Entscheidungsdatum
08.11.2018Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
W255 2191331-1/12E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Ronald EPPEL, MA als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX, geb. XXXX, StA. Afghanistan, vertreten durch den Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.03.2018, Zl. 1095228604-151798429, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11.09.2018 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Ronald EPPEL, MA als Einzelrichter über die Beschwerde des römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch den Verein Menschenrechte Österreich, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 07.03.2018, Zl. 1095228604-151798429, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 11.09.2018 zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
1. Verfahrensgang:
1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste am 19.10.2015 in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz.
1.2. Am 18.11.2015 fand vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes der Landespolizeidirektion Wien die niederschriftliche Erstbefragung des BF statt. Dabei gab der BF im Wesentlichen an, Afghanistan verlassen zu haben, da vier Hazara in seinem Heimatort von Paschtunen gefangen genommen worden seien und der BF einen Verräter, der in diesem Zusammenhang mit den Taliban zusammengearbeitet habe, bewusstlos geschlagen habe. Der BF sei einige Zeit später mit dem Tod bedroht worden. Der Mann, den der BF geschlagen habe, habe den BF an die Taliban verraten. Die Leute aus der Ortschaft des BF hätten dem BF gesagt, dass die Taliban hinter ihm her seien.
1.3. Am 03.04.2017 wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: BFA), einvernommen. Dabei gab der BF an, dass er in der Provinz XXXX, Distrikt XXXX, Ort XXXX, Dorf XXXX, geboren und aufgewachsen sei. Er sei Hazara und Schiite. Er habe in seinem Heimatort mit seinen Eltern, vier Brüdern (13, 15, 24 und 25 Jahre alt) und einer Schwester (21 Jahre alt) zusammengelebt. Die Familie befinde sich nach wie vor im Heimatdorf. Auch ein Onkel mütterlicherseits, vier Halbonkel väterlicherseits, fünf Tanten väterlicherseits und zwei Tanten mütterlicherseits würden alle nach wie vor im Heimatdistrikt des BF leben. Ein Halbonkel wohne im Iran. Der BF habe vor zwei Monaten das letzte Mal Kontakt mit seiner Familie gehabt. Seiner Familie gehe es gut. Bisher sei die Familie nicht bedroht worden. Der Vater des BF besitze Grundstücke, auf denen Weizen, Kartoffeln, weiße Rüben und Nussbäume angebaut würden. Ab und zu würden die Brüder des BF in den Iran fahren, um dort als Fliesenleger zu arbeiten und Geld zu verdienen. Die finanzielle Situation seiner Familie sei mittelmäßig.1.3. Am 03.04.2017 wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: BFA), einvernommen. Dabei gab der BF an, dass er in der Provinz römisch 40 , Distrikt römisch 40 , Ort römisch 40 , Dorf römisch 40 , geboren und aufgewachsen sei. Er sei Hazara und Schiite. Er habe in seinem Heimatort mit seinen Eltern, vier Brüdern (13, 15, 24 und 25 Jahre alt) und einer Schwester (21 Jahre alt) zusammengelebt. Die Familie befinde sich nach wie vor im Heimatdorf. Auch ein Onkel mütterlicherseits, vier Halbonkel väterlicherseits, fünf Tanten väterlicherseits und zwei Tanten mütterlicherseits würden alle nach wie vor im Heimatdistrikt des BF leben. Ein Halbonkel wohne im Iran. Der BF habe vor zwei Monaten das letzte Mal Kontakt mit seiner Familie gehabt. Seiner Familie gehe es gut. Bisher sei die Familie nicht bedroht worden. Der Vater des BF besitze Grundstücke, auf denen Weizen, Kartoffeln, weiße Rüben und Nussbäume angebaut würden. Ab und zu würden die Brüder des BF in den Iran fahren, um dort als Fliesenleger zu arbeiten und Geld zu verdienen. Die finanzielle Situation seiner Familie sei mittelmäßig.
Der BF sei in Afghanistan fünf Jahre in die Grundschule und vier Jahre in die Koranschule gegangen. Er habe seinem Vater in der Landwirtschaft geholfen.
Vor ca. zwei Jahren, am XXXX (XXXX), seien im Heimatdorf des BF einige Leute entführt worden. Ein Mann, zwei Frauen und ein Kind seien in einem Auto unterwegs gewesen und von Taliban entführt worden. Da die Familie des BF in den Bergen gelebt habe, hätten sie und andere Dorfbewohner sich bewaffnet versteckt, da sie Angst gehabt hätten, dass die Taliban bzw. Daesh auch der Familie des BF etwas antun würden. Der BF sei mit einigen anderen im Dorf gewesen und vom "Volksgruppenanführer" XXXX, ca. 48 Jahre alt, benachrichtigt worden, dass ein Spion unter ihnen sei. Der BF und drei weitere Personen (Dorfbewohner) namens XXXX (vom Nachbardorf des BF) XXXX (vom Heimatdorf des BF) und XXXX (vom Heimatdorf des BF) hätten diesen Spion in einem Bazar ausfindig gemacht und bewusstlos geschlagen. Dies deshalb, weil sie den Befehl dafür von XXXX erhalten hätten. Die Familie des Spions habe den Spion ins Krankenhaus gebracht. Einige Zeit später, als sich die Lage beruhigt habe, hätten die Dorfbewohner den Spion wieder im Bazar getroffen. Er habe gesagt, dass er Rache ausüben und die Dorfbewohner verraten werde. Der BF und die übrigen Dorfbewohner hätten seine Drohung nicht ernst genommen. Danach hätten sie erfahren, dass sich die Taliban nach ihnen erkundigt hätten. Der BF habe seinem Vater davon erzählt und dieser habe sich Sorgen gemacht. Der BF sei eine Woche nach dem Vorfall aus Afghanistan geflüchtet.Vor ca. zwei Jahren, am römisch 40 (römisch 40 ), seien im Heimatdorf des BF einige Leute entführt worden. Ein Mann, zwei Frauen und ein Kind seien in einem Auto unterwegs gewesen und von Taliban entführt worden. Da die Familie des BF in den Bergen gelebt habe, hätten sie und andere Dorfbewohner sich bewaffnet versteckt, da sie Angst gehabt hätten, dass die Taliban bzw. Daesh auch der Familie des BF etwas antun würden. Der BF sei mit einigen anderen im Dorf gewesen und vom "Volksgruppenanführer" römisch 40 , ca. 48 Jahre alt, benachrichtigt worden, dass ein Spion unter ihnen sei. Der BF und drei weitere Personen (Dorfbewohner) namens römisch 40 (vom Nachbardorf des BF) römisch 40 (vom Heimatdorf des BF) und römisch 40 (vom Heimatdorf des BF) hätten diesen Spion in einem Bazar ausfindig gemacht und bewusstlos geschlagen. Dies deshalb, weil sie den Befehl dafür von römisch 40 erhalten hätten. Die Familie des Spions habe den Spion ins Krankenhaus gebracht. Einige Zeit später, als sich die Lage beruhigt habe, hätten die Dorfbewohner den Spion wieder im Bazar getroffen. Er habe gesagt, dass er Rache ausüben und die Dorfbewohner verraten werde. Der BF und die übrigen Dorfbewohner hätten seine Drohung nicht ernst genommen. Danach hätten sie erfahren, dass sich die Taliban nach ihnen erkundigt hätten. Der BF habe seinem Vater davon erzählt und dieser habe sich Sorgen gemacht. Der BF sei eine Woche nach dem Vorfall aus Afghanistan geflüchtet.
In Österreich habe der BF erfahren, dass einer von den Männern, der gemeinsam mit dem BF den Spion geschlagen habe, getötet würden sei. Auch sechs weitere Menschen seien getötet worden. Der BF sei der Einzige, der es überlebt habe, da er davongelaufen sei.
Der Spion heiße XXXX und sei Automechaniker im Bazar.Der Spion heiße römisch 40 und sei Automechaniker im Bazar.
1.4. Am 23.01.2018 wurde der BF neuerlich vor dem BFA einvernommen. Dabei legte der BF Fotos aus Facebook vor und gab an, dass es sich um Fotos von jenen Personen handeln würde, die entführt worden seien. Diese Leute seien von den Taliban entführt und getötet worden. Darunter würde sich XXXX, ein Freund des BF, befinden. Diese Fotos seien von Studenten aus XXXX auf Facebook gestellt worden. Befragt, warum der BF diese Fotos vorlege und welchen Zusammenhang diese Fotos mit seiner Fluchtgeschichte haben, gab der BF an, dass nur XXXX mit seinem Fall zu tun habe.1.4. Am 23.01.2018 wurde der BF neuerlich vor dem BFA einvernommen. Dabei legte der BF Fotos aus Facebook vor und gab an, dass es sich um Fotos von jenen Personen handeln würde, die entführt worden seien. Diese Leute seien von den Taliban entführt und getötet worden. Darunter würde sich römisch 40 , ein Freund des BF, befinden. Diese Fotos seien von Studenten aus römisch 40 auf Facebook gestellt worden. Befragt, warum der BF diese Fotos vorlege und welchen Zusammenhang diese Fotos mit seiner Fluchtgeschichte haben, gab der BF an, dass nur römisch 40 mit seinem Fall zu tun habe.
Am XXXX (XXXX) sei ein Taxi mit Passagieren in der Schlucht namens XXXX bei XXXX unterwegs gewesen. In diesem Auto seien der Fahrer, zwei Frauen und ein Kind gesessen. Diese seien von Unbekannten entführt worden. Die Weißbärtigen aus dem Dorf des BF hätten von den Paschtunen wissen wollen, ob die Taliban oder die Daesh die Menschen entführt hätten. Dann hätten die Leute aus dem Dorf des BF Wache gehalten. Ein Kommandant habe den BF informiert, dass ein Taliban-Agent im Bazar von XXXX aktiv sei und der BF und andere Dorfbewohner ihn fassten sollten. Der BF sei mit drei anderen Personen zum Bazar gegangen. Der Mann habe flüchten wollen, aber der BF und die drei anderen Männer hätten ihn zusammengeschlagen bis er ohnmächtig geworden sei. Dann sei die Familie des Mannes gekommen und habe ihn ins Spital gebracht. Als der Mann wieder gesund gewesen sei, habe er wieder in seinem Geschäft im Bazar gearbeitet. Als er den BF einmal im Bazar gesehen habe, habe er gesagt, dass er sich am BF rächen und diesen an die Taliban verraten werde. Dann sei der BF nach Hause gegangen. Der Mann habe den BF und die drei anderen Dorfbewohner an die Taliban verraten. Die Taliban hätten Reisende im Heimatgebiet des BF nach dem BF gefragt. Diese hätten den BF darüber informiert. Der BF habe dies seinem Vater erzählt. Der BF habe sich eine Woche lang versteckt. Dann habe der BF Afghanistan verlassen.Am römisch 40 (römisch 40 ) sei ein Taxi mit Passagieren in der Schlucht namens römisch 40 bei römisch 40 unterwegs gewesen. In diesem Auto seien der Fahrer, zwei Frauen und ein Kind gesessen. Diese seien von Unbekannten entführt worden. Die Weißbärtigen aus dem Dorf des BF hätten von den Paschtunen wissen wollen, ob die Taliban oder die Daesh die Menschen entführt hätten. Dann hätten die Leute aus dem Dorf des BF Wache gehalten. Ein Kommandant habe den BF informiert, dass ein Taliban-Agent im Bazar von römisch 40 aktiv sei und der BF und andere Dorfbewohner ihn fassten sollten. Der BF sei mit drei anderen Personen zum Bazar gegangen. Der Mann habe flüchten wollen, aber der BF und die drei anderen Männer hätten ihn zusammengeschlagen bis er ohnmächtig geworden sei. Dann sei die Familie des Mannes gekommen und habe ihn ins Spital gebracht. Als der Mann wieder gesund gewesen sei, habe er wieder in seinem Geschäft im Bazar gearbeitet. Als er den BF einmal im Bazar gesehen habe, habe er gesagt, dass er sich am BF rächen und diesen an die Taliban verraten werde. Dann sei der BF nach Hause gegangen. Der Mann habe den BF und die drei anderen Dorfbewohner an die Taliban verraten. Die Taliban hätten Reisende im Heimatgebiet des BF nach dem BF gefragt. Diese hätten den BF darüber informiert. Der BF habe dies seinem Vater erzählt. Der BF habe sich eine Woche lang versteckt. Dann habe der BF Afghanistan verlassen.
Der Befehl des Kommandanten XXXXan den BF und die drei anderen Dorfbewohner habe gelautet, dass sie "XXXX", den Automechaniker, der ein Agent sei, finden und zusammenschlagen sollten, damit er aufhöre, die anderen zu bespitzeln. Sie seien hingegangen und hätten den XXXX mit Gewehrkolben geschlagen sowie diesem Fußtritte u