Entscheidungsdatum
26.10.2018Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W109 2131455-2/7E
W109 2131445-2/7E
W109 2131452-2/7E
W109 2131498-2/7E
W109 2131449-2/6E
W109 2142245-2/6E
Gekürzte Ausfertigung des am 05.10.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. BÜCHELE über die Beschwerden von
1. XXXX ,1. römisch 40 ,
2. XXXX ,2. römisch 40 ,
3. XXXX ,3. römisch 40 ,
4. XXXX ,4. römisch 40 ,
5. XXXX , und5. römisch 40 , und
6. XXXX6. römisch 40
alle StA. Afghanistan, Fünftbeschwerdeführer vertreten durch die Zweitbeschwerdeführerin, Sechstbeschwerdeführerin vertreten durch die Viertbeschwerdeführerin, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl jeweils vom 11.10.2017, Zlen. 1. 1100736909-160003808, 2. 1100737100-160003816, 3.
1100739007-160003875, 4. 1100737710-160003832, 5.
1100738206-160003845 und 6. 1134395410-161509386 nach Durchführung
einer mündlichen Verhandlung zu Recht:
A)
I. Der Beschwerde der XXXX wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und dieser gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass dieser damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch eins. Der Beschwerde der römisch 40 wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und dieser gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass dieser damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
II. Den Beschwerden des XXXX sowie des XXXX wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und diesen gemäß §§ 3 Abs. 1 iVm 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass diesen damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch zwei. Den Beschwerden des römisch 40 sowie des römisch 40 wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und diesen gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, in Verbindung mit 34 Absatz 2, AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass diesen damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
B)
I. Der Beschwerde der XXXX wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und dieser gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass dieser damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch eins. Der Beschwerde der römisch 40 wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und dieser gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass dieser damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
II. Den Beschwerden des XXXX sowie der XXXX wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und diesen gemäß §§ 3 Abs. 1 iVm 34 Abs. 2 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass diesen damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch zwei. Den Beschwerden des römisch 40 sowie der römisch 40 wird gemäß Paragraph 28, Absatz 2, VwGVG stattgegeben und diesen gemäß Paragraphen 3, Absatz eins, in Verbindung mit 34 Absatz 2, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass diesen damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
C)
Die Revision gegen die Spruchpunkte A und B ist nicht zulässig.
Text
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.Gemäß Paragraph 29, Absatz 5, Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013, idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Absatz 2 a, eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Absatz 4, nicht beantragt wurde, zu enthalten.
Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 05.10.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 05.10.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Paragraph 29, Absatz 4, VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.
Schlagworte
Asylgewährung, Familienverfahren, gekürzte AusfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2018:W109.2131498.2.00Zuletzt aktualisiert am
30.01.2019