RS Lvwg 2018/10/12 LVwG-AV-88/001-2017, LVwG-AV-89/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.2018
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

12.10.2018

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z1
GewO 1994 §77
BauO NÖ 2014 §48
AVG 1991 §52

Rechtssatz

Im gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren sind die Einreichunterlagen zugrunde zu legen und diese auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu prüfen. Dementsprechend umfasst die behördliche Genehmigung auch nur das in diesen Unterlagen beschriebene Projekt (vgl VwGH Ra 2015/07/0049 mwN).

Schlagworte

Gewerberecht; Baurecht; Betriebsanlage; Immissionen; Einwendungen; Baubewilligung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.88.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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