RS Lvwg 2018/10/31 LVwG-AV-1093/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.10.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

31.10.2018

Norm

BAO §4 Abs1
ROG NÖ 2014 §20 Abs9

Rechtssatz

Im Abgabenverfahren führt der Grundsatz der Zeitbezogenheit der Abgabenregelungen dazu, dass die Anwendung einer neuen Rechtslage in Fällen, in denen der Abgabentatbestand bereits verwirklicht wurde, ausdrücklich anzuordnen wäre (vgl VwGH 898/75, Slg 9315 A/1977; 86/17/0178 uva). Eine solche Anordnung fehlt im NÖ Raumordnungsgesetz 2014.

Schlagworte

Finanzrecht; Standortabgabe; Abgabenbescheid; Zeitbezogenheit; Geschoßfläche;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1093.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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