Entscheidungsdatum
06.03.2018Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
W105 2180423-1/12E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Harald BENDA als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , Staatsangehörigkeit Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.12.2017, Zahl 1099183609-152011940/BMI - BFA_BGLD_RD, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14.02.2018 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Harald BENDA als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , Staatsangehörigkeit Afghanistan, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.12.2017, Zahl 1099183609-152011940/BMI - BFA_BGLD_RD, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14.02.2018 zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 55, 57 AsylG 2005, § 9 BFA-VG, und §§ 52, 55 FPG als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 55, 57, AsylG 2005, Paragraph 9, BFA-VG, und Paragraphen 52, 55, FPG als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: "BF" genannt) stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 16.12.2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Z 13 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 24/2016BF.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: "BF" genannt) stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 16.12.2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, in der Fassung BGBl. römisch eins Nr. 24/2016BF.
2. Am 16.12.2015 fand vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes die niederschriftliche Erstbefragung des BF statt, bei der er zu seinem Fluchtgrund befragt vorbrachte, er sei von den Taliban bedroht worden und hätten diese von ihm gefordert für sie zu arbeiten und habe er dies aber abgelehnt.
3. Am 30.11.2017 wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Außenstelle Salzburg (im Folgenden: "BFA" genannt), im Asylverfahren niederschriftlich einvernommen. Hiebei gab der Antragsteller zentral zu Protokoll:
"A: Ich verließ Afghanistan, weil ich bei der Firma XXXX arbeitete. Ich verkaufte nebenbei auch Wertkarten für Handys. Dadurch, dass ich Wertkarten verkaufte, kannte ich sehr viele Leute, darunter drei oder vier Pashtunen. Diese kauften bei mir immer diese Wertkarten. Diese Pashtunen namens XXXX , XXXX hatten in einem Bazar jeweils einen Second-Hand-Shop. An einem Freitag, als ich in dieser Firma nicht arbeitete, verkaufte ich die Wertkarten. Es kam der XXXX zu mir und sagte, dass wir auf einen Tee gehen und plaudern sollen. XXXX kamen auch dazu und fuhren wir dann gemeinsam mit dem Auto nach Hause zu XXXX . Wir saßen gemeinsam und tranken Tee. Nach etwa einer halben Stunde kamen zwei junge Männer in das Zimmer hinein. Wir begrüßten uns gegenseitig und die beiden Männer sagten zu XXXX , dass er mich ihnen vorstellen soll. XXXX erzählte ihnen, dass ich Wertkarten verkaufe und hauptberuflich bei einer amerikanischen Firma arbeite. Die beiden jungen Männer fragten mich wo ich arbeite und wie ich zur Arbeit komme. Ich erzählte, dass ich am Flughafen arbeite und wir mit einem Werksbus in die Arbeit fahren. Weiters erzählte ich, dass wir vor dem Betreten des Betriebsgeländes durchleuchtet werden. Bei der Einfahrt für den Werksbus sind Amerikaner mit Spürhunden stationiert. Ich wurde nach meinem Aufgabengebiet gefragt und teilte ich mit, dass ich Lagerarbeiter bin. Die zwei Personen sagten zu mir, dass ich Moslem bin und Amerikaner sind ungläubig und soll ich in den Jihad ziehen bzw. mich den Taliban anschließen. Ich soll einen Sprengstoff in dem Werksbus verstecken und bei dieser Einfahrt zur Firma zünden. Dieses Vorhaben dürfte alles vorher schon mit XXXX geplant worden sein. XXXX ist so wie die Taliban ein Pashtune. Weiters sagten die beiden jungen Männer, dass sie diesem Werksbus mit dem Motorrad folgen werden und möge ich nur schauen, dass ich als Letzter den Werksbus verlassen soll. Sie planten, dass die Amerikaner bei dieser Werkseinfahrt getötet werden. Ich war sprachlos und bekam Angst. Ich konnte nicht einmal reden. Ich ging aus dem Haus und die anderen blieben im Haus. Sie kamen etwa nach zehn Minuten aus dem Haus. Ich fuhr mit XXXX , XXXX und XXXX wieder in die Stadt und die beiden jungen Männer fuhren in eine andere Richtung. Als wir in der Stadt ankamen, stiegen XXXX und XXXX aus dem Auto. XXXX sagte zu mir, dass ich warten soll bis er das Auto parkte. XXXX , er war ein netter Mann, fragte mich, ob ich dies machen könne, was von mir verlangt werde und verneinte ich dies. Dann sagte XXXX , dass ich von diesen dann sicherlich umgebracht werde und soll ich besser aus Afghanistan flüchten bevor mir etwas passiert. In diesen zehn Minuten, als sie alleine im Haus waren, sagten sie, dass sie mich im Falle meiner Weigerung umbringen werden. Sie sagten zu mir, dass ich es mir morgen am Samstag wenn ich arbeiten gehe überlegen soll wie ich den Sprengstoff im Auto verstecken werde. Nach meiner Arbeit soll ich mich dann beim XXXX im Geschäft melden und würden wir besprechen wie es dann weitergeht. Die anderen würden dann auch ins Geschäft zum XXXX kommen. Ich nahm das Ganze was XXXX sagte nicht so ernst und ging am Samstag, Sonntag, Montag zur Arbeit. Am vierten Tag als ich zu Haltestelle namens XXXX gehen wollte, kamen etwa 200 Meter vor dieser Haltestelle diese zwei jungen Männer mit dem Motorrad und fragten mich wohin ich gehe. Ich sagte zu ihnen, dass ich die letzten drei Tage zu Hause Probleme hatte und würde ich heute nach der Arbeit in das Geschäft von XXXX kommen. Einer der Jungen machte seine Jacke auf und zeigte mir seine Pistole. Er drohte mir, dass ich, wenn ich heute nach der Arbeit nicht zum Geschäft des XXXX komme und nicht mit ihnen zusammenarbeite, würde er mich töten. Sie verabschiedeten sich von mir und fuhr ich nicht in die Arbeit sondern ging nach Hause. Ich erzählte davon meiner Frau und wartete bis mein ältester Sohn kam. Sie kannten nämlich auch diesen. Am Abend flüchtete ich dann mit meinem ältesten Sohn über Nimroz in den Iran."A: Ich verließ Afghanistan, weil ich bei der Firma römisch 40 arbeitete. Ich verkaufte nebenbei auch Wertkarten für Handys. Dadurch, dass ich Wertkarten verkaufte, kannte ich sehr viele Leute, darunter drei oder vier Pashtunen. Diese kauften bei mir immer diese Wertkarten. Diese Pashtunen namens römisch 40 , römisch 40 hatten in einem Bazar jeweils einen Second-Hand-Shop. An einem Freitag, als ich in dieser Firma nicht arbeitete, verkaufte ich die Wertkarten. Es kam der römisch 40 zu mir und sagte, dass wir auf einen Tee gehen und plaudern sollen. römisch 40 kamen auch dazu und fuhren wir dann gemeinsam mit dem Auto nach Hause zu römisch 40 . Wir saßen gemeinsam und tranken Tee. Nach etwa einer halben Stunde kamen zwei junge Männer in das Zimmer hinein. Wir begrüßten uns gegenseitig und die beiden Männer sagten zu römisch 40 , dass er mich ihnen vorstellen soll. römisch 40 erzählte ihnen, dass ich Wertkarten verkaufe und hauptberuflich bei einer amerikanischen Firma arbeite. Die beiden jungen Männer fragten mich wo ich arbeite und wie ich zur Arbeit komme. Ich erzählte, dass ich am Flughafen arbeite und wir mit einem Werksbus in die Arbeit fahren. Weiters erzählte ich, dass wir vor dem Betreten des Betriebsgeländes durchleuchtet werden. Bei der Einfahrt für den Werksbus sind Amerikaner mit Spürhunden stationiert. Ich wurde nach meinem Aufgabengebiet gefragt und teilte ich mit, dass ich Lagerarbeiter bin. Die zwei Personen sagten zu mir, dass ich Moslem bin und Amerikaner sind ungläubig und soll ich in den Jihad ziehen bzw. mich den Taliban anschließen. Ich soll einen Sprengstoff in dem Werksbus verstecken und bei dieser Einfahrt zur Firma zünden. Dieses Vorhaben dürfte alles vorher schon mit römisch 40 geplant worden sein. römisch 40 ist so wie die Taliban ein Pashtune. Weiters sagten die beiden jungen Männer, dass sie diesem Werksbus mit dem Motorrad folgen werden und möge ich nur schauen, dass ich als Letzter den Werksbus verlassen soll. Sie planten, dass die Amerikaner bei dieser Werkseinfahrt getötet werden. Ich war sprachlos und bekam Angst. Ich konnte nicht einmal reden. Ich ging aus dem Haus und die anderen blieben im Haus. Sie kamen etwa nach zehn Minuten aus dem Haus. Ich fuhr mit römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 wieder in die Stadt und die beiden jungen Männer fuhren in eine andere Richtung. Als wir in der Stadt ankamen, stiegen römisch 40 und römisch 40 aus dem Auto. römisch 40 sagte zu mir, dass ich warten soll bis er das Auto parkte. römisch 40 , er war ein netter Mann, fragte mich, ob ich dies machen könne, was von mir verlangt werde und verneinte ich dies. Dann sagte römisch 40 , dass ich von diesen dann sicherlich umgebracht werde und soll ich besser aus Afghanistan flüchten bevor mir etwas passiert. In diesen zehn Minuten, als sie alleine im Haus waren, sagten sie, dass sie mich im Falle meiner Weigerung umbringen werden. Sie sagten zu mir, dass ich es mir morgen am Samstag wenn ich arbeiten gehe überlegen soll wie ich den Sprengstoff im Auto verstecken werde. Nach meiner Arbeit soll ich mich dann beim römisch 40 im Geschäft melden und würden wir besprechen wie es dann weitergeht. Die anderen würden dann auch ins Geschäft zum römisch 40 kommen. Ich nahm das Ganze was römisch 40 sagte nicht so ernst und ging am Samstag, Sonntag, Montag zur Arbeit. Am vierten Tag als ich zu Haltestelle namens römisch 40 gehen wollte, kamen etwa 200 Meter vor dieser Haltestelle diese zwei jungen Männer mit dem Motorrad und fragten mich wohin ich gehe. Ich sagte zu ihnen, dass ich die letzten drei Tage zu Hause Probleme hatte und würde ich heute nach der Arbeit in das Geschäft von römisch 40 kommen. Einer der Jungen machte seine Jacke auf und zeigte mir seine Pistole. Er drohte mir, dass ich, wenn ich heute nach der Arbeit nicht zum Geschäft des römisch 40 komme und nicht mit ihnen zusammenarbeite, würde er mich töten. Sie verabschiedeten sich von mir und fuhr ich nicht in die Arbeit sondern ging nach Hause. Ich erzählte davon meiner Frau und wartete bis mein ältester Sohn kam. Sie kannten nämlich auch diesen. Am Abend flüchtete ich dann mit meinem ältesten Sohn über Nimroz in den Iran.
F: Gibt es sonst noch Gründe für Ihr Verlassen von Afghanistan gibt es sonst noch Gründe für Ihre Asylantragstellung bzw. Gründe, die Sie an einer Rückkehr hindern?
A: Nein."
4. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Dem BF wurde gemäß §§ 57 und 55 AsylG ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG erlassen und weiters gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Afghanistan zulässig sei. Weiters wurde innerhalb des Spruches ausgeführt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise des BF gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage.4. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt römisch eins.) und gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan (Spruchpunkt römisch zwei.) abgewiesen. Dem BF wurde gemäß Paragraphen 57 und 55 AsylG ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt. Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen und weiters gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß Paragraph 46, FPG nach Afghanistan zulässig sei. Weiters wurde innerhalb des Spruches ausgeführt, dass die Frist für die freiwillige Ausreise des BF gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG zwei Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung betrage.
Die Abweisung des Antrages auf internationalen Schutz begründete das BFA im Wesentlichen damit, dass es dem Antragsteller nicht möglich gewesen sei, zu seiner beruflichen Tätigkeit für das namhaft gemachte Unternehmen detaillierte inhaltliche und örtliche Angaben zu tätigen. Dem Vorbringen seien keine besonderen Umstände zu entnehmen, aus denen hervorgehe, dass der Antragsteller in Afghanistan unmittelbarer und/oder mittelbarer staatlicher Verfolgung im Sinne der GFK ausgesetzt wäre.
5. Gegen den oben genannten Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde, in welcher der Antragsteller ausführte er habe für das Verlassen seines Heimatlandes im Wesentlichen angegeben, dass er in Afghanistan für eine amerikanische Firma gearbeitet habe und hätten sodann die Taliban von ihm verlangt Sprengstoff in einen Werksbus, mit welchem er zur Arbeit fuhr, zu verstecken und bei der Einfahrt zur Firma zu zünden. In weiterer Folge sei ihm mitgeteilt worden, dass er im Falle seiner Weigerung getötet werden solle. Sodann bezog sich der Antragsteller auf die allgemeine Sicherheitslage in der Stadt Kabul sowie darauf, dass dem Vorbringen des Antragstellers jegliche Glaubwürdigkeit abgesprochen worden sei. So sei dem Antragsteller vorgeworfen worden, die Vornamen der drei hochpositionierten Personen seiner Firma nicht zu wissen und sie er jedoch mit der Hierarchie seiner Firma sehr gut vertraut und habe er vor allem seinen unmittelbar Vorgesetzten in Mazar e-Sharif präzis angegeben. Wenn man in Erwägung ziehe, dass der Beschwerdeführer als Lagerarbeiter tätig gewesen sei, könne man ihm die Tatsache, dass er die Vornamen der drei in der Zentrale in Kabul tätigen Personen nicht habe angeben können, nicht zu Lasten gemacht werden. Auf Grund seiner Weigerung, mit den Taliban zusammen zu arbeiten, werde ihm eine gegenüber den Taliban eingestellte politische Überzeugung unterstellt und liege im konkreten Fall eine Verfolgung aus politischen Gründen vor.
Weiteres, individuell-konkretes Vorbringen wurde nicht erstattet.
6. Dem BF wurde das Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Stand 02.03.2017 (zuletzt aktualisiert am 27.06.2017), sowie das Ländergutachten des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Mag. Karl Mahringer vom 05.03.2017 (Aktualisierung 15.05.2017) im Rahmen des Parteiengehörs mit Schreiben vom 14.08.2017 zur Kenntnis gebracht.
9. Das Bundesverwaltungsgericht führte in der gegenständlichen Rechtssache am 14.02.2018 eine öffentliche mündliche Verhandlung durch, an der der BF im Beisein seiner bevollmächtigten Vertretung persönlich teilnahm.
Im Rahmen des Rechtsgespräches wurde versucht durch gezielte Fragenstellung zur Tätigkeit des Antragstellers vor Ort in Afghanistan den Antragsteller zu konkreten Äußerungen zu erhalten bzw. die Glaubhaftigkeit seines Vorbringens näher zu beleuchten:
Das Beschwerderechtsgespräch gestaltete sich zentral wie folgt:
RI: Was ist Ihre Volksgruppe? Was ist Ihre Muttersprache?
BF: Meine Muttersprache ist Dari, ich bin Hazara. Ich möchte nur erwähnen, dass wir seit ca. zwei Jahren in XXXX in XXXX leben.BF: Meine Muttersprache ist Dari, ich bin Hazara. Ich möchte nur erwähnen, dass wir seit ca. zwei Jahren in römisch 40 in römisch 40 leben.
RI: Wo sind Sie geboren und aufgewachsen?
BF: Geboren bin ich in der Provinz Ghazni, im Distrikt XXXX , im Dorf XXXX .BF: Geboren bin ich in der Provinz Ghazni, im Distrikt römisch 40 , im Dorf römisch 40 .
RI: Wo haben Sie zuletzt vor der Ausreise gelebt?
BF: Bevor ich die Heimat verlassen habe, habe ich in Mazar-e Sharif gelebt. Im Distrikt XXXX haben wir früher gelebt.BF: Bevor ich die Heimat verlassen habe, habe ich in Mazar-e Sharif gelebt. Im Distrikt römisch 40 haben wir früher gelebt.
RI: In Mazar-e Sharif haben Sie auch familiäre Verbindungen?
BF: Nein.
RI: Die haben Sie alleine gelebt?
BF: Ich habe dort mit meiner Frau und meinen vier Kinder in Mazar-e Sharif zusammengelebt.
RI: Über welche Schulbildung verfügen?
BF: Sechs Jahre.
RI: Wie war Ihre familiäre und soziale Situation (Arbeit)?
BF: Ich habe in einem Unternehmen gearbeitet, XXXX . Das Unternehmen hat eigentlich den Amerikanern gehört.BF: Ich habe in einem Unternehmen gearbeitet, römisch 40 . Das Unternehmen hat eigentlich den Amerikanern gehört.
RI: Welche Art von Tätigkeit haben Sie da ausgeführt?
BF: Ich habe dort im Lager (Dari und Deutsch), eigentlich im Depot (Dari und Deutsch) gearbeitet.
RI: War das direkt in Mazar-e Sharif?
BF: Dort, wo sich der Flughafen befindet, in einem Eck.
RI: Können Sie Ihre Tätigkeit in dem Lager bzw. Depot ganz genau beschreiben?
BF: Ich war dort ein Mitarbeiter. Es gab einen Depotleiter.
RI: Was haben Sie genau gemacht?
BF: Die Ware, die ausgehändigt wurde, beispielsweise, "Herr XXXX so und so viel Ware abgeholt" und das musste geschrieben werden. Die Logistikabteilung hat die Ware zu uns gebracht, wir waren für die Verteilung zuständig.BF: Die Ware, die ausgehändigt wurde, beispielsweise, "Herr römisch 40 so und so viel Ware abgeholt" und das musste geschrieben werden. Die Logistikabteilung hat die Ware zu uns gebracht, wir waren für die Verteilung zuständig.
RI: Was war die Ware?
BF: Mitarbeiter haben Ware von uns abgeholt, wir haben dann aufgeschrieben, beispielswiese wie viele Fliesen abgeholt worden sind. Farbe, Chemikalien, Rohre, Kabeln. Alles was die Baustelle betrifft, auch Fenster.
RI: Meinen Sie eine Baustelle oder abstrakt "Baustelle"?
BF: Unser Depot hat sich ca. 200 Meter von der tatsächlichen Baustelle befunden.
RI: Wurde am Flughafen gebaut?
BF: Die Gegend wir auch als "Flughafen" bezeichnet, es wurde aber nicht direkt am Flughafengelände gebaut.
RI: Wie heißt das Dorf, das dort in der Nähe ist?
BF: Nachdem man die Gegend " XXXX " passiert hat, befand sich mein Arbeitsplatz, das ist auch die Gegend, die man als " XXXX " bezeichnet. In der Stadt Mazar muss man zuerst die Gegend XXXX überqueren und dann kommt man in einer Ortschaft namens XXXX , danach kommt man in einem Stadtteil namens XXXX . Von dort aus kommt man dann in die zuvor genannte Region namens XXXX .BF: Nachdem man die Gegend " römisch 40 " passiert hat, befand sich mein Arbeitsplatz, das ist auch die Gegend, die man als " römisch 40 " bezeichnet. In der Stadt Mazar muss man zuerst die Gegend römisch 40 überqueren und dann kommt man in einer Ortschaft namens römisch 40 , danach kommt man in einem Stadtteil namens römisch 40 . Von dort aus kommt man dann in die zuvor genannte Region namens römisch 40 .
RI: Ich habe mir das auf der Landkarte angesehen, es gibt direkt neben dem Flughafen ein Dorf, wie heißt dieses?
BF: Das muss die Gegend von XXXX sein.BF: Das muss die Gegend von römisch 40 sein.
RI: Hat es vielleicht noch einen anderen Namen?
BF: Nein, es kommt die Gegend XXXX .BF: Nein, es kommt die Gegend römisch 40 .
RI: Der Ort XXXX ?RI: Der Ort römisch 40 ?
BF: Das ist auf der anderen Seite.
RI zeichnet auf Beilage A die Lage des Flughafens von Mazar-e Sharif.
Auf Beilage B skizziert die BF die Lage des Flughafens von Mazar-e Sharif.
RI: Was ist auffällig vom Flughafen aus sichtlich, welche Gebäude oder Einrichtungen?
BF: Es gibt dort keine Gebäude. Wenn im Nachhinein dort etwas gebaut wurde, vermutlich ist es dort ein Gebäude, das mir nicht aufgefallen ist.
RI: Wann haben Sie das Land verlassen?
BF: Vor vier Jahren und zwei oder drei Monaten zuvor. Vielleicht meinen Sie das Gebäude von XXXX . Dort wird Brot gebacken, aber im großen Stil und Weizen gemahlen.BF: Vor vier Jahren und zwei oder drei Monaten zuvor. Vielleicht meinen Sie das Gebäude von römisch 40 . Dort wird Brot gebacken, aber im großen Stil und Weizen gemahlen.
RI: Laut der mir vorliegenden Landkarte, gibt es dort ein großes Militärcamp der Amerikaner mit einer Unzahl an Gebäuden, warum kennen Sie das nicht?
BF: Sie meinen wahrscheinlich mit diesen Gebäuden meinen Arbeitsplatz. Das war die XXXX , vielleicht sind einige Gebäude dazugekommen. Ich bin seit ca. vier Jahren nicht mehr dort, vermutlich wurde dort ausgebaut. Damals, als ich dort war, befanden sich dort lauter Baustellen.BF: Sie meinen wahrscheinlich mit diesen Gebäuden meinen Arbeitsplatz. Das war die römisch 40 , vielleicht sind einige Gebäude dazugekommen. Ich bin seit ca. vier Jahren nicht mehr dort, vermutlich wurde dort ausgebaut. Damals, als ich dort war, befanden sich dort lauter Baustellen.
RI: Beschreiben Sie die nähere Umgebung Ihres Arbeitsplatz, betreffend Gebäude etc.
BF: Damals, als ich gearbeitet habe, gab es noch ein Unternehmen namens XXXX . Etwa 200 - 300 Meter entfernt vom Depot wurde gebaut, ich weiß nicht, wie viele Baustellen zu diesem Zeitpunkt betrieben worden sind.BF: Damals, als ich gearbeitet habe, gab es noch ein Unternehmen namens römisch 40 . Etwa 200 - 300 Meter entfernt vom Depot wurde gebaut, ich weiß nicht, wie viele Baustellen zu diesem Zeitpunkt betrieben worden sind.
RI: Können Sie in ein oder zwei Sätzen sagen, warum Sie aus Afghanistan weggegangen sind?
BF: Ich wurde von den Taliban bedroht.
RI: Berichten Sie darüber.
BF: Ich habe in dem Unternehmen gearbeitet. Wo soll ich anfangen?
RI: Fangen Sie bitte an einem Punkt an, wo Sie persönlich bedroht worden sind.
BF: Drei Männer namens XXXX , XXXX und XXXX haben einen Second-Hand-Laden betrieben. Ich habe neben meiner Arbeit in der Firma, Prepaidkarten für Handys verkauft. Auf dieser Weise habe ich diese drei Männer kennengelernt. Ich habe dort viele Bekannte gehabt, aber diese Männer haben Probleme für mich verursacht. Es war an einem Freitag, das Unternehmen hatte frei, ich war dann bei XXXX , er meinte, er nimmt mich mit. "Wir ruhen uns aus und trinken Tee zusammen." Er meinte, er möchte mit mir sprechen. Ich war damit einverstanden. Der XXXX hat seinen Freunden XXXX und XXXX gesagt, dass er wegfahren möchte. XXXX soll sein Auto holen. Wir sind dann in seinem Auto eingestiegen. Wir sind dann in das Haus von XXXX gefahren. Wir sind dort angekommen, der XXXX hat uns Tee serviert. Wir sind etwa eine halbe oder dreiviertel dort gesessen und haben Tee getrunken. Wir waren beim Teetrinken, als zwei junge Männer auch in das Haus von XXXX gekommen sind. Wir haben uns alle gegenseitig begrüßt. Sie haben sich hingesetzt und den XXXX angesprochen und gebeten, mich ihnen vorzustellen. Der XXXX hat gesagt: "Dieser Mann heißt XXXX , er ist mit uns befreundet, wir kaufen immer bei ihm ,Guthaben, (für das Handy) und er arbeitet in einem Unternehmen. Hauptberuflich arbeitet er bei einer Firma." Die Männer haben mich gefragt, wo genau ich arbeite, für welche Firma ich arbeite, mit was für Leuten ich zu tun habe. Ich habe gesagt, dass ich bei den Unternehmen XXXX arbeite. Das Unternehmen gehört den Amerikanern. Einige Afghanen arbeiten für diese Firma und nehmen Aufträge von den Amerikanern.BF: Drei Männer namens römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 haben einen Second-Hand-Laden betrieben. Ich habe neben meiner Arbeit in der Firma, Prepaidkarten für Handys verkauft. Auf dieser Weise habe ich diese drei Männer kennengelernt. Ich habe dort viele Bekannte gehabt, aber diese Männer haben Probleme für mich verursacht. Es war an einem Freitag, das Unternehmen hatte frei, ich war dann bei römisch 40 , er meinte, er nimmt mich mit. "Wir ruhen uns aus und trinken Tee zusammen." Er meinte, er möchte mit mir sprechen. Ich war damit einverstanden. Der römisch 40 hat seinen Freunden römisch 40 und römisch 40 gesagt, dass er wegfahren möchte. römisch 40 soll sein Auto holen. Wir sind dann in seinem Auto eingestiegen. Wir sind dann in das Haus von römisch 40 gefahren. Wir sind dort angekommen, der römisch 40 hat uns Tee serviert. Wir sind etwa eine halbe oder dreiviertel dort gesessen und haben Tee getrunken. Wir waren beim Teetrinken, als zwei junge Männer auch in das Haus von römisch 40 gekommen sind. Wir haben uns alle gegenseitig begrüßt. Sie haben sich hingesetzt und den römisch 40 angesprochen und gebeten, mich ihnen vorzustellen. Der römisch 40 hat gesagt: "Dieser Mann heißt römisch 40 , er ist mit uns befreundet, wir kaufen immer bei ihm ,Guthaben, (für das Handy) und er arbeitet in einem Unternehmen. Hauptberuflich arbeitet er bei einer Firma." Die Männer haben mich gefragt, wo genau ich arbeite, für welche Firma ich arbeite, mit was für Leuten ich zu tun habe. Ich habe gesagt, dass ich bei den Unternehmen römisch 40 arbeite. Das Unternehmen gehört den Amerikanern. Einige Afghanen arbeiten für diese Firma und nehmen Aufträge von den Amerikanern.
RI: Diese Firma XXXX , was hat die dort genau gebaut?RI: Diese Firma römisch 40 , was hat die dort genau gebaut?
BF: Baustellen.
RI: Was, für wen?
BF: Die Amerikaner haben bestimmt, was gebaut wird, ich hatte keinen Zugang dazu. Ich hatte nur mit Baumaterial, Zement zu tun. Die Amerikaner haben dort Straßen gebaut. Was sie noch gemacht haben, weiß ich nicht. Ich habe nur beim Verteilen der Ware, Baumaterial die Aufsicht gehabt. Die unterschiedlichen Baumateriale hat man dort vorgefunden, tausend unterschiedliche Sachen.
RI: Ist Ihnen klar, dass die Firma und das Lager auf einer bestimmten Einrichtung, Gelände befunden hat?
BF: Ja, hinter dem Flughafen, angrenzend. Das war ein großes Gelände, es gaben dort einige Container, die dort draufstanden. Damit meine ich kleine Bestandteile, wie Kabel etc. befanden sich in den Containern drinnen. Es haben dort ca. 200 Arbeiter gearbeitet, es wurden Zelte aufgeschlagen. Eisen- und Trägergerüste gab es draußen und zahlreiche Ingenieure haben dort die Baustelle geleitet.
RI: Was wurde dort gebaut? Eine Moschee, der Tower für den Flughafen oder ein Hochhaus?
BF: Keine Moschee. Die Amerikaner haben dort gebaut, ein Gebäude errichtet, wobei die amerikanischen Mitarbeiter auch auf der Baustelle