RS OGH 2018/12/18 6Rs74/18a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2018
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Norm

ASGG §67
ASGG §73
BPGG §9 Abs4

Rechtssatz

Nach dem Grundsatz der sukzessiven Kompetenz ist der Entscheidungsgegenstand durch den Bescheid im Verwaltungsverfahren beschränkt. Bei Entziehung oder Herabsetzung von Pflegegeld kann sich die Klage nur dagegen, nicht aber auf die Gewährung einer höheren Leistung richten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2018:RG0000157

Im RIS seit

24.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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