Ihrer Heimat vorbestraft?

A: Nein.

F: Sind Sie in einem anderen Land vorbestraft?

A: Nein.

F: Werden Sie in der Heimat von der Polizei, einer Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einer sonstigen Behörde gesucht?

A: Nein.

F: Waren Sie in Ihrer Heimat jemals Mitglied einer politischen Gruppierung oder Partei?

A: Ja, ich war Mitglied der XXXX Partei.A: Ja, ich war Mitglied der römisch 40 Partei.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer politischen Gesinnung, oder Ihrer Religion verfolgt?

A: Nein vom Staat nicht, aber von Mitgliedern der Gegenpartei, der XXXX Partei. Ich bin Hindu und die Mitglieder der XXXX Partei sind Sikhs, deswegen habe ich auch Probleme wegen meiner Religionszugehörigkeit.A: Nein vom Staat nicht, aber von Mitgliedern der Gegenpartei, der römisch 40 Partei. Ich bin Hindu und die Mitglieder der römisch 40 Partei sind Sikhs, deswegen habe ich auch Probleme wegen meiner Religionszugehörigkeit.

F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit verfolgt?

A: Nein.

F: Schildern Sie die Gründe, warum sie Ihr Heimatland verlassen und einen Asylantrag gestellt haben, von sich aus vollständig und wahrheitsgemäß und chronologisch.

Sie werden darauf hingewiesen, dass falsche Angaben die Glaubwürdigkeit Ihres

Vorbringens beeinträchtigen können.

A: Früher war ich Anhänger der XXXX Partei. Später bin ich aber zur XXXX Partei gewechselt und deswegen habe ich Probleme mit Mitgliedern der XXXX Partei bekommen. Sie belästigten mich und haben mich verfolgt, es gab Handgreiflichkeiten. Meine Frau und ich haben dann entschieden, dass wir das Land verlassen.A: Früher war ich Anhänger der römisch 40 Partei. Später bin ich aber zur römisch 40 Partei gewechselt und deswegen habe ich Probleme mit Mitgliedern der römisch 40 Partei bekommen. Sie belästigten mich und haben mich verfolgt, es gab Handgreiflichkeiten. Meine Frau und ich haben dann entschieden, dass wir das Land verlassen.

F: Haben sie sämtliche Gründe, die Sie veranlasst haben, Ihr Heimatland zu verlassen, vollständig geschildert?

A: Ja.

F: Die Angaben sind sehr allgemein. Machen Sie konkrete und detaillierte Angaben rund um Ihre Fluchtgründe!

A: Auf dem Weg zu meiner Arbeit wurde ich von Mitgliedern der XXXX Partei angesprochen und bedroht.A: Auf dem Weg zu meiner Arbeit wurde ich von Mitgliedern der römisch 40 Partei angesprochen und bedroht.

F: Wurden Sie persönlich verfolgt oder bedroht in Indien?

A: Ja, Mitglieder der XXXX Partei sind zu mir nach Hause gekommen und haben mich bedroht.A: Ja, Mitglieder der römisch 40 Partei sind zu mir nach Hause gekommen und haben mich bedroht.

F: Können Sie zeitliche Angaben zu Ihrem Vorbringen machen?

A: Die Leute kamen plötzlich in der Nacht, so um elf oder zwölf und haben mich bedroht.

F: Machen Sie genaue zeitliche Angaben zu Ihrem Vorbringen.

A: Vor zwei Jahren haben die Probleme begonnen.

F: Wiederholung der Frage.

A: Ca. zwei Jahre vor meiner Ausreise haben die Probleme begonnen. Ich wurde öfters bedroht.

F: Warum haben Sie nicht bereits früher das Land verlassen, wenn die Bedrohungen für Sie so gravierend waren?

A: Wir wollten das Land nicht verlassen, denn wir wussten nicht wohin.

F: Von wann bis wann waren Sie Mitglied der XXXX Partei?F: Von wann bis wann waren Sie Mitglied der römisch 40 Partei?

A: Ich glaube, ich war dort ca. sieben Jahre Mitglied. Nachgefragt, ich kann mich nicht mehr genau daran erinnern von wann bis wann ich dort Mitglied war.

F: Seit wann sind Sie Mitglied der XXXX Partei?F: Seit wann sind Sie Mitglied der römisch 40 Partei?

A: Seit ca. zwei Jahren.

F: Haben Sie einen Mitgliedsausweis der XXXX Partei?F: Haben Sie einen Mitgliedsausweis der römisch 40 Partei?

A: Ich habe keinen Mitgliedsausweis der Partei.

F: Warum haben Sie sich entschlossen nach mehreren Jahren bei der XXXX Partei einer neuen Partei ( XXXX Partei) anzuschließen?F: Warum haben Sie sich entschlossen nach mehreren Jahren bei der römisch 40 Partei einer neuen Partei ( römisch 40 Partei) anzuschließen?

A: Mir gefällt die XXXX Partei.A: Mir gefällt die römisch 40 Partei.

F: Warum gefällt Ihnen die XXXX Partei?F: Warum gefällt Ihnen die römisch 40 Partei?

A: Weil Sie armen Leuten helfen und Schulen aufbauen.

F: Haben Sie sich hilfesuchend an staatliche Stellen gewendet?

A: Nein.

F: Warum nicht?

A: Die XXXX Partei hat viel Einfluss, deswegen hätte es nichts gebracht.A: Die römisch 40 Partei hat viel Einfluss, deswegen hätte es nichts gebracht.

F: Wie sind Sie an die Partei herangetreten und wie wurden Sie als Mitglied aufgenommen?

A: Ich bin Mitglied der XXXX Partei.A: Ich bin Mitglied der römisch 40 Partei.

Wiederholung der Frage.

F: Ich bin Mitglied der XXXX Partei. Ich wurde gut aufgenommen.F: Ich bin Mitglied der römisch 40 Partei. Ich wurde gut aufgenommen.

F: Welche Aufgaben hatten Sie bei der XXXX Partei inne?F: Welche Aufgaben hatten Sie bei der römisch 40 Partei inne?

A: Ich machte Wahlwerbung und ging auf Veranstaltungen.

F: Haben Sie jemals daran gedacht in einen anderen Landesteil Ihres Herkunftsstaates zu ziehen?

A: Nein.

F: Was befürchten Sie im Falle Ihrer Rückkehr nach Indien? Was würde passieren, wenn Sie morgen zurück nach Indien zurückkehren müssten?

A: Ich habe Angst, dass ich in Indien getötet werde.

F: Sind Sie seit Ihrer Einreise nach Österreich einer legalen Beschäftigung nachgegangen?

A: Nein.

F: Von welchen finanziellen Mitteln leben Sie hier in Österreich?

A: Ich bin nicht in der Grundversorgung. Ich lebe bei meiner Tochter und werde von Ihr und Ihrem Ehegatten unterstützt. Meine Frau und ich können dort gratis wohnen.

F: Sind Sie gegenüber jemandem unterhaltspflichtig?

A: Nein.

Fragen werden auf Deutsch gestellt!

F: Was ist heute für ein Datum und welcher Wochentag ist heute?

A: Ich verstehe die Frage nicht.

F: Beschreiben Sie wie Sie Ihren Alltag verbringen!

A: Ich verstehe die Frage nicht.

Befragung wird wieder mittels Dolmetscher fortgesetzt:

F: Haben Sie in Österreich eine Schule, Kurse oder sonstige Ausbildungen absolviert?

A: Nein.

F: Sind Sie in einem Verein oder in einer Organisation als Mitglied tätig?

A: Nein.

F: Wie sieht Ihr Alltag in Österreich aus?

A: Meine Frau und ich sind die meiste Zeit zu Hause. Wir gehen gerne spazieren und helfen im Haushalt unserer Tochter.

F: Die Befrag

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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