Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
20.11.2018Norm
LDG 1984 §19 Abs2Rechtssatz
Ein Überangebot an Lehrern, für deren Einsatz in einem [bestimmten Unterrichts ] Fach an einer Schule kein Bedarf besteht, begründet wegen der sich daraus unter Berücksichtigung der jeweiligen Lehrverpflichtung für die Erstellung einer ausgewogenen, dem Bedarf entsprechenden Lehrfächerverteilung ergebenden Schwierigkeiten ein dienstliches Interesse an der Versetzung (am Abzug) eines solchen Lehrers (vgl VwGH Ra 2016/12/0054; VwGH 2006/12/0077).
Schlagworte
Dienstrecht; Landeslehrer; Versetzung; dienstliches Interesse;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1065.001.2018Zuletzt aktualisiert am
17.01.2019