RS Vwgh 2018/12/13 Ro 2016/11/0013

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Veröffentlicht am 13.12.2018
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art133 Abs5;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Soweit sich die Revisionswerberin in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt sieht, weil das VwG Willkür geübt habe, ist darauf zu verweisen, dass es sich hierbei nicht um vor dem VwGH verfolgbare Rechte handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2016110013.J05.1

Im RIS seit

29.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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