TE Bvwg Erkenntnis 2018/7/26 W240 2178757-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 26.07.2018
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Entscheidungsdatum

26.07.2018

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34 Abs2
AsylG 2005 §34 Abs4
B-VG Art.133 Abs4
  1. AsylG 2005 § 34 heute
  2. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 34 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  7. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  8. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  9. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 34 heute
  2. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 34 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  7. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  8. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  9. AsylG 2005 § 34 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934

Spruch

W240 2178757-1/10E

W240 2178777-1/10E

W240 2178761-1/11E

W240 2178766-1/10E

W240 2178769-1/11E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Feichter über die Beschwerden von 1) XXXX, geb. XXXX, 2) XXXX, geb. XXXX, 3) XXXX, geb. XXXX, 4) XXXX, geb. XXXX und 5) XXXX, geb. XXXX alle StA. Somalia, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.10.2017, Zlen 1.) 1088971609-151447146, 2.) 1088971707-151447154, 3.) 1088971805-151447162, 4.) 1088972007-151447175 und 5.) 1141834700-170134390, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26.04.2018, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Feichter über die Beschwerden von 1) römisch 40 , geb. römisch 40 , 2) römisch 40 , geb. römisch 40 , 3) römisch 40 , geb. römisch 40 , 4) römisch 40 , geb. römisch 40 und 5) römisch 40 , geb. römisch 40 alle StA. Somalia, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.10.2017, Zlen 1.) 1088971609-151447146, 2.) 1088971707-151447154, 3.) 1088971805-151447162, 4.) 1088972007-151447175 und 5.) 1141834700-170134390, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26.04.2018, zu Recht erkannt:

A) Den Beschwerden wird stattgegeben und 1) XXXX, 2) XXXX,A) Den Beschwerden wird stattgegeben und 1) römisch 40 , 2) römisch 40 ,

4) XXXX gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 4 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, idgF. und 3) XXXX und 5)XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.4) römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2 und 4 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005,, idgF. und 3) römisch 40 und 5)XXXX gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.

Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

1. Die beschwerdeführenden Parteien, Staatsangehörige Somalias, stellten am 28.09.2015 bzw. für die Fünftbeschwerdeführerin nach deren Geburt in Österreich am 30.01.2017 Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin haben nach traditionellem Ritus geheiratet, die minderjährige Drittbeschwerdeführerin ist die minderjährige Tochter, der minderjährige Viertbeschwerdeführer ist der minderjährige Sohn und die Fünftbeschwerdeführerin ist die in Österreich geborene minderjährige Tochter von ihnen.

Anlässlich der Erstbefragung des Erstbeschwerdeführers am 29.09.2015 gab dieser im Wesentlichen an, er sei mit der Zweitbeschwerdeführerin nach traditionellem Ritus verheiratet und habe in XXXX acht Jahre lang die Grundschule besucht. Zwei seiner Kinder, 16 und 14 Jahre alt, würden derzeit noch in Mogadishu leben.Anlässlich der Erstbefragung des Erstbeschwerdeführers am 29.09.2015 gab dieser im Wesentlichen an, er sei mit der Zweitbeschwerdeführerin nach traditionellem Ritus verheiratet und habe in römisch 40 acht Jahre lang die Grundschule besucht. Zwei seiner Kinder, 16 und 14 Jahre alt, würden derzeit noch in Mogadishu leben.

Befragt zu seinem Fluchtgrund gab der Erstbeschwerdeführer an:

"(...)

Ich habe eines Tages meine Arbeit verlassen, kurz bevor ich zu Hause war, wartetet 4 Männer auf mich. Ich habe gemeint: "was wollt ihr von mir?", sie antworteten: "wir wollen deine Tochter." Daraufhin antwortete ich, dass sie zu jung sei. Darauf diese, sie ist nicht zu jung, sie wird einen von uns heiraten. Die 4 Personen waren alle Al Shabaab (rechtsorientierte Gruppe). Ich habe zu ihnen gesagt, ihr könnt meine Tochter nicht haben. "Wenn du uns deine Tochter nicht gibst, dann bist du gegen uns und wir werden dich töten!"

Weiters sagten sie, ich könne mir das Ganze noch 3 Tage überlegen. 3 Tage später, am Freitagvormittag kamen die 4 Personen wieder. Die ganze Familie war zu hause. Die Gruppe stürmte herein und sie wollten meine Tochter mitnehmen. Mein Bruder versuchte meine Tochter zu schützen. Die Gruppe wurde gewalttätig und eröffnete das Feuer, mein Bruder und auch meine Tochter wurden tödlich getroffen.

Ich befand mich derweil im Schlafzimmer, als ich die Schüsse hörte, stürme ich aus dem Fenster. Meine Mutter kam auch an diesem Tag ums Leben, wir wissen aber nicht ob es ein Herzinfarkt war oder ob sie von der Gruppe verletzt wurde. Als ich weglief brach ich mir meinen Fuß und verletzte mich am Kopf. Während ich weglief hörte ich die Gruppe nach mir schreien: "Wo ist er?", Ich versteckte mich bei einem Nachbar. Das war der Grund warum ich mein Heimatland verlassen wollte, das sind alle meine Fluchtgründe."

(...)"

Anlässlich der Erstbefragung am 29.09.2015 gab die Zweitbeschwerdeführerin im Wesentlichen an, sie sei nach traditionellem Ritus verheiratet mit dem Erstbeschwerdeführer. In XXXX würden noch ihre Eltern leben, in Österreich sei auch eine Nichte von ihr aufhältig (Anmerkung BVwG: eigentlich handelt es sich dabei um eine Tochter einer Cousine der Zweitbeschwerdeführerin).Anlässlich der Erstbefragung am 29.09.2015 gab die Zweitbeschwerdeführerin im Wesentlichen an, sie sei nach traditionellem Ritus verheiratet mit dem Erstbeschwerdeführer. In römisch 40 würden noch ihre Eltern leben, in Österreich sei auch eine Nichte von ihr aufhältig (Anmerkung BVwG: eigentlich handelt es sich dabei um eine Tochter einer Cousine der Zweitbeschwerdeführerin).

Befragt zu ihrem Fluchtgrund gab die Zweitbeschwerdeführerin an:

"(...)

Die Tochter meines Mannes wurde eines Tags von einer Gruppe Al Shabaab getötet, genauso wie seine Mutter und auch sein Bruder wurden an diesem Tag von dieser Gruppe getötet. Der Bruder meines Mannes wollte seine Tochter beschützen, es gelang ihm jedoch nicht. Mein Mann versteckte sich für zwei Wochen. Ich wusste nicht, wo er sich befindet, ich dachte er sei getötet worden. Nach einiger Zeit kam er mit seinem Cousin zurück und er beschloss, dass wir dieses Land verlassen werden. Das war der Grund warum wir unser Heimatland verlassen haben.

(...)"

Am 29.09.2015 wurde dem Erstbeschwerdeführer von einem österreichischen Jugendamt die Ausübung der Pflege und Erziehung für dessen Nichte (Beschwerdeführerin zu W240 2178774-1) übertragen.

Am 19.10.2015 wurde dem Erstbeschwerdeführer von einem österreichischen Bezirksgericht die Obsorge für vorzitierte minderjährige Nichte übertragen.

In der Folge langte ein Obsorgebeschluss eines österreichischen Bezirksgerichts ein, wonach die Zweitbeschwerdeführerin die Pflege hinsichtlich der damals minderjährigen (und mittlerweile volljährigen) Tochter einer Cousine der Zweitbeschwerdeführerin (Beschwerdeführerin zu W240 2178759-1, die in der Folge auch als Nichte bezeichnet wird) übertragen wurde.

Am 01.08.2017 wurde für die fünf Beschwerdeführer sowie für die zwei in Österreich mit ihnen lebenden Verwandten (Beschwerdeführer zu W240 2178759-1 und W240 2178774-1) Säumnisbeschwerde erhoben.

Der Erstbeschwerdeführer wurde am 16.10.2017 in Beisein eines Dolmetschers der Sprache Somali beim Bundesasylamt niederschriftlich einvernommen. Im Zuge seiner niederschriftlichen Einvernahme gab er im Wesentlichen zu seinen Fluchtgründen an:

"(...)

F: Verstehen Sie den Dolmetscher einwandfrei?

A: Ja.

V: Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit Rückfragen können. Ich möchte sicher sein können, dass alles, was Sie gesagt haben, auch so gemeint wurde. Wenn Sie während der Befragung etwas trinken möchten, es steht frisches Wasser neben Ihnen, Sie dürfen sich jederzeit etwas einschenken.

A: Ok.

F: Sind Sie anwaltlich vertreten?

A: Ja, ich bin mit meiner gesamten Familie von XXXX vertreten aber alleine zur Einvernahme gekommen und mache die Einvernahme ohne meine Rechtsvertretung (Anm.: AW kennt den vollen Namen nicht - RA Daigneault im Akt) -A: Ja, ich bin mit meiner gesamten Familie von römisch 40 vertreten aber alleine zur Einvernahme gekommen und mache die Einvernahme ohne meine Rechtsvertretung Anmerkung, AW kennt den vollen Namen nicht - RA Daigneault im Akt) -

V: Auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Rechtsberater, dessen Räumlichkeit sich im dritten Stock der Regionaldirektion befindet, werden Sie hingewiesen. Die Parteienverkehrszeiten der Rechtsberatung sind an der Tür der Rechtsberatung ersichtlich.

F: Sind Sie einvernahmefähig, d.h. sind Sie psychisch und physisch in der Lage die Befragung durchzuführen?

A: Ja.

F: Wie geht es Ihnen, befinden Sie sich in Therapie, Behandlung oder leiden Sie an einer chronischen Krankheit?

A: Mir geht es gut, ich bin gesund. Ich befinde mich in keiner Therapie und nehme keine Medikamente.

(...)

F: Haben Sie im Verfahren bis dato (Polizei) der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht, wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt und korrekt protokolliert?

A: Ja, aber die Polizei hat nicht alles aufgeschrieben, ich habe damals angegeben, dass ich in Mogadischu in Haft war, aber die Polizei sagte mir auf Nachfrage, dass das im Computer stehen würde.

F: Sollten Sie in Ihrer Erstbefragung nicht alles den Tatsachen entsprechend angegeben haben, bekommen Sie nochmals die Möglichkeit dies jetzt vor der weiteren Befragung zu berichtigen. Haben Sie etwas dazu anzugeben?

A: Ja. Damals bei der Polizei wurden auch nicht alle meine Kinder aufgeschrieben (AW weist sein Erstbefragungsprotokoll vor). Es wurden nur 2 Kinder aufgeschrieben, es fehlen 4 Kinder, nachgefragt es sind insgesamt 6 Kinder von meiner geschiedenen Frau, 4 Kinder mit meiner ersten, aber bereits geschiedenen Frau, noch am Leben, die wurden von der Polizei nicht geschrieben, auch auf meine Nachfrage zu den fehlenden Kindern wurde mir gesagt, dass das im Computer stehen würde.

F: Wie geht es Ihren Kindern? Sind sie gesund?

A: Gut, alle sind gesund.

F: Vertreten Sie Ihre Kinder im Asylverfahren?

A: Ja ich vertrete auch die Kinder im Asylverfahren

F: Haben Ihre Kinder eigene Fluchtgründe oder gelten Ihre Fluchtgründe auch für Ihre Kinder?

A: Die Fluchtgründe der Kinder sind aus meinem Fluchtgrund entstanden, wir haben aber auch Sorge, dass die Tochter beschnitten wird.

F: Wie geht es Ihren beiden Nichten, die Sie nach Österreich mitgebracht haben? Sind sie gesund?

A: Ja beide sind gesund. Eine Nichte ist 19 Jahre, heißt XXXX ist die Tochter des Bruders meiner Frau, die zweite ist 8 Jahre alt, heißt XXXX und ist die Tochter meiner Schwägerin.A: Ja beide sind gesund. Eine Nichte ist 19 Jahre, heißt römisch 40 ist die Tochter des Bruders meiner Frau, die zweite ist 8 Jahre alt, heißt römisch 40 und ist die Tochter meiner Schwägerin.

F: Vertreten Sie Ihre Nichten im Asylverfahren?

A: ich vertrete nur die Nichte XXXX .A: ich vertrete nur die Nichte römisch 40 .

F: Haben Ihre Nichten eigene Fluchtgründe oder gelten Ihre Fluchtgründe auch für Ihre Nichten?

A: XXXX wurde vertreten von meiner Frau und ist bereits selbständig und erwachsen, da kann ich nichts sagen. Die Nichte XXXX wird von mir vertreten, sie hat die gleichen Gründe wie ich, sie hat keine eigenen Fluchtgründe. Ich hatte bereits in Somalia die Pflege für das Kind, weil ihre Mutter verstarb und er Vater psychisch krank war. Ich bin auch in Österreich der Obsorgeberechtigte für XXXXA: römisch 40 wurde vertreten von meiner Frau und ist bereits selbständig und erwachsen, da kann ich nichts sagen. Die Nichte römisch 40 wird von mir vertreten, sie hat die gleichen Gründe wie ich, sie hat keine eigenen Fluchtgründe. Ich hatte bereits in Somalia die Pflege für das Kind, weil ihre Mutter verstarb und er Vater psychisch krank war. Ich bin auch in Österreich der Obsorgeberechtigte für römisch 40

(...)

F: Können Sie bitte einen kurzen Lebenslauf bezüglich Ihrer Person schildern? Z.B.: Wo sind Sie aufgewachsen, welche Schulausbildung haben Sie absolviert, welchen Beruf haben Sie ausgeübt etc.?

A: Mein Name ist XXXX . Ich bin Somalier. Ich wurde am XXXX in XXXX , Provinz, Lower Jabelle, in Somalia geboren. Ich habe 8 Jahre die Schule besucht, von 1975 bis 1983 in XXXX , Grundschule und Mittelschule Ich habe auch 5 Jahre eine Koranschule besucht, von 1973 bis 1977. ich habe in Somalia als Geschäftsmann gearbeitet, von 1983 weg, ich habe im Lebensmittelgeschäft meines Vaters gearbeitet. Nach dem Tod meines Vaters 1996 habe ich das Geschäft bis zur Flucht alleine geführt. Das Geschäft war im Bezirk XXXX neben dem bekannten Kino XXXX , jetzt gibt es das Kino nicht mehr es ist zerstört. Auch mein Geschäft wurde 2013 zerstört. Nachgefragt, ich hatte 2 Geschäfte, das kleine Lebensmittelgeschäft Neben dem Kino und ich hatte noch ein zweites großes Geschäft im großen Markt in XXXX neben der Moschee, nachgefragt, es war die XXXX Moschee. Die Geschäfte sind nur eine Kreuzung voneinander entfernt, wenige Schritte im gleichen Stadtteil. Das zweite Geschäft wurde auch im Jahr 2013 zerstört. Ich konnte im Geschäft gut leben und habe die gesamte Familie ernähren können. Gewohnt habe ich mit der Familie von der Geburt bis 1983 in XXXX , von 1983 bis 1990 lebte gemeinsam mit meinem Vater und der gesamten Familie ich in Mogadischu, wo mein Vater ein Lebensmittelgeschäft hatte. Das war im Bezirk XXXX . Dort hatten wir auch ein eigenes Haus, wo wir wohnten. 1990 wurde das Haus von den Warlords der XXXX enteignet und deswegen sind wir nach XXXX zurück. Bei Beginn des Krieges im Jahr 1990 ging die gesamte Familie zurück nach XXXX , wo wir wieder ein eigenes Haus zum Wohnen hatten, in der Nähe des Marktes. Das Haus gehört mir und in dem Haus wohnten auch mein Bruder und meine Mutter.A: Mein Name ist römisch 40 . Ich bin Somalier. Ich wurde am römisch 40 in römisch 40 , Provinz, Lower Jabelle, in Somalia geboren. Ich habe 8 Jahre die Schule besucht, von 1975 bis 1983 in römisch 40 , Grundschule und Mittelschule Ich habe auch 5 Jahre eine Koranschule besucht, von 1973 bis 1977. ich habe in Somalia als Geschäftsmann gearbeitet, von 1983 weg, ich habe im Lebensmittelgeschäft meines Vaters gearbeitet. Nach dem Tod meines Vaters 1996 habe ich das Geschäft bis zur Flucht alleine geführt. Das Geschäft war im Bezirk römisch 40 neben dem bekannten Kino römisch 40 , jetzt gibt es das Kino nicht mehr es ist zerstört. Auch mein Geschäft wurde 2013 zerstört. Nachgefragt, ich hatte 2 Geschäfte, das kleine Lebensmittelgeschäft Neben dem Kino und ich hatte noch ein zweites großes Geschäft im großen Markt in römisch 40 neben der Moschee, nachgefragt, es war die römisch 40 Moschee. Die Geschäfte sind nur eine Kreuzung voneinander entfernt, wenige Schritte im gleichen Stadtteil. Das zweite Geschäft wurde auch im Jahr 2013 zerstört. Ich konnte im Geschäft gut leben und habe die gesamte Familie ernähren können. Gewohnt habe ich mit der Familie von der Geburt bis 1983 in römisch 40 , von 1983 bis 1990 lebte gemeinsam mit meinem Vater und der gesamten Familie ich in Mogadischu, wo mein Vater ein Lebensmittelgeschäft hatte. Das war im Bezirk römisch 40 . Dort hatten wir auch ein eigenes Haus, wo wir wohnten. 1990 wurde das Haus von den Warlords der römisch 40 enteignet und deswegen sind wir nach römisch 40 zurück. Bei Beginn des Krieges im Jahr 1990 ging die gesamte Familie zurück nach römisch 40 , wo wir wieder ein eigenes Haus zum Wohnen hatten, in der Nähe des Marktes. Das Haus gehört mir und in dem Haus wohnten auch mein Bruder und meine Mutter.

Nachgefragt, ich habe zum ersten Mal am XXXX traditionell geheiratet, mit dieser Frau lebte ich zusammen und ich hatte mit Ihr 7 Kinder, die auch bei uns lebten, wir waren alle in dem Haus in XXXX . Am XXXX wurde ich geschieden und die Frau und 6 Kinder zogen nach Mogadischu zur Schwägerin. Nur meine älteste Tochter blieb in meinem Haus und lebte immer bei mir.Nachgefragt, ich habe zum ersten Mal am römisch 40 traditionell geheiratet, mit dieser Frau lebte ich zusammen und ich hatte mit Ihr 7 Kinder, die auch bei uns lebten, wir waren alle in dem Haus in römisch 40 . Am römisch 40 wurde ich geschieden und die Frau und 6 Kinder zogen nach Mogadischu zur Schwägerin. Nur meine älteste Tochter blieb in meinem Haus und lebte immer bei mir.

Ich habe dann am XXXX meine jetzige Frau XXXX traditionell geheiratet, ich habe die Heiratsurkunde vorgelegt, mit ihr habe ich jetzt 3 Kinder, 2 Töchter und einen Sohn.Ich habe dann am römisch 40 meine jetzige Frau römisch 40 traditionell geheiratet, ich habe die Heiratsurkunde vorgelegt, mit ihr habe ich jetzt 3 Kinder, 2 Töchter und einen Sohn.

Nachgefragt, den Ausdruck Heiratsurkunde hatte ich in meiner Emailadresse XXXX gespeichert und ich habe ihn in der Türkei dann ausgedruckt und heute am Beginn der Einvernahme dem Referenten übergeben. Nachgefragt das Passwort habe ich vergessen und ich habe jetzt eine neue Emailadresse XXXX . Nachgefragt bei der Erstbefragung wurde ich nicht gefragt und ich habe die Heiratsurkunde nicht vorgelegt.Nachgefragt, den Ausdruck Heiratsurkunde hatte ich in meiner Emailadresse römisch 40 gespeichert und ich habe ihn in der Türkei dann ausgedruckt und heute am Beginn der Einvernahme dem Referenten übergeben. Nachgefragt das Passwort habe ich vergessen und ich habe jetzt eine neue Emailadresse römisch 40 . Nachgefragt bei der Erstbefragung wurde ich nicht gefragt und ich habe die Heiratsurkunde nicht vorgelegt.

Vorhalt: Im Verfahren ist Ihr Familienname bisher mit XXXX angeführt, Ihre Karte ist auch so ausgestellt. Nach Ihrer heutigen Berichtigung, dass XXXX der Vatersname ist, wird der Name im Verfahren als Aliasidentität ergänzt aber keine neue Karte ausgestellt.Vorhalt: Im Verfahren ist Ihr Familienname bisher mit römisch 40 angeführt, Ihre Karte ist auch so ausgestellt. Nach Ihrer heutigen Berichtigung, dass römisch 40 der Vatersname ist, wird der Name im Verfahren als Aliasidentität ergänzt aber keine neue Karte ausgestellt.

A: Ok

F: Welchem Clan und Religion gehören Sie an?

A: Ich gehöre dem XXXX an. Ich bin Muslim, Sunnit.A: Ich gehöre dem römisch 40 an. Ich bin Muslim, Sunnit.

F: Welchem Sub und Sub Sub Clan gehören Sie an?

A: Sub Clan ist XXXX .A: Sub Clan ist römisch 40 .

F: Haben oder hatten Sie jemals irgendwelche Dokumente?

A: Ja hatte einen Somalischen Reisepass, so wie auch meine mit mir geflüchteten Angehörigen.

(...)

F: Schildern Sie kurz Ihren Reiseweg.

A: Im 12.07.2013 bin ich mit dem Gemüsetransporter mit meiner Frau, meiner Tochter und mit meiner Nichte XXXX nach Mogadischu nachgefragt auf der Ladefläche. Wo ich bis XXXX blieb, ich flog gemeinsam mit den angeführten Angehörigen nach Istanbul in die Türkei, dort blieben wir bis zum 17. September 2015. In der Türkei wurde am XXXX mein Sohn geboren. Dann gingen wir am 17.09.2015 in einem Schlauchboot nach Griechenland, nach 5 Tagen ging es weiter mit einem großen Bus nach Mazedonien, von dort mit einem Zug nach Serbien, mit einem Bus nach Kroatien, mit Zug, Bus und Auto weiter nach Ungarn und von Ungarn mit dem Zug nach Österreich. Wir kamen am 26.09.2015 in ein Flüchtlingslager und suchte um Asyl an.A: Im 12.07.2013 bin ich mit dem Gemüsetransporter mit meiner Frau, meiner Tochter und mit meiner Nichte römisch 40 nach Mogadischu nachgefragt auf der Ladefläche. Wo ich bis römisch 40 blieb, ich flog gemeinsam mit den angeführten Angehörigen nach Istanbul in die Türkei, dort blieben wir bis zum 17. September 2015. In der Türkei wurde am römisch 40 mein Sohn geboren. Dann gingen wir am 17.09.2015 in einem Schlauchboot nach Griechenland, nach 5 Tagen ging es weiter mit einem großen Bus nach Mazedonien, von dort mit einem Zug nach Serbien, mit einem Bus nach Kroatien, mit Zug, Bus und Auto weiter nach Ungarn und von Ungarn mit dem Zug nach Österreich. Wir kamen am 26.09.2015 in ein Flüchtlingslager und suchte um Asyl an.

(...)

F: Wo haben Sie die letzte Nacht vor der Ausreise verbracht?

A: Ich war in einer Wohnung beim Freund in Mogadischu, den Stadtteil XXXX . Der Freund heißt XXXX . Wir wohnten die gesamte Aufenthaltsdauer von 3 Wochen bei XXXX .A: Ich war in einer Wohnung beim Freund in Mogadischu, den Stadtteil römisch 40 . Der Freund heißt römisch 40 . Wir wohnten die gesamte Aufenthaltsdauer von 3 Wochen bei römisch 40 .

(...)

F: Hatten Sie gröbere Probleme mit Privatpersonen (Blutfehden, Racheakte etc.)

A: Ja, mit dem Mann der das Haus in Mogadischu uns enteignet hat. Das war 1990.

F: Nahmen Sie in Ihrem Heimatland an bewaffneten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen aktiv teil?

A: Nein.

F: Schildern Sie die Gründe, warum Sie Ihr Heimatland verlassen und einen Asylantrag gestellt haben, detailliert, von sich aus, vollständig und wahrheitsgemäß.

Soweit Sie auf Ereignisse Bezug nehmen, werden Sie auch aufgefordert, den Ort und die Zeit zu nennen, wann diese stattfanden und die Personen, die daran beteiligt waren.

A: Angefangen hat es 2013, eines Tages kamen 5 Personen zu mir, nachgefragt am 12. April 2013, kamen 5 Al Shabaabs zu mir, es war gegen Nachmittag, nachgefragt 4 waren verschleiert, nur der Sprecher nicht, und sie wollten mir Angst machen, sie haben mir vorgeworfen, dass ich immer nach Mogadischu fahre und Geld für die Regierung zahlen würde. Ich habe es abgestritten und sie habe mich wieder verlassen, nach 2 Monaten kamen wieder 5 verschleierte Männer und verlangten, dass ich meine damals 15-jährige Tochter XXXX zur Ehefrau gebe. Ich lehnte das ab. Sie gaben mir 3 Tage Bedenkzeit, ansonsten werden entweder ich oder meine Familienangehörigen umgebracht. Ich kam nach Hause und erzählte den Vorfall meiner jetzigen Frau. Nachgefragt auch meiner Tochter XXXX hörte war bei meiner Frau, nachgefragt Sie hat meine Frau im Haushalt unterstützt, nachgefragt auch mein Bruder XXXX wohnte bei mir im Haus und auch meine Mutter. Nachgefragt allen habe ich das erzählt. Nachgefragt die Al Shabaab haben mich zuvor unter einem Baum ca. 5 Minuten Fußweg von meinem Haus entfernt angehalten, nachgefragt ich kam von der XXXX , die ist 10 Minuten Fußweg von zuhause entfernt. 3 Tage später, nachgefragt am XXXX 2013 kamen 7 Männer, nachgefragt maskiert, und fragten nach mir "wo ist XXXX ". Meine Frau war in der Küche, mein Bruder hat gefrühstückt, meine Mutter ist in einem Liegebett vor der Küche gelegen und hat mit meinem Bruder gesprochen, die Leute haben immer wieder gefragt, wo ich sei und mein Bruder hat gefragt, was los sei. Dann haben die Männer meine Tochter gesehen und wollten Sie mit Gewalt mitnehmen. Mein Bruder wollte aber meine Tochter nicht mitgehen lassen, und ein Maskierter hat eine Pistole gezogen und meinen Bruder in den Kopf geschossen. Mein Bruder und meine Tochter sind dort auf der Stelle gestorben und die Männer haben danach dir Türe zu meinem Zimmer aufgebrochen, sie haben in die Türe mehrere Male geschossen, nachgefragt ca. 10 Mal und es waren immer Gewehrsalven, nachgefragt es waren automatische Schüsse vom XXXX , nachgefragt es dauerte immer wenige Sekunden aber nach kurzen Pausen ca. 10 Mal hintereinander, nachgefragt es dauerte ca. 1 Minute lang, nach gefragt, ich habe auch meine Mutter schreien hören "Lassen Sie, Lassen Sie, nicht schießen", nachgefragt ich bin sofort aus dem Fenster gesprungen und habe mir dabei den Knöchel gebrochen (Aw zeigt am rechten Fuß-Sprunggelenk). Ich bin in einer Werkstatt gelaufen, nachgefragt nicht sehr weit weg, nachgefragt, es war das erste anschließende Gebäude hinter meinem Haus und es grenzte an meines über einen Hof, hatte aber den Zugang von der Parallelstraße. Ich bin gegen die Wand gelaufen und habe mich am Kopf verletzt (AW zeigt an den Haaransatz) und habe Abschürfungen (AW zeigt auf rechten Fuß) erlitten. Es waren viele alte Autos dort, ich habe mich dann dort versteckt, ich war sicher, dass mich die Leute umbringen und blieb bis zum Abend versteckt. Ich möchte berichtigen, das war erst am XXXX 2013, ich hatte das Datum vorhin zum falschen Vorfall angegeben, weil ca. 2 Monate nach dem ersten Vorfall erst die Männer kamen. Ich konnte nach dem Sprung aus dem Fenster und der Wartezeit in der Garage nicht gehen und bin dann auf den Händen und Knien zu einem Freund in das Haus gekrochen, nachgefragt er heißt XXXX nachgefragt es war in der Parallelstraße gegenüber der Garage bzw. Werkstätte, wo ich mich versteckt hatte. Ich erzählte dem Freund, was passiert wäre und ich habe ihn gebeten, bei meinem Haus nachzusehen, was passiert wäre. Er hat schon gewusst, er hat mir sofort gesagt, dass mein Bruder, meiner Mutter und meine Tochter umgebracht worden wären. Er hat mir gesagt, dass sie erschossen worden wären, nachgefragt meine Mutter wurde nicht vom Schuss getötet, sondern sie ist vom Schock gestorben. Mein Freund hat mich versorgt und ich blieb, 3 Tage bei ihm in Angst, nachgefragt ich ging in kein Krankenhaus aus Angst. Ich habe nur Schmerztabletten genommen. Mein Freund hat mir dann das Gemüsetransportauto besorgt, das mich nach Mogadischu brachte, ich wurde als Frau verkleidet. Nachgefragt, ich bin alleine nach Mogadischu mit dem Gemüsewagen gefahren, nachgefragt auf Widerspruch zu vorheriger Aussage, ich bin allein nach XXXX gefahren, 5 Tage später ist dann meine Frau mit meiner Tochter und der Nichte nach XXXX gekommen und wir sind gemeinsam weiter nach Mogadischu, nachgefragt wir sind mit einem kleinen Mikrobus gefahren. Nachgefragt zum Widerspruch gebe ich an, dass das falsch verstanden wurde, ich habe gemeint, dass ich nur den ersten Teil nach XXXX in dem Lebensmittelwagen gefahren bin und danach gemeinsam mit der Familie in Mogadischu angekommen bin.A: Angefangen hat es 2013, eines Tages kamen 5 Personen zu mir, nachgefragt am 12. April 2013, kamen 5 Al Shabaabs zu mir, es war gegen Nachmittag, nachgefragt 4 waren verschleiert, nur der Sprecher nicht, und sie wollten mir Angst machen, sie haben mir vorgeworfen, dass ich immer nach Mogadischu fahre und Geld für die Regierung zahlen würde. Ich habe es abgestritten und sie habe mich wieder verlassen, nach 2 Monaten kamen wieder 5 verschleierte Männer und verlangten, dass ich meine damals 15-jährige Tochter römisch 40 zur Ehefrau gebe. Ich lehnte das ab. Sie gaben mir 3 Tage Bedenkzeit, ansonsten werden entweder ich oder meine Familienangehörigen umgebracht. Ich kam nach Hause und erzählte den Vorfall meiner jetzigen Frau. Nachgefragt auch meiner Tochter römisch 40 hörte war bei meiner Frau, nachgefragt Sie hat meine Frau im Haushalt unterstützt, nachgefragt auch mein Bruder römisch 40 wohnte bei mir im Haus und auch meine Mutter. Nachgefragt allen habe ich das erzählt. Nachgefragt die Al Shabaab haben mich zuvor unter einem Baum ca. 5 Minuten Fußweg von meinem Haus entfernt angehalten, nachgefragt ich kam von der römisch 40 , die ist 10 Minuten Fußweg von zuhause entfernt. 3 Tage später, nachgefragt am römisch 40 2013 kamen 7 Männer, nachgefragt maskiert, und fragten nach mir "wo ist römisch 40 ". Meine Frau war in der Küche, mein Bruder hat gefrühstückt, meine Mutter ist in einem Liegebett vor der Küche gelegen und hat mit meinem Bruder gesprochen, die Leute haben immer wieder gefragt, wo ich sei und mein Bruder hat gefragt, was los sei. Dann haben die Männer meine Tochter gesehen und wollten Sie mit Gewalt mitnehmen. Mein Bruder wollte aber meine Tochter nicht mitgehen lassen, und ein Maskierter hat eine Pistole gezogen und meinen Bruder in den Kopf geschossen. Mein Bruder und meine Tochter sind dort auf der Stelle gestorben und die Männer haben danach dir Türe zu meinem Zimmer aufgebrochen, sie haben in die Türe mehrere Male geschossen, nachgefragt ca. 10 Mal und es waren immer Gewehrsalven, nachgefragt es waren automatische Schüsse vom römisch 40 , nachgefragt es dauerte immer wenige Sekunden aber nach kurzen Pausen ca. 10 Mal hintereinander, nachgefragt es dauerte ca. 1 Minute lang, nach gefragt, ich habe auch meine Mutter schreien hören "Lassen Sie, Lassen Sie, nicht schießen", nachgefragt ich bin sofort aus dem Fenster gesprungen und habe mir dabei den Knöchel gebrochen (Aw zeigt am rechten Fuß-Sprunggelenk). Ich bin in einer Werkstatt gelaufen, nachgefragt nicht sehr weit weg, nachgefragt, es war das erste anschließende Gebäude hinter meinem Haus und es grenzte an meines über einen Hof, hatte aber den Zugang von der Parallelstraße. Ich bin gegen die Wand gelaufen und habe mich am Kopf verletzt (AW zeigt an den Haaransatz) und habe Abschürfungen (AW zeigt auf rechten Fuß) erlitten. Es waren viele alte Autos dort, ich habe mich dann dort versteckt, ich war sicher, dass mich die Leute umbringen und blieb bis zum Abend versteckt. Ich möchte berichtigen, das war erst am römisch 40 2013, ich hatte das Datum vorhin zum falschen Vorfall angegeben, weil ca. 2 Monate nach dem ersten Vorfall erst die Männer kamen. Ich konnte nach dem Sprung aus dem Fenster und der Wartezeit in der Garage nicht gehen und bin dann auf den Händen und Knien zu einem Freund in das Haus gekrochen, nachgefragt er heißt römisch 40 nachgefragt es war in der Parallelstraße gegenüber der Garage bzw. Werkstätte, wo ich mich versteckt hatte. Ich erzählte dem Freund, was passiert wäre und ich habe ihn gebeten, bei meinem Haus nachzusehen, was passiert wäre. Er hat schon gewusst, er hat mir sofort gesagt, dass mein Bruder, meiner Mutter und meine Tochter umgebracht worden wären. Er hat mir gesagt, dass sie erschossen worden wären, nachgefragt meine Mutter wurde nicht vom Schuss getötet, sondern sie ist vom Schock gestorben. Mein Freund hat mich versorgt und ich blieb, 3 Tage bei ihm in Angst, nachgefragt ich ging in kein Krankenhaus aus Angst. Ich habe nur Schmerztabletten genommen. Mein Freund hat mir dann das Gemüsetransportauto besorgt, das mich nach Mogadischu brachte, ich wurde als Frau verkleidet. Nachgefragt, ich bin alleine nach Mogadischu mit dem Gemüsewagen gefahren, nachgefragt auf Widerspruch zu vorheriger Aussage, ich bin allein nach römisch 40 gefahren, 5 Tage später ist dann meine Frau mit meiner Tochter und der Nichte nach römisch 40 gekommen und wir sind gemeinsam weiter nach Mogadischu, nachgefragt wir sind mit einem kleinen Mikrobus gefahren. Nachgefragt zum Widerspruch gebe ich an, dass das falsch verstanden wurde, ich habe gemeint, dass ich nur den ersten Teil nach römisch 40 in dem Lebensmittelwagen gefahren bin und danach gemeinsam mit der Familie in Mogadischu angekommen bin.

F: Wann haben Sie den Entschluss zur Ausreise gefasst?

A: Als ich erfahren habe, dass meine Familie vernichtet wurde, habe ich mich entschlossen, das Land zu verlassen, nachgefragt meine Familie wurde am XXXX vernichtet und ich habe an diesem Tag den Entschluss gefasst.A: Als ich erfahren habe, dass meine Familie vernichtet wurde, habe ich mich entschlossen, das Land zu verlassen, nachgefragt meine Familie wurde am römisch 40 vernichtet und ich habe an diesem Tag den Entschluss gefasst.

F: Gibt es noch andere Gründe, warum Sie Somalia verlassen haben?

A: Ja, als ich in Mogadischu ankam, haben mich die Warlords der XXXX in Militärunifom angehalten, 5 Tage in ein Haus eingesperrt und festgehalten, und sie verlangten Lösegeld, nachgefragt entweder ich zahle 2000 USD Lösegeld oder sie sagen, dass ich Al Shabaab Mitglied sei. Nachgefragt mein Schwager hat dann 2000 USD bezahlt und ich wurde freigelassen. Nachgefragt meine Frau und die Kinder waren bei meinem Freund in XXXX . Nachgefragt die Warlords haben mich vor einer Apotheke angehalten und eingesperrt haben, es war der XXXX , sie haben mir die Augen verbunden und in ein Haus gebracht und eingesperrt. Sie haben meinen Schwager angerufen und er hat das Geld gesammelt und bezahlt, Ich ging dann wieder zu meinem Freund in XXXX , mein Schwager hat die Ausreise vorbereitet und am 1. August 2013 haben wird das Land mit dem Flugzeug in die Türkei verlassen. Mein Vater und 2 meiner Schwestern wurden am 16. Juni 1996 im öffentlichen Verkehr von Clanangehörigen der Abgaal, die unser Haus in Mogadischu enteigneten, umgebracht. Sonst habe ich keinen Fluchtgrund.A: Ja, als ich in Mogadischu ankam, haben mich die Warlords der römisch 40 in Militärunifom angehalten, 5 Tage in ein Haus eingesperrt und festgehalten, und sie verlangten Lösegeld, nachgefragt entweder ich zahle 2000 USD Lösegeld oder sie sagen, dass ich Al Shabaab Mitglied sei. Nachgefragt mein Schwager hat dann 2000 USD bezahlt und ich wurde freigelassen. Nachgefragt meine Frau und die Kinder waren bei meinem Freund in römisch 40 . Nachgefragt die Warlords haben mich vor einer Apotheke angehalten und eingesperrt haben, es war der römisch 40 , sie haben mir die Augen verbunden und in ein Haus gebracht und eingesperrt. Sie haben meinen Schwager angerufen und er hat das Geld gesammelt und bezahlt, Ich ging dann wieder zu meinem Freund in römisch 40 , mein Schwager hat die Ausreise vorbereitet und am 1. August 2013 haben wird das Land mit dem Flugzeug in die Türkei verlassen. Mein Vater und 2 meiner Schwestern wurden am 16. Juni 1996 im öffentlichen Verkehr von Clanangehörigen der Abgaal, die unser Haus in Mogadischu enteigneten, umgebracht. Sonst habe ich keinen Fluchtgrund.

Es wird rückübersetzt. Ast wird aufgefordert genau aufzupassen und sofort bekannt zu geben, wenn etwas nicht korrekt sein sollte bzw. er noch etwas zu ergänzen hat.

Nach erfolgter Rückübersetzung gebe ich an, dass alles richtig und vollständig ist und alles richtig wiedergegeben wurde.

F: Was würde Sie konkret erwarten, wenn Sie jetzt in Ihren Herkunftsstaat zurückkehren müssten?

A: Ich habe Angst, dass ich getötet werde. Die Probleme bestehen noch immer. Die Al Shabaab tötet willkürlich die Leute und hat erst jetzt bei einem Anschlag 280 Leute getötet und über 500 verletzt.

V: Sie haben zuerst angegeben Ihre Kinder und Ihre Nichten hätten keine eigenen Fluchtgründe. Warum geben Sie jetzt an, dass sie Angst hätten, dass Ihre Töchter beschnitten werden würden?

A: Das stimmt, meine Schwiegermutter verlangt das.

V: Es hängt von der Zustimmung der Eltern ab, ob Mädchen beschnitten werden.

A: Das stimmt nicht, es wird von der Großmutter bestimmt.

F: Würden Sie Ihre Mädchen beschneiden lassen?

A: Nein, ich bin absolut dagegen, meine Frau auch, nachgefragt, es ist Tradition und die Großmutter bestimmt, ob ein Mädchen beschnitten wird.

(...)

F: Sie haben jetzt in dieser Vernehmung 3 Mal ein verschiedenes Datum zum fluchtauslösenden Vorfall angegeben. Sagen Sie das Datum genau und warum gab es die Widersprüche zw. XXXX ?F: Sie haben jetzt in dieser Vernehmung 3 Mal ein verschiedenes Datum zum fluchtauslösenden Vorfall angegeben. Sagen Sie das Datum genau und warum gab es die Widersprüche zw. römisch 40 ?

A: Es war der XXXX , als mein Bruder und meine Tochter erschossen wurden. Die anderen Daten waren die anderen Vorfälle, einmal wurde mir vorgeworfen, dass ich Geld für die Regierung zahle, das war am XXXX , dann wurde ich aufgefordert meine Tochter herzugeben, das war 2 Monate später - es war der 26. Juni wurde ich von der Al Shabaab mit 3 Tagen Bedenkzeit und am 3 Juli sind sie dann gekommen. Ich habe das Datum falsch zugeordnet oder es gab ein Missverständnis bei der Übersetzung.A: Es war der römisch 40 , als mein Bruder und meine Tochter erschossen wurden. Die anderen Daten waren die anderen Vorfälle, einmal wurde mir vorgeworfen, dass ich Geld für die Regierung zahle, das war am römisch 40 , dann wurde ich aufgefordert meine Tochter herzugeben, das war 2 Monate später - es war der 26. Juni wurde ich von der Al Shabaab mit 3 Tagen Bedenkzeit und am 3 Juli sind sie dann gekommen. Ich habe das Datum falsch zugeordnet oder es gab ein Missverständnis bei der Übersetzung.

F: Sie gaben aber ganz genau an, dass am XXXX der erste Vorfall war. Warum sagen Sie jetzt, dass es am XXXX gewesen wäre?F: Sie gaben aber ganz genau an, dass am römisch 40 der erste Vorfall war. Warum sagen Sie jetzt, dass es am römisch 40 gewesen wäre?

A: Ich erinnere mich nicht.

F: Sie sagten, dass die ganze Familie beim letzten Vorfall auch zuhause gewesen wäre. Erklären Sie das, wo genau waren Ihre Tochter und die Nichte, und wo genau waren Sie selbst, warum wurden nicht alle getötet?

A: Meine Nichte war mit anderen Kindern auf der Straße spielen, meine Frau war in der Küche und meine Tochter gestillt, mein Bruder hat im Flur vor der Küche gefrühstückt. Meine Mutter hat gegenüber von meinem Bruder gelegen und mit ihm geredet. Ich bin noch im Bett in meinem Schlafzimmer im 3.ten Zimmer nach der Küche gelegen, habe aber nicht geschlafen. Das Haus ist ebenerdig und hat 5 Zimmer. Die Shabaab kamen durch den Haupteingang und ich sprang durch das Fenster im Schlafzimmer im Erdgeschoß auf die Freie Fläche zum Nachbarhaus. (Anm. AW Skizziert das Haus, Skizze wird zur Einvernahme gehängt)A: Meine Nichte war mit anderen Kindern auf der Straße spielen, meine Frau war in der Küche und meine Tochter gestillt, mein Bruder hat im Flur vor der Küche gefrühstückt. Meine Mutter hat gegenüber von meinem Bruder gelegen und mit ihm geredet. Ich bin noch im Bett in meinem Schlafzimmer im 3.ten Zimmer nach der Küche gelegen, habe aber nicht geschlafen. Das Haus ist ebenerdig und hat 5 Zimmer. Die Shabaab kamen durch den Haupteingang und ich sprang durch das Fenster im Schlafzimmer im Erdgeschoß auf die Freie Fläche zum Nachbarhaus. Anmerkung AW Skizziert das Haus, Skizze wird zur Einvernahme gehängt)

F: Warum wurden nicht alle getötet?

A: Die Al Shabaab wollten niemanden umbringen, sie wollten nur mich und meine Tochter.

F: Warum wurden dann der Bruder und die Tochter getötet?

A: Als die Al Shabab meine Tochter mitnehmen wollten, wollte das mein Bruder verhindern und dann haben Sie zu schießen begonnen, und dabei wurden sie getötet.

F: Warum können Sie den Vorfall so genau schildern, wenn Sie im verschlossenen Nebenzimmer waren und nach den Schüssen geflüchtet sind?

A: Die Nachbarn und meine Frau haben es mir nachträglich geschildert. Meine Frau wurde bei dem Vorfall auch von kochendem Wasser verbrüht.

F: Warum wussten Sie, dass die Al Shabaab Sie töten wollte, wenn Sie nur Ihre Tochter als Ehefrau für einen Al Shabaab holen wollten?

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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