RS Vwgh 2018/10/24 Ra 2017/10/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2018
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E15202000
E3R E15203000
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

32011R1169 Verbraucherinformation Lebensmittel Art17 Abs1;
32011R1169 Verbraucherinformation Lebensmittel Art9 Abs1 lita;
EURallg;
LMSVG 2006 §90 Abs3 Z1;
VStG §27 Abs1;
VStG §44a Z1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGVG 2014 §38;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/10/0198 E 24. Oktober 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Beim "Inverkehrbringen von Lebensmitteln", die in näher zu bezeichnender Weise den Vorschriften nicht entsprechen, handelt es sich um ein Begehungsdelikt (vgl. VwGH 21.10.2010, 2010/10/0144; 14.6.2012, 2009/10/0080; VwGH 9.3.1998, 97/10/0232; 25.2.2003, 2001/10/0257). Tatort ist der Ort, wo das Lebensmittel in Verkehr gebracht wurde (vgl. VwGH 16.12.1996, 93/10/0180; 9.3.1998, 97/10/0232; 25.2.2003, 2001/10/0257). Im Fall der Lieferung durch einen Erzeugungs- oder Handelsbetrieb wird die Verwaltungsübertretung am Sitz dieses Betriebes in dem Augenblick begangen, in dem die Ware expediert wird (VwGH 30.6.1997, 97/10/0045). Korrespondierend zum Tatzeitpunkt ist Tatort der Ort, von dem aus das Lebensmittel ausgeliefert wird.Beim "Inverkehrbringen von Lebensmitteln", die in näher zu bezeichnender Weise den Vorschriften nicht entsprechen, handelt es sich um ein Begehungsdelikt vergleiche VwGH 21.10.2010, 2010/10/0144; 14.6.2012, 2009/10/0080; VwGH 9.3.1998, 97/10/0232; 25.2.2003, 2001/10/0257). Tatort ist der Ort, wo das Lebensmittel in Verkehr gebracht wurde vergleiche VwGH 16.12.1996, 93/10/0180; 9.3.1998, 97/10/0232; 25.2.2003, 2001/10/0257). Im Fall der Lieferung durch einen Erzeugungs- oder Handelsbetrieb wird die Verwaltungsübertretung am Sitz dieses Betriebes in dem Augenblick begangen, in dem die Ware expediert wird (VwGH 30.6.1997, 97/10/0045). Korrespondierend zum Tatzeitpunkt ist Tatort der Ort, von dem aus das Lebensmittel ausgeliefert wird.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2 Besondere Rechtsgebiete "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017100169.L01

Im RIS seit

27.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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