TE Bvwg Erkenntnis 2018/8/10 W139 2194784-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 10.08.2018
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Entscheidungsdatum

10.08.2018

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs2
AsylG 2005 §3 Abs4
AsylG 2005 §3 Abs5
B-VG Art.133 Abs4
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934

Spruch

W139 2194784-1/11E

IM NAMEN DER REPUBLIK

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Kristina HOFER als Einzelrichterin über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX alias XXXX , StA. Afghanistan, vertreten durch ARGE Rechtsberatung - Diakonie und Volkshilfe, Wattgasse 48/3. Stock, 1170 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX , Zl. XXXX , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch die Richterin Mag. Kristina HOFER als Einzelrichterin über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 alias römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch ARGE Rechtsberatung - Diakonie und Volkshilfe, Wattgasse 48/3. Stock, 1170 Wien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht:

A)

Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt.Der Beschwerde wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt.

Gemäß § 3 Abs 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, AsylG 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger und Angehöriger der Volksgruppe der Hazara, reiste illegal und schlepperunterstützt in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 07.02.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz.

2. In seiner Erstbefragung am 07.02.2016 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass er aus der Provinz Ghazni, XXXX , stamme. Er sei ledig. Seine Familie (Eltern und Geschwister) würde sich noch in Afghanistan befinden. Zum Fluchtgrund führte er aus, die Taliban hätten sein Wohngebiet beherrscht. Sie hätten die Kinder nicht zur Schule gehen lassen und sie hätten die Burschen rekrutieren wollen. Die Taliban hätten gesagt, die Kinder müssten in die Moschee gehen und die Scharia lernen. Der Beschwerdeführer habe aber mit den Taliban nicht kooperieren wollen. Deshalb sei er nicht mehr sicher gewesen und habe sich dazu entschlossen, Afghanistan zu verlassen. Im Fall einer Rückkehr habe er Angst, von den Taliban getötet zu werden.2. In seiner Erstbefragung am 07.02.2016 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass er aus der Provinz Ghazni, römisch 40 , stamme. Er sei ledig. Seine Familie (Eltern und Geschwister) würde sich noch in Afghanistan befinden. Zum Fluchtgrund führte er aus, die Taliban hätten sein Wohngebiet beherrscht. Sie hätten die Kinder nicht zur Schule gehen lassen und sie hätten die Burschen rekrutieren wollen. Die Taliban hätten gesagt, die Kinder müssten in die Moschee gehen und die Scharia lernen. Der Beschwerdeführer habe aber mit den Taliban nicht kooperieren wollen. Deshalb sei er nicht mehr sicher gewesen und habe sich dazu entschlossen, Afghanistan zu verlassen. Im Fall einer Rückkehr habe er Angst, von den Taliban getötet zu werden.

3. In der Folge führte die belangte Behörde beim Beschwerdeführer ein Altersfeststellungsverfahren durch. In einem Gutachten der Medizinischen Universität Wien vom 10.05.2016 wurde festgestellt, dass das höchstmögliche Mindestalter zum Untersuchungszeitpunkt (20.04.2016) mit 17,4 Jahren anzunehmen sei. Das daraus errechnete "fiktive" Geburtsdatum laute 26.11.1998. Damit könne zum Zeitpunkt der Asylantragstellung von einem Mindestalter mit 17,20 Jahren ausgegangen werden. Das behauptete Lebensalter bzw Geburtsdatum (

XXXX ) sei mit dem festgestellten Mindestalter bzw "fiktiven" Geburtsdatum vereinbar.römisch 40 ) sei mit dem festgestellten Mindestalter bzw "fiktiven" Geburtsdatum vereinbar.

4. Bei seiner niederschriftlichen Einvernahme vor der belangten Behörde am 23.03.2018 gab der Beschwerdeführer an, er stamme aus dem Dorf XXXX , Distrikt XXXX , Provinz Ghazni. Er habe dort gelebt und auch dort die Schule besucht. Weiters habe er als Schweißer und als Apothekengehilfe gearbeitet. Seine Eltern und Geschwister würden sich nunmehr in Pakistan befinden. Zum Fluchtgrund führte er aus, in seinem Heimatdorf herrsche Krieg zwischen Dorfbewohnern, die den Taliban angehören, und der regionalen Polizei. Nachdem die Taliban das Gebiet erobert hätten, hätten sie die Jugendlichen aufgefordert, in die Moschee zu gehen, um dort Religionsunterricht und eine Ausbildung für den Krieg zu erhalten. Einmal habe der Beschwerdeführer im Haus seines Freundes dessen Vater mit einigen unbekannten Männern gesehen. Sein Freund habe gesagt, dies seien Freunde des Vaters und es finde gerade eine Versammlung statt. Am nächsten Tag, als der Beschwerdeführer einen Kurs besucht habe, hätten ihm seine Eltern telefonisch mitgeteilt, dass zwei Talibanmitglieder bei ihnen gewesen wären und nach dem Beschwerdeführer gefragt hätten. In der Nacht sei der Vater des Freundes des Beschwerdeführers getötet worden und der Freund behaupte, dass der Beschwerdeführer seinen Vater, ein Mitglied der Taliban, bei der Polizei verraten hätte, weil der Beschwerdeführer am Vortag den Vater mit den fremden Personen gesehen hätte. Die Eltern hätten dem Beschwerdeführer gesagt, sein Leben sei in Gefahr und er solle Afghanistan verlassen.4. Bei seiner niederschriftlichen Einvernahme vor der belangten Behörde am 23.03.2018 gab der Beschwerdeführer an, er stamme aus dem Dorf römisch 40 , Distrikt römisch 40 , Provinz Ghazni. Er habe dort gelebt und auch dort die Schule besucht. Weiters habe er als Schweißer und als Apothekengehilfe gearbeitet. Seine Eltern und Geschwister würden sich nunmehr in Pakistan befinden. Zum Fluchtgrund führte er aus, in seinem Heimatdorf herrsche Krieg zwischen Dorfbewohnern, die den Taliban angehören, und der regionalen Polizei. Nachdem die Taliban das Gebiet erobert hätten, hätten sie die Jugendlichen aufgefordert, in die Moschee zu gehen, um dort Religionsunterricht und eine Ausbildung für den Krieg zu erhalten. Einmal habe der Beschwerdeführer im Haus seines Freundes dessen Vater mit einigen unbekannten Männern gesehen. Sein Freund habe gesagt, dies seien Freunde des Vaters und es finde gerade eine Versammlung statt. Am nächsten Tag, als der Beschwerdeführer einen Kurs besucht habe, hätten ihm seine Eltern telefonisch mitgeteilt, dass zwei Talibanmitglieder bei ihnen gewesen wären und nach dem Beschwerdeführer gefragt hätten. In der Nacht sei der Vater des Freundes des Beschwerdeführers getötet worden und der Freund behaupte, dass der Beschwerdeführer seinen Vater, ein Mitglied der Taliban, bei der Polizei verraten hätte, weil der Beschwerdeführer am Vortag den Vater mit den fremden Personen gesehen hätte. Die Eltern hätten dem Beschwerdeführer gesagt, sein Leben sei in Gefahr und er solle Afghanistan verlassen.

Weiters gab der Beschwerdeführer entscheidungswesentlich Folgendes an:

"[...]

F: Sie werden nochmals auf das Neuerungsverbot aufmerksam gemacht. Ich frage Sie daher jetzt nochmals ob Sie noch etwas Asylrelevantes oder etwas sonst Bedeutendes angeben möchten, das Ihnen wichtig erscheint, jedoch bislang nicht gefragt wurde?

A: Ich möchte noch sagen, dass ich auf der Fahrt von Griechenland nach Österreich, europäische Menschen gesehen habe und seitdem habe ich ein anderes Gefühl und auch einen anderen Glauben.

F: Welchen Glauben haben Sie jetzt?

A: Ich glaube an Jesus und ich besuche am Sonntag mit meiner Vertrauensperson XXXX , die heute anwesend ist, die Kirche und ich bekomme bei ihr Bibelunterricht.A: Ich glaube an Jesus und ich besuche am Sonntag mit meiner Vertrauensperson römisch 40 , die heute anwesend ist, die Kirche und ich bekomme bei ihr Bibelunterricht.

F: Wurden Sie getauft?

A: Nein.

F: Haben Sie vor sich taufen zu lassen?

A: Ich habe noch keinen Termin bekommen, aber ich besuche regelmäßig den Gottesdienst.

F: Haben Sie schon einen Tauftermin beantragt?

A: Nein.

F: Erhalten Sie christlichen Unterricht?

A: Ja.

F: Was war der ausschlaggebende Grund, warum Sie ein Christ sein wollen?

A: Die Menschen, die ich kennenlernte, und die Gleichberechtigung zwischen Männer und Frauen gefallen mir hier in Österreich.

Frage an die Vertrauensperson: Haben Sie dem AW bereits das Vater unser gelernt?

A: Ja, dieses kann er schon.

Frage an AW: Können Sie mir das Gebet Vater Unser aufsagen?

Anm.: AW beginnt, stottert bereits beim zweiten Satz.Anmerkung, AW beginnt, stottert bereits beim zweiten Satz.

F: Sie können dies noch nicht so gut. Was sagen Sie dazu?

A: Ich habe ein Buch und ich kann es ablesen.

F: Wie lange erhalten Sie nun diesen Unterricht?

A: Seit fünf oder sechs Monat erhalte ich Taufunterricht."

Der Beschwerdeführer legte u.a. zwei ÖSD-Sprachzertifikate (Deutsch Niveau A2 und B1), eine Bestätigung des Bundesgymnasiums XXXX über den Abschluss der Übergangsstufe, eine Bestätigung seiner Wohngemeinde über ehrenamtliche Tätigkeiten, Kursteilnahmebestätigungen und Empfehlungsschreiben vor.Der Beschwerdeführer legte u.a. zwei ÖSD-Sprachzertifikate (Deutsch Niveau A2 und B1), eine Bestätigung des Bundesgymnasiums römisch 40 über den Abschluss der Übergangsstufe, eine Bestätigung seiner Wohngemeinde über ehrenamtliche Tätigkeiten, Kursteilnahmebestätigungen und Empfehlungsschreiben vor.

Weiters legte der Beschwerdeführer eine Bestätigung von Pater Mag. XXXX , XXXX , vom 15.03.2018 vor, wonach der Beschwerdeführer seit 02.01.2017 im Stift XXXX lebe. Seit seinem mehrmonatigen Aufenthalt 2016 in XXXX wisse der Beschwerdeführer, dass er Christ werden wolle. Er habe im Sommer 2017 die Bibel erhalten und sei seit 19.12.2017 in das Katechumenat aufgenommen. Frau XXXX habe die Aufgabe, den Beschwerdeführer in den christlichen Glauben einzuführen, weshalb sie ihn zweimal wöchentlich treffe und zur Sonntagsmesse mitnehme. Alle zwei bis drei Wochen finde ein geistliches Gespräch mit dem Beschwerdeführer und anderen Katechumenen der Pfarre statt.Weiters legte der Beschwerdeführer eine Bestätigung von Pater Mag. römisch 40 , römisch 40 , vom 15.03.2018 vor, wonach der Beschwerdeführer seit 02.01.2017 im Stift römisch 40 lebe. Seit seinem mehrmonatigen Aufenthalt 2016 in römisch 40 wisse der Beschwerdeführer, dass er Christ werden wolle. Er habe im Sommer 2017 die Bibel erhalten und sei seit 19.12.2017 in das Katechumenat aufgenommen. Frau römisch 40 habe die Aufgabe, den Beschwerdeführer in den christlichen Glauben einzuführen, weshalb sie ihn zweimal wöchentlich treffe und zur Sonntagsmesse mitnehme. Alle zwei bis drei Wochen finde ein geistliches Gespräch mit dem Beschwerdeführer und anderen Katechumenen der Pfarre statt.

Zudem legte der Beschwerdeführer eine Bestätigung von Frau XXXX vom 19.03.2018 vor. Sie sei von Pater Mag. XXXX gefragt worden, ob sie den Beschwerdeführer, der Christ werden wolle, geistlich begleiten könne. Seit vier Monaten komme der Beschwerdeführer wöchentlich zu ihr zum Glaubensunterricht, wobei die Bibel gelesen werde und ein religiöser Austausch stattfinde. Sonntags begleite sie ihn zur Messe. Der Beschwerdeführer sei besonders beeindruckt von den christlichen Glaubensgrundsätzen. Er sei sehr interessiert am christlichen Glauben und beschäftige sich bereits seit über einem Jahr damit, woraus man erkennen könne, dass er aus ehrlicher Überzeugung Christ werden wolle.Zudem legte der Beschwerdeführer eine Bestätigung von Frau römisch 40 vom 19.03.2018 vor. Sie sei von Pater Mag. römisch 40 gefragt worden, ob sie den Beschwerdeführer, der Christ werden wolle, geistlich begleiten könne. Seit vier Monaten komme der Beschwerdeführer wöchentlich zu ihr zum Glaubensunterricht, wobei die Bibel gelesen werde und ein religiöser Austausch stattfinde. Sonntags begleite sie ihn zur Messe. Der Beschwerdeführer sei besonders beeindruckt von den christlichen Glaubensgrundsätzen. Er sei sehr interessiert am christlichen Glauben und beschäftige sich bereits seit über einem Jahr damit, woraus man erkennen könne, dass er aus ehrlicher Überzeugung Christ werden wolle.

5. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde sowohl den Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) als auch jenen auf Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan gemäß § 8 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Z 13 AsylG 2005 (Spruchpunkt II.) ab. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt III.). Gemäß § 10 Abs 1 Z 3 AsylG iVm § 9 BFA-VG wurde gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 2 Z 2 FPG erlassen (Spruchpunkt IV.). Es wurde gemäß § 52 Abs 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Afghanistan zulässig sei (Spruchpunkt V.). Gemäß § 55 Abs 1 bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise des Beschwerdeführers 2 Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt VI.).5. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde sowohl den Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch eins.) als auch jenen auf Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG 2005 (Spruchpunkt römisch zwei.) ab. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde gemäß Paragraph 57, AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). Gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG wurde gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG erlassen (Spruchpunkt römisch vier.). Es wurde gemäß Paragraph 52, Absatz 9, FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß Paragraph 46, FPG nach Afghanistan zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise des Beschwerdeführers 2 Wochen ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt römisch sechs.).

Die belangte Behörde führte begründend im Wesentlichen aus, die Angaben des Beschwerdeführers zu seinen Fluchtgründen im Zusammenhang mit den Taliban seien vage, teilweise widersprüchlich und insgesamt nicht glaubhaft. Bezüglich seines Vorbringens, Christ werden zu wollen, sei darauf hinzuweisen, dass das religiöse Wissen des Beschwerdeführers zu wenig fundiert sei, obwohl er angeblich ein ernstlich interessierter Gläubiger sei. Nach seinen Angaben besuche er regelmäßig den Gottesdienst. Es sei jedoch unerklärlich, dass er, obwohl er bereits fünf bis sechs Monate an einem Taufkurs teilnehme, nicht einmal das Vaterunser aufsagen könne. Ein relevantes Maß an religiöser Identität sei nicht erkennbar und es habe nicht den Anschein, dass der Beschwerdeführer sich sehr bemüht habe, seinen neuentdeckten Glauben aktiv zu praktizieren und zu vertiefen. Der beabsichtigte Glaubenswechsel sei nicht von einer tiefen inneren Überzeugung und Ernsthaftigkeit getragen. Der Beschwerdeführer sei jung, mobil, gesund und arbeitsfähig, weiters habe er Schulbildung und Berufserfahrung. Daher sei davon auszugehen, dass er im Fall einer Rückkehr nach Afghanistan sein Auskommen sichern könnte. Die Rückkehrentscheidung wurde mit einer zu Lasten des Beschwerdeführers ausgehenden Interessenabwägung nach Art 8 Abs 2 EMRK begründet.Die belangte Behörde führte begründend im Wesentlichen aus, die Angaben des Beschwerdeführers zu seinen Fluchtgründen im Zusammenhang mit den Taliban seien vage, teilweise widersprüchlich und insgesamt nicht glaubhaft. Bezüglich seines Vorbringens, Christ werden zu wollen, sei darauf hinzuweisen, dass das religiöse Wissen des Beschwerdeführers zu wenig fundiert sei, obwohl er angeblich ein ernstlich interessierter Gläubiger sei. Nach seinen Angaben besuche er regelmäßig den Gottesdienst. Es sei jedoch unerklärlich, dass er, obwohl er bereits fünf bis sechs Monate an einem Taufkurs teilnehme, nicht einmal das Vaterunser aufsagen könne. Ein relevantes Maß an religiöser Identität sei nicht erkennbar und es habe nicht den Anschein, dass der Beschwerdeführer sich sehr bemüht habe, seinen neuentdeckten Glauben aktiv zu praktizieren und zu vertiefen. Der beabsichtigte Glaubenswechsel sei nicht von einer tiefen inneren Überzeugung und Ernsthaftigkeit getragen. Der Beschwerdeführer sei jung, mobil, gesund und arbeitsfähig, weiters habe er Schulbildung und Berufserfahrung. Daher sei davon auszugehen, dass er im Fall einer Rückkehr nach Afghanistan sein Auskommen sichern könnte. Die Rückkehrentscheidung wurde mit einer zu Lasten des Beschwerdeführers ausgehenden Interessenabwägung nach Artikel 8, Absatz 2, EMRK begründet.

6. Mit Schreiben vom 03.05.2018 erhob der Beschwerdeführer - fristgerecht - Beschwerde gegen den obgenannten Bescheid. Er beantragte die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten, in eventu des subsidiär Schutzberechtigten, sowie festzustellen, dass die Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist, in eventu die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung, in eventu die Zurückverweisung, sowie eine mündliche Verhandlung. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei in Österreich zum Christentum konvertiert. Er gehe jeden Sonntag in die Kirche und bekomme Bibelunterricht. Die Taufe des Beschwerdeführers finde am

XXXX statt und angesichts dessen bestehe wohl kein Zweifel mehr an seiner Konversion zum Christentum. Dass er das Vaterunser nicht korrekt aufsagen habe können, sei daran gelegen, dass er sehr nervös gewesen sei. Durch die Konversion sei der Beschwerdeführer Angriffsziel für radikale Gruppierungen wie die Taliban und er würde aufgrund seiner Religion individuell verfolgt werden. Weiters würde der Beschwerdeführer aufgrund seiner ihm von den Taliban zugeschriebenen, ihnen gegenüber feindseligen politischen Überzeugung verfolgt werden. Die Sicherheitslage in Afghanistan sei prekär und es wäre zumindest subsidiärer Schutz zu gewähren.römisch 40 statt und angesichts dessen bestehe wohl kein Zweifel mehr an seiner Konversion zum Christentum. Dass er das Vaterunser nicht korrekt aufsagen habe können, sei daran gelegen, dass er sehr nervös gewesen sei. Durch die Konversion sei der Beschwerdeführer Angriffsziel für radikale Gruppierungen wie die Taliban und er würde aufgrund seiner Religion individuell verfolgt werden. Weiters würde der Beschwerdeführer aufgrund seiner ihm von den Taliban zugeschriebenen, ihnen gegenüber feindseligen politischen Überzeugung verfolgt werden. Die Sicherheitslage in Afghanistan sei prekär und es wäre zumindest subsidiärer Schutz zu gewähren.

Der Beschwerdeführer legte eine Zusage für eine Lehrstelle sowie eine Bestätigung für den Termin der Taufe bei.

7. Mit Schreiben vom 07.06.2018 übermittelte der Beschwerdeführer seinen Taufschein, ausgestellt am XXXX von der Diözese XXXX , Pfarre7. Mit Schreiben vom 07.06.2018 übermittelte der Beschwerdeführer seinen Taufschein, ausgestellt am römisch 40 von der Diözese römisch 40 , Pfarre

XXXX , woraus hervorgeht, dass der Beschwerdeführer am XXXX getauft wurde. Weiters übermittelte er eine Bestätigung über einen Erste-Hilfe-Kurs sowie ein Schreiben betreffend seinen Lehrvertrag.römisch 40 , woraus hervorgeht, dass der Beschwerdeführer am römisch 40 getauft wurde. Weiters übermittelte er eine Bestätigung über einen Erste-Hilfe-Kurs sowie ein Schreiben betreffend seinen Lehrvertrag.

8. Im Strafregisterauszug der Republik Österreich vom 18.07.2018 - geführt von der Landespolizeidirektion Wien - scheint keine Verurteilung auf.

9. Am 18.07.2018 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung unter Beisein einer Dolmetscherin für die Sprache Dari statt, bei welcher der Beschwerdeführer einvernommen wurde. Die belangte Behörde blieb der Verhandlung entschuldigt fern. In Ergänzung der bereits vorgelegten Unterlagen wurde ein Teilprüfungszeugnis der Pflichtschulabschluss-Prüfung vorgelegt.

Im Rahmen der Befragung bestätigte der Beschwerdeführer zunächst die bisherigen Angaben zu seiner Person und bekräftigte, bei den bisherigen Einvernahmen die Wahrheit gesagt zu haben. Er habe die Dolmetscher verstanden, die Niederschriften seien ihm jedoch nur verkürzt rückübersetzt worden.

Weiters gab der Beschwerdeführer (BF) entscheidungswesentlich Folgendes an (RI = erkennende Richterin):

"[...]

Zu den Fluchtgründen und zur Situation im Fall der Rückkehr in den Herkunftsstaat:

RI: Sie haben bereits vor der Einvernahme vor dem BFA ausgeführt, dass sie am Sonntag die Kirche besuchen würden, Bibelunterricht bzw. seit ca. fünf/sechs Monaten Taufunterricht erhalten würden, hierzu habe ich nun einige Fragen an Sie.

BF: Ich bin bereits getauft worden.

RI: Haben Sie Ihren ehemaligen Glauben praktiziert, sind Sie in die Moschee gegangen, haben Sie gebetet, haben Sie gefastet?

BF: Das, was meine Eltern mir sagten zu tun, habe ich gemacht. Z.B. wenn sie in die Moschee gegangen sind, haben sie mich mitgenommen. Wenn sie die Gebete verrichteten, wollten sie, dass ich mitmache. Ich musste auch an manchen religiösen Festen teilnehmen.

RI: Können Sie mir jetzt ausführlich schildern, wann und warum Sie begonnen haben, sich mit dem christlichen Glauben auseinander zu setzen, sich darüber zu informieren?

BF: Es ist nicht plötzlich passiert, sondern es hat damit begonnen als ich nach Europa gekommen bin und ich mich jeden Tag mehr damit auseinandersetzte. Bereits in Griechenland habe ich große Unterschiede bemerkt. Das Verhalten zwischen Männern und Frauen hier und dort kamen mir viele Fragen in den Kopf, warum es so ist. Denn wir sind anders groß geworden und erzogen. Dass die Frauen nicht so viele Rechte haben, z.B., dass wenn die Frauen sich nicht verschleiern dementsprechend bestraft werden und solche Dinge. Ich habe Dinge gehört, die unglaublich waren. Mir wurde z.B. in Afghanistan vom Mullah bzw. religiösen Personen erzählt, dass in den Gegenden wo die Frauen sich nicht verschleiern oder mit Männern zusammenarbeiten dort kein Regen kommen wird oder großes Unglück geschehen wird. Als ich diese Unterschiede in Griechenland bemerkte und schließlich nach Österreich kam, ich war dann 7 Tage ungefähr in XXXX , war ich zuerst krank bzw. müde von der Reise. Anschließend bin ich nach XXXX transportiert worden. Nach einiger Zeit dort konnte ich mit der Gesellschaft in Kontakt kommen und ich hatte zuvor nichts vom Christentum gewusst, ich erkundigte mich über ihre Religion, was für einen Gott sie anbeten, was für Regeln sie haben und wieso sie so glücklich sind. Eines Tages bin ich mit einem Freund zu einem See gefahren und daneben befand sich eine Kirche. Wir waren zu Fuß unterwegs. Dann sind wir in die Kirche hinein, ich kann ein bisschen Englisch und fragte, ob ich hineingehen darf. Diese Person, die dort beschäftigt war, war sehr freundlich, lächelte uns an und sagte, natürlich dürfen wir hinein. Wir saßen ca. für eine Stunde in dieser Kirche und ich habe wirklich diese Ruhe dort genossen. Danach habe ich einmal die Woche die Kirche besucht und angefangen mich über diese Religion zu erkundigen. Ich habe auch mit meinem Betreuer mich über das Christentum auseinandergesetzt. Da habe ich bemerkt, dass es hierbei um Christentum geht und dass auch Christen denselben Gott anbeten wie die Moslems. Dann habe ich Vater, Sohn und den Heiligen Geist entdeckt und habe mich diesbezüglich mehr informiert und bin dann dahintergekommen, dass sie zu Gott Vater sagen, sodass sie eine sehr enge Beziehung zu ihm haben. Das war für mich unglaublich. Denn wir fürchteten uns in unserer Religion immer vor Gott und konnten ihm niemals nahe sein. Mir wurde gesagt, das, was Gott sagt, müssen wir wie sein Untertan, wie sein Sklave, erfüllen. Das ist ein großer Unterschied, den ich hier bemerkt habe, dass Christen eine freundschaftliche Beziehung zu Gott wie zu ihrem Vater haben, aber wir betrachten Gott wie unser Oberhaupt und sind sein Untertan. Ständig hatten wir Angst vor ihm und fürchteten, in Ungnade zu fallen und den Gott, den ich anbeten möchte, habe ich hier gefunden. Das ist der Gott, mit dem ich beruhigt mich unterhalten kann und als ich damals in die Kirche gegangen bin, konnte ich mich in Ruhe mit ihm unterhalten. Nach 6 bis 7 Monaten bin ich nach XXXX gekommen und dort habe ich beschlossen, die deutsche Sprache zu lernen, damit ich mich hier dieser Gesellschaft anpassen kann. Wir hatten täglich 3 Stunden Deutschkurs, außerhalb und eine Stunde innerhalb vom Heim. In den 3 oder 4 Monaten die ich dort war habe ich bis zum A2 Niveau gelernt und danach ist jemand gekommen und wir mussten alle eine Prüfung ablegen, um in eine Übergangsklasse zu kommen. Ich habe diese Prüfung bestanden und 4 von uns wurden dann in das Stift XXXX in der Gemeinde XXXX gebracht. Dort haben wir den Unterricht begonnen und einer unserer Lehrer war ein Religionslehrer, sie hieß XXXX und ich habe bereits im ersten Semester mit ihr viele Gespräche hinsichtlich Religion geführt und am Ende des Semesters hatte sie ein paar Bücher mit, eines davon war die Heilige Bibel und sie sagte, jeder kann sich ein Buch aussuchen als Geschenk und ich sagte, ich hätte gern die Heilige Bibel. Danach haben die Sommerferien begonnen und ich habe angefangen, die Bibel zu lesen. Als ich die Beispiele und die Geschichte über Jesus Christus darin gelesen habe, habe ich auch in mir Veränderungen gespürt. Ich habe in Wirklichkeit wie ein Christ gelebt und habe auch den Gott angebetet, den die Christen anbeten. Eines Tages fragte ich mich selbst, wer bin ich und was will ich und stellte fest, dass ich ein Christ sei. Dann habe ich mich mit den Heiligen Vater (Pater XXXX ) unterhalten und sagte ihm, was ich fühle und dass ich mich eigentlich der christlichen Gesellschaft angepasst habe, ohne dies zu merken. Danach sagte er mir, ich gebe dir eine Bibel auf Farsi/Deutsch und er stellte mir eine Dame vor, die mit mir ein bis 2 Mal die Woche die Bibel studierte. Ich fühlte mich dadurch sehr glücklich. Jeden Sonntag als ich die Kirche besuchte, vergaß ich meine Probleme und konnte mit Gott eine direkte Verbindung spüren. Einmal im Monat setzten wir uns dann mit dem Pater XXXX , meiner Lehrerin und einem anderen Freund und seinem Lehrer zusammen und studierten die Bibel, um uns für die Taufe vorzubereiten. Dieser Unterricht dauerte bis zu meinem Interview und danach, ich sagte eines Tages dem Pater XXXX , dass ich sehr gern die Kommunion empfangen möchte und daran teilnehmen will, denn ich habe jeden Sonntag gespürt, dass Jesus Christus sich für uns als Märtyrer opferte und dadurch unsere Sünden vergab und ich hatte das Bedürfnis neu geboren zu werden. Deshalb setzte ich meine Ausbildung fort bis ich eines Tages dann getauft wurde. Ich fühlte mich an diesem Tag wie neu geboren. Danach fühlte ich mich sehr glücklich, denn ich konnte nun an der Kommunion teilnehmen und dadurch konnte ich den Leib und Blut Christ empfangen und mich als ein Teil der Kirche fühlen. Alle meine Sünden in der Vergangenheit wurden vergessen, ich habe allen meinen Widersachern, die meine Flucht verursacht haben, vergeben können. Wir treffen uns immer noch einmal im Monat und studieren weiter.BF: Es ist nicht plötzlich passiert, sondern es hat damit begonnen als ich nach Europa gekommen bin und ich mich jeden Tag mehr damit auseinandersetzte. Bereits in Griechenland habe ich große Unterschiede bemerkt. Das Verhalten zwischen Männern und Frauen hier und dort kamen mir viele Fragen in den Kopf, warum es so ist. Denn wir sind anders groß geworden und erzogen. Dass die Frauen nicht so viele Rechte haben, z.B., dass wenn die Frauen sich nicht verschleiern dementsprechend bestraft werden und solche Dinge. Ich habe Dinge gehört, die unglaublich waren. Mir wurde z.B. in Afghanistan vom Mullah bzw. religiösen Personen erzählt, dass in den Gegenden wo die Frauen sich nicht verschleiern oder mit Männern zusammenarbeiten dort kein Regen kommen wird oder großes Unglück geschehen wird. Als ich diese Unterschiede in Griechenland bemerkte und schließlich nach Österreich kam, ich war dann 7 Tage ungefähr in römisch 40 , war ich zuerst krank bzw. müde von der Reise. Anschließend bin ich nach römisch 40 transportiert worden. Nach einiger Zeit dort konnte ich mit der Gesellschaft in Kontakt kommen und ich hatte zuvor nichts vom Christentum gewusst, ich erkundigte mich über ihre Religion, was für einen Gott sie anbeten, was für Regeln sie haben und wieso sie so glücklich sind. Eines Tages bin ich mit einem Freund zu einem See gefahren und daneben befand sich eine Kirche. Wir waren zu Fuß unterwegs. Dann sind wir in die Kirche hinein, ich kann ein bisschen Englisch und fragte, ob ich hineingehen darf. Diese Person, die dort beschäftigt war, war sehr freundlich, lächelte uns an und sagte, natürlich dürfen wir hinein. Wir saßen ca. für eine Stunde in dieser Kirche und ich habe wirklich diese Ruhe dort genossen. Danach habe ich einmal die Woche die Kirche besucht und angefangen mich über diese Religion zu erkundigen. Ich habe auch mit meinem Betreuer mich über das Christentum auseinandergesetzt. Da habe ich bemerkt, dass es hierbei um Christentum geht und dass auch Christen denselben Gott anbeten wie die Moslems. Dann habe ich Vater, Sohn und den Heiligen Geist entdeckt und habe mich diesbezüglich mehr informiert und bin dann dahintergekommen, dass sie zu Gott Vater sagen, sodass sie eine sehr enge Beziehung zu ihm haben. Das war für mich unglaublich. Denn wir fürchteten uns in unserer Religion immer vor Gott und konnten ihm niemals nahe sein. Mir wurde gesagt, das, was Gott sagt, müssen wir wie sein Untertan, wie sein Sklave, erfüllen. Das ist ein großer Unterschied, den ich hier bemerkt habe, dass Christen eine freundschaftliche Beziehung zu Gott wie zu ihrem Vater haben, aber wir betrachten Gott wie unser Oberhaupt und sind sein Untertan. Ständig hatten wir Angst vor ihm und fürchteten, in Ungnade zu fallen und den Gott, den ich anbeten möchte, habe ich hier gefunden. Das ist der Gott, mit dem ich beruhigt mich unterhalten kann und als ich damals in die Kirche gegangen bin, konnte ich mich in Ruhe mit ihm unterhalten. Nach 6 bis 7 Monaten bin ich nach römisch 40 gekommen und dort habe ich beschlossen, die deutsche Sprache zu lernen, damit ich mich hier dieser Gesellschaft anpassen kann. Wir hatten täglich 3 Stunden Deutschkurs, außerhalb und eine Stunde innerhalb vom Heim. In den 3 oder 4 Monaten die ich dort war habe ich bis zum A2 Niveau gelernt und danach ist jemand gekommen und wir mussten alle eine Prüfung ablegen, um in eine Übergangsklasse zu kommen. Ich habe diese Prüfung bestanden und 4 von uns wurden dann in das Stift römisch 40 in der Gemeinde römisch 40 gebracht. Dort haben wir den Unterricht begonnen und einer unserer Lehrer war ein Religionslehrer, sie hieß römisch 40 und ich habe bereits im ersten Semester mit ihr viele Gespräche hinsichtlich Religion geführt und am Ende des Semesters hatte sie ein paar Bücher mit, eines davon war die Heilige Bibel und sie sagte, jeder kann sich ein Buch aussuchen als Geschenk und ich sagte, ich hätte gern die Heilige Bibel. Danach haben die Sommerferien begonnen und ich habe angefangen, die Bibel zu lesen. Als ich die Beispiele und die Geschichte über Jesus Christus darin gelesen habe, habe ich auch in mir Veränderungen gespürt. Ich habe in Wirklichkeit wie ein Christ gelebt und habe auch den Gott angebetet, den die Christen anbeten. Eines Tages fragte ich mich selbst, wer bin ich und was will ich und stellte fest, dass ich ein Christ sei. Dann habe ich mich mit den Heiligen Vater (Pater römisch 40 ) unterhalten und sagte ihm, was ich fühle und dass ich mich eigentlich der christlichen Gesellschaft angepasst habe, ohne dies zu merken. Danach sagte er mir, ich gebe dir eine Bibel auf Farsi/Deutsch und er stellte mir eine Dame vor, die mit mir ein bis 2 Mal die Woche die Bibel studierte. Ich fühlte mich dadurch sehr glücklich. Jeden Sonntag als ich die Kirche besuchte, vergaß ich meine Probleme und konnte mit Gott eine direkte Verbindung spüren. Einmal im Monat setzten wir uns dann mit dem Pater römisch 40 , meiner Lehrerin und einem anderen Freund und seinem Lehrer zusammen und studierten die Bibel, um uns für die Taufe vorzubereiten. Dieser Unterricht dauerte bis zu meinem Interview und danach, ich sagte eines Tages dem Pater römisch 40 , dass ich sehr gern die Kommunion empfangen möchte und daran teilnehmen will, denn ich habe jeden Sonntag gespürt, dass Jesus Christus sich für uns als Märtyrer opferte und dadurch unsere Sünden vergab und ich hatte das Bedürfnis neu geboren zu werden. Deshalb setzte ich meine Ausbildung fort bis ich eines Tages dann getauft wurde. Ich fühlte mich an diesem Tag wie neu geboren. Danach fühlte ich mich sehr glücklich, denn ich konnte nun an der Kommunion teilnehmen und dadurch konnte ich den Leib und Blut Christ empfangen und mich als ein Teil der Kirche fühlen. Alle meine Sünden in der Vergangenheit wurden vergessen, ich habe allen meinen Widersachern, die meine Flucht verursacht haben, vergeben können. Wir treffen uns immer noch einmal im Monat und studieren weiter.

RI: Sie haben gesagt, dass Sie in XXXX mit der Gesellschaft in Kontakt gekommen sind und dort auch mit dem Christentum. Warum haben Sie den Kontakt zu Christen gesucht?RI: Sie haben gesagt, dass Sie in römisch 40 mit der Gesellschaft in Kontakt gekommen sind und dort auch mit dem Christentum. Warum haben Sie den Kontakt zu Christen gesucht?

BF: Weil die Dinge die ich im Christentum erlebt und gesehen habe, im Islam nicht gesehen habe. Die Fragen die ich hatte, wurden mir im Christentum beantwortet.

RI: Wieso sind Sie überhaupt auf das Christentum als Grund für die andere Lebensweise gekommen?

BF: Ich hatte keine persönlichen Kontakte, aber als ich mit der Gesellschaft Kontakt aufnahm, habe ich gesehen, dass sie einander mögen und sehr liebevoll umgehen und habe dadurch die Menschlichkeit kennengelernt. Ich war oft in der Kirche und habe mich oft in der Kirche mit den Leuten unterhalten und habe die Information von ihnen erhalten, z.B. an welchen Gott sie glauben und was ihre Glaubensgrundsätze sind.

RI: Sie haben auch erwähnt, dass Sie in eine bestimmte Kirche mit einem Freund gegangen sind, war das Ihr erster Kirchenbesuch und welche Kirche war das?

BF: Dieser Freund war mein Mitbewohner im Heim. Er war wie ich auch ein Moslem und er glaubte auch an das Christentum so wie ich. Da ich kein Deutsch konnte, weiß ich auch nicht, wie diese Kirche hieß, aber ich bin oft hineingegangen. Es gibt auch Fotos, die das beweisen, ich weiß nicht wie diese Kirche heißt. Es waren ca. 40 Minuten zu Fuß zur Kirche und ca. 10 Minuten vom See entfernt. Das war neben der Gemeinde XXXX . Das war die große Kirche in XXXX . Ich bin dann in diese Kirche immer wieder gegangen.BF: Dieser Freund war mein Mitbewohner im Heim. Er war wie ich auch ein Moslem und er glaubte auch an das Christentum so wie ich. Da ich kein Deutsch konnte, weiß ich auch nicht, wie diese Kirche hieß, aber ich bin oft hineingegangen. Es gibt auch Fotos, die das beweisen, ich weiß nicht wie diese Kirche heißt. Es waren ca. 40 Minuten zu Fuß zur Kirche und ca. 10 Minuten vom See entfernt. Das war neben der Gemeinde römisch 40 . Das war die große Kirche in römisch 40 . Ich bin dann in diese Kirche immer wieder gegangen.

RI: Sie haben auch gesagt, dass Sie an sich eine Veränderung festgestellt haben. Wie würden Sie das konkret beschreiben?

BF: Ich meine damit, dass ich danach mit Gott als ein Vater kommunizieren konnte. Und dass es sich dabei um einen Gott handelt, der alle Menschen mit einem Auge sieht, also gleich sieht. Es gibt keinen Unterschied zwischen Mann und Frau, Ausländer oder nicht Ausländer. Aber in Afghanistan hatte der Gott den ich kannte eine nähere Beziehung zu Menschen, die mehr Geld hatten, diese konnten die Moscheen unter eigenem Namen eröffnen. Ich möchte nicht andere Religionen beleidigen, aber es war ein Handel. Es war immer ein Wettbewerb mit anderen Religionen.

R: Wenn Sie jetzt Christ sind und ein christliches Leben führen, wie äußert sich das in Ihrem täglichen Leben?

BF: Ich habe die Menschlichkeit dadurch entdeckt und seitdem ich in dieser Gesellschaft bin, behandle ich sie auch menschlich. Ich liebe Gott und unterhalte mich mit ihm als ein Vater und glaube an Jesus Christus, der sich für uns geopfert hat und erzählte uns dadurch die wahre Geschichte zwischen Vater und Sohn und der Heilige Geist fließt jeden Tag in meinem Blut und Herzen. Der Heilige Geist bedeutet für mich in Wirklichkeit die Liebe. Wenn ich eine Sünde begehen würde, z.B. lügen, betrügen oder stehlen, hält mich der Heilige Geist in meinem Herzen davon ab. Ich glaube, dass mich der Heilige Geist in meinem Leben und meinem Tun unterstützt. Ich meine mit menschlicher Behandlung, dass in Afghanistan die Menschen unterschiedlich behandelt werden, je nachdem ob sie reich oder arm sind. Ich möchte dafür ein Beispiel bringen. Z.B. jemand, der wohlhabend war, wurde von der Gesellschaft akzeptiert und respektiert, aber jemand Armer, egal ob er studiert hatte oder nicht, wurde nicht akzeptiert und hatte keinen Respekt seitens der Gesellschaft bekommen. Soweit ich kann, werde ich anderen helfen, sowohl finanziell als auch moralisch. Es macht für mich keinen Unterschied woher diese Person stammt, welche Hautfarbe sie hat, das, was Jesus Christus von mir möchte, werde ich machen. In der Bibel steht, das was du willst, das man dir nicht antut, sollst du auch deinem nächsten nicht antun. Ich rede von Nächstenliebe.

RI: Besuchen Sie derzeit regelmäßig die Kirche? Wie praktizieren Sie Ihren Glauben?

BF: Ich besuche jeden Sonntag sehr gerne die Kirche. Denn es erleichtert mich sehr und unter der Woche bekomme ich Unterricht von meinem Lehrer.

RI: Wer ist Ihr Lehrer?

BF: Die Frau XXXX . Das ist meine Religionslehrerin.BF: Die Frau römisch 40 . Das ist meine Religionslehrerin.

RI: Beschäftigen Sie sich auch über den Kirchenbesuch und Unterricht hinaus aktiv mit dieser Religion? Engagieren Sie sich etwa in der Pfarrgemeinde?

BF: Wenn es in der Kirche Bedarf ist, rufen sie mich an und ich helfe mit und auch seitens der Gemeinde arbeite ich immer wieder ehrenamtlich. Grundsätzlich ruft aber die Gemeinde mich an. Bis jetzt war in der Kirche noch nichts vorgekommen, dass ich helfen musste, aber wenn der Pfarrer mich bittet, dass etwas zu tun ist, würde ich gerne helfen. Bis jetzt habe ich nur mit der Gemeinde zu tun gehabt. Das ist auch eine Hilfe für die Mitmenschen.

RI: Feiern Sie die christlichen Feiertage? Wie feiern Sie diese?

BF: Da ich in der Kirche wohne und nicht weit weg bin, feiern wir jedes christliche Fest mit den anderen gemeinsam.

RI: Was war das letzte Fest?

BF: Ich glaube, das war Fronleichnam.

RI: Haben Sie in Österreich auch noch andere Freunde, die zum Christentum konvertiert sind?

BF: 2 andere Mitbewohner. Diese sind aber noch nicht getauft worden.

RI: Haben Sie noch Kontakt zu Afghanen, die keine Christen sind?

BF: Alle meine Mitbewohner in dem Heim sind Afghanen, außer einem Araber, der dort lebt und mit ihnen habe ich auch Kontakt.

RI: Wissen diese Afghanen, dass Sie zum Christentum konvertiert sind?

BF: Sie wissen, dass ich regelmäßig die Kirche besuche, aber da ich mich fürchte, habe ich mit ihnen direkt nicht darüber gesprochen. Denn manche von ihnen sind sehr radikale Moslems und wenn sie davon erfahren, dass jemand sich vom Islam abgewendet hat, werden sie ihn schädigen, denn dadurch schaffen sie sich selber im Paradies einen Vorteil. Ich sage ihnen, dass ich dort beten gehe, aber sie wissen nicht, dass ich konvertiert bin. Sie haben mich noch nicht gefragt, ob ich Christ geworden bin oder nicht. Wenn sie mich das fragen, werde ich ihnen sicherlich die Wahrheit sagen.

RI: Haben Sie Ihre Familie davon informiert, dass Sie getauft wurden?

BF: Ich habe mit meiner Familie darüber nicht geredet, weil meine Familie sehr traditionell denkt. Sie leben seit 40 oder 50 Jahren mit dieser Religion und es ist sehr schwer für sie, zu akzeptieren, dass ihr Sohn Christ geworden ist. Ich möchte, dass meine Eltern in Frieden weiterleben und ich bete für sie.

RI: Würden Sie Ihren jetzigen Glauben auch nicht mehr ablegen, wenn Sie nach Afghanistan zurückkehren müssten?

BF: Nein. Ich möchte sehr gerne diesen Glauben weiterführen. Jesus Christus selbst sagte, dass man den Mitmenschen diese Religion näherbringen soll und sie sollen alle die Wahrheit erkennen und den Weg, den ich ausgesucht habe, möchte ich bis zum Ende führen. Z.B. in Matthäusevangelium 5, die Seligpreisungen, diejenigen die auf ihrem Weg Leid erfahren, sind gesegnet, denn am Ende sind sie vor Gott heilig. Wenn Sie wollen kann ich Ihnen die Stelle zeigen und das sind Gottes Kinder.

RI: Angenommen, Sie müssten nach Afghanistan zurückkehren, was wäre Ihre Sorge, Ihre Angst, welche Verfolgung befürchten Sie?

BF: Erstens habe ich Angst vor der Familie, die mich beschuldigt, die mir vorwerfen, ich sei ein Spion und vor den Taliban, denn ich habe dort nicht die Moschee und den Unterricht besucht. Denn für sie ist Jihad heilig und ein Moslem ist dazu verpflichtet. Wenn sie mich in die Hände bekommen, werden sie mich entweder direkt umbringen oder als menschliches Schutzschild gegen die Regierung verwenden und mich umbringen. Denn aus deren Sicht, ist die Regierung ungläubig und die Regierung arbeitet mit ausländischen Mächten, den Amerikanern, zusammen und wenn ein Moslem sich mit einem Ungläubigen zusammentut, sind sie berechtigt, diesen umzubringen. Aus deren Sicht ist jeder Andersgläubige ungläubig. Es macht keinen Unterschied ob Jude oder Christ.

RI: Sie haben jetzt gesagt, dass Sie nicht die Moschee besucht habe. Zuvor haben Sie gesagt, dass Sie mit den Eltern in der Moschee waren.

BF: Es gibt 2 Moscheen. Es gibt eine sunnitische Moschee und eine schiitische Moschee. Ich habe die schiitische Moschee mit meinen Eltern besucht und die sunnitische Moschee ließen meine Eltern nicht zu, zu besuchen.

RI: Was ist Ihre konkrete Angst im Falle einer Rückkehr?

BF: Wegen meiner Probleme von früher habe ich Angst. Das Christentum hat meine Probleme vermehrt. Wenn sie davon erfahren, dass ich mich vom Islam und Mohammad und Koran abgewendet habe, werde ich als Ungläubiger sicherlich dort umgebracht.

RI: Könnten Sie Ihren jetzigen Glauben in Afghanistan verheimlichen?

BF: Es herrscht dort eine Gesellschaft, in der man sich bei religiösen Anlässen beteiligen muss und ich kann nicht lügen. Jesus Christus sagt, derjenige der mic

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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