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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Es ist der Sache nach ausreichend, wenn im Spruch des Straferkenntnisses nur auf den fallbezogen jeweils relevanten Tatbestand des § 31 Abs. 1 FrPolG 2005 sachverhaltsmäßig Bezug genommen und das Vorliegen von dessen übrigen Tatbeständen - wenn auch nur implizit und ohne deren ausdrücklicher Darstellung im Spruch - in genereller Weise verneint wurde (vgl. VwGH 29.5.2018, Ra 2018/21/0010; VwGH 20.2.2014, 2013/21/0169; VwGH 20.2.2014, 2013/21/0204).Es ist der Sache nach ausreichend, wenn im Spruch des Straferkenntnisses nur auf den fallbezogen jeweils relevanten Tatbestand des Paragraph 31, Absatz eins, FrPolG 2005 sachverhaltsmäßig Bezug genommen und das Vorliegen von dessen übrigen Tatbeständen - wenn auch nur implizit und ohne deren ausdrücklicher Darstellung im Spruch - in genereller Weise verneint wurde vergleiche VwGH 29.5.2018, Ra 2018/21/0010; VwGH 20.2.2014, 2013/21/0169; VwGH 20.2.2014, 2013/21/0204).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018210104.L02Im RIS seit
21.12.2018Zuletzt aktualisiert am
09.06.2026