RS Lvwg 2018/8/9 LVwG-AV-257/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.08.2018
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

09.08.2018

Norm

ÄrzteG 1998 §111
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §15 Abs1
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §15 Abs2

Rechtssatz

Berücksichtigungswürdige Umstände für die Ermäßigung von Beiträgen nach der Satzung WFF NÖ liegen nur bei außergewöhnlichen Ereignissen vor, die außerhalb der Einflusssphäre des Fondsmitglieds liegen und das Fondsmitglied an der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit hindern, was einen Einkommensverlust zur Folge hat (vgl. VwGH Ro 2014/11/0052). Umstände sind berücksichtigungswürdig, wenn sie ohne Verschulden des Fondsmitglieds aktuell und beträchtlich in seine Lebenssituation eingreifen, wie insbesondere die durch eine Krankheit oder ein Naturereignis bedingte Hinderung an der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit (vgl. VwGH Ro 2014/11/0045, Ro 2014/11/0046).

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Ermäßigung; Wohlfahrtsfonds; Wohlfahrtsfondsbeiträge;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.257.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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