RS Lvwg 2018/10/18 LVwG-AV-700/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

18.10.2018

Norm

BauO NÖ 2014 §38 Abs5
BauO NÖ 2014 §39 Abs3
BAO §4 Abs1

Rechtssatz

Unter dem Tatbestand, an dessen Verwirklichung § 4 Bundesabgabenordnung das Entstehen der Abgabenschuld knüpft, ist die Gesamtheit der in den materiellen Rechtsnormen (hier: NÖ Bauordnung 2014) enthaltenen abstrakten Voraussetzungen zu verstehen, bei deren konkretem Vorliegen (Tatbestandsverwirklichung) bestimmte Rechtsfolgen (Abgabenschuld und Abgabenanspruch) eintreten sollen.

Schlagworte

Finanzrecht; Ergänzungsabgabe; Abgabenschuld; Verjährungsfrist; Zeitbezogenheit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.700.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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