Entscheidungsdatum
20.09.2018Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
W103 2202488-1/7E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. AUTTRIT als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, StA. Äthiopien, vertreten durch die XXXX, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.06.2018, Zl. 1131261609-170817250/BMI-BFA_SBG_AST_01, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. AUTTRIT als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Äthiopien, vertreten durch die römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.06.2018, Zl. 1131261609-170817250/BMI-BFA_SBG_AST_01, zu Recht erkannt:
A) Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8, 57, 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005A) Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, 8, 57, 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005
idgF iVm § 9 BFA-VG, §§ 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, 46, 55 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.idgF in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG, Paragraphen 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9, 46, 55, FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.
B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1. Der Beschwerdeführer, ein volljähriger Staatsangehöriger Äthiopiens, stellte am 11.07.2017 den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz, nachdem er zuvor im Rahmen des Verfahrens nach der Dublin III-Verordnung aus der Schweiz nach Österreich überstellt worden war. Anlässlich seiner am 12.07.2017 durchgeführten Erstbefragung vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer zu seiner Person an, er sei verheiratet, bekenne sich zum orthodoxen Christentum, habe acht Jahre die Grundschule und drei Jahre eine höhere Schule besucht, er habe eine Ausbildung zum Automechaniker absolviert und zuletzt als Mechaniker und Logistiker gearbeitet. Den Entschluss zur Ausreise habe er am 07.10.2016 gefasst und sei an diesem Datum auf dem Luftweg nach Österreich gereist. Der Beschwerdeführer sei legal unter Mitführung seines äthiopischen Reisepasses ausgereist, welchen er in der Schweiz vernichtet hätte. Er habe sich bis 12.10.2016 in Österreich aufgehalten, im Anschluss sei er nach Äthiopien zurückgekehrt, wo er bis 10.03.2017 aufhältig gewesen wäre. Am genannten Datum hätte er sich wiederum nach Österreich begeben, von wo aus er sich am 17.03.2017 in die Schweiz gereist wäre. Dort habe er sich bis 11.07.2017 aufgehalten, man habe ihm dort erklärt, dass Österreich für sein Asylverfahren zuständig wäre.
Zu seinem Fluchtgrund führte der Beschwerdeführer aus, er habe 2014 in XXXX gearbeitet. Als sein Reisepass abgelaufen wäre, habe er XXXX verlassen müssen, da man von ihm bei der äthiopischen Botschaft zu hohe Kosten für die Regierungsparteien in Äthiopien für die Verlängerung seines Reisepasses verlangt hätte. Bei seiner Ankunft zu Hause sei er von der Polizei am Flughaften abgeholt und inhaftiert worden. Er sei gefoltert worden und hätte nach Entlassung aus dem Krankenhaus gegen Bezahlung von 30.000,- Birr beschlossen, seine Heimat zu verlassen und in Österreich um internationalen Schutz anzusuchen. Weitere Gründe habe er nicht. Er befürchte, in seiner Heimat inhaftiert und verfolgt zu werden.Zu seinem Fluchtgrund führte der Beschwerdeführer aus, er habe 2014 in römisch 40 gearbeitet. Als sein Reisepass abgelaufen wäre, habe er römisch 40 verlassen müssen, da man von ihm bei der äthiopischen Botschaft zu hohe Kosten für die Regierungsparteien in Äthiopien für die Verlängerung seines Reisepasses verlangt hätte. Bei seiner Ankunft zu Hause sei er von der Polizei am Flughaften abgeholt und inhaftiert worden. Er sei gefoltert worden und hätte nach Entlassung aus dem Krankenhaus gegen Bezahlung von 30.000,- Birr beschlossen, seine Heimat zu verlassen und in Österreich um internationalen Schutz anzusuchen. Weitere Gründe habe er nicht. Er befürchte, in seiner Heimat inhaftiert und verfolgt zu werden.
Am 15.01.2018 wurde der Beschwerdeführer im Beisein einer geeigneten Dolmetscherin für die Sprache Amharisch/Tigrinya niederschriftlich vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einvernommen. Der Beschwerdeführer gab eingangs an, sich psychisch und physisch zur Durchführung der Einvernahme in der Lage zu fühlen, gesund zu sein und keine Medikamente zu benötigen. Die weitere Befragung des Beschwerdeführers vernahm in ihren gegenständlich relevanten Teilen im Wesentlichen den folgenden Verlauf:
"(...) LA: Wie lange waren Sie in XXXXi?
VP: Seit 2012. 2014 bin ich dann nachXXXX zurückgekehrt.
LA: Was haben Sie in XXXX gemacht?LA: Was haben Sie in römisch 40 gemacht?
VP: Ich habe dort gearbeitet. Aber ich bin immer wieder zurück nach Äthiopien geflogen. Ich habe dort Textilien verkauft.
...
LA: Wurden Sie gefoltert?
VP: Ja.
LA: Sind Spuren zu sehen?
VP: Ja. Ich kann es Ihnen zeigen. Ich wurde gefesselt und mit einem Stromkabel geschlagen.
Anmerkung: AW zeigt zwei Narben oberhalb des linken Knies.
LA: Wann und wo ist das passiert?
VP: Am 07.10.2014 in XXXX. Als ich von DXXXX zurückgekommen bin.VP: Am 07.10.2014 in römisch 40 . Als ich von DXXXX zurückgekommen bin.
LA: Wo genau inXXXX wurden Sie gefoltert?
VP: In "XXXX". Das ist ein Gefängnis (Anmerkung: AW schreibt den Namen des Gefängnisses auf einen Zettel)
..
LA: Stimmen die Angaben, die Sie bisher im Verfahren getätigt haben und wurde alles richtig protokolliert?
VP: Da stimmt was nicht. Der schulische Werdegang und meine Ausbildung.
LA: Haben Sie heute Dokumente mit, die Sie vorlegen wollen und in Ihrem Verfahren noch nicht vorgelegt haben?
VP: Ich lege heute vor:
-Volkshochschule Kursbestätigung Deutsch A1 Teil 1 (vom 18.09.2017 bis 07.11.2017)
-Remunerationstätigkeit für die Gemeinde .... (vom 12.01.2018)
-Medizinisches Schriftstück (vom 10.01.2018)
-Stellungnahme von Frau ..., Deutschlehrerin (vom 11.01.2018)
-Bestätigung von Frau ..., Sprachen Café (vom 12.01.2018)
LA: Haben Sie bereits eine Deutschprüfung abgeschlossen?
VP: Noch nicht. Ende Februar werde ich dann geprüft.
LA: Zur Bestätigung Ihrer Identität benötigen wir noch originale Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis. Können Sie solche Dokumente vorlegen?
VP: Ich habe etwas mit, das kann ich abgeben.
Anmerkung: Asylwerber legt vor:
-Karte Mitgliedschaft XXXX-Karte Mitgliedschaft römisch 40
-Ausweis Bundesligaclub "St.XXXX"
LA: Hatten Sie diese Sachen immer schon bei sich?
VP: Ja.
...
LA: Wann wurde der Ausweis des Fanclubs ausgestellt bzw. wann haben Sie den Ausweis erhalten?
VP: Vor ca. einem Jahr in XXXX.VP: Vor ca. einem Jahr in römisch 40 .
LA: Wann haben Sie das letzte Mal mit diesem Fanclub Zeit verbracht bzw. wann haben Sie das letzte Mal ein Fußballspiel in Äthiopien gesehen?
VP: Als Äthiopien das letzte Mal gegen Algerien gespielt hat. Das war ca. vor einem Jahr.
LA: Seit wann haben Sie den zweiten Ausweis?
VP: Den "XXXX" habe ich seit 2012. Aber er wurde erneuert in der Zwischenzeit.
LA: Wann wurde dieser Ausweis das letzte Mal erneuert?
VP: Auch vor ca. einem Jahr.
LA: Sie waren selbst im Stadion?
VP: Ja.
LA: Sie verfügten über einen Reisepass?
VP: Ja, ich hatte einen. Aber als ich in die Schweiz ging, habe ich den Reisepass weggeschmissen.
LA: War der Reisepass zu diesem Zeitpunkt noch gültig?
VP: Ja. Der Reisepass hat zu diesem Zeitpunkt noch funktioniert.
LA: Warum haben Sie den Reisepass weggeschmissen?
VP: Damit ich nicht nach Hause zurück geschickt werde.
LA: Warum haben Sie befürchtet, dass Sie zurück nach Äthiopien geschickt werde?
VP: Weil ich die Regeln nicht gekannt habe. In arabischen Ländern ist das auch so gewesen.
LA: Also sind Sie legal in Europa eingereist?
VP: Ja.
LA: Erzählen Sie mehr?
VP: Es war 2016. Ich habe ein Visum erhalten. Es gab damals eine Expo.
LA: Wo war diese Expo?
VP: In XXXX.VP: In römisch 40 .
LA: Was mussten Sie tun um dieses Visum zu erhalten?
VP: Also was der Botschafter verlangt hat, habe ich abgegeben. Und auch meine Lizenz. Das war eine Lizenz, weil ich Kunststoffteile importiert habe. Ich hatte zwei, drei verschiedene Lizenzen.
LA: Mussten Sie für das Visum Geld bezahlen?
VP: 60 Euro. Ca. 1150 Birr.
LA: War ein Schlepper involviert?
VP: Nein.
LA: Hat es in Österreich jemanden gegeben, der Sie eingeladen hat?
VP: Nein.
LA: Sie sind 2016 nach Österreich gekommen und dann sind Sie wieder nach Äthiopien
VP: Ja.
LA: Was haben Sie vom 13.10.2016 bis zum 10.03.2017 in Äthiopien gemacht?
VP: Ich habe gearbeitet. Die Regierung hat den Ausnahmezustand verhängt. Mir wurden Fragen gestellt. Deswegen wurde ich auch 2014 misshandelt. Ich wurde gefragt was ich in Österreich gemacht habe.
LA: Was wurden Sie genau von der Polizei gefragt, als Sie von Österreich nach Äthiopien zurück kehrten?
VP: Sie haben behauptet, dass ich etwas mit einer Partei zu tun hatte. Es gibt dort keine Regeln.
LA: Erzählen Sie mehr von der Befragung?
VP: Ich wurde frei gelassen. Ich habe weiter gearbeitet. Ich wurde wieder festgenommen und geschlagen. Dann wurde ich wieder frei gelassen.
LA: Aber die Spuren der Folterungen stammen von 2014?
VP: Ja.
LA: Wie oft waren Sie inhaftiert in Äthiopien, zwischen den zwei Österreichaufenthalten?
VP: 7 Tage. Danach wurde ich oft festgenommen. Nach dem Regierung den Ausnahmezustand verhängt hat, war es einfach möglich, dass sie die Leute festnehmen.
LA: Von welchem Flughafen sind Sie nach Österreich gereist?
VP: XXXX.VP: römisch 40 .
LA: Gab es Probleme bei der Ausreise?
VP: Beim zweiten Mal ja.
LA: Erzählen Sie davon?
VP: Ich wusste ja, dass sie mich verhaften würden. Deswegen habe ich einiges bezahlen müssen.
LA: Wie viel mussten Sie bezahlen?
VP: 35000 Birr. Beim ersten Mal musste ich auch 30000 Birr bezahlen, damit ich frei komme.
LA: Besteht ein aufrechter Haftbefehl gegen Sie?
VP: Ja.
LA: Woher wissen Sie das?
VP: Die sind ja immer unterwegs gewesen. Die waren auch bei meiner Familie.
LA: Warum wird nach Ihnen gesucht?
VP: Ich unterstütze die "XXXX".
LA: Seit wann sind Sie Mitglied bei der "XXXX"?
VP: Seit 2012. Ich habe die Partei finanziell unterstützt.
LA: Haben Sie die Partei nur finanziell unterstützt oder waren Sie auch anderwärtig tätig?
VP: Nur finanziell.
LA: Wenn Sie die Partei nur finanziell unterstützt haben, warum weiß dann die Polizei davon Bescheid?
VP: Die haben in Dubai davon mitbekommen. Dort haben wir für die Partei Geld gesammelt.
LA: Warum sind Sie nicht zurück nach DXXXX gegangen, als Sie in Äthiopien Probleme hatten?
VP: Die verhaften dort Leute.
LA: Sie haben in XXXX gearbeitet?LA: Sie haben in römisch 40 gearbeitet?
VP: Sie verhaften dort Leute. Ich wollte in Europa auch Maschinen. Ich hatte Schwierigkeiten. Und ich wollte von Europa und China Bearbeitungsmaschinen nach Äthiopien schicken.
LA: Verfügen Sie derzeit über Geldkonten bzw. Bargeld?
VP: Es ist alles zugesperrt.
LA: Haben Sie unterlagen?
VP: Ich bin ja geflüchtet.
LA: Aber Sie haben in Äthiopien Familie?
VP: Ja.
LA: Sie sind von Äthiopien weggegangen und haben keine Bankomatkarte und kein Sparbuch mitgenommen?
VP: Ja.
LA: Wie wollten Sie dann die Maschinen nach Äthiopien schicken?
VP: Ich wollte nach Äthiopien zurückkehren.
LA: Haben Sie einen Parteiausweis?
VP: So einen richtigen Ausweis hatte ich nicht. Aber ich hatte Briefe, welche meine Tätigkeit bestätigen würden. Diese Bestätigungen haben sie mir weggenommen.
LA: Warum haben Sie sich von Ihrer Familie noch keinen neuen Reisepass schicken lassen?
VP: Wissen Sie, sie habe alles mitgenommen. Den Laptop und die ganzen Lizenzen. Ich wollte einen Ausweis und ich habe meinen Bruder geschickt. Sie haben ihm das aber nicht erlaubt und gesagt, dass ich selber kommen sollte.
LA: Warum sind Sie in die Schweiz gegangen?
VP: Ich bin einfach von hier weggegangen. Ich hatte Angst, dass ich abgeschoben werde. Ich wurde einfach informiert, dass man es in der Schweiz einfacher hat, wenn man politische Probleme hat.
...
LA: Ist die "XXXX" in Äthiopien verboten?
VP: Die Partei existiert noch. Aber die Leute dürfen nicht aktiv sein.
...
LA: Wo befindet sich derzeit Ihre Frau?
VP: Ich weiß es nicht. Ich habe von manchen gehört, dass sie sich in XXXX befindet. Von anderen habe ich gehört, dass sie sich in Südafrika befindet. Nur gehört.VP: Ich weiß es nicht. Ich habe von manchen gehört, dass sie sich in römisch 40 befindet. Von anderen habe ich gehört, dass sie sich in Südafrika befindet. Nur gehört.
LA: Warum ist der Kontakt abgebrochen?
VP: Private Probleme.
LA: Sind Sie noch verheiratet? Sind Sie noch in einer Beziehung?
VP: Ich wollte mich scheiden lassen, aber ich weiß nicht wo sie ist. Wir sind in keiner Beziehung.
...
LA: Wie viele Kinder haben Sie insgesamt?
VP: Zwei. Ein weiteres unterstütze ich finanziell.
LA: Was meinen Sie mit einem weiteren?
VP: Ein Nachbarkind unterstütze ich finanziell.
LA: Haben Sie dieses Kind adoptiert?
VP: Nein. Ich unterstütze es nur.
...
LA: Wie oft haben Sie Kontakt zu den Kindern?
VP: Ich habe Kontakt zu den Kindern. Es ist selten. Einmal im Monat. Das Internet funktioniert nicht so gut.
LA: Sind Sie für sonstige minderjährige Personen verantwortlich oder sorgepflichtig bzw. haben Sie Adoptivkinder bzw. haben Sie Kinder aus einer früheren Ehe?
VP: Nein.
LA: Was mach Ihr Bruder in Äthiopien?
VP: Der ist selbstständig im IT-Bereich.
LA: Wie sieht die Wohnsituation der Familie in Äthiopien aus?
VP: Wir haben ein Haus. Wir haben ein paar Räume vermietet und dazu haben wir einen Laden. Davon kann die Mutter leben. Mein Vater lebt nicht mehr. Damals habe ich auch meine Familie unterstützen müssen.
LA: Wohnt der Bruder auch in dem Haus?
VP: Ja.
...
LA: Ist Ihr Bruder auch politisch aktiv?
VP: Nein.
LA: Sie wissen, dass der Ausnahmezustand beendet ist?
VP: Ja. Offiziell haben sie das gesagt, aber ich weiß nicht.
LA: Welchen Beruf haben Sie erlernt?
VP: Ich bin Automechaniker. Und noch dazu bin ich ein Kameramann. Ich fotografiere und filme - ich habe ein Abschlusszertifikat.
LA: Wovon bestritten Sie Ihren Lebensunterhalt im Heimatland?
VP: Als Mechaniker und selbständig habe ich auch oft fotografiert.
...
LA: Hatten Sie in Äthiopien jemals Probleme aufgrund Ihrer Volksgruppenzugehörigkeit?
VP: Ja.
LA: Erzählen Sie mir davon?
VP: In der Arbeit wurde ich benachteiligt. Weil ich nicht Tigrinja sprechen konnte. Deshalb hatte ich keinen Vorteil.
LA: Uns sonst?
VP: Das war alles und man hat nicht leicht einen Job bekommen.
LA: Hatten Sie jemals Probleme aufgrund Ihrer Religion?
VP: Nein.
LA: Wurden Sie in Äthiopien jemals vom Gericht verurteilt?
VP: Nein.
LA: Waren Sie jemals politisch tätig?
VP: Ehrlich gesagt hasse ich Politik. Ich wollte nie tätig sein. Die Regierung hat mich aber dazu gezwungen, dass ich die oppositionelle Partei unterstütze.
LA: Aber waren Sie jemals politisch tätig?
VP: Nur finanziell. Das war's.
LA: Ist die Partei auch im Ausland aktiv?
VP: Ja.