Entscheidungsdatum
10.09.2018Norm
AsylG 2005 §3Spruch
W103 2155449-1/10E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. AUTTRIT als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA.:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. AUTTRIT als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA.:
Somalia, vertreten durch Rechtsanwalt XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.04.2017, Zl. 15-1078254100-150866736, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht:Somalia, vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.04.2017, Zl. 15-1078254100-150866736, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht:
A)
I. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt I. gemäß § 3 AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.römisch eins. Die Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt römisch eins. gemäß Paragraph 3, AsylG 2005 als unbegründet abgewiesen.
II. Hinsichtlich Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wird der Beschwerde stattgegeben und XXXX gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia zuerkannt.römisch zwei. Hinsichtlich Spruchpunkt römisch zwei. des angefochtenen Bescheides wird der Beschwerde stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia zuerkannt.
III. Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG wird XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer eines Jahres erteilt.römisch drei. Gemäß Paragraph 8, Absatz 4, AsylG wird römisch 40 eine befristete Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter für die Dauer eines Jahres erteilt.
IV. In Erledigung der Beschwerde werden die Spruchpunkte III. und IV. des angefochtenen Bescheides ersatzlos behoben.römisch vier. In Erledigung der Beschwerde werden die Spruchpunkte römisch drei. und römisch vier. des angefochtenen Bescheides ersatzlos behoben.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1. Der Beschwerdeführer, ein volljähriger Staatsangehöriger Somalias, stellte am 14.07.2015 den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz, nachdem er zuvor unrechtmäßig in das Bundesgebiet eingereist war.
Anlässlich seiner am gleichen Tag durchgeführten Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, die Terrorgruppe Al-Shabaab hätte ihn rekrutieren wollen, er wolle aber nicht an deren Seite kämpfen und sei daher geflohen.
Am 28.03.2017 wurde der Beschwerdeführer im Beisein eines geeigneten Dolmetschers für die somalische Sprache sowie einer Rechtsberaterin niederschriftlich vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einvernommen. Der Beschwerdeführer gab anlässlich jener Einvernahme folgendes an:
....(....)....
"Angaben zur Person und Lebensumständen:
F: Wie waren Ihre Lebensumstände und Ihr persönliches Umfeld vor Ihrer Ausreise in Somalia? Schildern Sie diese (Ausbildung, Arbeit, Verwandte, finanzielle Situation etc.). Geben Sie einen kurzen Lebenslauf!
A: Ich bin am XXXX in XXXX , Somalia geboren. Mein Vater war Bauer, er bewirtschaftete unsere Felder, wir hatten eine mittlere Landwirtschaft und bauten Gemüse an. Meine Mutter verkaufte das Gemüse auf dem Markt in XXXX . Sie bekam dann Probleme und wir stellten jemanden an, der das Gemüse in XXXX verkaufte. Meine Brüder besuchten keine Schule, sondern halfen nur meinem Vater auf dem Feld. Mein Vater starb an einer Krankheit. Mein Bruder XXXX ist Witwer und er ist seit 2014 verschwunden. Zwei ( XXXX und XXXX ) meiner Brüder wurden im November 2014 getötet. Meine Mutter ging mit mir zu meiner Tante nach Mogadischu und blieb dort. Sie verstarb im Februar 2015, als ich in der Türkei war. Die Landwirtschaft wurde uns von einem Angehörigen der Habar Gedir, sein Name ist XXXX , weggenommen - es war ca. im November 2014. Mein Vater erzählte uns, dass er immer mit diesem Mann Probleme hatte.A: Ich bin am römisch 40 in römisch 40 , Somalia geboren. Mein Vater war Bauer, er bewirtschaftete unsere Felder, wir hatten eine mittlere Landwirtschaft und bauten Gemüse an. Meine Mutter verkaufte das Gemüse auf dem Markt in römisch 40 . Sie bekam dann Probleme und wir stellten jemanden an, der das Gemüse in römisch 40 verkaufte. Meine Brüder besuchten keine Schule, sondern halfen nur meinem Vater auf dem Feld. Mein Vater starb an einer Krankheit. Mein Bruder römisch 40 ist Witwer und er ist seit 2014 verschwunden. Zwei ( römisch 40 und römisch 40 ) meiner Brüder wurden im November 2014 getötet. Meine Mutter ging mit mir zu meiner Tante nach Mogadischu und blieb dort. Sie verstarb im Februar 2015, als ich in der Türkei war. Die Landwirtschaft wurde uns von einem Angehörigen der Habar Gedir, sein Name ist römisch 40 , weggenommen - es war ca. im November 2014. Mein Vater erzählte uns, dass er immer mit diesem Mann Probleme hatte.
F: Haben Sie bislang eine Ehe geschlossen?
A: Nein.
F: Wo hält sich derzeit Ihre Familie genau auf? Können Sie die genaue Adresse bekannt geben?
A: Ich habe noch meine Tante in Mogadischu.
F: Haben Sie Kontakt zu Ihrer Familie? Gibt es eine Telefonnummer unter der Ihre Familie erreichbar ist?
A: Als ich in der Türkei war, hatte ich den letzten Kontakt mit meiner Tante. Sie erzählte mir, dass meine Mutter gestorben ist. Aktuelle Telefonnummer habe ich keine, ich verlor alles bei der Überfahrt nach Griechenland.
F: Haben Sie noch Freunde oder Bekannte in der Heimat?
A: Nein.
F: Haben Sie Kontakt zu Ihren entfernten Verwandten?
A: Nein.
F: Könnten Sie im Falle der Rückkehr in Ihr Herkunftsland wieder an Ihrer Wohnadresse bzw. bei Verwandten wohnen?
A: Ich weiß nicht, ob meine Tante noch lebt. Nein, ich könnte dort nicht leben.
F: Warum nicht?
A: Mein Bruder XXXX tötete Herrn XXXX , als er unsere Felder genommen hat und lief dann davon. Die Angehörigen von Herrn XXXX attackierten uns und ermordeten meine beiden Brüder in unserem Haus. Ich kann in Mogadischu nicht leben, da ich Angst habe vor den Angehörigen von XXXX .A: Mein Bruder römisch 40 tötete Herrn römisch 40 , als er unsere Felder genommen hat und lief dann davon. Die Angehörigen von Herrn römisch 40 attackierten uns und ermordeten meine beiden Brüder in unserem Haus. Ich kann in Mogadischu nicht leben, da ich Angst habe vor den Angehörigen von römisch 40 .
F: Die Blutrache ist vollzogen, wovor haben Sie Angst?
A: Ein Mann unseres Clans hat einen anderen getötet und dafür müssen 10 von uns getötet werden.
F: Waren Sie nur in Ihrem Heimatort oder kennen Sie sich in anderen Teilen von Somalia aus und wenn ja, wo haben Sie sich schon aufgehalten bzw. wohin sind Sie gereist (z.B. Verwandtenbesuche, Schulaufenthalte etc.?)
A: Ich kenne mich nur in XXXX aus und in Mogadischu kenne ich mich nicht aus, da ich mich dort versteckt habe, da die Angehörigen von Herrn XXXX Mogadischu kontrollieren.A: Ich kenne mich nur in römisch 40 aus und in Mogadischu kenne ich mich nicht aus, da ich mich dort versteckt habe, da die Angehörigen von Herrn römisch 40 Mogadischu kontrollieren.
Angaben zum Fluchtweg:
F: Wann haben Sie sich entschlossen die Heimat zu verlassen?
A: Im Jänner 2015.
F: Können Sie sich an Ihre Angaben zum Reiseweg, die Sie in der LPD Steiermark gemacht haben, erinnern?
A: Anfang Jänner 2015 von Mogadischu nach Istanbul mit dem Flugzeug - Griechenland - Mazedonien - Serbien - Österreich
F: Mit welchen Papieren flogen Sie in die Türkei?
A: Mit einem gefälschten somalischen Reisepass.
F: Haben Sie zum Reiseweg noch etwas zu sagen?
A: Nein.
F: Wie viel mussten Sie für die Schleppung bezahlen?
A: 4500 USD.
F: Woher haben Sie das Geld?
A: Meine Tante verkaufte ihr Grundstück in Mogadischu. Sie hatte ein Haus und ein Grundstück und sie verkaufte das Grundstück.
F: Mit welchem Dokument sind Sie gereist?
A: Ich reiste ohne Dokumente.
F: Haben Sie in einem anderen Land schon einmal einen Asylantrag gestellt?
A: Nein.
F: Warum sind Sie ausgerechnet nach Österreich gereist?
A: In Österreich gibt es eine Zukunft.
Angaben zum Fluchtgrund:
F: Sind Sie in Ihrer Heimat oder in einem anderen Land vorbestraft bzw. haben Sie im Herkunftsland, oder hier Strafrechtsdelikte begangen?
A: Nein.
F: Werden Sie in der Heimat von der Polizei, einer Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einer sonstigen Behörde gesucht?
A: Nein.
F: Wurden Sie in Ihrer Heimat jemals von den Behörden angehalten, festgenommen oder verhaftet?
A: Nein.
F: Hatten Sie in Ihrer Heimat Probleme mit den Behörden?
A: Nein.
F: Waren Sie in Ihrer Heimat jemals Mitglied einer politischen Gruppierung oder Partei?
A: Nein.
F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer politischen Gesinnung verfolgt?
A: Nein.
F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Rasse verfolgt?
A: Nein.
F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Religion verfolgt?
A: Nein.
F: Wurden Sie in Ihrer Heimat von staatlicher Seite jemals wegen Ihrer Nationalität, Volksgruppe oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt?
A: Nein.
F: Was war der konkrete Grund, warum Sie die Heimat verlassen haben? Erzählen Sie bitte möglichst chronologisch über alle Ereignisse, die Sie zum Verlassen der Heimat veranlasst haben (freie Erzählung)!
A: Als meine beiden Brüder getötet wurden und mein anderer Bruder verschwand, suchten die Angehörigen von XXXX nach mir, es war Mitte November 2014. Die Angehörigen von XXXX , die dem Stamm der Habar Gedir angehören, attackierten unser Haus, da mein Bruder Herrn Ali Farah tötete. Meine 2 Brüder kämpften dann mit den Angehörigen und diese kamen dann in unser Haus. Dann wurden meine 2 Brüder getötet und meine Mutter versteckte mich. Meine Mutter wurde beleidigt und sie suchten nach meinem Bruder XXXX und sie schlugen meine Mutter mit dem Gewehrkolben. Sie wollten dann selbst nach meinem Bruder suchen und auch mich töten. Sie fanden mich nicht und dann beerdigten wir meine 2 Brüder und abends kam ein Bekannter, der das Gemüse für uns auf dem Markt verkaufte und versteckte uns in seinem Haus und meine Mutter rief meine Tante an. Dann kam meine Tante nach XXXX und wir flüchteten gemeinsam nach Mogadischu. Als wir in Mogadischu waren organisierte meine Tante meine Ausreise.A: Als meine beiden Brüder getötet wurden und mein anderer Bruder verschwand, suchten die Angehörigen von römisch 40 nach mir, es war Mitte November 2014. Die Angehörigen von römisch 40 , die dem Stamm der Habar Gedir angehören, attackierten unser Haus, da mein Bruder Herrn Ali Farah tötete. Meine 2 Brüder kämpften dann mit den Angehörigen und diese kamen dann in unser Haus. Dann wurden meine 2 Brüder getötet und meine Mutter versteckte mich. Meine Mutter wurde beleidigt und sie suchten nach meinem Bruder römisch 40 und sie schlugen meine Mutter mit dem Gewehrkolben. Sie wollten dann selbst nach meinem Bruder suchen und auch mich töten. Sie fanden mich nicht und dann beerdigten wir meine 2 Brüder und abends kam ein Bekannter, der das Gemüse für uns auf dem Markt verkaufte und versteckte uns in seinem Haus und meine Mutter rief meine Tante an. Dann kam meine Tante nach römisch 40 und wir flüchteten gemeinsam nach Mogadischu. Als wir in Mogadischu waren organisierte meine Tante meine Ausreise.
Mein zweiter Fluchtgrund ist. Als ich 2009 die Schule besuchte wurde ich diskriminiert von Mitschülern. Meine Mitschüler beleidigten mich und ich wurde aus der Schule ausgeschlossen, da ich einem Minderheitenstamm angehöre und meine Stammesangehörigen Schuhmacher sind. Dann verließ ich die Schule und arbeitet am Feld unserer Familie.
Im Oktober 2014 als ich an einem Freitagnachmittag auf unserem Feld war, kamen 5 maskierte Männer, die mich begrüßten und mich aufforderten mitzukommen. Der Chef von den Al Shabaab sagte ich sollte mitgenommen werden. Ich sagte "nein", ich will nicht mitgehen. Alle 5 Männer bedrohten mich, ich sollte mitgehen. Ich sagte "nein" und sie schlugen mich mit der Faust und traten mich mit den Füßen. Ich wurde bewusstlos und sie brachten mich zu ihrem Lager. Sie verbanden mir die Augen und ich wurde in einen Raum eingesperrt. Man kettete mich an beiden Händen und Füßen an und am nächsten Tag kamen 3 Männer zu mir und brachten mich zum Chef der Al Shabaab, wie er heißt weiß ich nicht und ich wurde beschuldigt, dass ich mich nicht an ihr Gesetz halten würde. Der Chef meinte ich müsse Mitglied werden und gegen die Regierung kämpfen. Ich sagte ich wollte nicht und sie sagten ich müsse sagen warum nicht und ich sagte ich will nicht kämpfen und Menschen umbringen. Er wurde aggressiv und schlug mich mit der Faust. Ich sollte weiter eingesperrt werden. Sie haben mich oft gefoltert und ich wurde wieder bewusstlos. Sie stachen mir mit dem Messer ins Knie (Anmerkung: Der AW zeigt eine Narbe am Knie) ich verlor viel Blut und schrie. Zwei Männer sagten, wenn ich nochmals schreien würde, würden sie mich töten. Ich war dann die ganze Nacht alleine in diesem Raum und am nächsten Tag kamen wieder 2 Männer und folterten mich und brachten mich wieder zum Chef der Al Shabaab. Dieser bedrohte mich nochmals und ich sollte mir bis morgen Früh überlegen, ob ich Mitglied werde oder nicht. Am nächsten Morgen sagte ich zu und sagte ich werde Mitglied, da ich keine andere Möglichkeit hatte. Somit war ich Mitglied und musste gegen die Regierung kämpfen. Mir wurden die Haare abrasiert und ich wurde im Koran unterrichtet. Ich blieb dort 1 Monat und der Chef der Al Shabaab schickte mich nach XXXX , um junge Männer zu überzeugen. Er sagte, dass sie mich überall finden würden, wenn ich flüchten würde und ich bekäme eine Todesstrafe. Als ich das Lager verlassen habe, weinte meine Mutter viel, als ich ihr meine Geschichte erzählte. Mein Bruder erschoss dann Herrn XXXX und wir flüchteten nach Mogadischu und ich hatte keinen Kontakt mehr zu den Al Shabaab.Im Oktober 2014 als ich an einem Freitagnachmittag auf unserem Feld war, kamen 5 maskierte Männer, die mich begrüßten und mich aufforderten mitzukommen. Der Chef von den Al Shabaab sagte ich sollte mitgenommen werden. Ich sagte "nein", ich will nicht mitgehen. Alle 5 Männer bedrohten mich, ich sollte mitgehen. Ich sagte "nein" und sie schlugen mich mit der Faust und traten mich mit den Füßen. Ich wurde bewusstlos und sie brachten mich zu ihrem Lager. Sie verbanden mir die Augen und ich wurde in einen Raum eingesperrt. Man kettete mich an beiden Händen und Füßen an und am nächsten Tag kamen 3 Männer zu mir und brachten mich zum Chef der Al Shabaab, wie er heißt weiß ich nicht und ich wurde beschuldigt, dass ich mich nicht an ihr Gesetz halten würde. Der Chef meinte ich müsse Mitglied werden und gegen die Regierung kämpfen. Ich sagte ich wollte nicht und sie sagten ich müsse sagen warum nicht und ich sagte ich will nicht kämpfen und Menschen umbringen. Er wurde aggressiv und schlug mich mit der Faust. Ich sollte weiter eingesperrt werden. Sie haben mich oft gefoltert und ich wurde wieder bewusstlos. Sie stachen mir mit dem Messer ins Knie (Anmerkung: Der AW zeigt eine Narbe am Knie) ich verlor viel Blut und schrie. Zwei Männer sagten, wenn ich nochmals schreien würde, würden sie mich töten. Ich war dann die ganze Nacht alleine in diesem Raum und am nächsten Tag kamen wieder 2 Männer und folterten mich und brachten mich wieder zum Chef der Al Shabaab. Dieser bedrohte mich nochmals und ich sollte mir bis morgen Früh überlegen, ob ich Mitglied werde oder nicht. Am nächsten Morgen sagte ich zu und sagte ich werde Mitglied, da ich keine andere Möglichkeit hatte. Somit war ich Mitglied und musste gegen die Regierung kämpfen. Mir wurden die Haare abrasiert und ich wurde im Koran unterrichtet. Ich blieb dort 1 Monat und der Chef der Al Shabaab schickte mich nach römisch 40 , um junge Männer zu überzeugen. Er sagte, dass sie mich überall finden würden, wenn ich flüchten würde und ich bekäme eine Todesstrafe. Als ich das Lager verlassen habe, weinte meine Mutter viel, als ich ihr meine Geschichte erzählte. Mein Bruder erschoss dann Herrn römisch 40 und wir flüchteten nach Mogadischu und ich hatte keinen Kontakt mehr zu den Al Shabaab.
Anmerkung: Der Fluchtgrund wird rückübersetzt.
F: Wurde alles richtig protokolliert?
A: Ja, es ist alles richtig protokolliert.
F: Möchten Sie noch etwas ergänzen?
A: Nein, das ist alles.
F: Sie werden nochmals auf das Neuerungsverbot im Beschwerdeverfahren aufmerksam gemacht. Ich frage Sie daher jetzt nochmals, ob Sie noch etwas Asylrelevantes angeben möchten oder etwas vorbringen möchten, was Ihnen wichtig erscheint, ich jedoch nicht gefragt habe?
A: Nein, ich habe alles erzählt. Ich habe keine weiteren Gründe mehr vorzubringen.
Pause von 11:15 bis 11:45
F: Wie würden Sie die Volksgruppe der Madhiban beschreiben, was sind die Besonderheiten dieser Volksgruppe (z.B. Beruf, besonderes Brauchtum, Tätowierungen etc.)?
A: Es ist ein Minderheitenclan, es gibt keine eigene Stadt, man findet sie überall und sie werden durch andere Stämme diskriminiert.
Anmerkung: Sie sind die unterste Kaste in Somalia, die Unberührbaren ohne Wert (Quelle: Mag. XXXX , BFA Staatendokumentation [B/III] Bereich Afrika & Sprachanalyse), sie gehören der Handwerksgruppe an und leben immer unter einem Clan, der Ihnen Schutz bietet und für den Sie dann arbeiten.Anmerkung: Sie sind die unterste Kaste in Somalia, die Unberührbaren ohne Wert (Quelle: Mag. römisch 40 , BFA Staatendokumentation [B/III] Bereich Afrika & Sprachanalyse), sie gehören der Handwerksgruppe an und leben immer unter einem Clan, der Ihnen Schutz bietet und für den Sie dann arbeiten.
F: Unter welchem Clan lebten Sie? Wer bot Ihnen Schutz an?
A: Schuhmacher und Friseure sind auch ein Teil der Madhiban es gibt kein Gesetz, dass Madhiban keine Landwirtschaft haben dürfen.
Die obige Frage wird nochmals wiederholt.
A: Wir standen nicht unter dem Schutz eines anderen Clans.
F: Wie heißt der Clan-Älteste?
A: XXXX .A: römisch 40 .
F: Woher kommen Ihre Eltern?
A: Meine Eltern kommen aus XXXX und sind Madhiban.A: Meine Eltern kommen aus römisch 40 und sind Madhiban.
F: Woher kommt Ihr Großvater (von mütterlicher und väterlicher Seite)?
A: Sie sind auch in XXXX geboren.A: Sie sind auch in römisch 40 geboren.
F: Madhiban haben keinen landwirtschaftlichen Besitz, woher hat Ihre Familie die Landwirtschaft?
A: Ein Bekannter gab diese Landwirtschaft meinem Vater. Auf Nachfragen gebe ich an, dass ich den Namen nicht kenne, ich war damals 11 Jahre.
F: Welchem Clan gehörte der Bekannte an, der die Landwirtschaft Ihrem Vater schenkte?
A: Daran kann ich mich nicht erinnern. Auf Nachfragen gebe ich an, dass ich nicht weiß, ob er ein Angehöriger der Habar Gedir war.
F: Warum schenkte dieser Bekannte die Landwirtschaft Ihrem Vater?
A: Es war ein Freund meines Vaters, da er sah wie schwer wir lebten und deshalb schenkte er uns diese Landwirtschaft.
F: Lebte dieser Bekannte in der Nähe?
A: Er lebte in XXXX in der Stadt und ich weiß nicht, ob er noch andere Felder dort hatte.A: Er lebte in römisch 40 in der Stadt und ich weiß nicht, ob er noch andere Felder dort hatte.
F: Wer lebte rundherum?
A: XXXX hatte dort ein Feld neben unserem Feld.A: römisch 40 hatte dort ein Feld neben unserem Feld.
F: Wovon haben Sie vorher gelebt?
A: Mein Vater arbeitete als Hirte.
F: Wie heißen die Nachbar-clans?
A: Dort lebten neben den Haber Gedir auch noch die Gare und die Jareerweyne
F: Wie schaut die Gegend aus in der Sie aufgewachsen sind? (Vegetation, Stadt, Moscheen, Krankenhäuser etc.)
A: Es gibt dort den Fluss Shabelle und es gibt 2 Brücken und die Hauptstraße die nach Afgooye führt durch die Stadt.
F: Welche Orte sind in der Nähe?
A: XXXXA: römisch 40
F: Woher kennen Sie diese Orte?
A: Meine Mutter erzählte es mir.
F: Wann genau war die Entführung durch die Al Shabaab?
A: Im Oktober 2014 am Freitagnachmittag.
F: Wo befindet sich dieses Feld genau?
A: Es ist in Fluss Nähe, südlich von XXXX .A: Es ist in Fluss Nähe, südlich von römisch 40 .
F: Wie weit weg ist das Feld vom Haus?
A: Ich musste ca. 45 Minuten dorthin zu Fuß gehen.
F: Gab es Zeugen der Entführung?
A: Nein, ich war alleine auf dem Feld.
Aufforderung: Beschreiben Sie mir nochmals genau den Ort und wie die Entführung passierte.
A: Dort gibt es mehrere Felder und als ich dort arbeitete kamen 5 Männer zu Fuß zu mir, als sie das Auto parkten. Sie riefen mich zu sich, ich war schockiert, denn diese 5 Männer waren maskiert und bewaffnet. Ich fragte was los sei und sie sagten, ich sollte mitgehen um mit dem Chef der Al Shabaab zu sprechen. Ich sagte nein, sie meinten ich müsste mitgehen, ansonsten bekomme ich Probleme.
F: Warum sind Sie nicht davon gelaufen?
A: Wenn ich weg laufe, werde ich erschossen.
F: Als Bauer auf dem Feld würden Sie von 5 Männern erschossen werden?
A: Ja.
F: Was passierte weiter?
A: Die Männer schlugen auf mich ein. Dann wurde ich bewusstlos, sie verbanden mir die Augen und nahmen mich mit. Sie brachten mich zum Stützpunkt der Al Shabaab. Ich weiß nicht wo der Stützpunkt war und wie lange wir gefahren sind. Als sie mir die Augenbinde abgenommen haben, wusste ich wo wir waren. Wir waren im Lager der Al Shabaab in XXXX .A: Die Männer schlugen auf mich ein. Dann wurde ich bewusstlos, sie verbanden mir die Augen und nahmen mich mit. Sie brachten mich zum Stützpunkt der Al Shabaab. Ich weiß nicht wo der Stützpunkt war und wie lange wir gefahren sind. Als sie mir die Augenbinde abgenommen haben, wusste ich wo wir waren. Wir waren im Lager der Al Shabaab in römisch 40 .
F: Wo ist das militärische Lager der Al Shabaab in XXXX ?F: Wo ist das militärische Lager der Al Shabaab in römisch 40 ?
A: Ich weiß nicht wie viele Kilometer entfernt es ist, aber es ist nördlich. Auf Nachfragen gebe ich an, dass die Al Shabaab mir sagten, dass sich dieses Lager im Norden von XXXX befindet. Ich wusste davon nichts.A: Ich weiß nicht wie viele Kilometer entfernt es ist, aber es ist nördlich. Auf Nachfragen gebe ich an, dass die Al Shabaab mir sagten, dass sich dieses Lager im Norden von römisch 40 befindet. Ich wusste davon nichts.
F: Wie lange fuhren Sie mit dem A