RS Lvwg 2018/9/17 VGW-031/072/8800/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

17.09.2018

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §99 Abs1
KFG 1967 §134 Abs1

Rechtssatz

Die Verantwortung für das Einschalten der Scheinwerfer bei Vorliegen der im Gesetz festgelegten Voraussetzungen und für das einwandfreie Funktionieren der Automatik und der Beleuchtung verbleibt auch bei Verwendung einer Automatik beim Lenker.

Schlagworte

Unzureichende Fahrzeugbeleuchtung bei Schneefall; Scheinwerfer; Automatikbetrieb; Sensor; Überprüfungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.031.072.8800.2018

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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