RS Lvwg 2018/6/21 LVwG-AV-79/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

21.06.2018

Norm

BAO §4
BAO §207
BauO NÖ 2014 §30 Abs1
KanalG NÖ 1977 §12 Abs1

Rechtssatz

Unter Berücksichtigung der klaren Vorgaben des § 30 Abs. 1 Z 3 NÖ Bauordnung ist die Bescheinigung des Bauführers (§ 25 Abs. 2) ein essenzieller Bestandteil der Fertigstellungsanzeige. Liegt die Bauführerbescheinigung der Fertigstellungsanzeige nicht bei, so kann vom „Einlagen der Fertigstellungsanzeige im Sinne der Bauordnung“ nicht die Rede sein und kann die Abgabenschuld auch nicht entstehen.

Schlagworte

Finanzrecht; Kanaleinmündungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Bringschuld; Fertigstellungsanzeige; Bauführerbescheinigung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.79.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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