RS Lvwg 2018/5/28 LVwG-AV-325/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.05.2018

Norm

BAO §98 Abs1
BAO §212a Abs1
BAO §288 Abs1
ZustG §9 Abs3

Rechtssatz

Eine (auch die Zustellung von Schriftstücken umfassende) Bevollmächtigung bezieht sich nur auf das jeweilige Verfahren, in dem sich der Bevollmächtigte durch eine schriftliche Vollmacht ausgewiesen hat, nicht jedoch auch auf andere bei der Behörde bereits anhängige oder anfallende Verfahren (vgl. VwGH Zl. 2004/07/0080, Zl. Ra 2016/09/0023).

Schlagworte

Finanzrecht; Abgabenbescheid; Einhebung; Aussetzung; Verfahrensrecht; Zustellbevollmächtigter;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.325.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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