Entscheidungsdatum
06.09.2018Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
W161 2178109-1/12E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. LASSMANN als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX alias XXXX alias XXXX , geb. am XXXX alias XXXX alias XXXX , StA. Äthiopien, vertreten durch ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.10.2017, Zl. 1110159702-160466018, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13.06.2018 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. LASSMANN als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 alias römisch 40 alias römisch 40 , geb. am römisch 40 alias römisch 40 alias römisch 40 , StA. Äthiopien, vertreten durch ARGE Rechtsberatung, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.10.2017, Zl. 1110159702-160466018, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13.06.2018 zu Recht erkannt:
A) Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
B) Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgangrömisch eins. Verfahrensgang
1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Äthiopien und stellte am 01.04.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich.
2. Bei seiner Erstbefragung am selben Tag gab der Beschwerdeführer an, er heiße XXXX , geboren am XXXX . Er sei seit XXXX verheiratet und spreche Somali. Er sei Staatsangehöriger von Somalia und bekenne sich zum sunnitischen Islam. Er gehöre der Volksgruppe der Somali an. Er habe die Grundschule in XXXX (von 01.01.2007 bis 01.01.2014) besucht und keine Berufsausbildung. Er habe in Äthiopien in XXXX gelebt. Sein Zielland sei Österreich gewesen, da er hier studieren wolle. Er sei in Äthiopien geboren und über den Sudan und Libyen nach Österreich gekommen.2. Bei seiner Erstbefragung am selben Tag gab der Beschwerdeführer an, er heiße römisch 40 , geboren am römisch 40 . Er sei seit römisch 40 verheiratet und spreche Somali. Er sei Staatsangehöriger von Somalia und bekenne sich zum sunnitischen Islam. Er gehöre der Volksgruppe der Somali an. Er habe die Grundschule in römisch 40 (von 01.01.2007 bis 01.01.2014) besucht und keine Berufsausbildung. Er habe in Äthiopien in römisch 40 gelebt. Sein Zielland sei Österreich gewesen, da er hier studieren wolle. Er sei in Äthiopien geboren und über den Sudan und Libyen nach Österreich gekommen.
Als weitere Identitäten des Beschwerdeführers wurden XXXX , geboren XXXX in XXXX , Staatsangehörigkeit Somalia und XXXX , geboren XXXX in XXXX , Staatsangehörigkeit Somalia, vermerkt.Als weitere Identitäten des Beschwerdeführers wurden römisch 40 , geboren römisch 40 in römisch 40 , Staatsangehörigkeit Somalia und römisch 40 , geboren römisch 40 in römisch 40 , Staatsangehörigkeit Somalia, vermerkt.
Befragt, warum er das Land verlassen habe (Fluchtgrund), gab der Beschwerdeführer an, dass ihm dies "unbekannt" sei. Bei einer Rückkehr in seine Heimat befürchte er "nichts".
In Äthiopien ( XXXX ) würden noch sein Vater, seine Ehefrau, sein Sohn und seine Tochter leben. Seine Mutter sei bereits verstorben. Innerhalb der Europäischen Union habe er keine Familienangehörigen.In Äthiopien ( römisch 40 ) würden noch sein Vater, seine Ehefrau, sein Sohn und seine Tochter leben. Seine Mutter sei bereits verstorben. Innerhalb der Europäischen Union habe er keine Familienangehörigen.
3. Am 04.05.2017 brachte der Beschwerdeführer folgende Schriftstücke in Vorlage:
4. Am 23.05.2017 wurde der Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen Asyl (im Folgenden: BFA), unter Beteiligung eines Dolmetschers für Somali niederschriftlich einvernommen.
Dabei gab der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, sein Geburtsdatum sei der XXXX und nicht wie auf der Karte stehe der XXXX . Er sei psychisch und physisch dazu in der Lage Angaben zu seinem Asylverfahren zu machen und sei gesund. Er habe bisher im Verfahren der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht, aber es sei falsch protokolliert worden. Das, was sie heute schon korrigiert hätten sei falsch protokolliert worden und sei auch bezüglich seines Clans nicht nachgefragt worden. Es sei auch gesagt worden, dass er eine zweite Einvernahme bekomme, wo er detaillierte Angaben machen könne. Der Schulbesuch sei auch falsch protokolliert worden. Befragt, warum er in der Erstbefragung angegeben habe, XXXX zu heißen, gab der Beschwerdeführer an, dass am Zugticket von Italien nach Österreich dieser Name gestanden sei. Das Ticket habe jemand für ihn gekauft. Nach Vorhalt der Behörde, dass auf dem Zugticket der Name " XXXX " vermerkt sei, gab der Beschwerdeführer an " XXXX " zu heißen. Ein ehemaliger Arbeitskollege vom Krankenhaus habe ihm die vorgelegten Dokumente nachgeschickt. Nach seinen Daten befragt, gab er an, traditionell verheiratet zu sein und am XXXX in XXXX geboren sei zu sein. Er sei Äthiopier und gehöre der Volksgruppe der Madhiban an. Er habe Kontakt zu seiner Familie und sein Vater sei momentan eingesperrt. Seine Familie sei im Dorf XXXX , ca. 50 Kilometer außerhalb von XXXX aufhältig. Er habe mit seiner Frau und seinen Kindern zusammengewohnt. Seinen Lebensunterhalt habe er durch seine Arbeit im Krankenhaus und der Unterstützung des Vaters bestritten. Sie hätten eine Werkstatt, ein Auto und Lagerhallen in der Stadt gehabt, welche sie vermietet hätten.Dabei gab der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, sein Geburtsdatum sei der römisch 40 und nicht wie auf der Karte stehe der römisch 40 . Er sei psychisch und physisch dazu in der Lage Angaben zu seinem Asylverfahren zu machen und sei gesund. Er habe bisher im Verfahren der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht, aber es sei falsch protokolliert worden. Das, was sie heute schon korrigiert hätten sei falsch protokolliert worden und sei auch bezüglich seines Clans nicht nachgefragt worden. Es sei auch gesagt worden, dass er eine zweite Einvernahme bekomme, wo er detaillierte Angaben machen könne. Der Schulbesuch sei auch falsch protokolliert worden. Befragt, warum er in der Erstbefragung angegeben habe, römisch 40 zu heißen, gab der Beschwerdeführer an, dass am Zugticket von Italien nach Österreich dieser Name gestanden sei. Das Ticket habe jemand für ihn gekauft. Nach Vorhalt der Behörde, dass auf dem Zugticket der Name " römisch 40 " vermerkt sei, gab der Beschwerdeführer an " römisch 40 " zu heißen. Ein ehemaliger Arbeitskollege vom Krankenhaus habe ihm die vorgelegten Dokumente nachgeschickt. Nach seinen Daten befragt, gab er an, traditionell verheiratet zu sein und am römisch 40 in römisch 40 geboren sei zu sein. Er sei Äthiopier und gehöre der Volksgruppe der Madhiban an. Er habe Kontakt zu seiner Familie und sein Vater sei momentan eingesperrt. Seine Familie sei im Dorf römisch 40 , ca. 50 Kilometer außerhalb von römisch 40 aufhältig. Er habe mit seiner Frau und seinen Kindern zusammengewohnt. Seinen Lebensunterhalt habe er durch seine Arbeit im Krankenhaus und der Unterstützung des Vaters bestritten. Sie hätten eine Werkstatt, ein Auto und Lagerhallen in der Stadt gehabt, welche sie vermietet hätten.
Er habe in Äthiopien keine Probleme wegen seiner Volksgruppenzughörigkeit oder Religion gehabt. Er sei in Äthiopien vorbestraft. Persönliche Problem mit staatlichen Behörden, Gerichten oder der Polizei habe er nicht gehabt. Er habe für die Regierung gearbeitet.
Befragt nach seinen Fluchtgründen gab der Beschwerdeführer an:
"Der Grund ist, dass ich in einem Krankenhaus als Krankenpfleger gearbeitet habe und mein Vater Vermögen hatte in XXXX . Mein Vater war einer der Reichsten in der Gegend. Ich bin nicht freiwillig ausgereist. Der Grund ist, dass wir eines Tages am Abend im Krankenhaus einen Notfall hatten. Ein verletzter Mann wurde eingeliefert, er war angeschossen. Ich war sein Ansprechpartner, ich spritzte ihm Beruhigungsmittel und nähte seine Wunde. Ich versuchte dann, mit dem Oberarzt Kontakt aufzunehmen, wie es üblich war im Fall von Schussverletzungen. Da er nicht erreichbar war, bin ich zu ihm nach Hause gegangen. Er wohnt nicht weit weg vom Krankenhaus. Ich weckte ihn auf und wir gingen zu zweit zurück zum Krankenhaus. Als wir ins Zimmer traten, war der Patient nicht mehr im Zimmer. Der Arzt sah alles, Blutspuren, das, was ich zum Nähen verwendet hatte. Bei uns im Krankenhaus gab es auch einen Polizeiposten, kurz danach war die Polizei auch da. Nachdem der Oberarzt erzählt"Der Grund ist, dass ich in einem Krankenhaus als Krankenpfleger gearbeitet habe und mein Vater Vermögen hatte in römisch 40 . Mein Vater war einer der Reichsten in der Gegend. Ich bin nicht freiwillig ausgereist. Der Grund ist, dass wir eines Tages am Abend im Krankenhaus einen Notfall hatten. Ein verletzter Mann wurde eingeliefert, er war angeschossen. Ich war sein Ansprechpartner, ich spritzte ihm Beruhigungsmittel und nähte seine Wunde. Ich versuchte dann, mit dem Oberarzt Kontakt aufzunehmen, wie es üblich war im Fall von Schussverletzungen. Da er nicht erreichbar war, bin ich zu ihm nach Hause gegangen. Er wohnt nicht weit weg vom Krankenhaus. Ich weckte ihn auf und wir gingen zu zweit zurück zum Krankenhaus. Als wir ins Zimmer traten, war der Patient nicht mehr im Zimmer. Der Arzt sah alles, Blutspuren, das, was ich zum Nähen verwendet hatte. Bei uns im Krankenhaus gab es auch einen Polizeiposten, kurz danach war die Polizei auch da. Nachdem der Oberarzt erzählt
hatte, was passiert war, kamen um ca. 22 Uhr Polizisten mit dem Patienten. Die Polizisten stellten fest, dass der Patient ONLF-Mitglied sei. Die Polizisten hatten den Patienten gefragt, wer ihn behandelt hätte, und der Patient hatte angegeben, dass ich, XXXX , es gewesen sei. Kurz danach kamen die Polizisten zu mir und nahmen mich mit zum Polizeiposten. Sie warfen mir vor, dass ich Sachen gemacht hätte, die ich normalerweise nicht hätte machen dürfen, ich hätte die ONLF unterstützt. Ein Polizist sagte zu mir, "du Madiban" und "ihr habt keine Rechte hier bei uns" und "Wir haben dir Arbeit gegeben und dich unterstützt und dann machst du so etwas, dass du ONLFLeute unterstützt." Ich wurde drei Monate eingesperrt, in diesen drei Monaten gab es nur einmal am Tag etwas zu essen, sie haben uns gefoltert, in dem sie uns geschlagen haben. Ich kann ihnen auch Narben zeigen, es ist noch etwas zu sehen auf meinemhatte, was passiert war, kamen um ca. 22 Uhr Polizisten mit dem Patienten. Die Polizisten stellten fest, dass der Patient ONLF-Mitglied sei. Die Polizisten hatten den Patienten gefragt, wer ihn behandelt hätte, und der Patient hatte angegeben, dass ich, römisch 40 , es gewesen sei. Kurz danach kamen die Polizisten zu mir und nahmen mich mit zum Polizeiposten. Sie warfen mir vor, dass ich Sachen gemacht hätte, die ich normalerweise nicht hätte machen dürfen, ich hätte die ONLF unterstützt. Ein Polizist sagte zu mir, "du Madiban" und "ihr habt keine Rechte hier bei uns" und "Wir haben dir Arbeit gegeben und dich unterstützt und dann machst du so etwas, dass du ONLFLeute unterstützt." Ich wurde drei Monate eingesperrt, in diesen drei Monaten gab es nur einmal am Tag etwas zu essen, sie haben uns gefoltert, in dem sie uns geschlagen haben. Ich kann ihnen auch Narben zeigen, es ist noch etwas zu sehen auf meinem
Körper. Jedesmal haben sie mich gefragt, ob ich es gewusst hätte, dass der Patient, dem ich geholfen habe, ONLF-Mitglied war. Ich habe immer gesagt, dass ich es nicht gewusst habe. Eine Woche, bevor ich einen Gerichtstermin hatte, kamen Männer in meine Zelle und schlugen mich. Sie schlugen mich so sehr, dass ich bewusstlos geworden bin. Nachdem ich bewusstlos geworden war, haben sie mich ins Krankenhaus eingeliefert. Ich wurde stationär aufgenommen. (Nachgefragt:) Ja, es war jenes Krankenhaus, in dem ich gearbeitet hatte. Ich wusste nicht, dass ich im Krankenhaus war. Erst als ich eine Infusion bekam, bin ich wieder zu Bewusstsein gekommen. Ich war in einem Einzelzimmer mit verschlossener Türe. Aber das Fenster war offen. Der Wächter hat gerade gegessen, also bin ich über das Fenster hinaus. Ich
verließ das Krankenhausgelände ganz normal durch das Tor. Kurze Hosen hatte ich an und keine Schuhe. Ich ging bis XXXX zu Fuß. Dort angekommen bat ich eine einheimische Familie um Hosen und Schuhe. In der Nähe von XXXX ist eine Asphaltstraße und von dort fuhr ich mit einem Auto nach XXXX . Dort wohnt ein guter Freund von mir. Er gab mir 400 Riyal (Bir). Damit habe ich mir ein Ticket gekauft bis Addis Abeba. Ich traf einen Schlepper in Addis Abeba. Dies hatte ich bereits auf der Fahrt nach XXXX organisiert, denn derjenige, der mich mitgenommen hat, hat mir den Schlepper empfohlen und die Telefonnummer gegeben. Dann bin ich schlepperunterstützt in den Sudan ausgereist.verließ das Krankenhausgelände ganz normal durch das Tor. Kurze Hosen hatte ich an und keine Schuhe. Ich ging bis römisch 40 zu Fuß. Dort angekommen bat ich eine einheimische Familie um Hosen und Schuhe. In der Nähe von römisch 40 ist eine Asphaltstraße und von dort fuhr ich mit einem Auto nach römisch 40 . Dort wohnt ein guter Freund von mir. Er gab mir 400 Riyal (Bir). Damit habe ich mir ein Ticket gekauft bis Addis Abeba. Ich traf einen Schlepper in Addis Abeba. Dies hatte ich bereits auf der Fahrt nach römisch 40 organisiert, denn derjenige, der mich mitgenommen hat, hat mir den Schlepper empfohlen und die Telefonnummer gegeben. Dann bin ich schlepperunterstützt in den Sudan ausgereist.
LA: Sie bejahten vorhin die Frage, ob Sie im Herkunftsland oder in einem anderen Land vorbestraft sind, und sagten "Ja, in Äthiopien". Aus Ihrer Schilderung geht das nicht hervor. Möchten Sie das aufklären?
VP: Ich war eingesperrt. Ich bin sieben Tage vor dem Gerichtstermin geflohen, sonst
wäre ich bestraft worden.
LA: Welcher Straftat wurden Sie beschuldigt?
VP: Ich bin Gabooye und ich habe gegen die Regierung gekämpft, indem ich einen
ONLF-Kämpfer unterstützt habe.
LA: Die Polizisten, die sie verhafteten und einsperrten, waren das Somali?
VP: Ja, es waren somalische Polizisten, Ogaden, sie arbeiten mit der äthiopischen
Regierung zusammen.
LA: Sie antworteten vorher auf die Frage "Waren Sie jemals politisch tätig?": "Ich habe
für die Regierung gearbeitet." Aus Ihrer Schilderung geht das nicht hervor. Möchten Sie
das aufklären?
VP: Ich habe im Krankenhaus gearbeitet. Das Krankenhaus gehört zur Regierung.
(Nachgefragt:) Ja, in Äthiopien ist das so. Wenn man im Krankenhaus arbeitet, ist man
Politiker. (Auch auf ein weiteres Nachfragen und der Abklärung, ob die sprachliche
Verständigung gut ist, bleibt die VP bei dieser Darstellung.)
LA: Wo waren Sie eingesperrt?
VP: XXXX Polizeirevier.VP: römisch 40 Polizeirevier.
LA: Ist das bislang Vorgebrachte Ihr einziger Fluchtgrund?
VP: Ja.
LA: Sie erwähnten heute, dass ihr Vater eingesperrt sei. Warum ist er eingesperrt?
VP: Meinetwegen ist er eingesperrt.
LA: Können Sie das näher ausführen?
VP: Nachdem ich geflüchtet war, haben sie meinen Vater eingesperrt und ihm alles
weggenommen. Weil sie auch draufgekommen sind, dass er mich während meiner
Reise nach Europa finanziell unterstützt hat.
LA: Haben Sie ihr Mobiltelefon hier?
VP: Ja.
LA: Kann ich die gespeicherten Kontakte sehen?
VP: Ja, hier.
LA: Es sind sehr viele Namen mit äthiopischen Nummern gespeichert. Sind Sie mit
vielen Leuten in Äthiopien in Kontakt?
VP: Ja. Das sind meine Freunde und Arbeitskollegen.
LA: Familienmitglieder auch?
VP: Ja, zum Beispiel XXXX , sie ist die Frau meines verstorbenen Onkels.