TE Bvwg Erkenntnis 2018/7/11 W244 2145607-1

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Veröffentlicht am 11.07.2018
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Entscheidungsdatum

11.07.2018

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34 Abs2
AsylG 2005 §34 Abs6 Z2
B-VG Art.133 Abs4
VwGVG §28 Abs2

Spruch

W244 2145610-1/9E

W244 2145633-1/9E

W244 2145618-1/7E

W244 2145613-1/6E

W244 2145607-1/6E

W244 2166229-1/8E

Gekürzte Ausfertigung des am 22.06.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Dr. Verena JEDLICZKA-MESSNER als Einzelrichterin über die Beschwerde von 1.

XXXX , geb. XXXX (alias geb. XXXX ), 2. XXXX (alias XXXX ), geb. XXXX , 3. XXXX , geb. XXXX (alias geb. XXXX ), 4. XXXX , geb. XXXX (alias geb. XXXX ), 5. XXXX , geb. XXXX (alias geb. XXXX ), und 6.

XXXX , geb. XXXX , alle StA. Afghanistan, vertreten durch RA Mag. Robert BITSCHE, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl 1. vom 04.01.2017, Zl. 1072903004-150648399, 2. vom 04.01.2017, Zl. 1072903603-150648356, 3. vom 04.01.2017, Zl. 1072902900-150648321, 4. vom 04.01.2017, Zl. 1072902802-150648461,

5. vom 04.01.2017, Zl. 1072902704-150648453, und 6. vom 29.06.2017, Zl. 1149535806-170479281, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt:

A)

I. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG stattgegeben und es wird XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005, XXXX und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 AsylG 2005 und XXXX, XXXX und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und Abs. 6 Z 2 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.

II. Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass den Beschwerdeführern damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch sowie einen Hinweis auf den Verzicht oder darauf, dass eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 nicht beantragt wurde, zu enthalten.

Diese gekürzte Ausfertigung des nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 22.06.2018 verkündeten Erkenntnisses ergeht gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG, da ein Antrag auf Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG durch die hiezu Berechtigten innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht gestellt wurde.

Schlagworte

Asylgewährung, Familienverfahren, gekürzte Ausfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2018:W244.2145607.1.00

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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