Entscheidungsdatum
03.12.2018Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
L510 2107140-2/31E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. INDERLIETH als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX alias XXXX, geb. am XXXX, StA. Irak, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.08.2015, Zl: XXXX, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14.11.2018 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. INDERLIETH als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 alias römisch 40 , geb. am römisch 40 , StA. Irak, vertreten durch Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.08.2015, Zl: römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 14.11.2018 zu Recht erkannt:
A)
Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8, 10 Abs. 1 Z. 3, 57 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF, §§ 52 Abs. 2 Z. 2 u. Abs. 9, 46, 55 FPG idgF mit den Maßgaben als unbegründet abgewiesen, dass der Name der beschwerdeführenden Partei XXXX alias XXXX zu lauten hat und der erste Satz von Spruchpunkt III. des bekämpften Bescheides zu lauten hat: "Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wird Ihnen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt".Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, 8, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005 idgF, Paragraph 9, BFA-VG idgF, Paragraphen 52, Absatz 2, Ziffer 2, u. Absatz 9, 46, 55, FPG idgF mit den Maßgaben als unbegründet abgewiesen, dass der Name der beschwerdeführenden Partei römisch 40 alias römisch 40 zu lauten hat und der erste Satz von Spruchpunkt römisch drei. des bekämpften Bescheides zu lauten hat: "Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wird Ihnen gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt".
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrenshergangrömisch eins. Verfahrenshergang
1. Die beschwerdeführende Partei (bP) stellte nach nicht rechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet am 27.12.2014 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einen Antrag auf internationalen Schutz.
Es handelt sich dabei um einen Mann, welcher Staatsangehöriger des Irak mit muslimisch sunnitischem Glaubensbekenntnis ist, der Volksgruppe der Araber angehört und aus Mossul stammt.
Anlässlich der Erstbefragungen durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab die bP zum Fluchtgrund an, dass ihr Vater Bauunternehmer gewesen sei, welcher zuerst mit den Amerikanern und später mit der Regierung zusammengearbeitet habe. Er habe telefonische Bedrohungen von Terroristen bekommen, welche ihm mit ihrer Entführung gedroht hätten. Ihre Schwester XXXX sei entführt worden, für ihre Freilassung habe ihr Vater Lösegeld bezahlt. Nachdem die IS Truppen die Stadt Mossul erobert hätten, habe sie mit ihrer Familie flüchten müssen. Nach ihrer Flucht sei ihr Haus von 2 Raketen getroffen worden. Weiter hätten sie als Sunniten Angst, von den schiitischen Milizen getötet zu werden. Im Falle der Rückkehr habe sie Angst, von den IS Truppen oder von schiitischen Milizen getötet zu werden.Anlässlich der Erstbefragungen durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab die bP zum Fluchtgrund an, dass ihr Vater Bauunternehmer gewesen sei, welcher zuerst mit den Amerikanern und später mit der Regierung zusammengearbeitet habe. Er habe telefonische Bedrohungen von Terroristen bekommen, welche ihm mit ihrer Entführung gedroht hätten. Ihre Schwester römisch 40 sei entführt worden, für ihre Freilassung habe ihr Vater Lösegeld bezahlt. Nachdem die IS Truppen die Stadt Mossul erobert hätten, habe sie mit ihrer Familie flüchten müssen. Nach ihrer Flucht sei ihr Haus von 2 Raketen getroffen worden. Weiter hätten sie als Sunniten Angst, von den schiitischen Milizen getötet zu werden. Im Falle der Rückkehr habe sie Angst, von den IS Truppen oder von schiitischen Milizen getötet zu werden.
Die Einvernahme beim BFA am 27.03.2015 gestaltete sich folgend:
"...A: Es geht mir gut, aber ich bin hier in XXXX bei einem Physiotherapeuten wegen Halsschmerzen."...A: Es geht mir gut, aber ich bin hier in römisch 40 bei einem Physiotherapeuten wegen Halsschmerzen.
F: Nehmen Sie Drogen oder Drogenersatzstoffe?
A: Nein.
F: Das heißt, sie sind vollkommen gesund, ist das richtig?
A: Ja.
F: Ihre Angaben im Asylverfahren werden vertraulich behandelt und keinesfalls an die Behörden ihres Heimatlandes oder an andere Personen ohne Ihre Zustimmung weiter geleitet. Ist ihnen diese Vertraulichkeit bewusst?
A: Ja.
F: Sie wurden vom Bundesamt angeschrieben, dass Sie Dokumente vorlegen sollen, insbesonders Dokumente die Ihre Identität bestätigen können. Haben Sie solche Dokumente?
A: Personalausweis und Staatsbürgerschaftsnachweis.
(1) Überweisung für physikalische Behandlung.
Verfahrensleitende Verfügung: Da nur Originaldokumenten Beweiskraft zukommt wird die VP angewiesen die Originaldokumente zusenden zu lassen.
VP: Das habe ich verstanden, aber den Reisepass meiner Frau habe ich nicht bei mir.
F: Wir verhandeln momentan Ihr Einvernahmeverfahren, nicht das Ihrer Frau.
A: Ja, das habe ich verstanden.
F: Sie leben in einer betreuten Unterkunft der Grundversorgung, ist das richtig?
A: Ja.
F: Haben Sie außerhalb der Betreuungsstelle bereits soziale Kontakte zur österreichischen Gesellschaft geknüpft?
A: Ja, sehr viel.
F: Zu wem zum Beispiel?
A: Ich habe ein paar österreichische Freunde.
F: Woher kennen Sie diese?
A: Sie wohnen in meinem Ort.
F: Wo genau haben Sie diese kennengelernt?
A: Gegenüber von unserem Heim ist eine Schule und ich habe dort ein paar Personen kennengelernt. An meinem Geburtstag habe ich ein paar Freunde eingeladen. Meine Lehrerin hat mich dann zu einem Club gebracht und wir haben dort gefeiert.
F: Haben Sie in Österreich schon einmal Probleme mit Behörden, Polizei, Gericht oder anderen Institutionen gehabt?
A: Nein, niemals.
F: Wurden Sie schon einmal strafgerichtlich verfolgt bzw. verurteilt? Hatten Sie Probleme mit Verwaltungsbehörden aufgrund schwerer Verwaltungsstraftaten?
A: Nein.
F: Haben Sie sich jemals in oder außerhalb des Irak politisch betätigt, gehören Sie irgendeiner politischen Organisation oder Partei an?
A: Nein.
F: Welcher Volksgruppe gehören sie an?
A: Araber.
F: Gab es jemals eine konkrete Verfolgung Ihrer Person alleine aufgrund Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit?
A: Nein.
F: Gab es jemals eine Verfolgung Ihrer Person alleine aufgrund Ihrer Religionszugehörigkeit?
A: Ja, weil ich Sunnit bin.
F: Sie sind nach wie vor gläubiger Moslem, Sunnit?
A: Ja.
F: Haben Sie vor zum Christentum oder einer anderen Religion zu konvertieren?
A: Weiß ich nicht.
F: Wieso nicht, ich dachte Sie sind gläubiger Moslem, Sunnit?
A: Das entscheidet die Zukunft.
F: Von was ist das abhängig?
A: Das hängt von dem Leben ab und von dem Verhalten der Leute.
Anmerkung: VP beginnt stark mit den Händen zu gestikulieren. Er wirkt nervös.
F: Waren Sie jemals das Opfer von grenzüberschreitender Prostitution oder Menschenhandel?
A: Nein.
F: Haben oder hatten Sie jemals irgendwelche Probleme mit privaten Personen, Personengruppen, Banden, kriminellen Organisationen?
A: Momentan sind alle Einwohner von Mossul verfolgt und wegen meinem Vater werde ich verfolgt.
F: Bei dieser Einvernahme handelt es sich um eine Fortsetzung der bis jetzt durchgeführten Befragungen. Es geht jetzt vorwiegend um die Darstellung Ihres Fluchtgrundes. Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht und wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt und korrekt protokolliert?
A: Ja es war alles die Wahrheit, es wurde rückübersetzt und ich habe es unterschrieben.
F: Hat sich seit der Erstbefragung an den Gründen Ihrer Flucht aus dem Irak etwas geändert?
A: Nein, die Fluchtgründe sind gleichgeblieben, ich habe aber nicht alles erwähnt.
F: Sie gaben an nicht verheiratet zu sein. Es gibt also weder eine traditionelle Ehe noch eine staatlich registrierte Ehe?
A: Das stimmt nicht, ich bin verheiratet. Ich bin seit 09.10.2014 verheiratet, ich habe in der Türkei geheiratet.
F: Wo haben Sie bis jetzt überall mit Ihrer Frau gelebt?
A: Wir haben nicht zusammen gelebt, wir haben geheiratet und unsere Familien wissen das nicht.
Ich habe traditionell geheiratet, ich war einmal bei Ihrer Mutter, aber sie wollte nicht, dass ich meine jetzige Frau heirate. Als ich in der Türkei war, haben wir traditionell geheiratet. Ich möchte in die Türkei und nochmal zu ihrer Mutter gehen. Ich möchte meine Frau nochmal offiziell heiraten.
F: Was war die Morgengabe?
A: Ich habe nicht bezahlt, aber es steht auf meiner Heiratsurkunde, dass ich bezahlt habe.
Wenn ich in die Türkei gehe, kann ich die Dokumente bringen.
F: Sie können die Dokumente mit der Post schicken.
A: Die Dokumente sind im Irak bei meinem Kolleg.
F: Wo genau lebt Ihre Frau jetzt?
A: In der Türkei.
F: Haben Sie jemals gemeinsam mit Ihrer Frau im Irak gelebt.
A: Nein, sie ist aus Bagdad und ich aus Mossul.
F: Sie haben keine eigenen Kinder?
A: Nein.
F: Gibt es Angehörige in Österreich oder im Raum der EU?
A: Ich habe Verwandte in Schweden und den USA, ich habe aber keinen Kontakt.
F: Haben Sie Kontakt zu ihren Eltern, den Geschwistern oder anderen Angehörigen?
A: Ja.
F: Wann das letzte Mal und wie?
A: Vor ca. 3 Tagen, Viber.
F: Haben Ihre Eltern einen Internetanschluß zu Hause?
A: Ja.
F: Wissen Sie wo Ihre Familie im Moment lebt?
A: Ja, in der Türkei, XXXX.A: Ja, in der Türkei, römisch 40 .
F: Wovon lebt Ihre Familie in der Türkei?
A: Wir hatten im Irak sehr viel Geld, 2 Häuser und eine Firma.
Nachgefragt: Sie leben in der Türkei von dem Geld, was sie im Irak gespart haben. Mein Vater hat mehrere Autos verkauft. Ich habe 3-4 Monate in der Türkei gearbeitet. Das Geld meiner Familie ist fast am Ende.
F: Wie lange und als was haben Sie gearbeitet in der Türkei?
A: In einer Aluminiumfabrik.
F: Wie viel haben Sie verdient?
A: Ungefähr 450 US Dollar im Monat.
F: Nennen Sie mir bitte die Namen und die Geburtsdaten ihrer
Angehörigen in der Türkei:
A: Vater: XXXX, ca. 50 J.A: Vater: römisch 40 , ca. 50 J.
Mutter: XXXX, ca. 40 J.Mutter: römisch 40 , ca. 40 J.
Schwester: XXXX, 1998 geb.Schwester: römisch 40 , 1998 geb.
Schwester: XXXX, 2004 geb.Schwester: römisch 40 , 2004 geb.
Schwester: XXXX, 2008 geb.Schwester: römisch 40 , 2008 geb.
F: Wie haben Sie Ihren Lebensunterhalt im Irak verdient. Was haben Sie gearbeitet?
A: Ich war Schüler und im Sommer habe ich gearbeitet, mit meinem Vater zusammen.
Ich brauchte nicht zu arbeiten.
F: Wieso nicht?
A: Ich bekam gutes Taschengeld, aber besser arbeiten zu gehen als zu Hause zu bleiben.
F: Wo haben Sie mit Ihrem Vater gearbeitet?
A: Ich habe bei meinem Vater in seiner Aluminiumfirma gearbeitet, ebenfalls in seinem Dekorationsgeschäft und als Bauunternehmer. Wir hatten keine Wohnungen, wir hatten Häuser.
F: Das heißt, Ihre finanzielle Situation war gut oder?
A: Ja, sehr gut sogar.
F: Wieviel haben Sie damit im Monat verdient?
A: 200 US Dollar.
F: Sie haben Ihre Fluchtroute bereits bei der Ersteinvernahme sehr ausführlich geschildert. Wollen Sie ergänzende Angaben zu Ihrem Fluchtweg machen oder etwas berichtigen?
A: Nein es war Alles richtig und vollständig.
F: Wie hoch waren die Kosten für die Reise?
A: Ungefähr 5.000 EUR.
F: Woher kam das Geld?
A: Von meinem Vater und von meinen Ersparnissen in der Türkei. 1.500 US Dollar habe ich von meinem Kolleg ausgeliehen.
F: Kommen wir jetzt zu den Gründen warum sie den Irak verlassen mussten. Erzählen Sie mir bitte die genauen und zeitlich aktuellen Gründe, warum Sie den Irak verlassen mussten und nicht in den Irak zurückkehren können? Bitte erzählen Sie.
A: Mein Vater ist Bauunternehmer und die Amerikaner sind 2003 in den Irak marschiert. Mein Vater hat mit Ihnen gearbeitet, er baute Flughäfen und Orte auf. Als die Amerikaner gingen, arbeitete mein Vater mit der Regierung zusammen. Die Arbeit von meinem Vater ist schwierig, es darf nicht jeder mit der Regierung arbeiten. Mein Vater wurde bedroht und geschlagen. Einmal wurde er angeschossen. Ich wurde bedroht, dass sie mich entführen. Meine Schwester wurde auf dem Weg zur Schule bedroht, sie wurde festgehalten und es wurde Lösegeld gefordert. Dann wurde sie freigelassen. Von 2007 bis 2009 waren wir in Syrien, Homs, und als die Lage sich im Irak beruhigt hat, kehrten wir zurück in den Irak. Wir können nicht zurück nach Bagdad, weil wir Sunniten sind. Dort sind viele Schiiten. Wenn ich nicht geflüchtet wäre, hätten Sie mich entführt, so wie meine Schwester damals. Am 09. Juni 2014 sind die ISIS in unsere Stadt reinmarschiert und die Leute sind geflüchtet. In der Mitte von Mossul gibt es einen Fluss und es gibt eine Rechte und eine Linke Seite. Wir merkten, dass die ISIS zu uns kam. Am 10. Juni 2014 um 02:00 morgens wurden die Straßen wieder geöffnet, es war kein Soldat mehr hier, niemand war mehr hier. Wir packten unsere Sachen in das Auto und sind in den Norden geflüchtet nach Arbil, aber man ließ uns nicht rein. Wir blieben 2 Tage und dann sind wir weiter in die Türkei gefahren.
F: Gab es konkrete Bedrohungen gegen Sie?
A: Ich wurde bedroht, aber Sie haben meine Schwester entführt. Sie haben mich nicht gefunden, deswegen haben Sie meine Schwester entführt.
F: Wie wurden Sie bedroht? Gibt es irgendwelche Drohschreiben?
A: Sie haben meinen Vater mehrmals angedroht, dass sie mich entführen werden. Sie brauchen Geld.
F: Aber gegen Sie gabe es nicht direkt eine Bedrohung? Es wurde Ihrem Vater angedroht richtig?
A: Nein.
F: Wann fand die Entführung Ihrer Schwester statt?
A: Das weiß ich nicht mehr. Mitte 2006, Anfang 2007.
F: Da