RS Lvwg 2018/7/12 LVwG-S-1343/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

12.07.2018

Norm

ASVG §4
ASVG §33 Abs1
ASVG §35 Abs1

Rechtssatz

Betreffend die Dienstgebereigenschaft [iSd § 35 ASVG] gelten aufgrund des § 96 ABGB, von Ausnahmen abgesehen, die für den Haushalt charakteristischen Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens im Zweifel nicht als auf eigene Rechnung des einkommenslosen und den Haushalt führenden Ehegatten abgeschlossen, sondern wird dieser vielmehr stellvertretend für den im Verdienst stehenden Ehegatten tätig.

Schlagworte

Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Anmeldung; Pflichtversicherung; Dienstgeber; Dienstnehmer;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1343.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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