RS Lvwg 2018/8/2 LVwG-S-1105/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.08.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

02.08.2018

Norm

AuslBG §2 Abs2
AuslBG §28 Abs1 Z4
AuslBG §18

Rechtssatz

Unter „Arbeitgeber“ sind nicht nur Vertragspartner eines schriftlichen oder mündlichen Arbeitsvertrages zu verstehen, sondern alle, die Leistungen entgegennehmen, die für sie in wirtschaftlicher Abhängigkeit erbracht werden oder deren Nutzen sie lukrieren.

Schlagworte

Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Beschäftigung; Arbeitgeber; Werkvertrag; Arbeitskräfteüberlassung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1105.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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