RS Lvwg 2018/9/3 LVwG-S-1601/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

03.09.2018

Norm

ASVG §4 Abs2
ASVG §33 Abs1
ASVG §539a
StAG §35c

Rechtssatz

Im Fall der Beurteilung der Selbständigkeit von Prostituierten ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Annahme erfüllt sind, dass die Prostitution von dem Dienstleistenden selbständig ausgeübt wird, nämlich nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses in Bezug auf die Wahl dieser Tätigkeit, die Arbeitsbedingungen und das Entgelt, in eigener Verantwortung und gegen ein Entgelt, das ihm vollständig und unmittelbar gezahlt wird. (vgl. EuGH Rs C 268/99)

Schlagworte

Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Anmeldung; Pflichtversicherung; Dienstgeber; Doppelbestrafung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1601.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten