RS Lvwg 2018/8/20 LVwG-AV-204/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

20.08.2018

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GewO 1994 §75 Abs2
GewO 1994 §81 Abs1

Rechtssatz

Bei den in § 74 Abs. 2 GewO 1994 normierten Schutzinteressen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Interessen, die von der Behörde von Amts wegen wahrzunehmen sind, wenn keine Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben worden sind.

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; Nachbar; Parteistellung; Einwendungen; Präklusion;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.204.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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