RS Lvwg 2018/8/20 LVwG 53.28-1919/2018

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Veröffentlicht am 20.08.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

20.08.2018

Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung Steiermark

Norm

AVG §8

Rechtssatz

Hebt die Agrarbehörde als Aufsichtsbehörde iSd § 6 Abs 1 AgrGG Stmk 1985 die Wahl der Revisoren auf, bezieht sich die Entscheidung alleine auf die Agrargemeinschaft, die einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihr gegenüber keine rechtswidrige Aufsichtsmaßnahme gesetzt wird. Einzelnen Mitgliedern der Agrargemeinschaft kommt diesbezüglich aber keine Parteistellung gemäß § 8 AVG zu (vgl VwGH 08.09.1982, 82/07/0009).

Schlagworte

Wahl Agrargemeinschaft, Aufsichtsbehörde, Parteistellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2018:LVwG.53.28.1919.2018

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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