RS Lvwg 2018/12/4 LVwG-AV-1238/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

04.12.2018

Norm

BAO §212 Abs1
BAO §217
BAO §217a
BAO §227
BAO §227a

Rechtssatz

Der Säumniszuschlag im Sinne des § 217 BAO ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind (grundsätzlich) unbeachtlich.

Schlagworte

Finanzrecht; Kommunalsteuer; Mahngebühr; Säumniszuschlag; Verfahrensrecht; Aussetzung; Nachsicht; Stundung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1238.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten