RS Bvwg 2017/9/6 W264 2152820-1

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Veröffentlicht am 06.09.2017
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

06.09.2017

Norm

VOG §3

Rechtssatz

Rechtssatz 2

Der Beschwerdeführer hat in seiner Vergangenheit unter Beweis gestellt hat, dass er nicht in der Lage ist eine Berufstätigkeit beim selben Arbeitgeber für einen längeren Zeitraum auszuüben.

Die belangte Behörde zog als fiktives Einkommen einen Durchschnittswert des tatsächlichen Verdienstes des Beschwerdeführers innerhalb der letzten 12 Monate vor der vorfallsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses heran.

Nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichtes ist dies eine durchaus schlüssige Methode, um den künftig entgehenden Verdienst nach § 3 VOG zu ermitteln.

Schlagworte

Arbeitsplatzwechsel, Berechnung, durchschnittliches Einkommen,
VerbrechensopferG, Verdienstentgang

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:BVWG:2017:W264.2152820.1.02

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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