RS Lvwg 2018/10/12 LVwG-AV-88/001-2017, LVwG-AV-89/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.2018
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

12.10.2018

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z1
GewO 1994 §77
BauO NÖ 2014 §48
AVG 1991 §52

Rechtssatz

Der Beurteilung der Auswirkungen einer zu genehmigenden Betriebsanlage oder einer zu genehmigenden Änderung einer bereits genehmigten Betriebsanlage ist jene Situation zugrunde zu legen, in der die Immissionen für die Nachbarn am ungünstigsten sind.

Schlagworte

Gewerberecht; Baurecht; Betriebsanlage; Immissionen; Einwendungen; Baubewilligung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.88.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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