TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/28 W200 2175454-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 28.09.2018
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Entscheidungsdatum

28.09.2018

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34
B-VG Art.133 Abs4
  1. AsylG 2005 § 34 heute
  2. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 34 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  7. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  8. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  9. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934

Spruch

W200 2175458-1/5E

W200 2175444-1/4E

W200 2175457-1/4E

W200 2175447-1/4E

W200 2175455-1/4E

W200 2175452-1/7E

W200 2175454-1/2E

W200 2175450-1/2E

W200 2175456-1/2E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. SCHERZ als Einzelrichterin über die Beschwerde von 1.) XXXX , geb. XXXX , 2.) XXXX , geb. 01.01. XXXX , 3.) XXXX , geb. 01.01. XXXX , 4.) XXXX , geb. 01.01. XXXX , 5.) XXXX , geb. 01.01. XXXX , 6.) XXXX , geb. 01.01. XXXX , 7.) XXXX , geb. 01.01. XXXX , 8.) XXXX , geb. 01.01. XXXX , 9.) XXXX , geb. 01.01. XXXX , alle StA. AFGHANISTAN, gegen die Bescheide des BFA, Regionaldirektion Steiermark (BAG) vom 05.10.2017, ad 1.) Zl. 810656408-151981606, ad 2.) Zl. 1098766301-151981635, ad 3.) Zl. 1098766508-151981657, ad 4.) Zl. 1098766704-151981711, ad 5.) Zl. 1098766802-151981665, ad 6.) 1098766900-151981703, ad 7.) Zl. 1098767004-151981738, ad 8.) 1098767102-151981775 und ad 9.) 1098767200-151981805 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 24.09.2018 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. SCHERZ als Einzelrichterin über die Beschwerde von 1.) römisch 40 , geb. römisch 40 , 2.) römisch 40 , geb. 01.01. römisch 40 , 3.) römisch 40 , geb. 01.01. römisch 40 , 4.) römisch 40 , geb. 01.01. römisch 40 , 5.) römisch 40 , geb. 01.01. römisch 40 , 6.) römisch 40 , geb. 01.01. römisch 40 , 7.) römisch 40 , geb. 01.01. römisch 40 , 8.) römisch 40 , geb. 01.01. römisch 40 , 9.) römisch 40 , geb. 01.01. römisch 40 , alle StA. AFGHANISTAN, gegen die Bescheide des BFA, Regionaldirektion Steiermark (BAG) vom 05.10.2017, ad 1.) Zl. 810656408-151981606, ad 2.) Zl. 1098766301-151981635, ad 3.) Zl. 1098766508-151981657, ad 4.) Zl. 1098766704-151981711, ad 5.) Zl. 1098766802-151981665, ad 6.) 1098766900-151981703, ad 7.) Zl. 1098767004-151981738, ad 8.) 1098767102-151981775 und ad 9.) 1098767200-151981805 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 24.09.2018 zu Recht erkannt:

A)

Ad 4.)

( XXXX )( römisch 40 )

Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) i.d.g.F. der Status der Asylberechtigten zuerkannt.Der Beschwerde wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Asylgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, (AsylG 2005) i.d.g.F. der Status der Asylberechtigten zuerkannt.

Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

Ad 1.) - 3.), ad 5.) - 9.)

( XXXX )( römisch 40 )

Den Beschwerden wird stattgegeben und 1.) XXXX , 2.) XXXX , 3.) XXXX , 4.) XXXX , 5.) XXXX , 6.) XXXX , 7.) XXXX , 8.) XXXX , gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Asylgesetz BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG 2005) i. d.g.F. der Status von Asylberechtigten zuerkannt.Den Beschwerden wird stattgegeben und 1.) römisch 40 , 2.) römisch 40 , 3.) römisch 40 , 4.) römisch 40 , 5.) römisch 40 , 6.) römisch 40 , 7.) römisch 40 , 8.) römisch 40 , gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Asylgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, (AsylG 2005) i. d.g.F. der Status von Asylberechtigten zuerkannt.

Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass 1.) XXXX , 2.) XXXX , 3.) XXXX , 4.) XXXX , 5.) XXXX , 6.) XXXX , 7.) XXXX , 8.) XXXX kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass 1.) römisch 40 , 2.) römisch 40 , 3.) römisch 40 , 4.) römisch 40 , 5.) römisch 40 , 6.) römisch 40 , 7.) römisch 40 , 8.) römisch 40 kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

Der Erstbeschwerdeführer XXXX (im Folgendem BF1) ist der Ehegatte der XXXX (im Folgendem BF2). Die bei der Einreise minderjährigen, nunmehr volljährigen XXXX (im Folgendem BF3) sowie XXXX (im Folgendem BF4) und die fünf minderjährigen Kinder XXXX (im Folgendem BF5), XXXX (im Folgendem BF6), XXXX (im Folgendem BF7), XXXX (im Folgendem BF8), und XXXX (im Folgendem BF9) reisten gemeinsam mit ihren Eltern am 10.12.2015 illegal in das Bundesgebiet ein und stellten am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz.Der Erstbeschwerdeführer römisch 40 (im Folgendem BF1) ist der Ehegatte der römisch 40 (im Folgendem BF2). Die bei der Einreise minderjährigen, nunmehr volljährigen römisch 40 (im Folgendem BF3) sowie römisch 40 (im Folgendem BF4) und die fünf minderjährigen Kinder römisch 40 (im Folgendem BF5), römisch 40 (im Folgendem BF6), römisch 40 (im Folgendem BF7), römisch 40 (im Folgendem BF8), und römisch 40 (im Folgendem BF9) reisten gemeinsam mit ihren Eltern am 10.12.2015 illegal in das Bundesgebiet ein und stellten am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz.

Der BF1 war zuvor bereits von 2007 bis 2010 in Griechenland aufhältig, kehrte nach Afghanistan zurück.

In weiterer Folge reiste er am 01.07.2011 illegal in Österreich ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. Begründend gab er im Rahmen der Erstbefragung an, dass sein Bruder getötet worden sei und sein Vater nach dem Tod des Bruders gestorben sei. Er befinde sich ebenfalls in Gefahr wie sein Bruder getötet zu werden. Das Vorbringen wiederholte er in der Einvernahme am 12.11.2011 und gab konkret an, dass sein Vater 15 Tage nach dem Tod seines Bruders an einem Herzinfarkt verstorben sei. Sein Bruder sei 2009 erschossen worden und er selbst sei im Jahr 2010 nach Afghanistan zurückgekehrt, da er wissen wollte, was geschehen sei. Er sei zur Polizei gegangen und hätte dort erfahren, dass die Täter nicht gefunden worden seien. Nach zirka vier Monaten hätte er einen Drohanruf erhalten und es sei ihm mitgeteilt worden, dass er auch getötet werden solle. Aus diesem Grund müsse er nach Österreich flüchten. Den Drohanruf hätte er vier Monate nach seiner Rückkehr von Griechenland erhalten. Er sei aufgefordert worden Nachforschungen zum Tod seines Bruders einzustellen. Er hätte dies der Polizei mitgeteilt. Die Frage, ob er wisse, warum sein Bruder getötet worden sei, verneinte er.

Der Antrag auf internationalen Schutz des BF1 wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 13.04.2012 abgewiesen und der Beschwerdeführer nach Afghanistan ausgewiesen.

Während des anhängigen Beschwerdeverfahrens reiste der Beschwerdeführer freiwillig nach Afghanistan aus und das Verfahren wurde als gegenstandslos abgelegt.

Im gegenständlichen Verfahren gab der BF1 im Rahmen der Erstbefragung an, dass nach seiner Rückkehr seine Mutter verstorben sei. Er sei bedroht worden, da angenommen werde, dass er reich sei und man wollte ihm seine Kinder entführen. Bei einem Bombenanschlag auf sein Haus durch die Mafia hätte er eine Tochter und einen Sohn verloren. Es gebe keinen Schutz durch die Behörden. Auch seine Frau sei durch die Bombe verletzt worden. Die BF2 gab im Rahmen der Erstbefragung an, dass die Familie von kriminellen Banden schriftlich und persönlich bedroht worden sei nach der Rückkehr ihres Mannes. Man wollte Geld von ihnen. Bei einem Bombenanschlag seien zwei Kinder und ihr Bruder getötet worden. Auch sie sei verletzt worden. BF3 und BF4 gaben bei der Erstbefragung an, dass alle wegen des Vaters bedroht worden seien. Man wollte sie entführen. Er hätte nichtmehr die Schule besuchen dürfen.

Im Rahmen der Einvernahme beim BFA sagte der BF1 am 31.08.2017 aus, dass sein Vater 2004 oder 2005 eines natürlichen Todes gestorben sei. Sein Bruder sei fünf Jahre später in der Schneiderei von den Taliban erschossen worden. Die Taliban hätten Stoffe gebracht und er hätte daraus eine Polizeiuniform machen sollen, damit sie darin Anschläge begehen könnten.

Als sein Bruder getötet worden sei, sei er nach Österreich gekommen. Wegen seiner Mutter sei er dann zurückgekehrt. Eine Woche nach dem Tod der Mutter hätten irgendwelche Mafiagruppierungen einen Brief im Haus hinterlegt, wonach sie 15.000 USD übergeben sollten. Würde er das nicht machen, würden sie ihn töten. Es sei auch gestanden, dass sie wüssten, dass er aus Europa gekommen sei. Er hätte nicht zahlen können, sei dann eine Woche in Mazar-e Sharif gewesen. Währenddessen hätte sein Schwager sich zum Schutz der Familie bei seiner Familie aufgehalten, dann hätte die Mafia eine Handgranate auf die Terrasse seines Hauses geworfen, wo sich die Kinder und sein Schwager und seine Frau aufgehalten hätten. Sein Schwager und zwei Kinder sein dabei getötet worden, die Ehefrau verletzt.

Am nächsten Tag hätte ihn seine Frau angerufen und die Polizei und die Nachbarn seien dort gewesen. Die Polizei hätte nichts gemacht. Er sei von Mazar nach Hause gekommen und sie hätten die Kinder und den Schwager beerdigt. Dann hätten sie noch sieben bis zwölf Tage getrauert und gleichzeitig die Ausreise organisiert. Über Pakistan seien sie dann weiter nach Europa. Nach dem Brief befragt gab er an, nicht zu wissen, wo der sei. Im Zuge der Trauerfeierlichkeiten und im Umgang mit der Polizei sei er verloren gegangen. Es sei eine fürchterliche Situation gewesen.

BF2 führte aus, dass ihr Mann wegen seiner Mutter zurückgekehrt sei. Eine Woche nach dem Tod der Schwiegermutter sei eine Handgranate auf das Haus geworfen worden. Die Täter hätten geglaubt, dass ihr Mann Geld hätte, da er in Europa gewesen sei. Ihr Mann sei fünf bis sechs Tage in Mazar-e Sharif gewesen, weswegen ihr Bruder bei der Familie gewesen wäre. Es sei warm gewesen, sie hätten auf der Terrasse geschlafen und sie hätte einen lauten Knall gehört. Sie hätte einen Sohn und eine Tochter und ihren Bruder verloren. Sie sei an der Leiste verletzt worden. Die Nachbarn sein gekommen und hätten den Bruder zu sich geholt, ihr Mann sei kontaktiert worden. Ihr Mann hätte erst am nächsten Morgen geschafft nach Hause zu kommen. Nach dem Grund für den Anschlag befragt antwortete sie, dass ihr Mann ihr gesagt hätte, dass im Brief gestanden sei, dass er eine gewisse Summe zahlen hätte sollen. Sie hätte die Kinder dann nicht mehr in die Schule gehen lassen. Die Polizei sei am nächsten Tag gekommen, hätte aber nichts unternommen. Eine Woche nach diesem Vorfall hätten sie Afghanistan verlassen.

BF3 sagte am selben Tag in der Einvernahme beim BFA aus, dass sein Vater nach der Rückkehr nach Afghanistan bedroht worden sei. Es sei nicht möglich gewesen dort zu bleiben. Sie hätten Angst gehabt in die Schule zu gehen. Es sei zu einer Explosion bei ihnen zu Hause gekommen und sie hätten dabei die Geschwister und einen Onkel verloren. Der Anschlag sei ungefähr eine Woche nach der Rückkehr des Vaters gewesen. Die Mafiabande hätte Geld von Ihnen haben wollen.

BF4 sagte aus, dass die Aussagen ihrer Eltern ihr Fluchtgrund sein. Es hätte eine Explosion auf das Haus gegeben und sie hätte nicht mehr in die Schule gehen können. Sie hätte ihren Bruder, eine Schwester und einen Onkel verloren. Der Anschlag sei eine Woche nach dem Tod der Großmutter gewesen. Das Datum wisse sie nichtmehr.

Mit Bescheiden vom 05.10.2017 wurden die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf Afghanistan abgewiesen, den Beschwerdeführern ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt und gegen sie jeweils eine Rückkehrentscheidung erlassen sowie festgestellt, dass die Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei. Es wurde allen Beschwerdeführern eine Frist für die freiwillige Ausreise von 14 Tagen gewährt.

Auf Grund der erhobenen Beschwerde führet das BVwG am 24.09.2018 eine öffentliche mündliche Beschwerdeverhandlung durch, in deren Rahmen BF1 bis BF6 einvernommen wurden. Die Verhandlung gestaltete sich wie folgt:

"BF2- BF6 verlassen den Verhandlungssaal, Beginn der Befragung von

BF1.:

VR: Welcher Volksgruppe und Religion gehören Sie an?

BF1: Ich bin Tadschike und sunnitischer Moslem und afghanischer Staatsangehöriger.

VR: Wo haben Sie im Laufe Ihres Lebens gelebt? Geben Sie das bitte möglichst genau an!

BF1: Ich bin geboren in Baghlan in Afghanistan, bin auch dort aufgewachsen. Als ich in Afghanistan Bürgerkrieg herrschte, ging ich nach Pakistan und kehrte immer nach Afghanistan zurück. Später war ich noch vier Jahre in Griechenland, einige Zeit in der Türkei und drei Jahre in Österreich.

VR: von welchem Jahrzehnt sprechen wir jetzt?

BF1: Vor 2000.

VR: Haben Sie eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert?

BF1: Drei Jahre Grundschule in Baghlan. Ohne Ausbildung habe ich als Schneider gearbeitet. Mein älterer Bruder war von Beruf Schneider, er hat mir alles beigebracht. Er ist inzwischen tot.

VR: Warum haben Sie beim ersten Mal Afghanistan verlassen?

BF1: Ich habe damals mit meinem Bruder in der Schneiderei gearbeitet. Ein Taliban hat ihm Stoff gegeben.

VR: Ich meine Ihre erste Ausreise aus Afghanistan?

BF1: Ja, das ist meine erste Ausreise. Der Taliban hat gebeten aus dem Stoff eine Polizeiuniform zu schneidern. Ich war nicht im Geschäft. Mein Bruder hat das nicht gemacht, daraufhin haben sie meinen Bruder getötet.

VR: Wo waren Sie zu dem Zeitpunkt, als Ihre Bruder getötet wurde?

BF1: Zu diesem Zeitpunkt war ich nicht im Geschäft, ich war zuhause oder einkaufen, genau weiß ich es nicht.

VR: Sie waren laut eigenen Aussagen zum Zeitpunkt der Ermordung Ihres Bruders in Griechenland (Niederschrift vom 12.11.2011):

BF1: Das ist falsch. Nachdem mein Bruder getötet wurde, bin ich aus Angst nach Griechenland und nach Österreich geflüchtet.

VR: Sie waren doch von 2007 bis 2010 in Griechenland?

BF1: Ich weiß, dass ich am 01.01.2016 in Österreich angekommen bin.

VR: Ich meine den Zeitraum als Sie nicht nach Österreich gekommen sind, sondern in Griechenland geblieben sind?

BF1: 2007 bis 2010 war ich in Griechenland, dann bin ich nach Afghanistan zurückgekehrt.

VR: Ja. Wann ist Ihr Bruder erschossen worden?

BF1: Mein Bruder ist dann in Afghanistan getötet worden und dann bin ich wieder nach Griechenland.

VR: Wie kommt es dann dazu, dass Sie nicht wissen, wo Sie waren, als Ihre Bruder erschossen wurde (Zu diesem Zeitpunkt war ich nicht im Geschäft, ich war zuhause oder einkaufen, genau weiß ich es nicht).

BF1: Im Jahr 2010 als ich wieder in Afghanistan war, wurde mein Bruder getötet. Als er getötet wurde, war ich in Afghanistan und nicht im Geschäft. Dann flüchtete ich wieder nach Griechenland.

VR: Sie haben am 12.11.2011 gesagt, dass Ihr Bruder im Jahr 2009 erschossen wurde, Sie im Jahr 2010 nach Afghanistan zurückgekehrt sind, um der Sache nachzugehen. Heute sagen Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Ermordung Ihres Bruders in Afghanistan waren?

BF1: Ich habe es nicht so gesagt. Ich weiß nicht, warum es so formuliert wurde.

VR: Warum sind Sie dann zum ersten Mal ausgereist und sind in Griechenland geblieben?

BF1: Das erste Mal bin ich nach Griechenland gereist, wegen der allgemeinen Sicherheitslage. Viele Soldaten wurden damals getötet.

VR: Warum sind Sie dann wieder nach Afghanistan zurückgekehrt?

BF1: Ich habe fast drei Jahre ununterbrochen als Schneider in Griechenland gearbeitet und auch ziemlich gut verdient. Ich habe gespart und mit diesem Geld bin ich nach Afghanistan zurückgekehrt, um dort neu zu starten. Meine Familie war da, ich dachte wenn man bei der Familie ist, ist es besser, als wenn man im Exil lebt.

VR: Wie lange waren Sie dann in Afghanistan und was haben Sie gemacht?

BF1: Es war im Jahr 2010. Fünf bis sechs Monate bin ich dann in Afghanistan geblieben. Mein Bruder hatte dort eine Schneiderei und ich habe ihm geholfen. Als er getötet wurde, bin ich dann nach Griechenland zurück. Von Griechenland bin ich dann nach Österreich.

VR: Wer hat Ihren Bruder ermordet?

BF1: Keine Ahnung. In unserer Region waren damals und sind heute noch die Taliban und auch die Mafia sehr aktiv. Nach dem Tod meines Bruders hat die Polizei ermittelt und schlussendlich keine Mörder gefunden. Die Polizei sagte zu mir, wir wissen nicht, wer deinen Bruder getötet hat.

VR: Warum sind dann Sie ausgereist? Das hat mit Ihnen ja nichts zu tun gehabt?

BF1: Aus Angst. Ich dachte, die Leute, die meinen Bruder getötet haben, könnten auch mich umbringen. Ich wollte dieses Schicksal nicht erleben. Ich hatte auch genug Geld, deshalb bin ich geflüchtet.

VR: Was war mit Ihrem Vater?

BF1: Mein Vater ist an einem natürlichen Tod verstorben. Das war vor ca. 15 Jahren. Er war zwischen 75 und 80 Jahre alt.

VR: Beim BAA haben Sie bei Ihrer ersten Einvernahme am 12.11.2011 ausgesagt, dass im Jahr 2009 Ihr Bruder erschossen wurde. Ihr Vater ist 15 Tage nach dem Tod Ihres Bruders an einem Herzinfrarkt verstorben. Was sagen Sie dazu?

BF1: Das ist eine falsche Reihenfolge. Zuerst ist mein Vater gestorben und dann wurde mein Bruder getötet.

VR wiederholt die Frage.

BF1: Das ist falsch, ich weiß nicht warum. Was ich heute sage, ist die pure Wahrheit.

VR: Warum sind Sie dann nach fünf oder sechs Monaten wieder ausgereist? Einfach nur weil Sie Angst hatten?

BF1: Ja.

VR: Gab es einen konkreten Anlass für die Angst?

BF1: Konkret ist nichts passiert eigentlich. Mein Bruder war tot, die bewaffneten Truppen hatten in der Region gemacht, was sie wollten. Ich dachte, ich habe schon genug Geld, bevor sie auch zu mir kommen, gehe ich.

VR: Am 12.11.2011 haben Sie auch gesagt, dass Sie auch einen Drohanruf nach 4 Monaten erhalten haben?

BF1: Wie meinen Sie, was habe ich gesagt?

VR: "Nach ca. 4 Monaten habe ich einen Drohanruf erhalten und es wurde mir mitgeteilt, dass auch ich getötet werden würde"?

BF1: Das ist korrekt, ich bekam einen Drohanruf. Ich habe damals mit der Polizei zusammengearbeitet um den Mörder meines Bruders zu finden.

VR: Warum haben Sie auf meine Frage "Gab es einen konkreten Anlass für die Angst?" geantwortet, "konkret ist nichts passiert"?

BF1: Ich bin aus Angst geflüchtet, die Polizei konnte niemanden finden.

VR: Es war also nicht der Drohanruf, der Sie veranlasst hat, Afghanistan zu verlassen?

BF1: Dieser Drohanruf war vielleicht ein Zusatzmotiv, aber nicht nur deswegen bin ich nicht geflüchtet. Ich hatte Angst, weil die Polizei diese Leute nicht finden konnte. Ich dachte, sie arbeiten alle zusammen.

VR: Haben Sie den Drohanruf angezeigt?

BF1: Ja, habe ich. Die Polizei wollte mein Handy und die Polizei hat die Nummer auf dem Display zurückgerufen, aber niemand hat geantwortet.

VR: Wieviele Drohanrufe haben Sie erhalten?

BF1: Vielleicht insgesamt 3 bis 4.

VR: Warum haben Sie dann beim BAA gesagt auf die Frage, "Haben Sie nochmals einen Anruf erhalten? Nein"?

BF1: Der Mann der angerufen hat, hat nur einmal mit mir persönlich gesprochen. Dann habe ich mein Handy der Polizei gegeben. Der Mann hat dann dreimal angerufen und als die Polizei abgehoben und weil man nicht meine Stimme gehört hat, hat er aufgelegt.

VR: Beim BAA haben Sie bei Ihrer ersten Einvernahme am 12.11.2011 ausgesagt, dass Sie es nicht wüssten, warum Ihr Bruder erschossen worden ist. Im zweiten Verfahren haben Sie am 31.08.2017 ausgesagt, dass die Taliban Ihrem Bruder Stoff gebracht hatten, damit er daraus Polizeiuniformen herstelle, mit denen die Taliban Anschläge begehen können. Was sagen Sie dazu? Warum haben Sie es beim ersten Mal nicht gewusst und beim zweiten Male schon?

BF1: Bei der Einvernahme im Jahre 2017 habe ich alles ausdrücklich geschildert. Mein Bruder durfte eigentlich keine Polizeiuniformen nähen.

VR wiederholt die Frage.

BF1: Das weiß ich jetzt nicht. Vielleicht wurde ich nicht konkret gefragt im Jahr 2011.

VR verliest ersten Absatz der AS 47 des ersten Asylaktes (1106564).

BF1: Ich wusste damals nicht, wer meinen Bruder getötet hat. Ich weiß es auch heute nicht.

VR: Die Frage war nicht wer, sondern warum?

BF1: Ich habe damals jede Frage beantwortet, so wie heute.

VR: Wer hat sich um Ihre Familie gekümmert, als Sie beim zweiten Mal weg waren?

BF1: Meine Mutter.

VR: Warum sind Sie dann zum zweiten Mal zurückgekehrt?

BF1: Von wo zurückgekehrt?

VR: Von Österreich nach Afghanistan?

BF1: Ich bin am 01.06.2011 in Österreich angekommen, bis 27.08.2013 habe ich hier in einer Firma gearbeitet. Es war auch normal, dann bin ich mit meinem Chef zur GKK gegangen und habe mich abgemeldet. Ich habe einen Anruf bekommen, dass meine Mutter schwer krank ist und im Koma lag. Mein Bruder und mein Vater waren tot, meine Mutter wollte ich nochmals sehen, deshalb habe ich mich so entschieden.

VR: Sie sind am 04.09.2013 unter Gewährung von Rückkehrhilfe ausgereist. Hatten Sie geplant wiederzukommen - mit Ihrer Familie?

BF1: Nein, ich hatte soetwas nicht vor. Ich wurde dort bedroht, zwei kleine Kinder von mir wurden getötet und dann ging ich mit der gesamten Familie nach Österreich.

VR: Sie haben beim BFA und auch heute gesagt, dass Sie am 27.08.2013 nach Afghanistan zurückgekehrt sind. Was stimmt jetzt: 04.09. oder 27.08.2013?

BF1: Richtig ist 27.08.2013. Die zuständige Mitarbeiterin von der CARITAS schickte mich zum afghanischen Konsulat in Wien, ich habe einen Zettel bekommen und damit konnte ich reisen.

VR: Wann sind Sie zum letzten Mal mit Ihrer Familie ausgereist?

BF1: Ich weiß, dass ich sicher einen Monat in Afghanistan geblieben bin. Dann bin ich über Pakistan, den Iran, die Türkei ausgereist. Am 10.12.2015 bin ich in Österreich angekommen.

VR: Sie haben gerade gesagt, dass Sie ein Monat in Afghanistan geblieben sind. Bei der Erstbefragung am 12.12.2015 haben Sie gesagt, dass sie im Februar 2014 von Baghlan illegal in den Iran gereist sind? Das sind einige Monat Unterschied?

BF1: Februar 2014 könnte stimmen, das weiß ich nicht genau. Ich weiß, dass ich bis 01.04.2014 noch in Pakistan war, dann bin ich über den Iran in die Türkei gereist. Ich war mehr als ein Jahr in der Türkei.

VR wiederholt die Frage.

BF1: Das stimmt nicht, ich war ein Monat in Afghanistan und dann in Pakistan. Von Pakistan bin ich dann weiter in den Iran.

VR: Ihre Frau hat auch bei der Erstbefragung ausgesagt, dass Ihre Familie von Baghlan in den Iran gegangen ist. Sie hat nicht von Pakistan gesprochen?

BF1: Das ist falsch, wir sind über Pakistan gereist.

VR: Schildern Sie mir den Grund für Ihre letzte Ausreise.

BF1: 5 Tage nachdem ich wieder in Afghanistan war, starb meine Mutter. Ca. eine Woche später bekam ich einen Drohbrief. Darauf stand, dass ich 15.000 US-Dollar bezahlen soll, ansonsten werde ich getötet. Das ist dort leider ziemlich typisch. Die Leute werden bedroht, erpresst und getötet. Ich konnte nicht so viel Geld bezahlen und deshalb bin ich für 4 bis 5 Tage nach Mazar e Sharif geflüchtet. Der Bruder meiner Frau ist in unser Haus gekommen und dortgeblieben, weil ich nicht da war. In der Nacht wurde dann unser Haus mit der Handgranate angegriffen. Dabei ist er, mein Schwager, ums Lebens gekommen, gemeinsam mit zwei Kindern von mir, fünf und sechs Jahre alt. Dann ist die Polizei gekommen, man hat ermittelt, praktisch hat die Polizei aber gar nichts gemacht. Ich hatte das Gefühl, dass sie alles nicht ernst nehmen, weil sie keine Beweise gesammelt haben, nichts fotografiert haben. Ich habe sogar der Polizei ein paar Namen genannt, unter anderem Mir Wais, Juma Khan, Gulbuddin Hekmatyar. Er ist z.B. eine nahestehende Person zum afghanischen Präsidenten. Natürlich kann die Polizei dagegen nichts tun. Das wusste ich auch, ich habe es trotzdem gesagt.

VR: Warum haben Sie die Namen bei der Einvernahme beim BFA nicht genannt?

BF1: Ich wurde aufgefordert, nur die Fragen zu beantworten. Diese Frage wurde nicht gestellt. Der Dolmetscher hat mich dort immer wieder gestoppt.

VR: Was war der Inhalt des Drohbriefes?

BF1: Es stand ungefähr so: "Wir wissen, dass du von Europa gekommen bist und wir wissen, dass du genug Geld hast. Entweder du gibst uns 15.000 US-Dollar, dann kannst du in Ruhe und Sicherheit leben oder wir werden dich umbringen".

VR: Wem hätten Sie das Geld wann und wo geben sollen? Das hätte ja wohl auch stehen müssen?

BF1: Ich sollte abwarten, bis der zweite Drohbrief auftaucht. Dann gab es wahrscheinlich eine Telefonnummer oder eine Adresse. Aber bei mir ist es nicht soweit gekommen.

VR: Das heißt, die haben ihre Forderung selbst zerstört, indem sie die Handgranate auf Ihr Haus werfen, bevor Sie ihnen die 15.000 US-Dollar übergeben konnten?

BF1: Ich wollte das Geld nicht bezahlen, diese Leute haben das auch verstanden. Ich bin nach Mazar e Sharif gegangen.

VR: Woher wussten diese Leute, dass Sie das Geld nicht zahlen wollen?

BF1: Warum sollte ich auf einmal verschwinden? Sie haben verstanden. Ich bin weg, weil ich das Geld nicht zahlen wollte.

VR: Sind Sie nur zurückgekehrt, weil die Handgranate aufs Haus geworfen wurde?

BF1: Ja, nur aus diesem Grund. Ich konnte nicht einmal meine getöteten Kinder begraben. Eines Tages bin ich zurückgekehrt und mit meiner Familie geflüchtet.

VR: Sie haben Ihre Kinder nicht beerdigt?

BF1: Nein, aus Angst.

VR: Warum haben Sie dann beim BFA gesagt, "Ich kam von Mazar e Sharif nach Hause, wir haben die Kinder und den Schwager beerdigt"?

BF1: Das ist mit Sicherheit ein Übersetzungsfehler. Die Frau Dolmetscherin hat mich dort sicherlich nicht richtig verstanden. Ich sage heute die Wahrheit, wenn ich hundertmal gefragt werde, werde ich immer dasselbe sagen.

VR: Sie nennen gerade heute zufällig Namen von Personen, die den Präsidenten kennen und ihm nahestehen. Sie scheinen zu versuchen Ihr Vorbringen zu steigern, indem Sie heute erstmalig diese Persönlichkeiten nennen. Selbst wenn Sie nicht danach gefragt worden wären, wäre das von Ihnen beim BFA ausgesagt worden, wenn es stimmen würde?

BF1: Die Einvernahmesituation war nicht in Ordnung. 4 Personen meiner Familie wurden einvernommen, in Summe hat es vielleicht 4 Stunden gedauert. Und die Fragen waren kurz und konkret, ich wurde mehrfach aufgefordert, kurz und konkret zu antworten. Ich wurde immer wieder von der Dolmetscherin gestoppt. Hier kann ich alles in aller Ruhe sagen, dort war das nicht der Fall.

BFV hat auf Aufforderung keine Fragen an den BF1.

VR: Sie haben doch ein Handy, oder?

BF1: Ja, habe ich auch.

VR: Ich gehe davon aus, dass Sie auch in Afghanistan ein Handy hatten. Haben Sie die zerstörte Terrasse fotografiert?

BF1: Ja, hatte ich. Ich hatte kein Handy mit einem Fotoapparat. (BF1 zeigt sein SAMSUNG Telefon ohne Kamera).

VR: Haben Sie sonst die Terrasse fotografiert?

BF1: Fotografiert wurde gar nichts. Ich hatte nur diesen Drohbrief auf der Flucht, der war in meinem Rucksack und als wir mit dem Schlauchboot von der Türkei nach Griechenland unterwegs waren, mussten wir es ins Meer werfen.

VR: Warum hat niemand von Ihrer Familie fotografiert?

BF1: Es herrschte eine Ausnahmesituation. Alle waren sehr traurig, niemand dachte ans fotografieren. Meine Frau hatte kein Handy und konnte das auch nicht.

VR: Und die Nachbarn?

BF1: Wenn die Nachbarn fotografiert hätten, hätten sie es mir gesagt. Kein Mensch ist zu mir gekommen.

VR: Wer sollte Ihnen jetzt persönlich etwas antun?

BF1: Seit gut 40 Jahren herrscht in Afghanistan Krieg. Die Leute, die ich vorher genannt habe, haben uneingeschränkte Macht (BF1 schildert Vorfälle, die andere Leute in Afghanistan betreffen und die er auf Youtube gesehen hat).

VR wiederholt die Frage.

BF1: Die Leute, die unser Haus angegriffen haben, sie werden mich wieder angreifen. Ich mache mir große Sorgen um meine Kinder. Wie könnten Sie in Afghanistan leben?

VR: Sind Sie gesund?

BF1: Ja.

VR: Haben Sie noch Verwandte und Familie in Afghanistan? Wo leben die Verwandten?

BF1: Ich habe zwei verheiratete Schwestern in Afghanistan, ich habe aber keinen Kontakt zu ihnen.

VR: Was machen Sie hier in Österreich?

BF1: Montag und Mittwoch arbeite ich in einer Schneiderei. Das ist eine freiwillige Arbeit. Ich habe einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht (Beilage A1) und ich habe auch einen österreichischen Führerschein.

BF1 legt einen Ausweis "Sprache & Leben" vor. Er wurde ausgestellt vom Verein " XXXX ". Mit diesem Ausweis darf er die ehrenamtlichen Tätigkeiten ausüben (Schneiderei) und Deutschkurs besuchen. Weiters legt er eine Teilnahmebestätigung über einen Werte- und Orientierungskurs (ÖIF) vor.BF1 legt einen Ausweis "Sprache & Leben" vor. Er wurde ausgestellt vom Verein " römisch 40 ". Mit diesem Ausweis darf er die ehrenamtlichen Tätigkeiten ausüben (Schneiderei) und Deutschkurs besuchen. Weiters legt er eine Teilnahmebestätigung über einen Werte- und Orientierungskurs (ÖIF) vor.

VR: Haben Sie schon einen Deutschkurs absolviert?

BF1 auf Deutsch ohne Rückübersetzung. Ich habe A1 besucht, Teil 1, 2 und 3. Ich habe aber keine Prüfung absolviert.

VR: Sie haben doch schon mal in Österreich legal gearbeitet. Wenn Sie in Österreich bleiben dürften, welche Arbeit würden Sie gerne machen?

BF1: Als Schneider bin ich ein Profi, das kann ich gut. Zusätzlich bin ich auch für die Innenautoreinigung ein Spezialist. Sobald ich einen Aufenthaltstitel habe, kann ich mit der Arbeit beginnen. Ich kann mich auf Deutsch verständigen und kann auch noch Türkisch und Hindi.

VR: Welche Pläne hat Ihre Ehefrau?

BF1: Sie will arbeiten. Vielleicht kann sie als Schneiderin arbeiten. Wichtig ist, dass sie selbständig ist und Geld verdient.

VR: Welche Pläne haben Ihre Töchter bzw. haben Sie für Ihre Töchter?

BF1: Die jüngste Tochter (BF4) besucht die Neue Mittelschule. Die andere, die 18 Jahre alt ist hat vor, in Zukunft mit der Handelsakademie anzufangen. Sie hat den Hauptschulabschluss fertiggemacht, sie will Krankenschwester werden.

VR: Warum macht Sie dann eine HAK?

BF1: Keine Ahnung, das ist der Plan meiner Tochter.

VR: Welchen Einfluss haben Sie auf Ihre Töchter bei der Berufswahl oder in Zukunft bei der Partnerwahl?

BF1: Eine Tochter ist inzwischen volljährig, sie hat eigene Pläne und ich glaube, diese Pläne sind nicht schlecht. Ich mische mich nicht ein. Ich weiß nicht, ob Sie einen Partner hat.

VR: Hätten Sie ein Problem, wenn der Partner ein Österreicher wäre bzw. ein Nichtmoslem?

BF1: Ich habe die Gesetzeslage verstanden und akzeptiert. Ich war früher auch in Österreich, ich kenne mich gut aus. Ich habe auch ein paar Kurse besucht und einiges gelernt. Ich weiß, wie das Leben in Österreich aussieht.

BFV: Die BF4 hat sich bereits bei der HAK angemeldet und wartet auf einen Bescheid, ob sie zugelassen wird. Dies wurde mir am Freitag bei der Vorbereitung von der BF4 selbst mitgeteilt.

(...)

VR: Ist die Übersetzung in Ordnung, oder wollen Sie etwas berichtigen?

BF1: Die Übersetzung ist in Ordnung, ich möchte nichts berichtigen.

BF1 verlässt den Verhandlungssaal, BF2 betritt ihn. Beginn der Befragung von BF2:

VR: Welcher Volksgruppe und Religion gehören Sie an?

BF2: Ich bin Tadschikin und sunnitische Muslimin und afghanische Staatsangehörige.

VR: Haben Sie eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert?

BF2: Nein. Damals waren die Taliban an der Macht und die Mädchen durften keine Schule besuchen, aber ich habe eine Koranschule besucht. Ich kann auf Dari ein bisschen lesen, schreiben kann ich nicht. Ich kann Deutsch lesen und schreiben.

VR: Wo haben Sie im Laufe Ihres Lebens gelebt? Geben Sie das bitte möglichst genau an!

BF2: Ich bin in Baghlan geboren, im Stadtteil XXXX . Bis zur Hochzeit war ich dort. Als ich heiratete, war die Familie meines Mannes in Pakistan und sie haben mich auch nach Pakistan geholt. Dann sind wir immer wieder zwischen Afghanistan und Pakistan gependelt, aber die Kinder sind alle in Afghanistan zur Welt gekommen.BF2: Ich bin in Baghlan geboren, im Stadtteil römisch 40 . Bis zur Hochzeit war ich dort. Als ich heiratete, war die Familie meines Mannes in Pakistan und sie haben mich auch nach Pakistan geholt. Dann sind wir immer wieder zwischen Afghanistan und Pakistan gependelt, aber die Kinder sind alle in Afghanistan zur Welt gekommen.

VR: Wo war Ihre Unterkunft in Afghanistan?

BF2: Bei meiner Mutter.

VR: Sie hatten kein eigenes Haus?

BF2: Doch. Die Familie meines Mannes waren alle in Pakistan, aber das Haus war in Baghlan, es stand leer.

VR: Wo ist dieses Haus?

BF2: Das ist im selben Stadtteil, wir haben dann nach der Rückkehr von Pakistan dort gelebt.

VR: Warum hat Ihr Mann beim ersten Mal Afghanistan verlassen?

BF2: Weil sein Bruder getötet wurde.

VR wiederholt die Frage.

BF2: Insgesamt war er dreimal weg. Das erste Mal war er in Griechenland. Ich weiß nicht, er war weg. Er hat mir nicht gesagt, warum. Das erste Mal war normal, weil er Angst hatte.

VR: Und Sie hatten keine Angst?

BF2: Ich konnte nicht alles zurücklassen, meine Schwiegermutter brauchte mich. Ich musste mich um sie kümmern.

VR: Warum ist Ihr Mann dann wieder nach Afghanistan zurückgekehrt?

BF2: Das zweite Mal ist mein Mann nach Griechenland geflüchtet, weil sein Bruder getötet wurde. Das dritte Mal, weil mein Mann erpresst wurde.

VR wiederholt die Frage nochmals.

BF2: Das war wegen seinem Bruder. Er hat mit seinem Bruder gemeinsam gearbeitet und der Bruder wurde dann getötet. Dann ist mein Mann wieder geflüchtet.

VR: Ihr Mann ist nach Griechenland gegangen und ist dann wieder zurückgekommen. Wissen Sie warum?

BF2: Weil die Kinder alle in Afghanistan waren, er wollte zu uns zurück. Wir haben immer wieder telefoniert und ich sagte zu meinem Mann, es ist sehr schwierig mit den Kindern alleine zu sein. In der Nacht ist es gefährlich, ich komme nicht alleine zurecht.

VR: Ist Ihr Mann vor oder nach der Ermordung des Bruders zurückgekehrt?

BF2: Mein Schwager war tot, als mein Mann zurückgekehrt ist.

VR: Er war schon tot und dann ist Ihr Mann von Griechenland gekommen?

BF2: Ja. Sein Bruder war ebenfalls Schneider.

VR: Wer hat seinen Bruder ermordet, wissen Sie das?

BF2: Keine Ahnung, das weiß mein Mann besser. Es ist in der Schneiderei passiert. Ich kann dazu nichts sagen, ich weiß es nicht.

VR: Wie lange war Ihr Mann dann in Afghanistan und was hat er gemacht?

BF2: Wie lange weiß ich wirlich nicht, weil ich damals große Angst hatte. Mein Mann war nicht da, ich musste mich alleine um die Kinder kümmern. Das war für mich viel zu viel, es war gefährlich.

VR: Warum ist er dann wieder ausgereist?

BF2: Mein Mann hatte große Angst. Er sagte, dass er nur einen Bruder hatte und der jetzt tot ist und der nächste wird mein Mann sein.

VR: Wie ist er auf das gekommen?

BF2: Mein Schwager hat einen Arbeitsauftrag bekommen, er sollte irgendetwas nähen. Er hat sich geweigert, dann wurde er getötet. Mein Mann hat gesagt, dass er auch Schneider ist. Sie würden dann auch zu ihm kommen und ihn töten.

VR: Hat er Ihnen von einem Drohanruf erzählt?

BF2: Von einem Drohanruf hat mein Mann nichts gesagt. Er hat vieles nicht gesagt, er wollte mich nicht verunsichern. Als er das letzte Mal einen Drohbrief bekommen hat, hat er mir das auch nicht gesagt. Ich habe es nur so erfahren, dass mein Mann nach Mazar-e Sharif gehen wollte und ich musste meinen Bruder XXXX bitten, zu uns zu kommen und bei uns zu leben.BF2: Von einem Drohanruf hat mein Mann nichts gesagt. Er hat vieles nicht gesagt, er wollte mich nicht verunsichern. Als er das letzte Mal einen Drohbrief bekommen hat, hat er mir das auch nicht gesagt. Ich habe es nur so erfahren, dass mein Mann nach Mazar-e Sharif gehen wollte und ich musste meinen Bruder römisch 40 bitten, zu uns zu kommen und bei uns zu leben.

VR: Wer hat sich um Sie und Ihre Kinder gekümmert, als Ihr Mann beim zweiten Mal weggegangen ist?

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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