RS Vfgh 2017/3/14 E3171/2016

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Veröffentlicht am 14.03.2017
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Index

34/01 Monopole

Norm

GlücksspielG §52
VfGG §86a

Leitsatz

Abweisung der Beschwerde gegen eine vor Beginn der Sperrwirkungen des Massenverfahrensbeschlusses getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes betr Glückspielrecht

Rechtssatz

Zu den Wirkungen des Beschlusses des VfGH vom 02.07.2016 zu E945/2016 ua gem §86a VfGG, kundgemacht am 12.07.2016, vgl E3126/2016, E v 14.03.2016.

Da das angefochtene Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg am 12.07.2016 "getroffen" wurde, die mit der Kundmachung des Beschlusses des VfGH gemäß §86a Abs1 VfGG verbundenen (Sperr-)Wirkungen aber erst am 13.07.2016 begannen, kommt ein Verstoß gegen §86a Abs3 Z1 lita VfGG nicht in Betracht.

Im Übrigen Verweis auf E3282/2016 vom selben Tag.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Glücksspiel, Glücksspielmonopol, VfGH / Massenverfahren, VfGH / Sachentscheidung Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2017:E3171.2016

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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