TE Lvwg Erkenntnis 2018/3/12 KLVwG-389/2/2018, KLVwG-326/2/2018

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Veröffentlicht am 12.03.2018
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Quelle: Landesverwaltungsgericht Kärnten LVwg Kärnten, http://www.lvwg.ktn.gv.at
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