Entscheidungsdatum
11.10.2018Norm
AsylG 2005 §10Spruch
L504 2135461-2/29E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. ENGEL als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX, StA. Irak, vertreten durch RA Dr. Andreas WALDHOF, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 28.02.2017, XXXXnach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 18.09.2018 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. ENGEL als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , StA. Irak, vertreten durch RA Dr. Andreas WALDHOF, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 28.02.2017, XXXXnach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 18.09.2018 zu Recht erkannt:
A)
Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8 ,57, 10 AsylG 2005, §§ 52 Abs 2 Z 2 u. Abs 9, 46, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, 8, ,57, 10 AsylG 2005, Paragraphen 52, Absatz 2, Ziffer 2, u. Absatz 9, 46, 55, FPG idgF als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrenshergangrömisch eins. Verfahrenshergang
Die beschwerdeführende Partei [bP] stellte nach nicht rechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet am 24.05.2015 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [BFA) einen Antrag auf internationalen Schutz.
Es handelt sich dabei um einen Mann, welcher seinen Angaben nach Staatsangehöriger des Irak mit sunnitischem Glaubensbekenntnis ist, der Volksgruppe der Araber angehört und zuletzt in Bagdad lebte.
Anlässlich der Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab die beschwerdeführende Partei als Ausreisemotiv an:
"Im Jahr 1998 bin ich als Polizei-XXXXfizier ausgemustert worden und habe bis zum Jahr 2003 in Mosul gearbeitet. Als die Al Kaida in Mosul angekommen ist, wurden alle Offiziere getötet. Deshalb habe ich mich um eine Versetzung nach Bagdad bemüht und bekommen.
Ich habe dort bis April 2015 als Befragungs-Offizier gearbeitet. Vor ein paar Monaten hat die IS meine Heimatstadt Mosul eingenommen. Viele Leute und Beamte aus meiner Stadt arbeiten für sie, das verschaffte mir viele Feinde bei den Arbeitskollegen in Bagdad.
Sie glaubten, dass ich während meines Familien-Urlaubs in Mosul Informationen an sie weiterleite.
Am 19. oder 18.04.2015 erhielt ich einen Besuch von einem Mann der für den Mann (Leiter) "Naji Naser" arbeitet. "Naji Naser" ist der Milizenführer von den "Al Ali Brigaden", diese haben das Stadtviertel "Al Karrada" unter Kontrolle. Er befahl mir einen von seinen Mitgliedern freizulassen den ich verhören sollte.
Ich sagte ihm, dass es nicht in meiner Macht steht und dass es bereits einen richterlichen Beschluss zur Festnahme besteht.
Er sagte, dass merkt man, dass du als Sunnit auf der Seite der IS bist und uns nicht helfen willst.
Das galt für mich als Warnung. Am 20.04.2015 erhielt ich einen Anruf von unserem Pförtner. Er sagte mir, dass die Schiitische Miliz von "Asaib al Hak" mich in der Wohnung gesucht hat. Ich wusste, als Polizist, dass die nur kommen, wenn sie jemanden abholen wollen, der nie wieder zurückkommt.
Sie sind immer bewaffnet und niemanden steht ihnen in den Weg.
Ich habe mich bei einem Freund versteckt und dann meine Flucht über Erbil nach Istanbul organisiert."
Die bP äußerte auf Befragung, dass sie im Falle einer Rückkehr befürchte in Mosul vom IS getötet zu werden, in Bagdad von der "Asaib Al Hak".
Sie habe das Land legal per Flugzeug unter Verwendung ihres Reisepasses verlassen. Den Reisepass habe sie im Meer verloren.
Die Niederschrift wurde im Beisein eines Dolmetschers aufgenommen und von den anwesenden Personen unterfertigt. Darin bestätigt die bP, dass ihr die aufgenommene Niederschrift in einer ihr verständlichen Sprache rückübersetzt wurde und es keine Verständigungsprobleme gegeben habe. Am Beginn der Einvernahme beim Bundesamt bestätigte sie auf Nachfrage, dass die von ihr in der Erstbefragung gemachten Angaben korrekt seien.
In der nachfolgenden Einvernahme beim Bundesamt brachte die bP zu ihrer ausreisekausalen Problemlage im Herkunftsstaat im Wesentlichen Folgendes vor (Auszug aus dem Bescheid):
[...]
F: Stimmen die Angaben, die Sie in der Erstbefragung gemacht haben?
A: Ja.
F: Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen können. Ich möchte sicher sein können, das alles, was Sie gesagt haben, auch so gemeint wurde. Vom bereitgestellten Wasser können Sie sich bedienen. Bei Bedarf machen wir eine kurze Pause.
A: Ja.
[...]
F: Haben Sie entsprechende identitätsbezeugende Dokumente die Sie vorlegen können?
A: - Irakischer Militärausweis, irakisches Innenministerium XXXXA: - Irakischer Militärausweis, irakisches Innenministerium römisch 40
Anm. Dolmetscher weist hin, dass Beförderungsurkunden nur in Kopie ausgefolgt werden.Anmerkung Dolmetscher weist hin, dass Beförderungsurkunden nur in Kopie ausgefolgt werden.
Anm.: Die vorgelegten Beweismittel werden kopiert, in den Akt gelegt und nach der Einvernahme wieder ausgefolgt.Anmerkung, Die vorgelegten Beweismittel werden kopiert, in den Akt gelegt und nach der Einvernahme wieder ausgefolgt.
F: Wo befindet sich Ihr Reisepass?
A: Im Meer in Griechenland verloren.
[...]
F: Welche Schulen haben Sie besucht?
A: Ich habe die Grundschule und Gymnasium mit Matura von 1984 bis 1995 und die Polizei Akademie von 1995 bis 1998 in XXXX besucht und abgeschlossen.A: Ich habe die Grundschule und Gymnasium mit Matura von 1984 bis 1995 und die Polizei Akademie von 1995 bis 1998 in römisch 40 besucht und abgeschlossen.
F: Haben Sie auch gearbeitet im Irak?
A: Ja. Als Offizier der Polizei in XXXX und Bagdad.A: Ja. Als Offizier der Polizei in römisch 40 und Bagdad.
[...]
F: Besitzt Ihre Familie Grundstücke im Irak?
A: Nein, aber meine Eltern haben ein Haus im Irak.
F: Haben Sie Geschwister und wenn ja wie heißen Sie?
A: Ja fünf Brüder und eine Schwester
Brüder:
AZIZ Ubai, ca. 1979 geboren, lebt in XXXXAZIZ Ubai, ca. 1979 geboren, lebt in römisch 40
XXXX lebt in Mossulrömisch 40 lebt in Mossul
XXXX lebt inMossulrömisch 40 lebt inMossul
XXXX lebt in Mossulrömisch 40 lebt in Mossul
XXXX lebt in Mossulrömisch 40 lebt in Mossul
Schwester:
XXXX lebt in Mossulrömisch 40 lebt in Mossul
Anm.: Angaben stimmen mit der Erstbefragung überein.Anmerkung, Angaben stimmen mit der Erstbefragung überein.
F: Haben Sie Kontakt zu Ihren Angehörigen?
A:.Ja aber gering über das Internet.
F: Wie geht es Ihrer Familie?
A: Nicht besonders gut. Sie kennen die Situation in Mossul mit der IS.
F: Wo konkret haben Sie zuletzt im Irak gewohnt und wie lange? Bitte nennen Sie die genaue Adresse.
A: Bagdad, Bezirk XXXX. Dort lebte ich die letzten 5 Jahre.A: Bagdad, Bezirk römisch 40 . Dort lebte ich die letzten 5 Jahre.
[...]
F: Verfolgen Sie die Geschehnisse in Ihrem Heimatland?
A: Ja selbstverständlich. Ich verfolge die Nachrichten.
F: Was ist Ihrer Meinung nach die sicherste Region im Irak?
A: Die grüne Zone in Bagdad.
F: Können Sie sich auf die gestellten Fragen konzentrieren und verstehen Sie den Dolmetscher?
A: Ja, ich kann ihn gut verstehen und ich kann mich gut konzentrieren.
FLUCHTGRUND:
F: Können Sie mir sagen, warum Sie Ihre Heimat verließen und in Österreich einen Asylantrag stellen? Nennen Sie ihre konkreten und ihre individuellen Fluchtgründe dafür!
A: Ich habe bis XXXX2005 als Polizeioffizier in Mossul gedient. Es ist bekannt, dass jeder, der zu dieser Zeit für die Irakische Polizei gedient hat unter Verfolgung und diverse Bedrohungen war. Mir ist persönlich zu dieser Zeit nichts passiert und ich habe keine Bedrohungen erhalten. Am Ende war es sehr extrem, weil viele Polizisten ermordet wurden. Ich habe um meine Versetzung nach Bagdad beantragt. Ich musste auch Bestechungsgelder verwenden. Nach 2005 habe ich meinen Dienst in Bagdad begonnen. In Bagdad gab es auch Bedrohungen vor allem zwischen Sunniten und Schiiten. Ich wurde aber persönlich nicht bedroht. Nachdem aber die IS im Irak einmarschiert sind, haben meine Kollegen zum ersten Mal begonnen mich zu beleidigen. Der Grund war, weil ich aus Mossul war und weil ich Sunnit war. Sie wollten eine Möglichkeit finden um mich zu beseitigen, bzw. mich zu töten.
Im April 2015, als ich im Polizeirevier war, ist eine Person in der Früh zu mir gekommen, bewaffnet und er hat von mir verlangt, dass ich eine Person, die bei uns einsaß, frei lassen soll. Ich habe erwidert, dass ich das nicht machen kann, weil ich einen richterlichen Beschluss habe. Er hat mir gesagt, dass ich Sunnit bin und dass ich deshalb nicht helfen will. Wir sind dann gemeinsam zu meinem Vorgesetzten gegangen und ich sagte zu meinem Vorgesetzten [gesagt], dass ich die Person nicht frei lassen kann. Als dieser Mann rausgegangen ist, hat er mir gesagt: "Du bist Sunnit, du bist von der IS und deine ganze Familie ist auch bei der IS". Seit diesem Zeitpunkt war ich dann vorsichtig. Eines Tages in der Früh hat mich der Portier von unserem Wohnhaus angerufen, ich war im Dienst und sagte mir " komm nicht nach Hause. Die Personen von Haji Naser von der AL Assaeb Miliz sind gerade gekommen und haben dich gesucht und haben über dich geschimpft. Ich bin zu meinem Vorgesetzten und zu meinen Kollegen gegangen und habe das erzählt und um Unterstützung gebeten. Die Art und Weise, wie mein Vorgesetzter mich angesehen hat und seine Aussage, dass ich mich selber um meine Probleme kümmern soll hat mich sehr überrascht. Ein Kollege ist dann zu mir gekommen und hat mir gesagt, " sei vorsichtig, du bist schon länger unter Beobachtung. Ich habe dich sehr gerne, du warst ein guter Kollege, aber du solltest abhauen. Du bist hier nicht sicher. Es patrouillieren draußen Autos von der AL Assaeb Milizen, die nur auf dich warten." Ich habe einen guten Freund angerufen und habe ihn gebeten, dass er mich vom hinteren Eingang der Polizeistation abholt. Er holte mich ab und wir sind zu meinem Freund nach Hause gefahren. Ich habe von dort aus viele Freunde und Bekannte angerufen und um Unterstützung gebeten. Alle haben das abgelehnt und haben zu mir gesagt, dass sie keine Probleme mit der AL Assaeb bekommen wollen, weil die sowieso mit der Regierung zusammenarbeiten. Ich war komplett verzweifelt und ich habe beschlossen den Irak zu verlassen obwohl das mir sehr schwer gefallen ist, weil ich im Irak ein gutes Leben gehabt habe. Ich ging zu einem Reisebüro und versuchte ein Flugticket nach Erbil zu buchen. Das Reisebüro hat mir gesagt, dass ich nicht in Erbil einreisen darf, höchstens nur eine Stunde, Transit um von dort weiter zu fliegen. Ich habe dann ein Flugticket von Bagdad über Erbil nach Istanbul gekauft und bin am 24.04.2015 geflogen.
F: Haben Sie noch weitere Fluchtgründe?
A: Nein.
[...]
F: Warum konkret wurden Sie von den Kollegen in Bagdad beleidigt.
A: Ich war einer der älteren Offiziere in unserem Wachzimmer. Die neuen Kollegen haben mich immer wieder beleidigt mit diversen rassistischen Aussagen zu mir und zu meiner Familie. Der Hauptgrund war wie gesagt, dass ich einerseits Sunnit war und anderer seits von Mossul stammte.
F: bei der Erstbefragung sagten Sie von Ihren Kollegen beschuldigt worden seien, dass Sie während des Familienurlaubes nach Mossul Informationen an die IS weiterleiten Was können Sie darüber uns erzählen?
A: mein letzter Besuch bei meiner Familie in Mossul war Februar 2014, bevor die IS in Mossul einmarschierte. Meine Kollegen haben mir immer wieder gesagt: " Na wann gehst Du nach Mossul und gibst der IS Informationen?".
F: Wann rief der Portier an?
A. ich glaube das war vom 18. Auf 19. 4. 2015.
F: Sie haben bei der Ersteinvernahme nicht erwähnt, dass Autos vor Ihrer Dienststelle auf Sie warten. Was sagen Sie dazu?
A: Bei der Erstbefragung hat man mich gebeten, kurz und bündig zu erzählen. Sie wollten keine Details hören.
F. Sagen sie mir die Adresse Ihrer Dienststelle in Bagdad.
A: Bezirk XXXX.A: Bezirk römisch 40 .
F: Warum durften Sie In Erbil nicht einreisen?
A: Erbil ist eine eigene Stadt und gehört zu Kurdistan. Araber brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung um sich dort aufzuhalten. Eine Person aus Mossul kriegt niemals eine Aufenthaltsgenehmigung, selbst wenn er Polizist ist.
F: Warum half Ihr Vorgesetzter nicht?
A: Er war sicherlich durch die Milizen zu seinem Posten gekommen.
F: Wann konkret haben Sie Ihre Heimat verlassen?
A: ich verließ am 24.04.2015 den Irak.
F: Was war das letztendlich relevante Ereignis, das Sie zur Flucht bewogen hat?
A:. Die Angst vor dem Tod. Weil ich in Bagdad nicht bleiben konnte und Mossul war von der IS besetzt.
F: gab es keine Alternativen außer Bagdad und Mossul?
A: In Bagdad konnte ich nicht bleiben. Der Süden vom Irak war unter der Kontrolle der Milizen. Der Norden vom Irak ist Kurdistan.
F: Wann haben Sie persönlich das erste Mal darüber nachgedacht, den Irak zu verlassen?
A: Als ich die Bedrohung erhalten habe und ich mich bei meinem Freund versteckte und ich keine Lösung für das Problem gesehen habe.
[...]
F: Haben Sie noch andere Verwandte oder Angehörige im Irak?
A: ja selbstverständlich.
F: War jemand aus Ihrer Familie beim Militär in einer höheren Funktion?
A: Nein.
F: Haben Sie Verwandte, Angehörige oder Bekannte in der autonomen Kurdenzone im Irak?
A: Nein.
[...]
F: Hatten Sie Probleme bei Ihrer Ausreise aus dem Irak?
A: Nein.
F: Waren Sie nach Ihrer Ausreise aus dem Irak noch einmal im Irak?
A: Nein.
F: Waren Sie, Ihre Eltern, Ihre Geschwister oder nahe Angehörige bzw. Sie politisch im Irak tätig?
A: Nein.
F: Waren Sie je Mitglied einer politischen Partei?
A: Nein.
F: Haben Sie oder Ihre Angehörigen je Probleme mit Behörden wie z.B. Gerichten etc. in Ihrem Heimatland gehabt?
A: Nein.
F: Haben Sie schon einmal in einem anderen Staat um internationalen Schutz angesucht?
A: Nein
F: Haben Sie im Irak Ihren Wehrdienst abgeleistet?
A: Nein. Als Polizist ist es nicht notwendig.
F: Hatten Sie Kontakte zu Islamisten?
A: Nein.
F: Was befürchten Sie im Falle der Rückkehr in den Irak?
A: Die gleichen Gründe, die mich zur Flucht bewogen haben. Außerdem vor ca. 2 Monaten gab es einen neuen Beschluss im Irak, der besagt,
Ein Offizier, der aus seinem Land geflüchtet ist, droht 20 Jahre Haft bei einer Rückkehr.
F: Was müsste passieren, damit Sie in Ihre Heimat zurückkehren könnten?
A: Sobald die Milizen Irak verlassen, würde ich sofort zurückkehren.
Vorhalt: Was ist mit dem neuen Beschluss?
A: Ich glaube, dass die Aussage mit den 20 Jahren war nur so her geredet von einem Freund von mir. Ich persönlich habe den Bescheid nie gesehen.
[...]
F: Ich beende jetzt die Befragung. Hatten Sie ausreichend die Möglichkeit Ihr Vorbringen darzustellen?
A: Ja.
F: Möchten Sie die Länderfeststellung zu Ihrem Herkunftsstaat Irak zur Kenntnis gebracht haben? Sie haben die Möglichkeit im Zuge des Parteiengehörs eine Stellungnahme abzugeben.
A: Nein, das möchte ich nicht.
F. Haben Sie noch Fragen?
A: Nein
F: Konnten Sie sich bei dieser Einvernahme konzentrieren? Haben Sie den Dolmetscher einwandfrei verstanden?
A: Ja.
[...]
Der Antrag auf internationalen Schutz wurde folglich vom Bundesamt gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 abgewiesen und der Status