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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung eines Antrags eines Staatsangehörigen von Gambia auf internationalen Schutz und Erlassung einer Rückkehrentscheidung mangels eigenständiger Auseinandersetzung mit dem als unglaubwürdig bewerteten Vorbringen des BeschwerdeführersRechtssatz
Das Bundesverwaltungsgericht geht hinsichtlich des Fluchtgrundes der Homosexualität von der Unglaubwürdigkeit des Vorbringens des Beschwerdeführers aus, ohne sich mit dem Fluchtvorbringen des Beschwerdeführers eigenständig auseinanderzusetzen. Vielmehr schloss sich das Gericht in diesem Punkt - ohne weitergehende Prüfung - durch Übernahme der im Bescheid getroffenen Ausführungen der Ansicht des BFA an. Da die Entscheidung diese eigene Auseinandersetzung vermissen lässt, ist sie mit Willkür belastet (vgl VfSlg 18861/2009 mwN).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, EntscheidungsbegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2018:E2786.2018Zuletzt aktualisiert am
17.01.2019