RS Lvwg 2018/8/2 LVwG-S-1105/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.08.2018
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

02.08.2018

Norm

AuslBG §2 Abs2
AuslBG §28 Abs1 Z4
AuslBG §18

Rechtssatz

Eine Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 2 AuslBG kann auch bei bloß kurzfristigen Arbeitsleistungen und auch dann vorliegen, wenn sie nur für Naturalleistungen erbracht werden (vgl. VwGH 97/09/0089).

Schlagworte

Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Beschäftigung; Arbeitgeber; Werkvertrag; Arbeitskräfteüberlassung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1105.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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