Entscheidungsdatum
16.11.2018Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
W207 2190936-1/7E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Michael SCHWARZGRUBER als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX .1994, StA. Afghanistan, vertreten durch Rechtsanwältin Mag. Susanne SINGER, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.02.2018, Zahl 1099804505-152035237 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Michael SCHWARZGRUBER als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 .1994, StA. Afghanistan, vertreten durch Rechtsanwältin Mag. Susanne SINGER, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.02.2018, Zahl 1099804505-152035237 zu Recht:
A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgangrömisch eins. Verfahrensgang
Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte nach illegaler Einreise am 21.12.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz.
Bei der am 21.12.2015 abgehaltenen Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer an, am 01.01.1994 in Afghanistan geboren zu sein, ledig zu sein, Dari als Muttersprache zu sprechen und der Volksgruppe der Hazara sowie dem moslemischen Glauben schiitischer Ausrichtung anzugehören. Er habe in Afghanistan vier Jahre die Grundschule besucht, sein letzter ausgeübte Beruf sei Soldat gewesen. Sein letzter Wohnsitz sei in Kabul gewesen, von dort aus habe er vor ca. zwei Monaten seine Ausreise aus dem Herkunftsstaat angetreten. Zu den Gründen für das Verlassen des Herkunftsstaates, sohin zu seinen Fluchtgründen, gab der Beschwerdeführer an, Afghanistan sei nicht mehr sicher, seit die Taliban an der Macht seien. Schiiten würden von den Taliban einfach getötet. Der Beschwerdeführer sei Soldat gewesen, als er erfahren habe, dass die Grenzen zu Europa offen seien, sei er ausgereist. Er fürchte sich vor den Taliban.
Nach Zulassung des Verfahrens wurde der Beschwerdeführer am 09.01.2018 durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Beisein eines Dolmetschers der Sprache Dari niederschriftlich einvernommen. Dabei brachte der Beschwerdeführer - hier in den wesentlichen Teilen und in anonymisierter Form wiedergegeben - Folgendes vor:
"[...]
F: Welche Staatsangehörigkeit haben Sie?
A: Afghanistan
F: Aus welcher Provinz bzw. welcher Region Ihres Heimatstaates kommen Sie?
A: Aus der Provinz Maidan Wardak, Distrikt X, Ortschaft YA: Aus der Provinz Maidan Wardak, Distrikt römisch zehn, Ortschaft Y
F: Was ist Ihre Muttersprache?
A: Dari
F: Welche Sprachen sprechen Sie?
A: Dari, Paschtu und Urdu ein bisschen, ein bisschen Deutsch
F: Können Sie in diesen Sprachen lesen und schreiben?
A: Nur Dari lesen und schreiben
F: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?
A: Hazara
F: Welcher Religion gehören Sie an?
A: Muslim, Schiit
F: Verstehen Sie den Dolmetscher einwandfrei?
A: Ja
F: Haben Sie im Verfahren bis dato, bei den bisherigen Befragungen, der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht?
A: Ja
F: Wurde Ihnen die Niederschrift, die die Polizei im Rahmen der Erstbefragung mit Ihnen aufgenommen hat, rückübersetzt?
A: Ja
F: Haben Sie den Dolmetscher in der Einvernahme vor der Polizei im Rahmen der Erstbefragung gut verstanden?
A: Ja
F: Sind Sie heute psychisch und physisch in der Lage die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten?
A: Ja
F: Wie geht es Ihnen gesundheitlich?
A: Ich bin ganz gesund
F: Nehmen Sie Medikamente?
A: Nein
F: Sind Sie in ärztlicher Behandlung oder Therapie?
A: Nein
F: Haben Sie Personaldokumente?
A: Nein
F: Hatten Sie jemals Identitätsdokumente?
A: Ich habe meine Dokumente mitgenommen, die Taliban haben aber kontrolliert und ich habe alles am Weg eingegraben
F: Haben Sie Identitätsdokumente, die Sie heute zur Vorlage bringen können?
A: Nein
F: Haben Sie Dokumente, die sich noch in Ihrem Heimatland befinden?
A: Nein
F: Haben Sie irgendwelche anderen Dokumente oder Beweismittel, die Sie vorlegen können (Tazkira, ...)?
A: 4 Fotos, Integrationspapiere, Bewerbungsschreiben, Werte- und Orientierungskurs, Deutschkurse, Behandlungsbestätigung
F: Nennen Sie Ihren heutigen Familienstand und den Familienstand, den Sie zum Zeitpunkt der Ausreise aus Ihrem Heimatland hatten.
A: Ledig
F: Haben Sie uneheliche Kinder?
A: Nein
F: Können Sie einen kurzen Lebenslauf bezüglich Ihrer Person schildern? z.B.: Wo sind Sie aufgewachsen, welche Schulausbildung haben Sie absolviert, welchen Beruf haben Sie ausgeübt etc. ?
A: Ich bin in Maidan Wardak geboren, bis in die 4. Klasse bin ich in dem Ort in die Schule gegangen, ich war in der Landwirtschaft beschäftigt. 1391 ging ich mit meiner Familie nach Kabul. Ich war ca. 3 oder 4 Monate arbeitslos, dann bin ich nach Z. (Wardak Maidan) zur Polizei gegangen. Dort habe ich ca. 2 Jahre gearbeitet (Juli 2015). Dann bin ich wieder nach Kabul zurückgegangen.
F: Wo war Ihr letzter Wohnort in Afghanistan und wie lange haben Sie dort gewohnt?
A: Kabul, XXXXX, XXXXX
F: Handelt es sich bei Ihrer oben angegebenen Wohnadresse um ein Haus oder eine Wohnung?
A: Eigentumshaus
F: Wem gehörte dieses Haus?
A: Dem älteren Bruder
F: Wer lebt derzeit an dieser Adresse?
A: Meine Mutter und mein Bruder
F: Wann genau haben Sie sich dazu entschlossen, dass Sie Ihr Heimatland verlassen?
A: 2 Monate nachdem ich nach Kabul gekommen bin (ca. September 2015)
F: Wann haben Sie Ihr Heimatland tatsächlich verlassen?
A: Das genaue Datum weiß ich nicht, vielleicht ein Monat nach meinem Entschluss
F: Wo haben Sie die letzte Nacht vor der Ausreise verbracht?
A: Zu Hause
F: Schildern Sie Ihre Ausreise aus dem Heimatstaat und den Reiseweg (Welche Provinzen und Reisemittel)?
A: Von Kabul mit dem Bus nach Nimruz, dann mit dem Schlepper illegal nach Pakistan und weiter in den Iran, teilweise mit dem Auto und zu Fuß, im Iran war ich ein Monat aufhältig, weiter in die Türkei, über die Grenze zu Fuß, sonst mit dem Auto. 20 Tage war ich in Istanbul, dann nach Izmir und von dort mit dem Schlauchboot nach Griechenland. Weiter über Mazedonien, Serbien, Kroatien, Slowenien und Österreich.
F: Sind Sie schlepperunterstützt nach Österreich gereist?
A: Nur bis Griechenland, dann alleine weiter
F: Wie war der Name des Schleppers?
A: Der Schlepper von der Türkei nach Griechenland hieß K.
F: Wer hat die Reise organisiert?
A: Ich selbst
F: Wie viel haben Sie für die Reise bezahlt?
A: ca. 4.000,-- USD
F. Woher stammte das Geld für den Schlepper?
A: Von mir und meinem Bruder
F: Wie sind Sie in Österreich eingereist?
A: Illegal
F: Seit wann halten Sie sich in Österreich auf?
A: Ca. 2 Jahre und 1 Monat
F: Haben Sie in einem anderen Land außer Österreich um Asyl angesucht?
A: Nein
F: Weshalb haben Sie nicht schon einen Asylantrag in einem der bereits sicheren Länder, durch die Sie gereist sind, gestellt?
A: Ich wollte in Österreich leben
F: Welches Land war das Ziel Ihrer Reise?
A: Österreich
F: Welche Familienangehörigen leben noch in Ihrem Herkunftsstaat (Name, Geburtsdatum, Wohnort, was arbeiten diese, Staatsangehörigkeit)?
A: Vater: verstorben
Mutter: F., über. 60 Jahre alt, Kabul, Hausfrau
2 Brüder: A., ca. 40-43 Jahre, Kabul, Süßigkeiten Verkäufer, H., ca. 38-39 Jahre, Kabul, Koch
3 Schwestern: R., ca. 31 Jahre, Hausfrau, Kabul, F., ca. 28-29 Jahre, Iran, Hausfrau, A., ca. 27 Jahre, Hausfrau, Seit ca. 1 Jahr in der Türkei, alle verheiratet
F: Wann und woran ist Ihr Vater verstorben?
A: ich war 3 Jahre alt, als mein Vater auf dem Weg von Z. von den Taliban getötet wurde
F: Haben Sie weitere Verwandte im Heimatland?
A: Nur die Kinder meiner Schwester und meiner Brüder
F: Wovon lebt die Familie im Heimatland?
A: alle arbeiten
F: Hat Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Ihrem Heimatland, z. B. Häuser, Grund?
A: Ein Haus in Kabul
F: Welche engeren Freunde leben noch in Ihrem Herkunftsstaat (Name, Geburtsdatum, Wohnort, was arbeiten diese, Staatsangehörigkeit)?
A: A., lebt in Bamiyan
F: Wie besteht der Kontakt zu den im Herkunftsstaat befindlichen Familienangehörigen und Freunden?
A: Über Internet, z.B. Viber
F: Wie oft haben Sie Kontakt mit diesen?
A: Einmal im Monat mit meiner Mutter oder meiner älteren Schwester
F: Wann hatten Sie das letzte Mal Kontakt mit diesen?
A: Vor 2 Tagen
F: Wie wurde der Kontakt hergestellt?
A: Über IMO
F: Haben Sie eine Facebook-Account?
A: Ja
F: Haben Sie damit auch Kontakt nach Afghanistan?
A: Nein
F: Wann war Ihr letzter Arbeitstag?
A: Im Monat Juli 2015
F: Was haben Sie monatlich durchschnittlich mit dieser Arbeit verdient?
A: Ca. 11.500,-- Afghani mtl.
F: War das ein Betrag, von dem Sie gut leben konnten? Wie würden Sie das beschreiben? A: Ja
F: Haben Sie, abgesehen von dieser Arbeit, auch noch andere Berufe ausgeübt? Haben Sie eine berufliche Ausbildung?
A: Vor der Polizei habe ich als Bauarbeiter gearbeitet, als Maurer
F: Wie viel waren 11.500 Tausend Afghani in USD in 2015?
A: ca. 200,-- USD
F: Haben Sie dieses gesamte Geld, diese 11.500 Tau