RS Lvwg 2018/10/24 LVwG-M-12/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

24.10.2018

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
SPG 1991 §38a

Rechtssatz

Beim Ausspruch eines Betretungsverbots müssen die einschreitenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes aufgrund des sich bietenden Gesamtbildes mit einiger Wahrscheinlichkeit erwarten, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit einer gefährdeten Person durch den Wegzuweisenden bevorsteht oder bevorstehen kann. Dabei ist bei dieser Prognose vom Wissensstand der Beamten im Zeitpunkt ihres Einschreitens auszugehen (vgl VwGH Ra 2015/01/0193).

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; Betretungsverbot; Prognose;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.M.12.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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