Entscheidungsdatum
01.08.2018Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
W123 2179154-1/13E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Michael ETLINGER über die Beschwerde des minderjährigen XXXX, geb. XXXX, StA. Afghanistan, vertreten durch seinen Onkel XXXX, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 31.10.2017, 1101426410-160043192/BMI-BFA_BGLD_RD, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Dr. Michael ETLINGER über die Beschwerde des minderjährigen römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Afghanistan, vertreten durch seinen Onkel römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 31.10.2017, 1101426410-160043192/BMI-BFA_BGLD_RD, nach Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung zu Recht:
A)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 10.01.2016 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz.
2. Im Rahmen der am 11.01.2016 erfolgten Erstbefragung brachte der Beschwerdeführer zu seinem Fluchtgrund vor, dass in Afghanistan Krieg herrsche, weshalb der Beschwerdeführer die Schule nicht habe besuchen können. Seine Eltern hätten ihm empfohlen, aus Afghanistan auszureisen, um sein Leben zu retten.
3. Im Rahmen der am 06.07.2017 vor der belangten Behörde erfolgten Einvernahme gab der Beschwerdeführer, zu seinen Fluchtgründen erneut befragt, ua Folgendes wortwörtlich an:
"[...]
AUSREISEGRUND:
F: Sind Sie alleine ausgereist?
A: Ja.
F: Aus welchen Gründen haben Sie Afghanistan verlassen? Bitte schildern Sie die wesentlichsten Gründe für Ihre Ausreise und Ihre Asylantragstellung.
A: Ich war dort in der Schule. Ich ging in die erste Klasse Grundschule. In der Klasse waren mehrere Sunniten. Eines Tages war ich unterwegs von der Schule nachhause. Neben dem Haus gibt es einen Fluss und ich ging zu dem Fluss. Auf einer Seite habe ich meine Schultasche gelassen. Dort wollte ich schwimmen. Und dort wo ich hinging, war wenig Wasser und weiter unten mehr. Ich wusste nicht, wie man dort schwimmen kann. Ich war sehr jung. Wir waren mehrere Jungen aus der Schule dort, wir wollten schwimmen. Der Druck war stark, der junge Sunnite kam mit der Strömung in das tiefe Wasser. Ich habe gesehen, dass er unter Wasser kommt. Ich hatte Angst und bin von dort nachhause, ich habe niemanden etwas darüber erzählt. Ich bin dann in mein Bett und schlafen gegangen. Gegen Abend kamen aus dem Nachbardorf die Sunniten bewaffnet zu uns. Sie haben meinen Vater geschlagen und sie haben gefragt, wo sich XXXX befindet. Mein Vater wusste nicht, dass ich zuhause bin. Er sagte, mein Sohn ist noch nicht zuhause. Mein Vater fragte, was passiert ist. Sie antworteten, dass sein Sohn ihn getötet hat. Und dort war eine Landwirtschaft und ein Bauer hat gesehen, dass wir schwimmen waren und dass ich nicht schuld bin. Die Sunniten sagten zu meinem Vater, wenn er seinen Sohn bis morgen nicht zu uns bringst, töten wir alle. Mein Vater hat mich gefragt, was passiert ist. Ich erzählte ihm, dass wir dort waren und schwimmen wollten, aber er ist mit der Strömung mit, ich habe nichts Falsches getan. Dann bin ich nachhause gekommen. Mein Vater sagte, er kann mir nicht anders helfen, als mich in den Iran zu schicken. Mein Vater sagte zu den sunnitischen Familien, dass sein Sohn nie wieder nachhause gekommen ist und wenn sie ihn finden, können sie ihn mitnehmen, aber sie sollen die restliche Familie in Ruhe lassen. Dann gegen Mitternacht, es war dunkel, hat mich mein Vater mitgenommen. Durch die Berge gingen wir zu Fuß, dann brachte er mich zu einer Person, ich weiß nicht, ob das ein Freund meines Vaters war. Er ließ mich dort und mein Vater ging wieder nachhause. Eine Nacht war ich bei dem Mann und am nächsten Tag sind wir gemeinsam in den Iran gereist. Er brachte mich in den Iran und ich fragte, wer er ist. Er sagte, es ist besser, wenn ich nicht nachfrage. Er hat mich dort gelassen und ist wieder zurückgefahren. Im Iran habe ich einen Cousin (vs) dort brachte er mich hin und er ging wieder zurück.A: Ich war dort in der Schule. Ich ging in die erste Klasse Grundschule. In der Klasse waren mehrere Sunniten. Eines Tages war ich unterwegs von der Schule nachhause. Neben dem Haus gibt es einen Fluss und ich ging zu dem Fluss. Auf einer Seite habe ich meine Schultasche gelassen. Dort wollte ich schwimmen. Und dort wo ich hinging, war wenig Wasser und weiter unten mehr. Ich wusste nicht, wie man dort schwimmen kann. Ich war sehr jung. Wir waren mehrere Jungen aus der Schule dort, wir wollten schwimmen. Der Druck war stark, der junge Sunnite kam mit der Strömung in das tiefe Wasser. Ich habe gesehen, dass er unter Wasser kommt. Ich hatte Angst und bin von dort nachhause, ich habe niemanden etwas darüber erzählt. Ich bin dann in mein Bett und schlafen gegangen. Gegen Abend kamen aus dem Nachbardorf die Sunniten bewaffnet zu uns. Sie haben meinen Vater geschlagen und sie haben gefragt, wo sich römisch 40 befindet. Mein Vater wusste nicht, dass ich zuhause bin. Er sagte, mein Sohn ist noch nicht zuhause. Mein Vater fragte, was passiert ist. Sie antworteten, dass sein Sohn ihn getötet hat. Und dort war eine Landwirtschaft und ein Bauer hat gesehen, dass wir schwimmen waren und dass ich nicht schuld bin. Die Sunniten sagten zu meinem Vater, wenn er seinen Sohn bis morgen nicht zu uns bringst, töten wir alle. Mein Vater hat mich gefragt, was passiert ist. Ich erzählte ihm, dass wir dort waren und schwimmen wollten, aber er ist mit der Strömung mit, ich habe nichts Falsches getan. Dann bin ich nachhause gekommen. Mein Vater sagte, er kann mir nicht anders helfen, als mich in den Iran zu schicken. Mein Vater sagte zu den sunnitischen Familien, dass sein Sohn nie wieder nachhause gekommen ist und wenn sie ihn finden, können sie ihn mitnehmen, aber sie sollen die restliche Familie in Ruhe lassen. Dann gegen Mitternacht, es war dunkel, hat mich mein Vater mitgenommen. Durch die Berge gingen wir zu Fuß, dann brachte er mich zu einer Person, ich weiß nicht, ob das ein Freund meines Vaters war. Er ließ mich dort und mein Vater ging wieder nachhause. Eine Nacht war ich bei dem Mann und am nächsten Tag sind wir gemeinsam in den Iran gereist. Er brachte mich in den Iran und ich fragte, wer er ist. Er sagte, es ist besser, wenn ich nicht nachfrage. Er hat mich dort gelassen und ist wieder zurückgefahren. Im Iran habe ich einen Cousin (vs) dort brachte er mich hin und er ging wieder zurück.
Im Iran war ich 3 Jahre und ich habe auch bei meinem Cousin gearbeitet. Aus Angst wollte ich nicht immer rausgehen. Ich habe drei Jahre gearbeitet, ich hatte dort keine Dokumente, keinen Reisepass. Dann wurde irgendwann die Grenze nach Europa geöffnet. Mein Cousin sagte, ich kann nicht wieder nach Afghanistan zurück und hier habe ich auch keine Dokumente, ich soll nach Europa weiterreisen. Ich sagte ihm, dass ich mich nicht auskenne. Er sagte, er wird mit mir gemeinsam reisen. Wir sind bis zur iran. türk. Grenze. Auf der Grenze gab es eine Schießerei durch die iran. Polizei. Dort habe ich dann meinen Cousin verloren. In der Türkei habe ich dann meinen hier anwesenden Onkel gefunden. Dann sind wir gemeinsam hier hergereist. Mein Onkel hat das bis hier her organisiert für mich. Das sind meine Fluchtgründe.
[...]"
4. Im Rahmen der am 21.08.2017 vor der belangten Behörde erfolgten Einvernahme gab der Beschwerdeführer, zu seinen Fluchtgründen erneut befragt, ua Folgendes wortwörtlich an:
"[...]
AUSREISEGRUND:
F: Sind Sie alleine ausgereist?
A: Aus Afghanistan bin ich alleine ausgereist und aus dem Iran war mein Cousin mit. An der iran. Türk. Grenze kam es zur Schießerei. Ich habe es geschafft, dass mich die Polizisten nicht erwischen. Als ich am Schlepperquartier angekommen bin, habe ich gesehen, dass mein Onkel (ms) auch dort war. Ich kann aber nicht sagen, ob er vor oder nach mir aus dem Iran ausgereist ist. Er war bereits dort, als ich angekommen bin.
F: Aus welchen Gründen haben Sie Afghanistan verlassen? Bitte schildern Sie die wesentlichsten Gründe für Ihre Ausreise und Ihre Asylantragstellung.
A: Ich war dort in der Schule. Ich ging in die erste Klasse Grundschule. In der Klasse waren mehrere Sunniten. Eines Tages war ich unterwegs von der Schule nachhause. Neben dem Haus gibt es einen Fluss und wir gingen zu dem Fluss. Auf einer Seite habe ich meine Schultasche gelassen. Dort wollten wir schwimmen. Und dort wo ich hinging, war wenig Wasser und weiter unten mehr. Ich war sehr jung. Ich habe gesehen, dass er unter Wasser kommt. Ich hatte Angst und bin von dort nachhause, ich habe niemanden etwas darüber erzählt. Ich bin dann in mein Bett und schlafen gegangen. Gegen Abend kamen aus dem Nachbardorf die Sunniten bewaffnet zu uns. Sie haben meinen Vater geschlagen und sie haben gefragt, wo sich XXXX befindet. Mein Vater wusste nicht, dass ich zuhause bin. Er sagte, mein Sohn ist noch nicht zuhause. Mein Vater fragte, was passiert ist. Sie antworteten, dass sein Sohn ihn getötet hat. Und dort war eine Landwirtschaft und ein Bauer hat gesehen, dass wir schwimmen waren und dass ich nicht schuld bin. Die Sunniten sagten zu meinem Vater, wenn er seinen Sohn bis morgen nicht zu uns bringt, töten wir alle 6 Familien. Mein Vater hat mich gefragt, was passiert ist. Ich erzählte ihm, dass wir dort waren und schwimmen wollten, aber der Junge kam unter Wasser, aber ich habe nichts damit zu tun, dass er nicht schwimmen konnte. Dann bin ich nachhause gekommen. Mein Vater sagte, er kann mir nicht anders helfen, als mich in den Iran zu schicken. Mein Vater sagte zu den sunnitischen Familien, dass sein Sohn nie wieder nachhause gekommen ist und wenn sie ihn finden, können sie ihn mitnehmen, aber sie sollen die restliche Familie in Ruhe lassen. Dann gegen Abend, es war dunkel, hat mich mein Vater mitgenommen und wir gingen über die Berge, ca. 2-3 Stunden Fußweg. Durch die Berge gingen wir zu Fuß, dann brachte er mich zu einem unbekannten Mann, ich weiß nicht, ob das ein Freund meines Vaters war. Er ließ mich dort und mein Vater ging wieder nachhause, damit die Sunniten nicht mitbekommen, dass mein Vater mich begleitet hatte. Eine Nacht war ich bei dem Mann und am nächsten Tag sind wir gemeinsam in den Iran gereist. Er brachte mich zur iran. Grenze und anschließen wurde ich in den Iran gebracht und ich fragte, wer er ist. Er sagte, es ist besser, wenn ich nicht nachfrage. Er hat mich dort gelassen und ist wieder zurückgefahren. Im Iran habe ich einen Cousin (vs) dort brachte er mich hin und er ging wieder zurück. Mein Vater muss jetzt alles machen, was die sunnitische Familie sagt, wenn er es nicht machen würde, würde mein Bruder getötet werden. Sie haben auch Kontakt mit den Taliban. Als ich Afghanistan verlassen habe, habe ich nicht einmal meine Mutter gesehen, mein Vater sagte, ich soll schauen, dass ich mein Leben rette. Und mein Vater sagte, dass im Iran ein Cousin lebt, dass ich zu ihm komme. Ich träume fast jede Nacht von meiner Mutter, ich vermisse sie sehr.A: Ich war dort in der Schule. Ich ging in die erste Klasse Grundschule. In der Klasse waren mehrere Sunniten. Eines Tages war ich unterwegs von der Schule nachhause. Neben dem Haus gibt es einen Fluss und wir gingen zu dem Fluss. Auf einer Seite habe ich meine Schultasche gelassen. Dort wollten wir schwimmen. Und dort wo ich hinging, war wenig Wasser und weiter unten mehr. Ich war sehr jung. Ich habe gesehen, dass er unter Wasser kommt. Ich hatte Angst und bin von dort nachhause, ich habe niemanden etwas darüber erzählt. Ich bin dann in mein Bett und schlafen gegangen. Gegen Abend kamen aus dem Nachbardorf die Sunniten bewaffnet zu uns. Sie haben meinen Vater geschlagen und sie haben gefragt, wo sich römisch 40 befindet. Mein Vater wusste nicht, dass ich zuhause bin. Er sagte, mein Sohn ist noch nicht zuhause. Mein Vater fragte, was passiert ist. Sie antworteten, dass sein Sohn ihn getötet hat. Und dort war eine Landwirtschaft und ein Bauer hat gesehen, dass wir schwimmen waren und dass ich nicht schuld bin. Die Sunniten sagten zu meinem Vater, wenn er seinen Sohn bis morgen nicht zu uns bringt, töten wir alle 6 Familien. Mein Vater hat mich gefragt, was passiert ist. Ich erzählte ihm, dass wir dort waren und schwimmen wollten, aber der Junge kam unter Wasser, aber ich habe nichts damit zu tun, dass er nicht schwimmen konnte. Dann bin ich nachhause gekommen. Mein Vater sagte, er kann mir nicht anders helfen, als mich in den Iran zu schicken. Mein Vater sagte zu den sunnitischen Familien, dass sein Sohn nie wieder nachhause gekommen ist und wenn sie ihn finden, können sie ihn mitnehmen, aber sie sollen die restliche Familie in Ruhe lassen. Dann gegen Abend, es war dunkel, hat mich mein Vater mitgenommen und wir gingen über die Berge, ca. 2-3 Stunden Fußweg. Durch die Berge gingen wir zu Fuß, dann brachte er mich zu einem unbekannten Mann, ich weiß nicht, ob das ein Freund meines Vaters war. Er ließ mich dort und mein Vater ging wieder nachhause, damit die Sunniten nicht mitbekommen, dass mein Vater mich begleitet hatte. Eine Nacht war ich bei dem Mann und am nächsten Tag sind wir gemeinsam in den Iran gereist. Er brachte mich zur iran. Grenze und anschließen wurde ich in den Iran gebracht und ich fragte, wer er ist. Er sagte, es ist besser, wenn ich nicht nachfrage. Er hat mich dort gelassen und ist wieder zurückgefahren. Im Iran habe ich einen Cousin (vs) dort brachte er mich hin und er ging wieder zurück. Mein Vater muss jetzt alles machen, was die sunnitische Familie sagt, wenn er es nicht machen würde, würde mein Bruder getötet werden. Sie haben auch Kontakt mit den Taliban. Als ich Afghanistan verlassen habe, habe ich nicht einmal meine Mutter gesehen, mein Vater sagte, ich soll schauen, dass ich mein Leben rette. Und mein Vater sagte, dass im Iran ein Cousin lebt, dass ich zu ihm komme. Ich träume fast jede Nacht von meiner Mutter, ich vermisse sie sehr.
[...]"
5. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt. Es wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen, gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebun