TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/24 W222 2201450-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 24.10.2018
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Entscheidungsdatum

24.10.2018

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §52
FPG §55
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.03.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2025
  3. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 28.02.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch

W222 2201451-1/5E

W222 2201450-1/5E

W222 2201452-1/5E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2018, Zl. XXXX zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2018, Zl. römisch 40 zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF und §§ 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß den Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005 idgF, Paragraph 9, BFA-VG idgF und Paragraphen 52, 55, FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2018, Zl. XXXX zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2018, Zl. römisch 40 zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF und §§ 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß den Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, AsylG 2005 idgF, Paragraph 9, BFA-VG idgF und Paragraphen 52, 55, FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2018, Zl. XXXX zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Obregon als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.06.2018, Zl. römisch 40 zu Recht erkannt:

A)

Die Beschwerde wird gemäß den §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 57 iVm § 34 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF und §§ 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß den Paragraphen 3, Absatz eins, 8, Absatz eins, 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, in Verbindung mit Paragraph 34, AsylG 2005 idgF, Paragraph 9, BFA-VG idgF und Paragraphen 52, 55, FPG idgF als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I.Verfahrensgang:römisch eins.Verfahrensgang:

Die Beschwerdeführer sind miteinander verheiratet und indische Staatsangehörige. Sie stellten am 26.01.2016 Anträge auf internationalen Schutz. Dazu wurden sie am gleichen Tag durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt.

Die Beschwerdeführerin gab an, am XXXX in Indien geboren worden zu sein. Sie sei verheiratet und habe fünf Jahre lang die Grundschule besucht. Sie spreche Punjabi. Ihre Eltern und ihre zwei Brüder würden in Indien wohnhaft sein. Anlässlich des Verlassens ihres Herkunftsstaates hatte die Beschwerdeführerin Dubai als ein bestimmtes Zielland, da ihr Mann schon vorher zwei Jahre in Dubai gelebt habe. Als Fluchtgrund gab die Beschwerdeführerin folgendes an: "Wir haben gegen den Willen unserer Familie geheiratet. Deshalb wollten sie uns beide umbringen und ich wurde auch geschlagen. Aus diesem Grund sind wir nach Dubai geflogen und wurden dort auch von den Familienangehörigen mit dem Umbringen bedroht, weshalb wir hierher flüchten mussten." Bei einer Rückkehr in ihre Heimat habe sie Angst um ihr Leben.Die Beschwerdeführerin gab an, am römisch 40 in Indien geboren worden zu sein. Sie sei verheiratet und habe fünf Jahre lang die Grundschule besucht. Sie spreche Punjabi. Ihre Eltern und ihre zwei Brüder würden in Indien wohnhaft sein. Anlässlich des Verlassens ihres Herkunftsstaates hatte die Beschwerdeführerin Dubai als ein bestimmtes Zielland, da ihr Mann schon vorher zwei Jahre in Dubai gelebt habe. Als Fluchtgrund gab die Beschwerdeführerin folgendes an: "Wir haben gegen den Willen unserer Familie geheiratet. Deshalb wollten sie uns beide umbringen und ich wurde auch geschlagen. Aus diesem Grund sind wir nach Dubai geflogen und wurden dort auch von den Familienangehörigen mit dem Umbringen bedroht, weshalb wir hierher flüchten mussten." Bei einer Rückkehr in ihre Heimat habe sie Angst um ihr Leben.

Der Beschwerdeführer gab an, am XXXX in Indien geboren worden zu sein. Er habe zwölf Jahre die Grundschule besucht und sei zuletzt als Taxifahrer in Dubai tätig gewesen. Seine Eltern und seine beiden Brüder würden in Indien leben. Er habe ein Visum für Dubai gehabt, das zwei Jahre gültig gewesen sei. Als Fluchtgrund gab der Beschwerdeführer folgendes an: "Ich war auf Urlaub in Indien und habe meine Freundin gegen den Willen unserer Familie geheiratet. Deshalb wollten sie uns beide umbringen. Deshalb sind wir nach Dubai geflogen und wurden dort auch von den Familienangehörigen mit dem Umbringen bedroht, weshalb wir hierher flüchten mussten. Wir wurden von der Polizei gesucht."Der Beschwerdeführer gab an, am römisch 40 in Indien geboren worden zu sein. Er habe zwölf Jahre die Grundschule besucht und sei zuletzt als Taxifahrer in Dubai tätig gewesen. Seine Eltern und seine beiden Brüder würden in Indien leben. Er habe ein Visum für Dubai gehabt, das zwei Jahre gültig gewesen sei. Als Fluchtgrund gab der Beschwerdeführer folgendes an: "Ich war auf Urlaub in Indien und habe meine Freundin gegen den Willen unserer Familie geheiratet. Deshalb wollten sie uns beide umbringen. Deshalb sind wir nach Dubai geflogen und wurden dort auch von den Familienangehörigen mit dem Umbringen bedroht, weshalb wir hierher flüchten mussten. Wir wurden von der Polizei gesucht."

Am XXXX kam die Tochter der Beschwerdeführer in Österreich zur Welt, die durch ihre gesetzliche Vertretung am 11.07.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz stellte.Am römisch 40 kam die Tochter der Beschwerdeführer in Österreich zur Welt, die durch ihre gesetzliche Vertretung am 11.07.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz stellte.

Bei der niederschriftlichen Einvernahme am 25.04.2018 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gab die Beschwerdeführerin u.a. folgendes an: "F: Werden Sie ausschließlich in Indien verfolgt?

A: Ja, nur in Indien.

F: Haben Sie in Indien von sich aus jemals eine Polizeidienststelle, ein Gericht oder sonstige Sicherheitsbehörden (insb. Auch Militärbehörden) aufgesucht?

A: Nein.

F: Sind Sie jemals mit dem Gesetz in Konflikt geraten und wurden strafrechtlich verurteilt?

A: Nein.

Vorhalt: Es liegt eine Anzeige wegen Ladendiebstahl vom 08.08.2017 vor. Was sagen Sie dazu?

A: Ich war beim XXXX und habe eingekauft, habe aber die Rechnung dort gelassen. Danach war ich bei einem anderen XXXX und dort haben sie behauptet, ich hätte diese Ware gestohlen.A: Ich war beim römisch 40 und habe eingekauft, habe aber die Rechnung dort gelassen. Danach war ich bei einem anderen römisch 40 und dort haben sie behauptet, ich hätte diese Ware gestohlen.

F: Hatten Sie jemals Probleme mit der Polizei, weiteren (Sicherheits)Behörden, dem Militär oder Gerichten in Indien?

A: Nein.

F: Haben Sie sich in Indien religiös oder politisch betätigt?

A: Nein.

F: Haben sich Ihre Familienangehörige religiös oder politisch betätigt?

A: Nein.

F: Verstehen Sie den Dolmetscher? Können Sie sich konzentrieren?

A: Ja.

F: Wo waren Sie zuletzt in Indien wohnhaft bzw. wo war zuletzt Ihr Lebensmittelpunkt?

A: Ich lebte in der Stadt XXXX , in Punjabi, in Indien.A: Ich lebte in der Stadt römisch 40 , in Punjabi, in Indien.

Anmerkung: Partei konnte die Ortskenntnis glaubhaft machen.

F: Um welche Unterkunft hat es sich dabei gehandelt, steht diese im Eigentum von Ihnen oder von Familienangehörigen?

A: Es war ein Haus, das meinen Eltern gehört.

F: Verfügen Sie oder Familienangehörige in Ihrem Herkunftsstaat Besitztümer oder andere finanziellen Sicherheiten?

A: Wir haben noch ein Grundstück.

F: Wer hat noch dort mit Ihnen gewohnt?

A: Meine Eltern und meine zwei Brüder.

F: Wer wohnt derzeit dort?

A: Meine Eltern und mein jüngerer Bruder.

F: Wie lange haben Sie auf der oben angeführten Adresse gewohnt?

A: Von meiner Geburt bis ins Jahr 2015.

F: Wie heißt Ihr Vater, wie alt ist er und wo lebt er?

A: Mein Vater heißt XXXX , ca. 52 Jahre alt. Befragt gebe ich an, dass mein Vater früher in Dubai gearbeitet hat und jetzt ist er arbeitslos. Er ist indischer Staatsangehöriger. Derzeit lebt er an der oben angeführten Adresse.A: Mein Vater heißt römisch 40 , ca. 52 Jahre alt. Befragt gebe ich an, dass mein Vater früher in Dubai gearbeitet hat und jetzt ist er arbeitslos. Er ist indischer Staatsangehöriger. Derzeit lebt er an der oben angeführten Adresse.

F: Wie heißt Ihre Mutter, wie alt ist sie und wo lebt sie?

A: Meine Mutter heißt XXXX , ca. 47 Jahre alt. Befragt gebe ich an, dass meine Mutter Hausfrau und indische Staatsangehörige ist. Derzeit lebt er an der oben angeführten Adresse.A: Meine Mutter heißt römisch 40 , ca. 47 Jahre alt. Befragt gebe ich an, dass meine Mutter Hausfrau und indische Staatsangehörige ist. Derzeit lebt er an der oben angeführten Adresse.

F: Haben Sie Geschwister? Wie viele Geschwister haben Sie?

A: Ich habe zwei Brüder und eine Schwester.

F: Wie finanzieren sich Ihre Geschwister den Lebensunterhalt in Indien?

A: Früher hat sie mein Vater unterstützt, wie es jetzt ist, weiß ich nicht.

F: Leben in Indien noch Verwandte von Ihnen, wie z.B. Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins?

A: Ich habe noch einige Verwandte, die in Indien leben. Befragt gebe ich an, dass die Meisten in der Region Punjab leben.

F: Haben Sie noch Kontakt mit Ihrer Familie und Ihrer Verwandtschaft in Indien?

A: Nein.

F: Hat Ihre Familie und Ihre Verwandtschaft Probleme in Indien oder werden Sie verfolgt?

A: Nein.

F: Sind Sie verheiratet?

A: Ja, mein Mann heißt XXXX , und er ist ein Jahr jünger als ich. Ich habe meinen Mann am XXXX in XXXX , in Indien, geheiratet. Befragt gebe ich an, dass dies meine erste Ehe ist und auch mein Mann zuvor niemals verheiratet war und er ist indischer Staatsangehöriger.A: Ja, mein Mann heißt römisch 40 , und er ist ein Jahr jünger als ich. Ich habe meinen Mann am römisch 40 in römisch 40 , in Indien, geheiratet. Befragt gebe ich an, dass dies meine erste Ehe ist und auch mein Mann zuvor niemals verheiratet war und er ist indischer Staatsangehöriger.

F: Wo ist die Heiratsurkunde?

A: Diese ist in Dubai.

F: Können Sie diese besorgen?

A: Nein, wir haben niemanden in Dubai.

Vorhalt: Sie haben keine offiziellen Dokumente, die Ihre Ehe bestätigen und somit kann Ihre Ehe in Österreich nicht anerkannt werden. Was sagen Sie dazu?

A: Ja.

F: Können Sie sich die Dokumente neu ausstellen lassen?

A: In Indien wäre es möglich, aber wir können nicht nach Indien fliegen.

F: Wo lebt Ihr Gatte und wie hat er sich den Lebensunterhalt in Indien finanziert?

A: Sie ist derzeit in Österreich und Asylwerber. IFA: XXXX . Er wurde von seinen Eltern finanziert.A: Sie ist derzeit in Österreich und Asylwerber. IFA: römisch 40 . Er wurde von seinen Eltern finanziert.

F: Erzählen Sie mir über Ihren Mann. Was wissen Sie über ihn und wie haben Sie sich kennengelernt?

A: Er ist ein sehr netter Mensch. Er mag Spinat und Maisbrot. Zu uns ist er sehr gut. Wir haben uns in Indien kennengelernt.

Wiederholung der Frage! Sie heiraten einen Mann und haben kein fundiertes Wissen (Geburtsdatum, Hobbys,...) über ihn. Erzählen Sie mir alles, was Sie über ihn wissen und über die Umstände des Kennenlernens.

A: Er ist am XXXX geboren. Er mag Autofahren und Spaziergänge. Er besucht auch gerne neue Orte. Wir haben uns in XXXX kennengelernt, bei unseren Verwandten.A: Er ist am römisch 40 geboren. Er mag Autofahren und Spaziergänge. Er besucht auch gerne neue Orte. Wir haben uns in römisch 40 kennengelernt, bei unseren Verwandten.

F: Wer waren die Verwandten?

A: Das war bei meiner Cousine.

F: Mehr können Sie zu Ihrem Mann nicht sagen?

A: Seine Lieblingsfarbe ist schwarz und er ist sehr lustig.

F: Hat ein Familienleben mit oben Genanntem in Indien stattgefunden?

A: Nein.

F: Haben Sie Kinder?

A: Ja, eine Tochter.

Befragt gebe ich an, dass oben genannte Kinder meine leiblichen Kinder und die leiblichen Kinder meiner Frau und indische Staatsangehörige sind.

F: Ist Ihre Tochter gesund?

A: Ja.

F: Haben Sie uneheliche Kinder?

A: Nein.

F: Welche Sprachen sprechen Sie?

A: Ich beherrsche die Sprache Hindi in Wort und Schrift und Punjabi.

F: Haben Sie Schulen besucht? Wann haben Sie die Schule beendet?

A: Ich habe fünf Jahre die Schule in Indien besucht.

F: Wie haben Sie sich Ihren Lebensunterhalt in Indien finanziert?

A: Mein Vater hat mich unterstützt.

F: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

A: Ich bin Punjabi in der Adharmi-Kaste.

F: Welche Religion haben Sie?

A: Ich bin Angehörige der Hindu.

F: Wann konkret haben Sie Indien zuletzt verlassen und wann sind Sie in Österreich eingereist?

A: Ich habe Indien am 20.09.2015 mit dem Flugzeug aus XXXX legal Dubai verlassen. Selbstverständlich bin ich von den Beamten in Indien kontrolliert worden. Danach bin ich am 24.12.2015 illegal in Österreich eingereist. Befragt gebe ich an, dass ich nach der genannten Einreise in Österreich nicht mehr in Indien war.A: Ich habe Indien am 20.09.2015 mit dem Flugzeug aus römisch 40 legal Dubai verlassen. Selbstverständlich bin ich von den Beamten in Indien kontrolliert worden. Danach bin ich am 24.12.2015 illegal in Österreich eingereist. Befragt gebe ich an, dass ich nach der genannten Einreise in Österreich nicht mehr in Indien war.

F: Mit wem sind Sie nach Österreich eingereist?

A: Mit meinem Mann.

F: Haben Sie nach der Antragstellung auf internationalen Schutz das österreichische Staatsgebiet verlassen?

A: Nein.

F: Haben Sie in Ihrem Heimatstaat vor Ihrer letzten Ausreise schon einmal verlassen? Wenn ja, geben Sie mir einen zeitlichen Überblick!

A: Nein.

F: Verstehen Sie den Dolmetscher einwandfrei?

A: Ja.

F: Haben Sie Verwandte bzw. Familienangehörige in Österreich oder in der EU?

A: Nur meinen Mann und meine Tochter.

F: Haben Sie Freunde in Österreich?

A: Nein.

F: Wie sieht Ihr Privatleben aus? Was machen Sie in der Freizeit?

A: Ich kümmere mich um meine Tochter und wenn sie im Kindergarten ist, mache ich die Hausarbeit.

F: Wie finanzieren Sie sich den Aufenthalt in Österreich?

A: Ich werde von der CARITAS unterstützt.

F: Gehören Sie in Österreich einem Verein oder einer sonstigen Organisation an?

A: Nein.

F: Führen Sie in Österreich ein Familienleben bzw. eine familienähnliche Beziehung?

A: Ja, mit meinem Mann und meiner Tochter.

F: Bestehen zu in Österreich lebenden Personen finanzielle oder sonstige Abhängigkeiten?

A: Nein.

F: Warum stellen Sie einen Asylantrag? Nennen Sie alle Fluchtgründe?

A: Unsere Familien waren mit unserer Ehe nicht einverstanden. Wir haben oft unseren Familien gesagt, wir wollen heiraten. Manchmal hat mich mein Bruder geschlagen. Ich durfte unser Haus nicht verlassen. Dann habe ich mit meinem Mann telefoniert, um unsere Hochzeit zu planen. Später waren wir verheiratet, das hat aber niemand gewusst. Dann bin ich in mein Haus zurückgekommen. Dann ist mein Mann nach Dubai geflogen. Ich habe immer wieder meine Familie gefragt, wegen einer Hochzeit mit meinem Mann. Meine Familie wollte mich mit jemand anderen verheiraten. Das habe ich meinem Mann in Dubai erzählt und daraufhin ist er zurückgekommen. Dann haben wir unsere Elternhäuser verlassen und sind ein paar Tage bei einem Freund meines Mannes untergekommen. Dann ist meine Familie dahintergekommen wo wir sind und mein Bruder und sein Freund sind dorthin gekommen und sie haben uns geschlagen. Dann haben wir Flugtickets gekauft und Indien verlassen.

F: Haben Sie noch weitere Fluchtgründe?

A: Nein.

F: Ihre Angaben sind vage und unkonkret, machen Sie mir genaue Angaben rund um Ihren Fluchtgrund! Nennen Sie mir Einzelheiten und Details!

A: Mein Bruder ist drogensüchtig und er wollte nicht, dass wir heiraten. Er hat mich oft geschlagen.

Wiederholung der Frage: Sie schildern einen abstrakten Sachverhalt, Ihr Vorbringen lässt Details und Einzelheiten vermissen. Machen Sie mir konkrete Angaben über Ihren Fluchtgrund!

A: Wie ich schon gesagt habe, er hat mich mit einem Schwert geschlagen und meine Familie war gegen unsere Ehe. Einmal wollte er mich mit einem Polster töten. Er hat diesen auf mein Gesicht gedrückt.

F: Mehr können Sie dazu nicht angeben?

A: Nein.

F: Erzählen Sie mir alle Hintergründe, weswegen Ihre Familie gegen die Ehe war.

A: Weil in unserer Familientradition es nicht üblich ist, sich selbst einen Ehemann zu suchen.

F: Erzählen Sie mir die Umstände wie Sie Ihren Mann kennengelernt haben und wie Ihre Familie davon erfahren hat.

A: Mein Mann ist sehr nett. Erst waren wir ganz normale Freunde. Wir haben uns bei meiner Cousine kennengelernt. Wir haben viel telefoniert. Meine Familie wollte mich mit jemand anderen verheiraten und mein Mann und ich sind weggelaufen. Dann habe ich meine Familie angerufen und ihnen gesagt, sie sollen uns nicht weitersuchen, weil ich schon verheiratet bin. Dann haben sie uns gefunden.

F: Wann hat sich das zugetragen?

A: Im Jahr 2015. Befragt gebe ich an, dass ich mich nicht genau erinnern kann. Im September.

F: Erzählen Sie mir alles über die körperlichen Übergriffe auf Sie. Lassen Sie keine Einzelheiten aus.

A: Jedes Mal hat mich mein Bruder zu Hause geschlagen. Manchmal auch mit einem Schwert. Sehr oft.

LA legt eine Pause von 10 Minuten ein. VP muss das Kind stillen.

Wiederholung der Frage! Sie werden Opfer von Gewalt und einem Mordversuch und Sie können nichts Konkretes dazu sagen. Beschreiben Sie mir diese Übergriffe im Detail. Wie genau haben sich diese zugetragen.

A: Ich kann mich nicht erinnern.

Vorhalt: Sie geben an, geschlagen worden zu sein und behaupten, Ihr Bruder hätte Sie mit einem Polster fast erstickt und Sie sagen, Sie können sich nicht daran erinnern. Das ist nicht sehr glaubwürdig. Was sagen Sie dazu?

A: Ich kann mich nicht erinnern, weil ich in diesem Haus Angst hatte.

F: Mehr können Sie dazu nicht angeben?

A: Nein.

F: Schildern Sie mir den Vorfall bei dem Freund Ihres Mannes im Detail. Was ist da genau passiert?

A: Diese haben uns nur geschlagen.

Wiederholung der Frage! Schildern Sie mir diesen Tathergang im Detail und wie es dazu gekommen ist?

A: Er ist in das Haus gekommen und er hat uns geschlagen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

F: Wie hat Sie Ihr Bruder gefunden?

A: Ich weiß es nicht.

F: War Ihr Bruder alleine?

A: Nein, mit Freunden.

F: Beschreiben Sie mir den Tathergang im Detail (wie viele Personen waren anwesend, was ist passiert, wie sind sie hineingekommen,...).A: Ich konnte die Personen nicht zählen, weil sie uns geschlagen haben.

F: Mehr können Sie dazu auch nicht angeben?

A: Nein.

F: Wie oft wurden Sie bedroht und geschlagen?

A: Das weiß ich nicht.

F: Geben Sie mir einen zeitlichen Überblick über die Bedrohungen und Schläge gegen Sie.

A: Das war im Jahr 2015.

F: Wann war der erste Vorfall?

A: Ich weiß nicht, wann das war, vielleicht, als mein Bruder von mir und meinem Mann erfahren hat.

F: Wann war die letzte Bedrohung?

A: 2015. Befragt gebe ich an, dass es am Ende von 2015 war, als wir Indien verlassen haben.

F: Haben Sie Ihrem Mann von den Schlägen, dem Mordversuch und den Bedrohungen in Ihrem Elternhaus berichtet?

A: Nein. Ich habe ihm nur erzählt, dass ich geschlagen wurde. Von dem Mordversuch habe ich ihm nichts erzählt.

F: Wurden Sie von der Familie Ihres Gatten bedroht?

A: Ja.

F: Schildern Sie mir diese Bedrohung im Detail.

A: Ich weiß es nicht, mein Mann weiß das.Wiederholung der Frage! Wurden Sie persönlich von der Familie Ihres Mannes bedroht?

A: Ja.

F: Schildern Sie mir diese Bedrohungen im Detail.

A: Sie haben nur gesagt, dass sie uns nicht heiraten lassen, das ist alles.

F: Also wurden Sie jetzt ernsthaft von der Familie bedroht oder wurde Ihnen nur gesagt, dass die Familie gegen eine Ehe ist.

A: Sie haben nur gesagt, dass sie gegen die Ehe sind.

F: Sind Sie von Ihrer gesamten Familie bedroht und geschlagen worden oder nur von Ihrem Bruder?

A: Nur von meinem Bruder.

Vorhalt: Ihr Mann hat behauptet, dass Sie von Ihren beiden Brüdern geschlagen worden sind und diese hätten Ihnen auch den Arm gebrochen. Sie sagen, Sie wurden immer nur von einem Bruder geschlagen und den Vorfall mit dem gebrochenen Arm haben Sie in keinem Wort erwähnt. Was sagen Sie dazu?

A: Meistens hat mich mein älterer Bruder geschlagen, aber ein- oder zweimal hat mich auch mein jüngerer Bruder geschlagen.

F: Was sagen Sie zu der Geschichte mit dem gebrochenen Arm, die Ihr Mann erzählt hat?

A: Mein Bruder hat mich geschlagen und wir waren nicht im Spital. Befragt gebe ich an, dass ich das nicht erwähnt habe, weil ich sehr oft geschlagen wurde.

Wiederholung der Frage! Ihnen wird mit einem Schwert der Arm gebrochen und Sie erwähnen diesen schwerwiegenden Vorfall erst, als ich Sie darauf angesprochen habe. Was sagen Sie dazu?

A: Ich habe es schon gesagt, dass ich geschlagen wurde, aber ich habe nicht gesagt, dass mir der Arm gebrochen wurde.

F: Waren Sie wegen diesen Übergriffen auf Sie bei der Polizei und haben Anzeige erstattet?

A: Nein.

F: Warum nicht?

A: Frauen dürfen so etwas nicht machen.

F: War Ihr Mann bei der P

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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