RS Lvwg 2018/10/18 LVwG-AV-700/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

18.10.2018

Norm

BauO NÖ 2014 §38 Abs5
BauO NÖ 2014 §39 Abs3
BAO §4 Abs1

Rechtssatz

Ohne Abgabenschuld ist weder die bescheidmäßige Abgabenfestsetzung zulässig, noch kann die Verjährungsfrist zur Abgabenfestsetzung überhaupt zu laufen beginnen, geschweige denn ablaufen.

Schlagworte

Finanzrecht; Ergänzungsabgabe; Abgabenschuld; Verjährungsfrist; Zeitbezogenheit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.700.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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