RS Lvwg 2018/5/17 405-13/268/1/18-2018,, 405-13/269/1/18-2018,, 405-13/270/1/18-2018, 405-13/271/1/1

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

17.05.2018

Index

L74005 Fremdenverkehr Tourismus Salzburg
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

TourismusG Slbg 2003 §35
UStG 1994 §1

Rechtssatz

Das Verwaltungsgericht geht unter Hinweis auf die Randziffer 26 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 ("Nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse liegen vor, wenn Zahlungen nicht aufgrund eines Leistungsaustausches erfolgen oder nicht im Zusammenhang mit einem bestimmten Umsatz stehen" und die dazu genannten Beispiele) sowie auf Mayr/Ungericht, UStG4 (2014) § 1 Anm 10, wonach in Grenzfällen bei Zuschüssen, die aus öffentlichen Kassen gewährt werden, eher das Vorliegen einer echten, nicht steuerbaren Subvention anzunehmen ist (VwGH vom 24.02.1983, 83/15/0003) davon aus, dass es sich bei den Zuschüssen einer Stadtgemeinde für die Differenz zwischen Entgelten und der Miete, Treibstoff, Versicherung … (Abgang) eines im Einsatz befindlichen Buses nicht um steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG 1994 handelt.

Schlagworte

Abgabenrecht, Zuschüsse, steuerbare Umsätze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGSA:2018:405.13.268.1.18.2018.

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Salzburg LVwg Salzburg, https://www.salzburg.gv.at/lvwg
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