TE Bvwg Erkenntnis 2018/8/31 W241 2185231-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 31.08.2018
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Entscheidungsdatum

31.08.2018

Norm

AsylG 2005 §10
AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8
B-VG Art.133 Abs4
FPG §52
FPG §55
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.03.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2025
  3. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 28.02.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch

W241 2185231-1/12E

W241 2185232-1/12E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hafner als Einzelrichter über die Beschwerden von 1.) XXXX , geboren am XXXX , 2.) XXXX , geboren am XXXX alias XXXX alias XXXX beide Staatsangehörigkeit Afghanistan, beide vertreten durch die ARGE Rechtsberatung - Diakonie und Volkshilfe, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.12.2017, Zahlen 1098981505-152003262 (ad 1.) und 1098981603-152003246 (ad 2.), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 05.07.2018 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hafner als Einzelrichter über die Beschwerden von 1.) römisch 40 , geboren am römisch 40 , 2.) römisch 40 , geboren am römisch 40 alias römisch 40 alias römisch 40 beide Staatsangehörigkeit Afghanistan, beide vertreten durch die ARGE Rechtsberatung - Diakonie und Volkshilfe, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 27.12.2017, Zahlen 1098981505-152003262 (ad 1.) und 1098981603-152003246 (ad 2.), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 05.07.2018 zu Recht:

A)

Die Beschwerden werden gemäß §§ 3, 8, 10 und 57 Asylgesetz 2005 sowie §§ 52 und 55 Fremdenpolizeigesetz 2005 als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerden werden gemäß Paragraphen 3, 8, 10 und 57 Asylgesetz 2005 sowie Paragraphen 52 und 55 Fremdenpolizeigesetz 2005 als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

1. Verfahrensgang:

1.1. Die Beschwerdeführer (in der Folge BF), XXXX (BF1) und sein XXXX (BF2), afghanische Staatsangehörige, reisten nach ihren Angaben irregulär in Österreich ein und stellten am 15.12.2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG). Dabei gab der BF2 an, am XXXX geboren zu sein.1.1. Die Beschwerdeführer (in der Folge BF), römisch 40 (BF1) und sein römisch 40 (BF2), afghanische Staatsangehörige, reisten nach ihren Angaben irregulär in Österreich ein und stellten am 15.12.2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG). Dabei gab der BF2 an, am römisch 40 geboren zu sein.

1.2. In der Erstbefragung am 16.12.2015 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gaben die BF im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Dari im Wesentlichen Folgendes an:

Sie seien afghanische Staatsbürger, wären jedoch im Iran geboren und hätten dort bis vor sechs Monaten gelebt, danach wären sie nach Afghanistan umgezogen. Vor eineinhalb Monaten hätten sie Afghanistan verlassen und wären von Kabul über Pakistan, den Iran, die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Kroatien bis nach Österreich gereist.

Als Fluchtgrund gaben die BF, dass es zu einem Streit mit dem Stiefvater gekommen wäre, dabei hätte der BF1 diesen verletzt. Die Brüder des Stiefvaters würden deshalb Rache nehmen wollen und würden sie verfolgen, sogar in Kabul.

1.3. Aufgrund von Zweifeln an der Minderjährigkeit des BF2 wurde durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge BFA) eine sachverständige medizinische Altersschätzung veranlasst. Laut gerichtsmedizinischen Gutachten vom 12.04.2016 wurde festgestellt, dass der BF2 zum Zeitpunkt der Untersuchung am 11.03.2016 mindestens 19 Jahre alt sei, zum Zeitpunkt der Antragstellung auf internationalen Schutz habe das Mindestalter 18 Jahren betragen.

Als fiktives Geburtsdatum wurde in der Folge vom BFA der XXXX ( XXXX) festgelegt.Als fiktives Geburtsdatum wurde in der Folge vom BFA der römisch 40 ( römisch 40 ) festgelegt.

1.4. Bei seiner Einvernahme am 12.12.2017 vor dem BFA, im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Dari, bestätigte der BF1 die Richtigkeit seiner bisher gemachten Angaben.

Ferner gab er im Wesentlichen Folgendes an (Auszug aus dem Einvernahmeprotokoll, Schreibfehler teilweise korrigiert):

"F: Welche Staatsbürgerschaft besitzen Sie?

A: Ich bin ein Afghane, geboren im Iran. Ich hatte einen Aufenthaltstitel im Iran, aber als ich nach Afghanistan gereist bin, ist dieser dann abgelaufen.

F: Wie haben Sie den iranischen Aufenthaltstitel erhalten, ohne dass Sie afghanische Dokumente vorlegen konnten?

A: Damals hat mein Vater darum angesucht. Und als ich dann dort geboren bin, habe ich auch einen iranischen Aufenthaltstitel erhalten. Es war eine Karte für Afghanen.

F: Wo befindet sich die abgenommene iranische Identitätskarte?

A: Es ist dort ein Camp. Wenn man ins Heimatland ausreisen möchte, muss man die Karte abgeben. Diese Leute vernichten dann die Karte.

F: Warum haben Sie nicht versucht, afghanische Dokumente zu erhalten?

A: Ich hatte nicht vor, in Afghanistan zu bleiben, daher habe ich mir auch keine besorgt.

F: Warum reist man nach Afghanistan, wenn man gar nicht vor hat, in Afghanistan zu bleiben?

A: Ich musste hingehen, nachdem mein Vater gestorben ist, hat meine Mutter einen anderen Mann geheiratet. Diese haben dann sich entschlossen, nach Afghanistan zu reisen.

F: Wann hat Ihre Mutter neuerlich geheiratet?

A: Bevor wir nach Österreich kamen, ca. ein Jahr davor.

F: Sie sind jedoch lediglich 5, 6 Monate in Afghanistan aufhältig gewesen. Was sagen Sie dazu?

A: 5, 6 Monate, bevor wir nach Afghanistan gereist sind, hat meine Mutter geheiratet.

F: Haben Sie irgendwelche Krankheiten oder nehmen Sie Medikamente ein?

A: Nein, keine Krankheiten. Medikamente nehme ich auch keine ein. Ich bin gesund.

[...]

F: Können Sie bitte einen kurzen Lebenslauf bezüglich Ihrer Person schildern, wie zB: Wo sind Sie aufgewachsen, welche Schulausbildung haben Sie absolviert, welchen Berufe haben Sie ausgeübt, usw.?

A: Ich bin in XXXX , Teheran, Iran, geboren. Dort bin ich auch aufgewachsen. Ich bin 6 Jahre lang zur Schule gegangen, eine öffentliche Schule. Mit 7 Jahren habe ich begonnen, zur Schule zu gehen, ging dort bis zu meinem 13. Lebensjahr. Danach bin ich arbeiten gegangen. Ich habe als Schweißer gearbeitet.A: Ich bin in römisch 40 , Teheran, Iran, geboren. Dort bin ich auch aufgewachsen. Ich bin 6 Jahre lang zur Schule gegangen, eine öffentliche Schule. Mit 7 Jahren habe ich begonnen, zur Schule zu gehen, ging dort bis zu meinem 13. Lebensjahr. Danach bin ich arbeiten gegangen. Ich habe als Schweißer gearbeitet.

F: Geben Sie bitte alle Ihre Wohnadressen, beginnend mit Ihrer Geburt bis zur Ausreise aus dem Herkunftsstaat, mit von bis Angaben an.

A: Von Geburt bis zum 8. Lebensjahr lebte ich im Iran, Teheran, XXXX . Danach lebte ich im Iran, Teheran, XXXX ist gleich neben XXXX . Dort lebte ich 13 Jahre lang. Dann war ich noch ca. 5 oder 6 Monate lang in Afghanistan, Kabul.A: Von Geburt bis zum 8. Lebensjahr lebte ich im Iran, Teheran, römisch 40 . Danach lebte ich im Iran, Teheran, römisch 40 ist gleich neben römisch 40 . Dort lebte ich 13 Jahre lang. Dann war ich noch ca. 5 oder 6 Monate lang in Afghanistan, Kabul.

F: Wie lautete die letzte Wohnadresse in Ihrem Herkunftsstaat?

A: Afghanistan, Kabul, in dem Geschäft wo ich gearbeitet habe, da habe ich auch geschlafen.

F: Welche Personen haben zum Zeitpunkt der Ausreise dort noch gelebt?

A: Nur ich lebte in dem Geschäft, wo ich gearbeitet habe.

F: Wo haben Sie die letzte Nacht vor Ihrer Ausreise verbracht?

A: Im Geschäft.

F: Wie haben Sie sich im Herkunftsstaat den Lebensunterhalt finanzieren können, damit meine ich Miete, Kleidung, Lebensmittel, usw.?

A: Ich habe gearbeitet, in dem Schweißergeschäft.

F: Wann waren Sie letztmals an Ihrer Arbeitsstelle?

A: Die Nacht habe ich noch im Geschäft verbracht und in der Früh bin ich Richtung Herat gereist.

F: Welches Land war Ihr Reiseziel, als Sie den Herkunftsstaat verlassen haben?

A: Ich bin in den Iran gereist, zu meinem Onkel mütterlicherseits. 2 Wochen war ich im Iran beim Onkel aufhältig. Ich habe ihm vom Vorfall erzählt. Ich hatte Angst, dass sie mich im Iran festnehmen und abschieben. Und mein Onkel hat mir dann auch empfohlen, dass ich weiterreisen soll.

F: Welche Angehörige der Kernfamilie (Eltern, Geschwister) leben noch in Ihrem Herkunftsstaat? Geben Sie bitte die Provinz, Distrikt, Stadt oder Dorf an.

A: Meine Mutter, meine Schwester und mein jüngerer Bruder.

F: Wo genau lebt Ihre Familie im Herkunftsstaat?

A: In Afghanistan, Provinz Maydan Wardak, Distrikt XXXX , Dorf XXXXA: In Afghanistan, Provinz Maydan Wardak, Distrikt römisch 40 , Dorf römisch 40

.

F: Wer von Ihrer Familie lebt in Kabul?

A: Niemand.

F: Wovon lebt Ihre Familie?

A: Mein Stiefvater sorgt für den Unterhalt.

F: Welche Verwandte, Bekannte, Freunde leben noch im Herkunftsstaat und wo sind diese aufhältig?

A: Meine weiteren Verwandte leben noch im Iran.

F: Wann und wie hatten Sie letztmals Kontakt zu Ihren Angehörigen im Herkunftsstaat?

A: Ich habe nur mit meinem Onkel im Iran Kontakt. Mit meinen Familienmitgliedern im Herkunftsstaat habe ich keinen Kontakt.

F: Wann hatten Sie mit Ihrem Onkel Kontakt und worüber haben Sie gesprochen?

A: Vor 2 Monaten habe ich mit meinem Onkel mütterlicherseits gesprochen. Geredet haben wir das Übliche, wie es ihnen geht. Er hat mich gefragt, was ich so alles mache.

F: Wie würden Sie die finanzielle Situation der Familie und Ihre einschätzen?

A: In Afghanistan war meine finanzielle Situation gut, ich habe gearbeitet, konnte vom Gehalt welches ich erhielt, leben.

F: Haben Ihre Verwandten im Herkunftsstaat irgendwelche Probleme?

A: Was für Probleme sollen das sein? Sie haben keine Schwierigkeiten. Es ist nur mein Stiefvater, ich weiß nicht, ob er mit ihnen nun gut umgeht oder nicht.

F: Wann hatten Sie letztmals Kontakt mit Ihrer Mutter?

A: Bevor ich nach Herat gereist bin, hat sie mich angerufen. Das war mein letzter Kontakt.

F: Von wann bis wann waren Sie in Herat?

A: Eine Nacht.

F: Wo verbrachten Sie die Nacht in Herat?

A: In einem Hotel.

F: Hatten Sie in dieser Zeit in Herat irgendwelche Probleme?

A: Nur eben, dass mein Arbeitskollege mich angerufen hat und sagte, dass der Bruder meines Stiefvaters im Geschäft war und nach mir gesucht hat. Und mein Arbeitgeber hat zu dem Bruder meines Stiefvaters gesagt, dass ich in den Iran gereist bin.

[...]

F: Haben Sie schon jemals vorher Ihren Herkunftsstaat verlassen?

A: Ich war nur 5 oder 6 Monate in Afghanistan.

F: Von wann bis wann waren Sie in Afghanistan?

A: Ich war 21 Jahre alt, als ich nach Afghanistan gereist bin. Und ca. 5 oder 6 Monate war ich dort. Aber ich weiß nicht, welches Jahr es war, ich kann mich nicht daran erinnern.

F: Lebten Sie in Afghanistan jemals mit Ihrer Mutter und Ihrem Stiefvater zusammen?

A: Ich war nur eine Nacht bei ihnen in Maydan Wardak, dann bin ich sofort nach Kabul weitergereist. Die eine Nacht war, als wir nach Afghanistan gereist sind.

F: Wie haben Sie in Kabul die Arbeitsstelle gefunden?

A: 2, 3 Tage war ich in Kabul in Parks und auf den Straßen aufhältig. Ich habe dann dort die Leute gefragt, wo eine Schweißerei ist. Sie haben mir dann eine Adresse gegeben. Dann bin ich nach XXXX nach Kabul, bin zur Haltestelle XXXX . Dort waren Schweißereien. Dort habe ich mit einem gesprochen, sagte ihm, dass ich kein Zuhause habe. Er sagte, das wäre kein Problem, ich kann bei ihm arbeiten und auch im Geschäft schlafen.A: 2, 3 Tage war ich in Kabul in Parks und auf den Straßen aufhältig. Ich habe dann dort die Leute gefragt, wo eine Schweißerei ist. Sie haben mir dann eine Adresse gegeben. Dann bin ich nach römisch 40 nach Kabul, bin zur Haltestelle römisch 40 . Dort waren Schweißereien. Dort habe ich mit einem gesprochen, sagte ihm, dass ich kein Zuhause habe. Er sagte, das wäre kein Problem, ich kann bei ihm arbeiten und auch im Geschäft schlafen.

F: Wann haben Sie nun erstmals den Gedanken gehabt, Ihren Herkunftsstaat zu verlassen?

A: Es ist spontan passiert, ich konnte mich dazu nicht entscheiden. In der Zeit, als meine Mutter mich angerufen hat und sagte, dass mein Stiefvater und sein Bruder nach Kabul gekommen sind. Und der Bruder des Stiefvaters hat gedroht und gesagt, wenn er uns findet, mich und meinen Bruder, dann wird er uns was antun. Meine Mutter sagte, wir sollen dort nicht bleiben, denn er hat geschworen, dass er uns was antun wird.

F: Reisten Sie jetzt alleine?

A: Nein, ich und mein Bruder. Mein Bruder hat bei mir in der Schweißerei geschlafen.

F: Warum hat Ihr mitgereister Bruder auch in der Schweißerei geschlafen?

A: Ich war 4, 5 Monate lang in Kabul. Dann bin ich nach Maydan Wardak, um meine Mutter zu besuchen. Dort kam es zu einem Streit, ein Streit zwischen mir und meinem Stiefvater. Und der Bruder meines Stiefvaters hat sich auch mit eingemischt. Mein Bruder hat den Bruder meines Stiefvaters geschlagen. Ich und mein Bruder sind dann wieder Richtung Kabul geflohen. Ich habe dann die Frau von dem Bruder meines Stiefvaters, somit meinen Stiefonkel, geschlagen und beschimpft. Dann sind ich und mein Bruder nach Kabul geflohen.

F: Sind Sie legal aus Ihrem Herkunftsstaat ausgereist und wurden Sie bei der Ausreise aus dem Herkunftsstaat von Sicherheitswacheorganen kontrolliert?

A: Ich bin illegal ausgereist und ich wurde nicht kontrolliert.

F: Geben Sie mir bitte nochmals Ihre Reiseroute, beginnend mit dem Verlassen des Wohnsitzes im Herkunftsstaat bis zur jetzigen Antragstellung auf internationalen Schutz in Österreich bekannt, unter Anführung der Grenzübergänge, durchreisten Länder, verwendete Transportmittel, Aufenthaltszeiten, usw.

A: Von Maydan Wardak, Distrikt XXXX , Dorf XXXX , dort war ich eine Nacht, dann war ich 1 Nacht in Kabul. Eine Nacht in Herat, eine Nacht in Nimroz, eine Nacht war ich dann in Pakistan. Dann war ich 4 Tage lang auf der Reise. 2 Wochen war ich in Teheran, beim Onkel. 10 Tage war ich in der Türkei. 2 bis 3 Tage war ich auf der griechischen Insel Samos und von Athen bis Österreich waren es dann ca. 13 Tage.A: Von Maydan Wardak, Distrikt römisch 40 , Dorf römisch 40 , dort war ich eine Nacht, dann war ich 1 Nacht in Kabul. Eine Nacht in Herat, eine Nacht in Nimroz, eine Nacht war ich dann in Pakistan. Dann war ich 4 Tage lang auf der Reise. 2 Wochen war ich in Teheran, beim Onkel. 10 Tage war ich in der Türkei. 2 bis 3 Tage war ich auf der griechischen Insel Samos und von Athen bis Österreich waren es dann ca. 13 Tage.

[...]

F: Warum verließen Sie Ihren Herkunftsstaat Afghanistan? Erzählen Sie nun unter Anführung aller Fakten, Daten und Ihnen wichtig scheinenden Ereignissen den Sachverhalt.

A: Ich war ca. 4,5 oder 5 Monate in Afghanistan und bin dann zu meinem Stiefvater gefahren. Ich bin dorthin gefahren, um meine Mutter und Geschwister zu besuchen. Eine Nacht blieb ich dort. Mein Stiefvater war nicht Zuhause. In der Früh, als wir frühstücken wollten, es war ca. 10:00 Uhr, ist mein Stiefvater gekommen. Mit seinem Bruder und seiner Schwägerin ist mein Stiefvater gekommen. Ich war dort mit meinem Arbeitskollegen. Mein Stiefvater hat zu mir gesagt, warum ich hier bin, ich bin weggegangen, ich brauch gar nicht zu ihnen kommen. Er würde sich um meine Mutter kümmern, ich muss nicht kommen. Wir haben verbal diskutiert. Er hat dann meinen Arbeitskollegen beleidigt und sagte, warum ich ihn mitgenommen hätte. Er kenne ihn gar nicht. Meine Mutter mischte sich ein, weil sie den Streit schlichten wollte. Mein Stiefvater hat dann mit einer Zuckerdose nach meiner Mutter geschmissen. Ich konnte mich nicht mehr kontrollieren. Er sagte zu meiner Mutter, dass sich eine Frau nicht einmischen soll, es geht sie nichts an. Ich habe dann mit meinem Stiefvater gestritten. Meine Mutter wollte sich einmischen und uns auseinanderbringen. Und mein Arbeitskollege XXXX hat uns auseinandergezogen. Die Schwägerin meines Stiefvaters hat dann meine Mutter gestoßen. Meine Mutter ist auf den Boden gestürzt. Ich habe meinen Stiefvater gestoßen, er ist dann gegen die Wand gestoßen, fiel auf den Boden. Ich bin dann in Richtung der Schwägerin meines Stiefvaters gegangen, habe diese geschlagen, beschimpft. Der Bruder meines Stiefvaters hat mich von hinten angegriffen. Er hat mit einem Messer in meinen Rücken gestochen. Mein Bruder kam vom Flur. Er hatte einen Stock in der Hand und hat auf den Bruder meines Stiefvaters eingeschlagen. Dieser ist dann auf den Boden gestürzt. Ich, mein Bruder und mein Arbeitskollege sind dann geflohen. Mit dem Auto meines Arbeitskollegen sind wir dann Richtung Kabul gefahren. Ich bin dann in das Krankenhaus und wurde behandelt. Mein Arbeitskollege hatte einen Schlüssel von der Schweißerei. Die Nacht habe ich dann dort mit meinem Bruder verbracht. Meine Mutter hat mich dann angerufen. Meine Mutter sagte, dass sie, mein Stiefvater und der Bruder meines Stiefvaters nach Kabul fahren würden, weil sie meinen Stiefvater ins Krankenhaus bringen wollen. Und der Bruder des Stiefvaters hat gedroht, dass er uns, wenn er uns erwischt, etwas antun wird. Sie sagte, wir müssen fliehen, wir dürfen nicht hier bleiben. Ich habe das meinem Arbeitskollegen erzählt. Der Arbeitskollege sagte, dass ich fliehen muss, ich nicht hier bleiben darf. Mein Arbeitskollege hat dann mit dem Schlepper Kontakt aufgenommen und wir fuhren Richtung Herat. Als wir in Herat waren, hat der Arbeitskollege uns angerufen. Er sagte, der Bruder des Stiefvaters war im Geschäft und als er ihn sah, hat er sich versteckt. Er hat den Arbeitgeber nach uns gefragt und dieser sagte, dass wir Richtung Iran geflohen sind.A: Ich war ca. 4,5 oder 5 Monate in Afghanistan und bin dann zu meinem Stiefvater gefahren. Ich bin dorthin gefahren, um meine Mutter und Geschwister zu besuchen. Eine Nacht blieb ich dort. Mein Stiefvater war nicht Zuhause. In der Früh, als wir frühstücken wollten, es war ca. 10:00 Uhr, ist mein Stiefvater gekommen. Mit seinem Bruder und seiner Schwägerin ist mein Stiefvater gekommen. Ich war dort mit meinem Arbeitskollegen. Mein Stiefvater hat zu mir gesagt, warum ich hier bin, ich bin weggegangen, ich brauch gar nicht zu ihnen kommen. Er würde sich um meine Mutter kümmern, ich muss nicht kommen. Wir haben verbal diskutiert. Er hat dann meinen Arbeitskollegen beleidigt und sagte, warum ich ihn mitgenommen hätte. Er kenne ihn gar nicht. Meine Mutter mischte sich ein, weil sie den Streit schlichten wollte. Mein Stiefvater hat dann mit einer Zuckerdose nach meiner Mutter geschmissen. Ich konnte mich nicht mehr kontrollieren. Er sagte zu meiner Mutter, dass sich eine Frau nicht einmischen soll, es geht sie nichts an. Ich habe dann mit meinem Stiefvater gestritten. Meine Mutter wollte sich einmischen und uns auseinanderbringen. Und mein Arbeitskollege römisch 40 hat uns auseinandergezogen. Die Schwägerin meines Stiefvaters hat dann meine Mutter gestoßen. Meine Mutter ist auf den Boden gestürzt. Ich habe meinen Stiefvater gestoßen, er ist dann gegen die Wand gestoßen, fiel auf den Boden. Ich bin dann in Richtung der Schwägerin meines Stiefvaters gegangen, habe diese geschlagen, beschimpft. Der Bruder meines Stiefvaters hat mich von hinten angegriffen. Er hat mit einem Messer in meinen Rücken gestochen. Mein Bruder kam vom Flur. Er hatte einen Stock in der Hand und hat auf den Bruder meines Stiefvaters eingeschlagen. Dieser ist dann auf den Boden gestürzt. Ich, mein Bruder und mein Arbeitskollege sind dann geflohen. Mit dem Auto meines Arbeitskollegen sind wir dann Richtung Kabul gefahren. Ich bin dann in das Krankenhaus und wurde behandelt. Mein Arbeitskollege hatte einen Schlüssel von der Schweißerei. Die Nacht habe ich dann dort mit meinem Bruder verbracht. Meine Mutter hat mich dann angerufen. Meine Mutter sagte, dass sie, mein Stiefvater und der Bruder meines Stiefvaters nach Kabul fahren würden, weil sie meinen Stiefvater ins Krankenhaus bringen wollen. Und der Bruder des Stiefvaters hat gedroht, dass er uns, wenn er uns erwischt, etwas antun wird. Sie sagte, wir müssen fliehen, wir dürfen nicht hier bleiben. Ich habe das meinem Arbeitskollegen erzählt. Der Arbeitskollege sagte, dass ich fliehen muss, ich nicht hier bleiben darf. Mein Arbeitskollege hat dann mit dem Schlepper Kontakt aufgenommen und wir fuhren Richtung Herat. Als wir in Herat waren, hat der Arbeitskollege uns angerufen. Er sagte, der Bruder des Stiefvaters war im Geschäft und als er ihn sah, hat er sich versteckt. Er hat den Arbeitgeber nach uns gefragt und dieser sagte, dass wir Richtung Iran geflohen sind.

F: Gibt es noch andere Gründe, warum Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben?

A: Nein, das war mein Grund. Ich wurde mit dem Tode bedroht. Ich hatte auch Angst vor ihm, weil er mich mit dem Messer gestochen hat.

F: Gab es ein spezielles fluchtauslösendes Ereignis?

A: Nein. In der Nacht hat mich meine Mutter angerufen und das berichtet.

F: Warum wurde Ihr Stiefvater ins Krankenhaus gebracht?

A: Als ich ihn gestoßen habe, ist er mit dem Kopf an die Wand gestoßen. Ich denke, dass er deswegen ins Krankenhaus wollte.

F: Wie lange dauerte die Autofahrt von Afghanistan, Provinz Maydan Wardak, Distrikt XXXX , Dorf XXXX , nach Kabul?F: Wie lange dauerte die Autofahrt von Afghanistan, Provinz Maydan Wardak, Distrikt römisch 40 , Dorf römisch 40 , nach Kabul?

A: Ca. 13 oder 14 Stunden.

F: Haben Sie eine Bestätigung vom Arzt oder vom Krankenhaus?

A: Nein. In Kabul hatte ich eine, aber ich habe diese nicht mit. Mein Arbeitskollege hat mir geholfen und hat alles bezahlt. Ich habe ihn gefragt wie viel er bezahlt hat, aber er hat es mir nicht gesagt.

F: An welchem Tag war der Streit?

A: Ich weiß es nicht mehr genau. Ich weiß nur, es war mitten in der Woche.

F: Was war das für ein Wochentag?

A: Ich weiß es nicht.

F: Wie lange dauerte der Streit?

A: Ich weiß es nicht genau, vielleicht 20 Minuten.

F: Wo wurde Ihre Mutter von der Zuckerdose getroffen?

A: Er hat sie nicht getroffen. Er hat nur Richtung meiner Mutter geworfen.

F: Wie lange saßen Sie bereits am Frühstückstisch, als der Streit begann?

A: Ca. 5, 10 Minuten haben wir verbal diskutiert. Nachdem er dann die Zuckerdose auf meine Mutter geworfen hat, konnte ich mich nicht mehr beherrschen. Nachdem er meiner Mutter gesagt hat, dass eine Frau sich nicht einmischen darf, dies sie nichts angehen würde.

F: Nochmals, wie lange saßen Sie bereits am Frühstückstisch als der Streit begann?

A: So ca. 20, 25 Minuten saßen wir am Frühstück, als dann mein Stiefvater gekommen ist.

F: Von wo ist Ihr Stiefvater gekommen?

A: Ich weiß es nicht, er war nicht zu Hause.

F: Haben Sie Ihre Mutter nicht verständigt, dass Sie zu Besuch kommen würden?

A: Nein, das habe ich nicht. Ich habe mich dazu entschieden und bin einfach gefahren.

F: Warum werden Sie vom Bruder Ihres Stiefvaters nun gesucht?

A: Weil ich seine Frau geschlagen und beschimpft habe. Auch, weil ich seinen Bruder geschlagen habe. Auch hat mein Bruder den Stiefvater geschlagen. In Afghanistan ist es so, dass, wenn eine Frau beschimpft wird, dass ist gegen die Ehre des Mannes.

F: Wann wurden Sie erstmals, wann letztmals und wie oft in Summe bedroht?

A: Erstmals, als er mich mit dem Messer gestochen hat und das zweite Mal, als meine Mutter mich angerufen hat, als ich in Kabul war.

F: Wo wurden Sie vom Messer getroffen?

A: Auf der rechten Schulter.

F: Was war das für ein Messer?

A: Weiß ich nicht, er hat mich von hinten angegriffen.

F: Sie werden aufgefordert, die Küche aufzuzeichnen mit den Möbelstücken, den Punkt, wo Ihr Vater gegen die Mauer gestoßen wurde, wo Ihre Mutter hinfiel, wo standen Sie, als Sie mit dem Messer gestochen wurden, woher kam ihr Bruder?

Die Zeichnung wird als Beilage 1 zum Akt genommen.

F: Was arbeiten Ihr Stiefvater und dessen Bruder?

A: Mein Stiefvater hat im Iran als Landwirt gearbeitet, er hat auf Feldern gearbeitet. Sein Bruder, das weiß ich nicht. Ich weiß nicht was er gearbeitet hat.

F: Warum wurde gestritten?

A: Weil er meine Mutter mit der Zuckerdose beschmissen hat. Außerdem war er respektlos gegenüber meiner Mutter. Er hat mich und meinen Arbeitskollegen beleidigt.

F: Wo befindet sich der Arbeitskollege XXXX jetzt?F: Wo befindet sich der Arbeitskollege römisch 40 jetzt?

A: Ich habe keinen Kontakt zu ihm, weiß nicht, wo er jetzt ist. Damals war er in Kabul.

F: Warum ist XXXX nicht mit Ihnen ausgereist?F: Warum ist römisch 40 nicht mit Ihnen ausgereist?

A: Er hat keine Probleme. Ihm ist nichts passiert. Ich habe jetzt keinen Kontakt zu ihm.

F: Warum haben Sie Ihren Arbeitskollegen XXXX nicht mehr angerufen?F: Warum haben Sie Ihren Arbeitskollegen römisch 40 nicht mehr angerufen?

A: Die Nummer, die ich von ihm hatte, als ich ihn von Österreich aus angerufen habe, hat nicht mehr funktioniert.

F: Was hat Ihr mitgereister Bruder während des Streits gemacht?

A: Er hat den Bruder meines Stiefvaters geschlagen.

F: Wohin hat er ihn geschlagen?

A: Ich weiß es nicht, wie und wohin. Aber der Bruder meines Stiefvaters hat mich von hinten angegriffen und mein Bruder hat ihn von hinten angegriffen.

F: Könnten Sie - wenn Sie die geschilderten Probleme nicht hätten - in einer der größeren Städte Afghanistans, zB Kabul, Mazar-e Sharif, Herat, Jalalabad, leben?

A: Ich habe Angst. Als ich im Iran gelebt habe, habe ich gesehen und gemerkt, dass in Afghanistan viel Unruhe gibt und dort keine Sicherheit herrscht. Es gibt dort viele Explosionen, das habe ich im Fernsehen gesehen. Als ich in Afghanistan lebte, habe ich gesehen, wie schlecht es den Leuten ging.

F: Was würde mit Ihnen passieren, wenn Sie jetzt in Ihren Herkunftsstaat zurückkehren müssten?

A: Der Bruder meines Stiefvaters hat mich bedroht. Wenn er mich findet, wird er mich umbringen. Ich habe seine Frau beschimpft und geschlagen. Er hat mich mit dem Messer schon einmal gestochen, ich habe Angst vor ihm.

F: Haben Sie eine Anzeige bei der Polizei wegen des Vorfalls getätigt?

A: Nein. In Afghanistan bin ich dann nur ausgereist.

F: Haben Sie den Vorfall den Dorfältesten geschildert?

A: Nein.

F: Gibt es konkrete Hinweise, dass Ihnen bei der Rückkehr unmenschliche Behandlung, unmenschliche Strafe oder die Todesstrafe drohen? Hätten Sie im Falle Ihrer Rückkehr in Ihren Herkunftsstaat mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen?

A: Nein, mit Behörden habe ich keine Probleme.

F: Gibt es Beweismittel für Ihr Vorbringen?

A: Ich habe nur die Verletzung.

F: Die Verletzung erklärt jedoch nicht, wann und wo diese Verletzung passierte. Was sagen Sie dazu?

A: Ich hatte mit niemand anderen ein Problem.

F: Tätigten Sie jemals eine Anzeige bei der Polizei im Herkunftsstaat?

A: Nein, nie.

F: Haben Sie jemals um Hilfe und Unterstützung bei Menschenrechtsorganisationen im Herkunftsstaat angesucht?

A: Nein.

F: Hat Ihr Onkel im Iran etwas über weitere Vorfälle geschildert, dass zB der Bruder des Stiefvaters zu ihm kam oder ähnliches?

A: Nein, er hat nichts gesagt.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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