RS Lvwg 2018/10/16 LVwG-S-1157/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

16.10.2018

Norm

AÜG §4 Abs1
AÜG §4 Abs2
AÜG §17 Abs2

Rechtssatz

Bei Beurteilung des Vorliegens einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung ist nicht nur § 4 AÜG und die dazu ergangene Judikatur des VwGH, sondern auch die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen bzw die im Urteil des EuGH C-586/13 genannten Kriterien heranzuziehen (VwGH Ra 2017/11/0068).

Schlagworte

Arbeitsrecht; Arbeitskräfteüberlassung; Verwaltungsstrafe; grenzüberschreitende Überlassung; Meldung; Werkvertrag;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1157.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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